Protocol of the Session on December 1, 2005

Wir wollen zweitens mit den Studienbeiträgen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Beziehung zwischen Studierenden und Hochschulen auf eine neue, eine partnerschaftliche Grundlage gestellt wird.

Drittens legen wir besonderen Wert auf die sozialverträgliche Ausgestaltung der Studienbeiträge. Jeder, der in Nordrhein-Westfalen die Hochschulzugangsvoraussetzung erfüllt und ein Studium aufnehmen möchte, wird unabhängig vom Einkommen der Eltern die Möglichkeit dazu haben.

Der Gesetzentwurf hat den Hochschulen zur internen Anhörung vorgelegen. Das Ergebnis ist in einem Satz zusammenzufassen: Die Eckpunkte unseres Gesetzes, die wir bereits im September hier im Landtag debattiert haben, sind nicht infrage gestellt worden.

Aus der Anhörung haben sich eine ganze Reihe konstruktiver Anregungen und Änderungsvorschläge ergeben, für die ich mich bei allen Beteiligten bedanke. Viele davon sind in den Entwurf aufgenommen worden.

Sie haben uns auch bei dem Vorhaben unterstützt, möglichst unbürokratische Regelungen zu finden. Mit dem Studienbeitragsgesetz wird das bürokratische Monstrum Studienkonten- und Finanzierungsgesetz der Vorgängerregierung zum Sommersemester 2007 abgeschafft.

(Beifall von CDU und FDP)

Dadurch ergibt sich für die Hochschulen künftig nicht mehr, sondern deutlich weniger Bürokratie.

Die wichtigsten Grundlinien unseres Konzeptes möchte ich noch einmal in sieben Punkten hervorheben:

Erstens. Der Studienbeitrag wird höchstens 500 € pro Semester betragen. Jede Hochschule entscheidet selber, ob und in welchem Umfang sie

Studienbeiträge einführen will. Diese autonome Entscheidung räumt nur Nordrhein-Westfalen seinen Hochschulen ein.

Ein Punkt übrigens, den die Hochschulrektorenkonferenz vor einer Woche in Berlin ausdrücklich gelobt hat, verbunden mit dem Wunsch an die anderen Bundesländer, ähnliche Regelungen zu treffen. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Land Nordrhein-Westfalen hat das freiheitlichste Beitragsmodell und erhält dafür den meisten Zuspruch.

(Beifall von CDU und FDP – Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Zweitens. Die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen. Eine Anrechnung auf sonstige Landesleistungen erfolgt nicht. Ein Zukunftspakt wird kompensatorische Kürzungen des Landeszuschusses für die laufende Legislaturperiode ausschließen.

Das bedeutet: Die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen. Das Land steht weiterhin zu seiner Zusage der angemessenen Hochschulfinanzierung auf der Grundlage des Qualitätspaktes. Das ist eine Zusage, die wir nachdrücklich machen.

Sollten alle Hochschulen 500 € Studienbeitrag erheben, wären dies netto 320 Millionen € echte Zusatzeinnahmen für die nordrhein-westfälischen Hochschulen. Viele Rektoren haben bereits betont, dass dies für sie eine Verdoppelung der sogenannten freien Spitze, also der frei verfügbaren Mittel, wäre.

Drittens. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.

Viertens. Das Gesetz sieht eine sogenannte Geldzurück-Garantie vor. Jede Hochschule muss ein Prüfungsgremium einrichten, in welchem die Studierenden gleichberechtigt vertreten sind. Mit diesem Gremium haben die Studenten in NordrheinWestfalen erstmals einen direkten Ansprechpartner, an den sie sich wenden können, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel in der Organisation der Lehre ihr Studium nicht wie vorgesehen absolvieren können, beispielsweise weil der eigentlich benötigte Laborplatz nicht zur Verfügung steht. Sollte der Einwand berechtigt sein, wird die Hochschulleitung aufgefordert, den Beitrag des betreffenden Studenten für dieses Semester zu ermäßigen oder ganz zu erstatten.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Und dann?)

Ein Kritikpunkt gegenüber der Geld-zurückGarantie lautet, sie führe zu hohem Verwaltungsaufwand. Da das Prüfungsgremium nur bei Beschwerden tätig wird, gilt der Grundsatz: Je besser die Hochschule, desto weniger Aufwand für das Gremium, und je weniger Beschwerden, desto attraktiver die Hochschule.

(Beifall von CDU und FDP)

Ein individuelles Klagerecht – das haben wir auch bei der Einbringung der Eckpunkte hier deutlich gemacht – ist ausdrücklich nicht vorgesehen; denn wir wollen, dass sich Studenten und Professoren im Hörsaal und nicht im Gerichtssaal treffen. Die Geld-zurück-Garantie wird vielmehr eine partnerschaftliche Suche nach besten Lösungen befördern und dazu führen, dass die Studienbedingungen so gut werden, dass es kaum noch Anlass zu Beschwerden gibt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist welt- fremd!)

Genau das streben wir für alle Studierenden in unserem Land an.

Fünftens. Auch bei der sozialverträglichen Gestaltung geht das NRW-Beitragsmodell weiter als die Modelle aller anderen Bundesländer. Jeder Studierende hat einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen der NRW-Bank ohne vorherige Bonitätsprüfung.

Mit der Rückzahlung muss erst zwei Jahre nach Studienende begonnen werden, und auch nur dann, wenn ein hinreichendes Einkommen erzielt wird.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Eine Schuldenfalle ist das!)

