Er hat nämlich versucht, noch irgendwie die Kurve zu kriegen. Alle außer ihm selber haben gemerkt, dass es ein fadenscheiniger Versuch war.
Daran, dass so schön versucht wird, da ein bisschen herumzudrehen, ist mehr als deutlich geworden, dass es Sie doch sehr ärgert, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag gestellt hat.
Eines ist allerdings schon transparent geworden – das möchte ich zum Ende der Debatte feststellen –: dass es hier heute im Parlament in dieser Frage nicht nur Widersprüche zwischen der CDU und FDP gibt, sondern auch innerhalb der FDP drei verschiedene Positionen.
Das ist für eine zwölfköpfige beziehungsweise elfköpfige Fraktion – den Minister kann man ja nicht mitzählen; Herr Witzel, Sie beklagen ja an der ein oder anderen Stelle auch immer, dass Sie als Fraktion ihn gar nicht mehr richtig einsetzen können – beachtlich. Herr Ellerbrock wollte das genau so haben, Herr Brockes hat die SPD dafür beschimpft, dass sie diesen Antrag gestellt hat, und Sie haben jetzt konstruktive Zusammenarbeit zugesagt. Letzteres tue ich für meine Fraktion ausdrücklich auch noch einmal. Ich bin gespannt, wo
Vielen Dank. – Meldet sich noch jemand zu Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu diesem Punkt. Ich habe den Eindruck, das wird eine lustige Beratung im Ausschuss.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2588 federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, den Ausschuss für Frauenpolitik, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, sprich: an fast alle Ausschüsse. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Herr Witzel hatte mit seiner Prognose Recht: Die Überweisung ist einstimmig beschlossen.
12 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen dürfen nicht vom Fremdsprachenunterricht ausgeschlossen werden
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Nachmittag schon über die zukünftige Entwicklung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung diskutiert und konnten feststellen, dass das alle sehr engagiert tun.
Wenn wir alle bessere Chancen für Kinder und Jugendliche mit speziellem Förderbedarf wollen, dürfen wir sie nicht von zentralen gesellschaftlichen Entwicklungen abkoppeln. Ich muss es sicherlich nicht länger ausführen: Ohne Fremdsprachenkenntnisse – zumindest grundlegende Englischkenntnisse – kommt man heute nicht mehr
weit. Gerade auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sieht es ohne Englischkenntnisse besonders finster aus.
Englisch verstehen zu können, sich in Englisch verständigen zu können ist angesichts der neuen Medien, Globalisierung und Internationalisierung vieler gesellschaftlicher Bereiche auch eine zunehmend wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
An Förderschulen ist Englischunterricht aber kein Regelangebot. Ein nicht unerheblicher Teil unserer Schülerinnen und Schüler im Alter von 14, 15 oder 16 Jahren an Förderschulen hat noch nie Unterricht in einer Fremdsprache gehabt.
Ich habe in meinen Gesprächen vor allem mit Schülerinnen und Schülern von Förderschulen erfahren, dass die Jugendlichen selbst das dringende Anliegen haben, Englisch zu lernen. Sie wissen sehr genau, welche Nachteile fehlende Fremdsprachenkenntnisse mit sich bringen. Sie fragen auch genauso dringend: Warum dürfen wir das eigentlich nicht lernen? – Sie begreifen das sehr deutlich als Benachteiligung.
Einige haben mir berichtet, dass sie versuchen, sich über Computerprogramme selbst etwas Englisch beizubringen. Das Interesse reicht vom Teilnehmen und Teilhaben, vom Verstehen von Liedtexten bis hin zu mehr Sicherheit in Internetanwendungen. Es gibt natürlich auch eine Reihe von Förderschulen, die mit Bordmitteln ein eigenes Fremdsprachenkonzept für alle oder zumindest für einen Großteil ihrer Schülerinnen und Schüler stricken, für das sie von der Landesseite dringend Unterstützung gebrauchen können.
