Protocol of the Session on December 18, 2008

(Markus Töns [SPD]: Das hat sich damit er- ledigt!)

Vielen Dank. Dann ist noch eine Frage offen, und dann sind wir am Ende der Fragestunde.

Die letzte Frage kommt von Frau Hendricks. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie persönlich mit Frau Lichtinghagen nicht gesprochen haben. Wer hat denn eigentlich gefragt, wer die Namen hinter die Projekte gestellt hat?

Frau Ministerin.

Wie ich eingangs gesagt habe, die Mitarbeiter meines Hauses, die zuständigen Abteilungsleiter.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Wir kommen zu:

8 Eltern nicht im Regen stehen lassen – Kommunen beim Ausbau von U3-Plätzen besser unterstützen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8084

Die Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck, der Ihnen vorliegt, darauf verständigt, dass wir heute über den Antrag Drucksache 14/8084 nicht diskutieren, sondern ihn gemäß § 79 Abs. 2b an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform überweisen und erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses im Plenum die Diskussion führen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.

Wir kommen zu:

9 An apple a day keeps the doctor away – Schulobstprogramm für NRW nutzen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8080

Auch hier haben die Fraktionen entgegen dem Ausdruck vereinbart, nicht zu diskutieren.

Wer stimmt der Überweisung des Antrags Drucksache 14/8080 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitberatung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

10 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/6933

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 14/8096

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Giebels das Wort. – Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir jetzt in der Beratung fortfahren. Ich bitte Gespräche draußen zu führen und dem Redner Gehör zu schenken. – Bitte schön, Herr Kollege Giebels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir waren bereit, heute auf die Debatte zu verzichten. Das Thema ist eigentlich ausdiskutiert worden. Es gab aber den Wunsch einer Fraktion, trotzdem zu debattieren.

Wir wollen festhalten, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Landesregierung ein weiterer Schritt in der Verwaltungsmodernisierung und damit auch Zukunftsgestaltung gegangen wird. Wir sagen ganz klar: Dieser Gesetzentwurf ist sinnvoll und er ist zielführend. Das hat auch die Anhörung der Sachverständigen eindrucksvoll bestätigt.

Ich darf den Stadtdirektor der betroffenen Stadt Herne aus dieser Anhörung zitieren. Wir müssen allerdings einräumen, so sagte er, dass sich durch die Zusammenlegung der Amtsgerichte an einem Standort sicherlich für den Standort Herne im Hauptzentrum positive Veränderungen und Chancen ergeben.

Ferner darf ich den Dezernenten der ebenfalls tangierten Stadt Gelsenkirchen, Joachim Hampe, zitieren. Er sagte in der Anhörung:

Insofern könnten wir mit dieser Regelung regeln.

Oder auch:

Wir sehen ja auch, dass das Amtsgerichtsgebäude in Buer nicht mehr sanierungsfähig ist.

Beide haben übrigens in Vertretung der von der SPD-Landtagsfraktion benannten Oberbürgermeister an der Anhörung teilgenommen.

Ich darf dann auf den weiteren Sachverständigen, den Vorsitzenden Richter am OLG Hamm, Herrn Volesky, eingehen, der dort Leiter des Organisationsdezernates ist und sich natürlich insbesondere mit Fragen der Gerichtsorganisation beschäftigt. Er sagte in der Anhörung:

Wir haben nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit grundsätzlich die Situation, dass in einer Kommune ein Amtsgericht steht; das ist die Regel.

Weiter sagte er:

Hier geht es darum, zwei neue Gerichtszentren in einer Strukturgröße zu schaffen, die im Prinzip unserem Erfahrungsschatz nach eine Idealgröße darstellt.

