Im Übrigen ist klar: Das angeblich modernste LPVG der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen war in großen Teilen verfassungswidrig. Seit 1995 haben die rot-grünen Landesregierungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet und das LPVG nicht geändert – anders als andere Landesregierungen.
Wenn wir also von dem besten und modernsten Personalvertretungsrecht der Zukunft sprechen, hätte ich noch den Vorschlag, dass Sie ein verfassungsgemäßes machen.
Wir werden also darauf achten, ob das Ministerium für Inneres und Kommunales demnächst einen Entwurf vorlegt, in dem alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und im Übrigen auch des Bundesverwaltungsgerichtes beachtet sind.
Was den Zeitablauf angeht: Herr Minister, Sie kennen die Geschäftsordnung des Landtages sehr genau. Sie waren auch sehr vorsichtig, anders als Kollege Körfges, der im Moment entschuldigt ist, weil er eine Besuchergruppe hat. Die kommunalen
Das will ich Ihnen auch noch sagen: Sie haben eben behauptet, wir hätten unser LPVG ohne Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände durchgepeitscht. Herr Schneider saß damals als Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes des Landes mit am Tisch.
Wir haben länger als eine Viertelstunde diskutiert. Wir haben beschlossen, das in dieser Form durchzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass Herr Jäger gerade am Mikrofon gesagt hat: Wir sind auch entschlossen, unser LPVG durchzusetzen. – Wo ist denn da ein vorwerfbares Verhalten zu erkennen?
Es stimmt also nicht, und ich sage das ausdrücklich für das Protokoll: Wir haben dabei alle Beteiligungsrechte des Parlamentes, so wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, gewahrt.
Zum Schluss ein Wort an die Linken: Wir hätten ein großes Stück an Demokratie zerschlagen, hat Frau Conrads geschrieben.
(Beifall von der CDU und von der FDP – An- na Conrads [LINKE]: Das war ja sehr knapp! Das ist immer so, wenn man keine Argumen- te mehr hat!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Palmen, ich hätte ja von der FDP als Gesamtaussage zu diesem Antrag nichts Anderes erwartet. Von der CDU und insbesondere von Ihnen – vielleicht fälschlicherweise – hatte ich mehr erwartet.
Es hilft ja auch nicht, irgendetwas über meine Profession zu sagen oder zu erzählen, dass Sie einmal Verantwortung im Innenministerium hatten, die Sie aber Dank der Wählerinnen und Wähler dieses Landes nicht mehr haben. Das will ich hier einmal ganz deutlich sagen.
Während Sie dazwischen schreien, was ich bei Ihnen auch nicht getan habe, will ich Sie einmal zitieren. Sie sagten: Wir haben 1:1 das Personalvertretungsrecht des Bundes angewandt. – Für Nordrhein-Westfalen ist der Bund nicht der Maßstab. Wann verstehen Sie das endlich? Wir wollen in Nordrhein-Westfalen das Mitbestimmungsland Nummer eins sein. Da hilft nicht der Bund und helfen auch nicht andere Länder. Wir machen das gemeinsam mit den Betroffenen, machen sie zu Beteiligten und entwickeln ein LPVG gemeinsam mit dem Innenminister, bei dem es hinterher nicht diesen Terz gibt, den Sie hatten.
Eines will ich Ihnen ganz klar sagen: Schauen Sie sich die Wahlanalysen doch an! Dass Ihnen das gerade im Innenministerium als ehemaliger Staatssekretär weh tut, dass ausgerechnet das Klientel, das Sie glaubten zu vertreten, Sie bei der Landtagswahl nicht mehr gewählt hat, das muss Ihnen doch zu denken geben – mal ganz ehrlich. Da habe ich mehr von Ihnen erwartet.
Ja, ja. Und dann kommt Ihre Formulierung, die Mitarbeiter müssten geführt werden. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Es geht nicht darum, dass Mitarbeiter geführt werden. Es geht darum, auf Augehöhe miteinander Dinge zu entscheiden. Das Weltbild, das Sie da haben, ist das falsche,
ebenso das Weltbild, Sie hätten die Beteiligungsrechte nach der Geschäftsordnung des Parlaments gewahrt.
Darum geht es doch gar nicht. Das müssen Sie sogar. Es geht darum, dass wir sagen: Wir beteiligen schon im Vorfeld, bei der Entstehung eines Referenten- und Gesetzentwurfs, die Betroffenen. Darüber freuen die sich. Dafür danken sie uns auch. Wir werden sie einbinden. Deshalb wird am Ende ein LPVG stehen, das auch eine Mehrheit im Parlament bekommt, und dies auch gerne mit der CDU.
Deshalb will ich an etwas anderes erinnern, Herr Kollege Palmen. Das ist das, was mich leider – ich sage das auch zu denjenigen, die neu im Parlament sind – ein wenig entsetzt. Sie blenden unsere Plenardebatte, die wir hier am 19. September 2007 geführt haben, völlig aus. Was ist da bei Ihrem schwarz-gelben Gesetzentwurf gewesen? Da ist der Kollege Post am Ende der Debatte an das Rednerpult getreten und hat die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung nach § 46 unserer Geschäftsordnung gewählt.
Was hat der Kollege Post für insgesamt sieben CDU-Abgeordnete erklärt? – Er sagte: Uns geht die Eindämmung von Mitbestimmung zu weit. – Recht hat er an diesem Tag gehabt, Herr Kollege Palmen.
Für diejenigen, die die Abstimmungszahlen nicht mehr so gut kennen: An diesem Tage wurde mit 98:85 abgestimmt. Hätten diese sieben CDUAbgeordnete ihrem Gewissen entsprechend abgestimmt, wäre das LPVG 2007 so nicht geändert worden. Dann hätten wir die Diskussion heute überhaupt nicht.
Sie als Staatssekretär gemeinsam mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden und dem CDA-Chef, der jetzt leider nicht anwesend ist, haben sie in Ihrer Fraktion eingenordet.
Beim neuen LPVG braucht diese Koalition nur eine Stimme. Wir brauchen nicht sieben. Fünf der sieben Abgeordneten sind noch da. Ich hoffe auf diese fünf, dass Sie mit uns gemeinsam für ein modernes Mitbestimmungsrecht in Nordrhein-Westfalen stimmen.
Zum Schluss unserer Debatte will ich Ihnen noch einmal das antun, was die damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Ministerpräsidentin Ihrem ehemaligen und abgewählten Ministerpräsidenten damals in der Debatte nach der Regierungserklärung vorgetragen hat. Ich helfe Ihnen – mit Erlaubnis der Präsidentin – mit einem Zitat:
„Durch eine maßgebliche Beteiligung der Arbeitnehmer an der Betriebs- und Wirtschaftsführung soll die soziale Gleichberechtigung hergestellt, der Mensch ganz allgemein wieder in den Mittelpunkt der Wirtschaft gestellt werden. Die deutschen Gewerkschaften stehen damit vor einer überaus großen und verantwortungsreichen Aufgabe.“
Von wem ist das Zitat – Sie werden es hoffentlich wissen und es während Ihrer Zeit im Innenministerium nicht vergessen haben -? – Karl Arnold hat es in seiner Regierungserklärung am 17. Juni 1947 gesagt.
Ihr ehemaliger Ministerpräsident hat versucht, in die Fußstapfen von Herrn Rau zu treten; das ist ihm nicht gelungen.
Sie schaffen es nicht einmal mehr, in die Fußstapfen Ihres ehemaligen Ministerpräsidenten Arnold zu treten.