Andere Bundesländer sind da schon weiter als wir. Ich möchte als Beispiel nur auf BadenWürttemberg verweisen. Da ist 2003 mit der Einführung von Englisch in der Grundschule auch Englisch und Französisch an der Förderschule in Kreisen nahe der französischen Grenze eingeführt worden, und zwar ganz regulär im Umfang von zwei Wochenstunden in allen Klassenstufen.
Es gibt die Möglichkeit, in Absprache mit den Eltern auf den Fremdsprachenunterricht zu verzichten oder später einzusetzen. Eine derartig differenzierte Regelung halte ich dem individuellen Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen für angemessen.
Es geht uns mit unserem Antrag nicht darum, den Förderschulen ein starres System des Fremdsprachenunterrichts überzustülpen. Wir wissen natürlich auch um die sehr differenzierten Förder
notwendigkeiten und die besonderen Bedürfnisse der dortigen Schüler und Schülerinnen. Es geht uns um mehr Chancen für diese Schüler und Schülerinnen, die sowieso häufig – um es nett zu sagen – nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Es geht uns um mehr Teilhabe in allen Bereichen, die eigentlich selbstverständlich sein müsste.
Ich greife an dieser Stelle noch einmal den Begriff von Hiller auf, den ich heute Morgen in der ersten Debatte eingeführt habe: Kinder mit speziellen Förderbedarfen dürfen sich nicht im Bildungskeller fühlen. Sie wollen teilhaben. Sie wollen lernen. Sie haben ein Recht auf Teilhabe und ein Recht auf umfassende Lernangebote.
Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass wir zu einer konstruktiven und positiven Beratung kommen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag „Schülerinnen und Schüler an Förderschulen dürfen nicht vom Fremdsprachenunterricht ausgeschlossen werden“ habe ich mehrfach gelesen. Und ich habe mich gefragt, ob ich ihn verstanden oder nicht verstanden habe. Eigentlich weiß ich gar nicht genau, was Sie wollen.
Bisher wusste ich nur eines: Englischunterricht für Schulen mit sonderpädagogischer Förderung gibt es an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht überall dort, wo es das gleiche Bildungsziel wie in der Regelschule gibt.
Das Ziel bei der Einführung des Englischunterrichts an Förderschulen war ganz eindeutig, die Rückkehr von den Förderschulen in die Regelschulen zu ermöglichen. Diesen Unterricht gibt es, soweit ich weiß, seit dem Schuljahr 2003/2004.
Ab dem 1. August 2007 – das ist während Ihrer Regierungszeit beschlossen worden – gibt es Englisch an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, wenn er denn von den Klassenkonferenzen beschlossen wird, wenn er gezielt auf den einzelnen Schüler und das abgestimmt wird, was die Schüler dort möchten. Es gibt dort die Wahl zwischen Englisch als erster Fremdsprache und einer Förderung in anderen Fächern, wenn das im Sinne einer individuellen Förderung opportuner
erscheint. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann damit ganz gut leben und sehe da auch nicht unbedingt Veränderungsbedarf.
Ähnliches gilt für die Lehrerfortbildung, die Sie in Ihrem Antrag ebenfalls ansprechen. Auch für diesen Bereich sind Lehrer qualifiziert worden und werden weiter qualifiziert. Ich sehe auch hier keinen Nachholbedarf.
Nichtsdestotrotz – ich will es kurz machen –: Wir diskutieren gerne mit Ihnen darüber im Ausschuss. Vielleicht kapiere ich es dann ja auch besser. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist unzweifelhaft der Schlüssel zur heutigen Wissensgesellschaft. Ohne fundierte Sprachkompetenz haben Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Begabungen, Talente und Stärken zu entfalten, weder in der Schule noch in der Ausbildung, im Studium oder im Berufsleben.
