Das zeigt, wie sorgsam die Ressorts mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewirtschaftet haben. Deutlich erkennbar wird die Haushaltskonsolidierung als gemeinsames Projekt aller Ressortministerien verstanden.
Folgendes wird Sie von der Opposition ganz besonders interessieren. Herr Körfges, Frau Walsken und Herr Groth, vielleicht hören Sie besonders zu, weil Sie immer das Argument der Steuereinnahmen, die wir in reichlichem Maße bekommen haben, strapazieren.
Hören Sie gut zu: Von 2005 bis 2007 haben wir brutto 5,8 Milliarden € an zusätzlichen Steuern eingenommen.
Gleichzeitig haben wir die Nettoneuverschuldung von 6,65 Milliarden € auf 1,86 Milliarden € reduziert.
Nach Adam Riese heißt das: Von den 5,8 Milliarden € Steuermehreinnahmen sind 4,8 Milliarden € in den Abbau der Nettoneuverschuldung gesteckt worden. Gleichzeitig, meine Damen und Herren – Sie können es im Kopf addieren –, haben die Kommunen im Haushaltsjahr 2007 rund 1,2 Milliarden € mehr bekommen als 2005.
Zur nachhaltigen Ausrichtung des Landeshaushalts haben wir außerdem die Versorgungsrücklage um zusätzliche 925 Millionen € aufgestockt. Damit haben wir unter Beweis gestellt, dass unsere Politik auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Wir stecken nicht einfach alles in den Konsum. Wir denken an morgen. Das war früher anders.
Frau Walsken, hören Sie gut zu; denn Sie sitzen im Glashaus. Das gilt natürlich auch für Herrn Groth. Von den Steuermehreinnahmen der Jahre 1995 bis 2000 – immerhin 4,4 Milliarden € – ist zu Ihrer Zeit nichts in die Senkung der Nettoneuverschuldung geflossen. Im Gegenteil: Rot-Grün hatte die Neuverschuldung des Jahres 2000 gegenüber 1995 sogar noch um 400 Millionen € aufgestockt.
Ich habe Ihnen doch gerade vorgetragen, was wir mit den Steuermehreinnahmen gemacht haben, Herr Becker. Sie werden doch wohl noch zuhören können. Sonst lesen Sie es nach. Dann wird es vielleicht etwas deutlicher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Weg ist konsequent auf Haushaltssanierung ausgerichtet. Wir bleiben jetzt nicht auf halber Strecke stehen. Die guten Ergebnisse sind Ansporn zum Weitermachen. Wir wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Also gehen wir ihn weiter: Schritt für Schritt.
Wesentlicher Gegenstand des Entwurfs für das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2007 ist die Umsetzung der Abschlagszahlungen an die Kommunen, um mögliche Überzahlungen bei der Finanzierung der Einheitslasten auszugleichen. Darüber ist jetzt ja viel gesprochen worden. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster hat sich die Landesregierung schnell für ein Vorgehen in zwei Schritten entschieden, nämlich erstens für schnelle und unbürokratische Hilfe für Kommunen durch Abschlagszahlungen, zweitens für stringente und konsequente Umsetzung des Richterspruchs in einer endgültigen gesetzlichen Regelung zur Abrechnung.
Die Landesregierung hat äußerst zügig gehandelt. Herr Körfges, Sie können nicht ernsthaft beklagen, dass das jetzt vier Wochen später erfolgt, wenn der Verfassungsgerichtshof uns nach Abschluss des Haushaltsjahres zwei Jahre Zeit dafür lässt. Schneller kann man es nun wirklich nicht machen.
Die Landesregierung hat äußerst zügig gehandelt. Wir haben die Abschlagszahlungen bereits wenige Tage nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs sowohl durch den Entwurf eines Abschlagsgesetzes als auch durch den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts im Parlament erbracht. – Herr Moron, ich weiß, es quält.
Es quält Sie sehr. Aber gerade der finanzpolitische Erfolg dieser Landesregierung kann hier nicht oft genug wiederholt werden.
Es muss Sie wohl furchtbar quälen, denn Sie jaulen ja wie getroffene Hunde auf. Das ist ja ganz furchtbar hier.
Meine Damen und Herren, wir legen dieses Tempo vor, damit die Kommunen möglichst schnell ihr Geld bekommen.
Vonseiten des Verfassungsgerichtshofs sind uns zwei Jahre für die Spitzabrechnung eingeräumt worden. Insgesamt erhalten die Kommunen nunmehr 500 Millionen € an Abschlagszahlungen für 2006 und 2007 und zuzüglich die vom Parlament beantragten 150 Millionen € als Abschlag für 2008. Wenn hier und heute der zweite Nachtragshaushalt 2007 verabschiedet wird, ist sichergestellt, dass dieses Geld noch bis zum Monatsende ausgezahlt werden kann.
