Protocol of the Session on September 30, 2010

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Das ist eine Geschichte, bei der wir sehr genau hinschauen müssen, dass da auch ein fairer Wettbewerb entsteht.

Ich nehme ein besonders simples und prägnantes Beispiel, bei dem offensichtlich schon einmal ein Versuch schiefgegangen ist. Wir wissen, dass nicht jeder digitale Spartenkanal erfolgreich sein kann. Da ist schon manch einer gescheitert. Aber wenn ich mir anschaue, welche Bemühungen es im Markt schon gegeben hat, zum Beispiel im digitalen Spartenbereich einen Krimisender aufzubauen, und ich dann einmal nachzähle, wie viel „Tatorte“ und „Tatort“-Wiederholungen in einer Woche in den insgesamt 22 ARD-Programmen auftauchen, dann wundert es mich nicht, dass man einen privaten Krimisender nicht gestemmt bekommt.

(Beifall von der FDP)

Ich glaube, auch darauf müssen wir ein Auge werfen.

Ich will einen Punkt erwähnen, der bezüglich der Frage, welchen Umfang, welche Qualität wir im öffentlich-rechtlichen Bereich in den nächsten Jahren haben wollen, in den letzten Monaten große Wellen geschlagen hat. Das ist die Frage, was Öffentlich-Rechtliche im Internet dürfen. Was haben wir mit diesem Dreistufentest jetzt erreicht? Ich habe die entsprechende Arbeitsgruppe im ZDF anderthalb Jahre geleitet. Das war verdammt viel Arbeit, aber ich glaube sie war gut und sinnvoll, weil doch einiges zutage getreten ist – positiv wie negativ –, was wir ohne den Test nicht gelernt hätten.

Das Eine ist: Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass es zum Auftrag der ÖffentlichRechtlichen gehört, gerade für jüngere Zielgruppen dieses Angebot und ein darüber hinaus gehendes Angebot auch im Internet zu präsentieren. Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass dieses angesichts der Neutralität der Verbreitungswege völlig richtig ist. Gleichzeitig ist aber angesichts der Kreativität auch der Online-Redaktionen durchaus schwierig zu sagen: Was gehört im Internet noch zum Auftrag, und was gehört nicht mehr dazu?

Es ist gut und richtig gewesen, dass die Sender, der WDR genauso wie das ZDF – hier kenne ich die Zahlen ganz gut – zig Tausende Seiten aus dem Netz entfernt haben.

(Oliver Keymis [GRÜNE]: Das ist falsch!)

Doch, ich glaube, dass das richtig ist,

(Zustimmung von Ralf Witzel [FDP])

weil man selber gemerkt hat, dass nicht alles dorthin gehört, Kollege Keymis. Ich habe eine Vielzahl von Beispielen dafür. Es gibt im Internet Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die nicht zum Auftrag gehören: ob das Spiele sind oder andere Dinge. Es ist schön, dass es so etwas gibt, aber das muss man nicht mit Gebühren finanzieren.

(Ralf Witzel [FDP]: Sehr richtig!)

Wenn ich eine Jugendsendung oder eine Krimisendung mache, dann muss ich im Internet nicht auch noch Games anbieten. Das können andere tun. Das gehört nicht mehr zum öffentlich-rechtlichen Auftrag. Und zu den Gewinnspielen: Schauen Sie sich mal an, was auf den Seiten rund um das „Aktuelle Sportstudio“ an Gewinnspielen, an Geschicklichkeitsspielen, an sportlichen Wettbewerben angeboten wurde. Das alles muss nicht sein; denn es gehört nicht mehr zum Informationsauftrag.

Umgekehrt – nur damit der Kollege Keymis vielleicht wieder ein bisschen versöhnt ist –: Ich glaube – das haben wir auch aus dem Dreistufentest gelernt –, dass wir noch einmal an die Verweildauerkonzepte so, wie sie bei allen öffentlich-rechtlichen Sendern ziemlich ähnlich praktiziert werden, was ja super komplex ist – wie lange dürfen Serien und zeitgeschichtliche Inhalte drin bleiben? – heran müssen; die sind zu eng gehalten. Es kann zum Beispiel nicht richtig sein, dass wir zeithistorische Dokumente nach einigen wenigen Monaten schon aus dem Netz entfernen; die können aus meiner Sicht deutlich länger angeboten werden.

Der letzte Punkt zu diesem Thema: Wir haben beim Dreistufentest auch durch die ökonomischen Gutachten gelernt, dass im Moment, so wie die Werbemärkte im Online-Bereich aussehen, die öffentlich-rechtlichen Angebote in diesem OnlineWerbemarkt eine relativ geringe Verdrängungswirkung haben. Aber ich bin ziemlich sicher, dass sich das deutlich ausbauen und steigern wird, wenn die mobilen Endgeräte stärker genutzt werden: Wenn man also mobiles Internet stärker auch öffentlichrechtlich nutzen kann, wird auf dem dortigen Programmbukett öffentlich-rechtliches Programm anderes stärker verdrängen. Darauf müssen wir einen Blick werfen.