Die maximale Rückzahlungsbelastung zu diesem Zeitpunkt liegt für BAföG-Empfänger bei maximal 10.000 €. Unter diese Kappungsgrenze fallen sowohl das BAföG-Darlehen als auch das Studienbeitragsdarlehen sowie bis dahin angefallene Zinsen. Nur zum Vergleich: Das Land BadenWürttemberg hat seine Kappungsgrenze erst bei 15.000 € eingezogen.

Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das im Ergebnis: Zwei Drittel aller BAföG-Empfänger werden keine Studienbeiträge zahlen. Damit ist das NRWBeitragsmodell nicht nur das freiheitlichste, sondern das sozialverträglichste Studienbeitragsmodell in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP – Marc Jan Eu- mann [SPD]: Quatsch!)

Sechstens. Ein Ausfallfonds, der aus dem Gesamtaufkommen der Studienbeiträge gespeist wird, übernimmt zwei Funktionen:

Erstens trägt er das Ausfallrisiko der NRW-Bank, wenn ein Darlehen aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Absolventen nicht zurückgezahlt werden kann. Wir vermeiden so, dass die NRWBank, die ihren Zins übrigens ohne jegliche Gewinnmarge berechnet, bei der Zinsberechnung den ansonsten üblichen Risikoaufschlag einrechnet.

Dieser Zinsvorteil kommt allen Studierenden zugute, die ein Studienbeitragsdarlehen beantragen. Damit ist der Ausfallfonds das wesentliche Element für den Sozialausgleich in unserem Beitragssystem. Dies ist auch der einzige Weg, um den Hochschulen die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sofort und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Zweitens werden auf diese Weise die BAföGbedingten Ausfälle gleichmäßig auf alle Hochschulen verteilt. Der Fonds bewirkt so, dass keine Hochschule aufgrund einer höheren Zahl von BAföG-Empfängern gegenüber anderen Hochschulen benachteiligt wird. Auch diesen Ausgleich halten wir für unverzichtbar, weil er im Umkehrschluss auch dazu führt, dass kein Studierender Sorge haben muss, von einer Hochschule abgelehnt zu werden, weil er sich nicht an der Studienfinanzierung beteiligte.

Siebtens. Ab dem Wintersemester 2006/2007 werden die Hochschulen die Möglichkeit haben, von Erstsemestern Beiträge zu erheben. Ab Sommersemester 2007 ist dies für alle Studierenden möglich. Durch diesen zeitlichen Vorlauf gewährleisten wir ausreichenden Vertrauensschutz für die bereits immatrikulierten Studierenden.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das kann man auch anders sehen!)

Insofern sehen wir auch eventuellen rechtlichen Bedenken gelassen entgegen.

Über die Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, habe ich in den vergangenen Wochen und Monaten mit den Rektoren, den Kanzlern, den ASten sowie vielen Studierenden und Hochschullehrern gesprochen. Ich habe den festen Eindruck, dass an den Hochschulen weniger über die Frage des Ob als viel mehr über die Frage des Wie debattiert wird: Wie können wir das zusätzliche Geld optimal einsetzen? Wie lassen sich die Studienbedingungen am wirksamsten verbessern? Dies zeigt auch die verglichen mit den Massenprotesten beim Studienkontengesetz

eher geringe Anzahl von Demonstranten gestern vor dem Landtag.

(Beifall von der CDU – Manfred Kuhmichel [CDU]: Es war kaum einer da!)

Das ist, meine Damen und Herren, auch ein Beleg dafür, auf welch geringe Resonanz die Angstkampagne der Opposition stößt.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Warten Sie mal ab, Herr Pinkwart!)

Ich würde noch einen Moment zuhören! – Mit wie vielen Fehlinformationen von Ihrer Seite gearbeitet wurde, ist manchmal sogar amüsant, wenn ich mich daran erinnere, dass die SPD schon vor Wochen und seitdem immer wieder behauptet hat, nur die Senate der Universitäten in Aachen und Köln hätten sich für Studienbeiträge ausgesprochen.

Erstens entscheiden die allermeisten Senate natürlich erst dann endgültig, wenn das Gesetz beschlossen ist. Zweitens lagen bis gestern zwar tatsächlich bereits zwei positive Senatsbeschlüsse vor. Die aber stammten nicht aus Aachen und Köln, sondern von der Fachhochschule BonnRhein-Sieg und der Universität Siegen.

Vielleicht gibt es aber sogar den seltenen Fall, dass die Opposition im Nachhinein Recht behält. Gestern Abend hat der Senat der Universität zu Köln tatsächlich mit Dreiviertelmehrheit die Einführung von Studienbeiträgen begrüßt.

(Heiterkeit von der CDU)

Manchmal sind Ihre Fehlinformationen, sehr geehrter Herr Eumann, aber auch nicht so amüsant. Zuerst läuft am Samstag über die Agenturen, Sie hätten behauptet, die durchschnittliche Studiendauer in Nordrhein-Westfalen betrage 14 Semester. Das ist grob falsch. An Universitäten beträgt sie rund 11,5 Semester und an Fachhochschulen 8,6 Semester.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Dann aber wird es nicht nur grob falsch, sondern, wie ich meine, sogar grob fahrlässig. Sie rechnen in einer Pressemitteilung Darlehensbelastung und Zinsbelastung vor, die jeder mit seinem Taschenrechner überprüfen kann, und lassen die tatsächlichen Kosten für den Studierenden um ein Drittel höher erscheinen, als sie es tatsächlich sind.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Unverantwort- lich! – Marc Jan Eumann [SPD]: Warten Sie mal ab!)

Schaut man sich Ihre Rechnung genau an, stellt man fest: In der Zinsrechnung von Herrn Eumann wird ein Semester so behandelt, als ob es ein ganzes Jahr dauern würde.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Nein, das stimmt nicht! Wer Tilgung mit Stundung verwech- selt, sollte vorsichtig sein!)