Alternative Schulangebote gewinnen aber auch in den Ballungszonen an Bedeutung. Hier sind ebenso Bildungsangebote gefragt, die gymnasiale Standards enthalten und damit klare Perspektiven für den späteren Abiturerwerb aufweisen. Als Ganztagsschule bietet die Gemeinschaftsschule durch ihre größeren Zeitfenster Raum für eine andere Kultur des Lernens. Dieses Konzept der Gemeinschaftsschule erproben wir im Schulversuch.
Grundlage dafür ist das geltende Schulgesetz unseres Landes. Demnach definiert die Landesregierung die Genehmigungsvoraussetzung für einen solchen Modellversuch im Rahmen des geltenden Rechts. Der Modellversuch findet auf der Basis einer schulgesetzlichen Regelung statt, die durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber in diesem Hause geschaffen wurde.
Meine Damen und Herren von der FDP, wenn Sie partout verhindern wollen, dass ich einzelne Gemeinschaftsschulen auf Grundlage des § 25 genehmige, dann müssen Sie hier einen Antrag einbringen, der den § 25 streicht oder verändert. So lange bewege ich mich im geltenden Recht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich wollte gerne fragen, ob Sie, wenn Sie hier jetzt einen Schulversuch planen und ihn evaluieren wollen und die Vergleichsschulen heranziehen müssen, um überprüfen zu können, ob Gemeinschaftsschulen zu einem gleichen oder besseren Erfolg führen, diese Vergleichsschulen in dieser Versuchsphase genauso gut ausstatten wollen, was die Schüler-Lehrer-Relation und auch das Ganztagsangebot anbetrifft, wie die von Ihnen geplanten Modellschulen.
Herr Pinkwart, der von mir vorgeschlagene Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 24 Schülern je Klasse. Und dieser Klassenfrequenzrichtwert entspricht dem der Hauptschule. Niemand will, dass sich die Lernbedingungen von Schülerinnen und Schülern verschlechtern, die künftig statt einer Hauptschule eine Gemeinschaftsschule besuchen. Darauf möchte ich sehr deutlich hinweisen.
Oder wollen Sie im Nachhinein beschreiben, dass Sie die Hauptschule so massiv begünstigt hätten, dass eine Orientierung an der Hauptschule jetzt eine andere Schule, die von den gleichen Kindern besucht wird, begünstigen würde? Ich finde, Sie verwickeln sich da in eine sehr merkwürdige Diskussion.
(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen den Schlüssel wie bei der Gesamtschule nehmen!)
Meine Damen und Herren, Schulversuche – auch das ist vielleicht für das Hohe Haus interessant – sind in Nordrhein-Westfalen überhaupt nichts Ungewöhnliches. So wurde beispielsweise der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung der Sekundarstufe I seit den 80er-Jahren über einen längeren Zeitraum im Schulversuch erprobt. Nach Auswertung aller Erfahrungen kam es mit dem Schulgesetz 2005 zu einer gesetzlichen Regelung.
Ich nehme aber auch gern ein aktuelles Beispiel: Derzeit erproben einige Hauptschulen die Einführung von Herkunftssprachen als zweite Fremdsprache ebenfalls in einem Schulversuch. Nie hat es darüber ein solches Theater gegeben, wie Sie es jetzt hier versuchen zu veranstalten.
(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Weil die Schulen es selber wollten! Die haben einen Antrag gestellt!)
Das ist eine Entscheidung der Vorgängerregierung. Das finde ich in Ordnung, und das finde ich gut. Wenn wir feststellen, dass sich das, was die Vorgängerregierung hier angefangen hat, bewährt, dann werden wir das dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorschlagen und eine entsprechende Änderung der APO-S I beraten.
Was ist denn Sinn und Zweck eines Schulversuchs, meine Damen und Herren? – Sinn und Zweck sind die Erprobung von Weiterentwicklungen, die Erprobung neuer pädagogischer Konzepte, die Erprobung neuer Organisationsformen von Unterricht. Aber auf Landesebene wird durch diese Schulversuche nicht vom Grundsatz her die Schulstruktur verändert. Das bleibt selbstverständlich einem Landesgesetz vorbehalten. Das haben wir im Koalitionsvertrag genauso festgehalten.
Es ist, wie es ist: Anträge von Schulträgern auf Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule entsprechend den am 17. September durch das Kabinett verabschiedeten Eckpunkten, die ich am 20. September vorgestellt habe, werden gemäß § 25 Schulgesetz als Schulversuche genehmigt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 gestellt sind und alle erforderlichen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ein Vetorecht der betroffenen Schulen, wie Sie, meine Damen und Herren von der FDP, in Ihrem Antrag praktisch einfordern,
Das ist aus formalrechtlichen Gründen gar nicht möglich, weil nach Schulgesetz die Entscheidung über Fragen der Neugründung oder Schließung von Schulen ganz eindeutig eine Angelegenheit der Schulträger ist, meine Damen und Herren.