Zum Abschluss: Nicht nur der Zeitpunkt, zu dem wir über Gebühren diskutieren, ist der richtige, auch über den Auftrag und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zu diskutieren. Das ist eine permanente Aufgabe. Kein Mensch wird Gebühren gerne freiwillig und in vollem Unfang jederzeit fröhlich bezahlen. Es ist wichtig für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass die, die zu seinen möglichen Kunden gehören, die Qualität schätzen und das Programm kennen

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

und dass wir mittelfristig auch – dabei bleibe ich – über die Frage einer fairen Verteilung der Finanzmittel zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk diskutieren. Dazu gehört für mich, dass mittelfristig der öffentlich-rechtliche Rundfunk werbefrei ist.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] und von Ralf Michalowsky [LINKE])

Ich kann mir im öffentlich-rechtlichen Programm wunderbar eine Wetterkarte vorstellen, ohne vorher irgendein Mittelchen für meinen Kreislauf angeboten zu bekommen.

(Ralf Witzel [FDP]: Ganz genau!)

Es könnte ein Markenzeichen des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, ohne Werbeeinnahmen gutes Programm für möglichst viele Zuschauer zu machen. Dafür wollen wir dann auch gerne Gebühren bezahlen.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Ralf Witzel [FDP]: Gute Rede!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Vogt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier den Antrag der FDP-Fraktion mit der Überschrift „Hohe Gebühreneinnahmen verpflichten zu hochwertigem Rundfunk“. Das Ziel, einen hochwertigen, aber auch unabhängigen Rundfunk zu haben, ist sicherlich unzweifelhaft und wichtig für die Demokratie.

Im weiteren Antragstext kommt aber eine Reihe von Fragen auf. Wenn wir darüber diskutieren, inwieweit der Landtag für die Qualität des öffentlichrechtlichen Rundfunks zuständig ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten und welches Recht wir als Abgeordnete haben, die Programminhalte der Sender zu beeinflussen und zu bestimmen. Hierbei ist insbesondere die Staatsferne des Rundfunks zu beachten, auf die sicherlich auch der Antragsteller Wert legt.

Programmverantwortlich ist beim WDR laut WDRGesetz die Intendantin. Der Landtag wirkt durch die Rundfunkstaatsverträge mittelbar auf den Rundfunk ein. Wenn der Landtag Änderungen für notwendig hält, so muss er dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Rundfunkstaatsvertrag geändert wird.

Meine Damen und Herren von der FDP, Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Programmqualität der Öffentlich-Rechtlichen habe abgenommen und müsse wieder gesteigert werden. Der Zuschauer habe den Qualitätsverlust bei einigen Programmen registriert und bemängelt. – Hierbei sollten Sie schon genauer beschreiben, woran der Qualitätsverlust festge

macht wird und welche Sender betroffen sind. Sicherlich gibt es bei jedem Programm Verbesserungsmöglichkeiten. Die grundlegende Frage ist aber: Erfüllt das System, das wir jetzt haben, seinen Zweck? – Und diese Frage kann eindeutig mit Ja beantwortet werden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender liefern ein Programm, das den Ansprüchen nach Kultur, Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung gerecht wird. Auch im internationalen Vergleich haben sich unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk und auch das Zwei-Säulen-Modell bewährt. Sendungen des WDR wie die „Aktuelle Stunde“ oder die „Lokalzeit“ berichten aus NRW für NRW.

Meine Damen und Herren, wenn wir aber über eine gewünschte Steigerung der Qualität diskutieren, müssen wir über den Begriff der Qualität sprechen. Die Definition von Qualität im Rundfunk wird seit Jahrzehnten diskutiert. Qualität kann nicht nur an den erzielten Einschaltquoten festgemacht werden, sie könnte unter anderem genauso am Informationsgehalt oder an der Zugänglichkeit von Beiträgen gemessen werden.

Der kürzlich ausgeschiedene Direktor der Landesanstalt für Medien, Dr. Norbert Schneider, beschrieb den Qualitätsanspruch schon 1996. Herr Dr. Schneider prognostizierte, dass Qualität bei steigendem Wettbewerb der Programmanbieter und verschiedenen Medienarten untereinander zwangsläufig zu einer wichtiger werdenden Frage wird, die über die zukünftige Marktposition des Programmanbieters entscheide. Ich möchte hierbei die Gelegenheit nutzen und Herrn Dr. Schneider für seine 17-jährige Tätigkeit an der Spitze der Landesanstalt für Medien noch einmal herzlich danken.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Erfolgreiche und gut erarbeitete Nachrichten sind nicht nur bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wichtig und zu finden, auch private Sender können hochwertige Informationsvermittlung betreiben; beispielhaft ist hier die Nachrichtensendung „RTL Aktuell“ zu nennen.

Aber noch mal zur Qualitätsdiskussion: Qualität kann nicht von wenigen subjektiv festgelegt werden. Eine Qualitätsdebatte kann nur erfolgreich sein, wenn sie als breiter gesellschaftlicher Diskurs angelegt ist.