Mit dem Sprachbegriff meine ich mehr als nur das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift, obwohl leider auch dies nicht mehr immer selbstverständlich ist – mit all den damit verbundenen Problemen für die betroffenen Kinder. Ich meine eine ausreichende Sprachkompetenz in Fremdsprachen, insbesondere in Englisch. Denn dieser Faktor wird mittlerweile auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt vorausgesetzt. Aus diesem Grund war die Entscheidung der damaligen rotgrünen Landesregierung nur richtig, als sie in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, Englisch bereits in der Grundschule ab Klasse 3 einzuführen. Schon damals wurden die Ausbildungspläne für die künftigen Grundschullehrkräfte entsprechend geändert, zusätzliche Lehrerstellen geschaffen und bereits im Dienst befindliche Kollegen in beträchtlichem Umfang nachqualifiziert. Der Weg, der seinerzeit unter Rot-Grün eingeschlagen wurde, weist also in die richtige Richtung. In diesem Punkt dürfte in diesem Hohen Hause Einigkeit herrschen.
Die neue Landesregierung plant nun, künftig sogar schon in Klasse 1 mit dem Englischunterricht zu beginnen. Ich bin von der Sinnhaftigkeit dieses
Schrittes durchaus überzeugt, weise aber auf die dringende Notwendigkeit einer altersangemessenen Sprachvermittlung hin. Wir dürfen unseren Kindern ruhig etwas zutrauen, überfordern dürfen wir sie jedoch nicht.
Wie sieht es aber nun an den Förderschulen aus? Die Grünen stellen in dem vorliegenden Antrag fest, dass die Förderschulen von der Stärkung im Fach Englisch bislang kaum profitieren. Festzuhalten ist aber zunächst, dass auch für die Förderschulen bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein Ausbau des Englischunterrichts beschlossen wurde. In allen Förderschulen mit zielgleichen Abschlüssen wie in den Regelschulen wurde Englisch ab Klasse 3 bereits eingeführt. Dieser Beschluss wird an den Schulen vor Ort auch Zug um Zug umgesetzt.
Dass der praktischen Umsetzung durch den Lehrermangel im Fach Englisch faktische Grenzen gesetzt werden, darf dabei sicher nicht bestritten werden. Aber die in dem hier vorliegenden Antrag erhobene Forderung nach einem Qualifizierungsprogramm Förderschullehrer ist mehr als berechtigt und sollte die Unterstützung aller hier anwesenden Parlamentarier erfahren.
Die Durchlässigkeit unseres Schulsystems darf die Förderschulen nicht ausklammern. Wenn Schülerinnen und Schüler an Grundschulen ab Klasse 3 oder künftig noch früher Englischunterricht erhalten, sind sie in der Tat nach Abschluss der Primarstufe besser qualifiziert als Kinder von Förderschulen, die diesen Unterricht eben nicht erhalten haben. Es muss gewährleistet sein, dass der Übergang von der Förderschule auf eine „reguläre Schulform“ auch in Zukunft praktisch möglich sein wird. Zu den Problemen, die beim Übergang von einer Förderschule auf eine weiterführende Schule ohnehin auf die einzelnen Schüler zukommen, dürfen nicht auch noch Nachteile treten, die darin wurzeln, dass diese Kinder im Vorfeld weniger Englischunterricht erhalten haben.
Meine Damen und Herren, Englischunterricht an Förderschulen darf aber auch nicht reiner Selbstzweck werden. So richtig es ist, auf die Erfordernisse des Arbeits- und Ausbildungsmarktes und die dortigen Erwartungen in Sachen Englisch hinzuweisen: Kinder und Jugendliche besuchen eine Förderschule in der Regel, weil sie aus unterschiedlichen Gründen Probleme haben, den Unterrichtsinhalten einer „regulären Schule“ zu folgen, weil sie Defizite im Sozialverhalten haben.
Diesen Schülerinnen und Schülern einfach Englischstunden auf ihren bisherigen Unterrichtskanon obendrauf zu packen, scheint mir nicht die