Und aus guten Gründen entscheiden darüber demokratisch legitimierte Kommunalparlamente und nicht die Schulen selbst.
Und das können auch Sie nicht ernsthaft wollen, wenn Sie Schulentwicklung weiter möglich machen wollen.
Ich wiederhole gern, was ich auch schon in der Fragestunde gesagt habe: Es soll in der Frage der Beteiligung an dem Schulversuch eine große Übereinstimmung vor Ort und in der Region geben; denn nur wenn eine solche möglichst große Übereinstimmung herrscht, ist die Errichtung einer Gemeinschaftsschule wirklich erfolgversprechend. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten vor Ort intensiv beraten werden und dass sich die Schulträger mit den Eltern, den Schulen, der Politik und den Nachbarkommunen im Entscheidungsprozess austauschen. Das ist ganz entscheidend für die Erfolgsaussichten dieses Modellvorhabens. Wir verlangen eine förmliche Befragung der Eltern, deren Kinder für den Besuch der Schule infrage kommen. Die Nachbarkommunen müssen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Es muss nachgewiesen werden, dass keine Schule eines nicht beteiligten Schulträgers in ihrem Bestand gefährdet wird, meine Damen und Herren. Das ist eine extrem hohe Hürde, die wir hier machen, weil wir vor Ort den Konsens suchen.
Um eine solche Hürde haben Sie sich nicht geschert, als es darum ging, Privatschulen im Land zu genehmigen. Das will ich auch noch einmal deutlich sagen.
Ich werde bei der Genehmigung der Versuchsschulen genau hinsehen, ob die Erfolgsbedingungen gegeben sind.
Es gibt durch die Landesregierung keinen Zwang zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen, und wir schaffen von Landesseite auch keine Schulform ab.
Ich wiederhole auch gern, was ich auf der Bildungskonferenz gesagt habe: Ohne eine landesgesetzliche Regelung zur Gemeinschaftsschule kann das ehrgeizige 30-%-Ziel nicht erreicht werden, Herr Pinkwart. Das habe ich dort gesagt. Sie hätten sich informieren sollen, die Rede steht auch im Internet, Sie können sie gerne nachlesen. Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn sich aus Ihrem Kreis nur Kolleginnen und Kollegen zu der Bildungskonferenz äußern würden, die auch daran teilgenommen haben. Frau Kollegin Böth hat eben schon deutlich gemacht, dass die Wahrnehmung da offenbar sehr unterschiedlich ist.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie stellen in Ihrem Antrag auch die Frage, ob und inwieweit die Gemeinschaftsschule eine Bereicherung unserer Schullandschaft sein kann. Ich kann Ihnen versi
chern: Ich bin zuversichtlich, dass sie eine Bereicherung sein wird. Dass diese Einschätzung zutrifft, zeigen die zahlreichen Anfragen, die mein Haus dazu erreichen. Seit gestern – ich habe ja als neue Erfahrung an den Plenartagen so eine Art Sprechtag – nehme ich eine neue Lage zu diesem Thema wahr. Es sind nicht mehr nur CDU-Bürgermeister, die sich nach den Möglichkeiten der Gemeinschaftsschule und des Schulversuchs erkundigen. Es sind auch erste Abgeordnete der CDU, die mit ihren Bürgermeistern um einen Termin bei mir bitten.
Darüber freue ich mich. Die berate ich natürlich, aber ich berate sie ergebnisoffen. Und ich hoffe, dass die Abgeordneten der CDU, die mit ihren Bürgermeistern kommen und Termine machen, ihren Bürgermeistern nicht im Vorfeld Denkverbote erteilen, was die Kommunen vor Ort für ihre Kinder vorhalten und entwickeln können.
Meine Damen und Herren, Sie denken bei der ganzen Diskussion irgendwie, Sie könnten mir schaden, indem Sie die Debatten so führen, wie Sie sie führen. Sie können mir gar nicht schaden. Sie schaden der örtlichen Schulentwicklung durch Ihre Haltung.
(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Gunhild Böth [LINKE] – Ralf Witzel [FDP]: Sie schaden der Schulvielfalt!)
Sie schaden der Kommunalpolitik, Sie schaden den Eltern, Sie schaden der örtlichen Wirtschaft, die genau weiß, dass eine gute Schule ein Standortfaktor ist. Vor allem aber schaden Sie den Kindern in den Gemeinden, für die wir ein wohnortnahes, gutes Bildungsangebot vorhalten wollen.
(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Gunhild Böth [LINKE] – Zuruf von der CDU: Sie machen hier ein Fass auf!)