Meine Damen und Herren von der FDP, Sie bemängeln in Ihrem Antrag die Ausweitung des Programms auf Spartenkanäle. Man kann sicherlich darüber sprechen, ob die derzeitige Entwicklung in die richtige Richtung geht. Es gibt aber sehr erfolgreiche und positive Beispiele, Herr Witzel. Richtig ist zum Beispiel das Programmangebot des Kinderkanals KI.KA, aber auch des Programms 3sat, das in Kooperation mit Österreich und der Schweiz geschaffen wurde. Auch der Sender ARTE in Kooperation mit Frankreich ist bei einem zusammenwach

senden Europa eine gute Ergänzung. Ein weiteres positives Beispiel und eine Bereicherung ist der Sender Phoenix, der seinen Sitz in NRW hat.

Ob ARD und ZDF jeweils einzeln drei zusätzliche Digitalprogramme betreiben sollen oder ob es besser wäre, gemeinsame Kooperationen – ähnlich wie bei KI.KA oder Phoenix – zu entwickeln, ist durchaus diskussionswürdig. Dass Sie aber in Ihrem Antrag, Herr Witzel, das generelle zusätzliche Angebot zum Vollprogramm von ARD und ZDF bemängeln, ist nur schwer nachvollziehbar; denn im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder das lineare Angebot beauftragt. Dies geschah am 1. April letzten Jahres mit Zustimmung der FDP hier im Landtag. Die von den öffentlich-rechtlichen Sendern abverlangte Beschränkung auf die Kernkompetenz muss gleichzeitig das Ziel haben, möglichst viele Zuschauergruppen zu erreichen.

Wir werden Ihren Antrag mit in den Haupt- und Medienausschuss überweisen. Hier wird eine weitere Diskussion stattfinden, bei der sicherlich neben den angesprochenen Punkten auch über eine mögliche Werbefreiheit und damit einhergehende Qualitätssteigerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden wird.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Keymis das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten das Thema ja schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt anreißen können; jedenfalls ich habe es schon getan. Ich glaube, dass Qualität nicht immer nur mit Geld zu tun hat. Insofern muss man da auch Unterscheidungen treffen.

Vor diesem Hintergrund ist der Titel eigentlich schon falsch, mit dem Sie den Antrag überschrieben haben: „Hohe Gebühreneinnahmen verpflichten zu hochwertigem Rundfunk“. Das ist nicht die Entsprechung, sondern wir haben einen verfassungsrechtlichen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dem wollen wir und sollen wir gemeinsam nachkommen. Dazu gehört auch die Bestands- und Entwicklungsgarantie. Herr Witzel, Sie wissen das alles. Insofern müssen wir uns darüber auch nicht noch einmal grundsätzlich verständigen.

Ich nehme natürlich mit Interesse zur Kenntnis – auch vom Kollegen Krautscheid in seinen Ausführungen hier noch einmal dargelegt –, dass man jetzt Diskussionen über die Vielfalt des öffentlichrechtlichen Angebots führen soll. Ich habe den Eindruck, dass die Angebote insgesamt – jedenfalls die Media-Daten – sehr breit in der Bevölkerung wahr

genommen werden. Gerade die Aufspaltung auf verschiedene Interessens- oder auch Hörerszenarien macht die Sache ja interessant.

Es hören eben bestimmte Menschen 1LIVE mit einem gleichwohl hohen Informationsgrad, obwohl es sich sicher um ein eher jugendlich-populär angelegtes Programm handelt. Es hören eben ganz viele Leute WDR 2. Ich bleibe mal in unserem Sendegebiet hier im Bereich Nordrhein-Westfalen. Andere hören WDR 3, die anderen WDR 4. Welche, die lieber nur Wortbeiträge und davon sehr viele hören, hören vor allem WDR 5.

Genau diese Vielfalt ist natürlich aufwendig, braucht Geld und braucht natürlich qualitätvolle Redakteurinnen und Redakteure, die sich über diese Arbeit jeden Tag Gedanken machen. Sie braucht auch Nähe zu den Menschen, die diese Programme hören. Ich habe den Eindruck, insbesondere beim WDR, aber auch bei vielen anderen ist das doch sehr, sehr wesentlich gewährleistet.

Ich empfinde diese Art von Anträgen, Herr Witzel, als ziemlich kleinkariert, vor allem vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir in der Welt sicher an vielen Punkten führen müssen, und angesichts der großen Probleme, die diese Welt überall belasten. Die Tatsache, dass wir uns hier für 60 Cent am Tag dieses breite öffentlich-rechtliche Programm in seiner Vielfalt, mit seinen Möglichkeiten usw. leisten können, sollte uns stolz, froh und glücklich machen. Diese Debatten über 17,98 € oder 17,92 € und die Frage, ob jetzt dieses Filmprojekt oder jener Musikantenstadl für den einen qualitätvoll ist und für den anderen nicht, langweilen mich ehrlich gesagt etwas. Denn ich glaube, im Grundsatz gefährden wir mit solchen Gesprächen