Schneller geht es nun wirklich nicht, meine Damen und Herren. Schließlich sind die nötigen Verfahren ordnungsgemäß einzuhalten.
Insgesamt – lassen Sie es sich noch einmal auf der Zunge zergehen – fließen den Kommunen damit im Haushaltsjahr 2008 8,8 Milliarden € zu. Das sind fast 2 Milliarden € mehr als im Jahr 2005. Von diesen Zuwächsen konnten die Kommunen unter Rot-Grün noch nicht einmal träumen.
Im zweiten Schritt werden wir alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit den Einheitslasten klären und gesetzlich regeln. Das braucht seine Zeit, denn die Materie kann nicht einfach so Pi mal Daumen behandelt werden. Seit der Wiederherstellung der deutschen Einheit, also seit bald 20 Jahren, haben wir einen zweimaligen Systemwechsel im Finanzausgleich hinter uns. Hinzu kommen zahlreiche weitere Rechtsänderungen. Die Lage ist also nicht ganz so einfach, wie der ein oder andere uns auch hier im Parlament glauben machen will.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun dem Land aufgetragen, den Kommunen einen Ausgleich zu leisten, wenn und soweit es zu einer signifikanten Überzahlung ihres Anteils an den Einheitslasten nach den Istergebnissen nach Ablauf des Haushaltsjahres gekommen ist. Wie das zu handhaben ist, wollen wir in den nächsten Wochen vernünftig klären. Schnellschüsse helfen da nicht weiter. Sie gingen nicht nur zulasten der Reputation des Landes, sie gingen auch zulasten der Kommunen. Meine Damen und Herren, ich wiederhole gerade in Richtung der Oppositionssprecher von heute: Sie gingen auch zulasten des Landes, für dessen finanzielle Interessen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition – vor allen Dingen darf ich das in Richtung Herrn Körfges und auch Herrn Becker sagen –, sich ebenfalls verpflichtet haben sich einzusetzen. Manchmal vermisst man, dass Sie handeln wie Landtagsabgeordnete.
Deshalb wird die Landesregierung sauber und transparent an der Lösung arbeiten. Die Schritte dazu habe ich bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt aufgezählt. Ich möchte sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht wiederholen. Da geht es um den Gutachter, die Beauftragung und das weitere Verfahren.
Dieses Vorgehen kommt zusammen mit den Abschlagszahlungen durch den zweiten Nachtragshaushalt 2007 den Kommunen entgegen. Sie profitieren doppelt: Erstens kommen sie zügig zu Geld durch die Abschlagszahlungen, zweitens wird eine faire und angemessene Gesamtlösung des Themas in einem ordentlichen Verfahren auf den Weg gebracht.
Nun haben die Regierungsfraktionen beantragt, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den zweiten Nachtragshaushalt 2007 auch Abschlagszahlungen in Höhe von 150 Millionen € für 2008 einzustellen. Bei diesem Vorschlag der Regierungsfraktionen werden im Übrigen auch abundante Kommunen begünstigt. Das wirft zu
Recht haushaltsverfassungsrechtliche Fragen auf. Richtig ist, diese Fragen im parlamentarischen Prozess zu bedenken. Hierbei ist es selbstverständlich auch Aufgabe der Regierung, mit ihrem Know-how Unterstützung zu leisten. Es ist für mich allerdings unverständlich, wenn einige die Diskussion gezielt darauf hinführen, aus Fragen Bedenken zu produzieren.
Wir wollen, dass die Kommunen möglichst schnell ihre Abschläge bekommen. Wenn es einen rechtlich gangbaren Weg gibt, dies im zweiten Nachtragshaushalt 2007 auch schon für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 zu tun, dann soll uns das nur recht sein. Also haben wir die Frage geprüft: Besteht die Möglichkeit, Abschläge für 2008 in einem Nachtragshaushalt 2007 zu etatisieren? Weil es gerade im Verfassungsrecht oftmals knifflige Fragen gibt und so mancher Sachverhalt in dieser Konstellation nicht auftaucht, haben wir uns externe Hilfe geholt, sprich: wir haben einen renommierten Verfassungsrechtler beauftragt, diese Frage zu klären. Prof. Wernsmann, ein anerkannter Fachmann der Universität Passau, hat uns auf diese Frage eine Antwort gegeben. Diese Antwort haben wir dem Parlament umgehend zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis hat der Gutachter eine Reihe von Feststellungen und Einschätzungen getroffen. Die wesentlichen lauten kurz zusammengefasst:
Zweitens. Das Gesetz regelt inhaltlich vorläufige und vorherige Zahlungen, die aufgrund einer irgendwann festzustellenden endgültigen Zahlungspflicht vorgezogen werden.