Er sagte auch:

Entscheidend ist vielmehr, dass Stellen, die jetzt für Verwaltungstätigkeiten gebunden werden, auf diesem Wege ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich der Rechtspflege, zugeführt werden, …

Die kritische Stellungnahme des Vorsitzenden des Richterbundes Nordrhein-Westfalen, Richter am Amtsgericht, Lindemann, hält unseres Erachtens einer kritischen Reflexion nicht stand. Denn er stützt seine Stellungnahme im Wesentlichen auf übergroße, zu große Amtsgerichte. Solche entstehen aber hier gerade nicht.

Im Gegenteil: Es entsteht – ich zitiere noch einmal den Sachverständigen Volesky – „ein Gericht mit Idealgröße“.

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich im Übrigen auf meine bisherigen Beiträge hier im Plenum zu dieser Thematik.

Es bleibt dabei: Die Neuordnung der Gerichtsbezirke beziehungsweise Gerichte in Gelsenkirche und Herne ist sinnvoll, und sie sichert allen Rechtssuchenden für die Zukunft eine effiziente Justiz vor Ort. Daher werden wir für die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses stimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Giebels. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Kutschaty.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, gerade die Anhörung hat gezeigt, dass wir hier keine nachhaltige Zukunftsgestaltung bei der Gestaltung unseres Gerichtssystems in Nordrhein-Westfalen machen. Ich war bei der Anhörung auch dabei. Sie haben schon eine sehr selektive Wahrnehmung gehabt.

Wenn Sie nämlich den Vertreter der Stadt Herne so verstanden haben, dass eine Bündelung der Gerichte für Herne-Mitte sehr gut oder vielleicht auch sehr interessant ist, dann haben Sie offensichtlich überhört, dass er auch gesagt hat, dass das für den Stadtbezirk Herne-Wanne insbesondere städtebaulich ein großer Verlust ist.

Ähnlich ist das in Gelsenkirchen der Fall, weil Gelsenkirchen eben eine Stadt ist, die aus zwei Städten entstanden ist. Sie ist anders strukturiert als andere Städte. Hier muss man sicherlich einen sinnvollen Ausgleich finden. All das wird derzeit untersucht. Aber es ist letztendlich noch kein Konsens mit der Stadt Gelsenkirchen getroffen worden, was das anbelangt. Die Stadt Gelsenkirchen hat einen gültigen Ratsbeschluss, der das kritisch sieht. In der Angelegenheit ist also im Augenblick ein bisschen Bewegung. Wir hätten uns gewünscht, Frau Ministerin, dass eine Entscheidung über diesen Standort erst nach einem Abschluss der Gespräche und

Verhandlungen mit der Stadt Gelsenkirchen getroffen worden wäre.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass sich das Gerichtssystem in Nordrhein-Westfalen mit den 130 Amtsgerichten so bewährt hat. Das hat auch der Vertreter des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in der Anhörung so eindeutig bestätigt. Gerade die Gerichte, die Sie für eine Schließung vorgesehen haben, arbeiten sehr gut und sehr effektiv. Wir haben dort, ganz anders als bei großen Gerichten, kurze Laufzeiten. Man kennt sich in der Behörde, was auch das ganze Verfahren entsprechend beschleunigt.

Was mich bei der ganzen Sache so ein bisschen verärgert, ist, dass, hier offensichtlich Justizpolitik unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung gemacht wird, ohne aber vorher genau zu sagen, wo denn die Einsparungen im Detail liegen. Wir haben bis heute keine verlässlichen Zahlen von Ihnen bekommen, was denn eingespart werden kann und wie hoch die Mehrausgaben tatsächlich sind. Aber dennoch soll alles gut werden. So wie Sie das sagen, ist das meines Erachtens ein bisschen zu blauäugig.

Der zweite Aspekt, der uns bei der ganzen Sache ärgert, ist, dass Sie bis heute nicht nachgewiesen oder untersucht haben, wie denn die ideale Gerichtsstrukturgröße in Nordrhein-Westfalen ist. Ab wann ist ein Gericht effektiv? Auch die Sachverständigen haben uns dazu unterschiedliche Aussagen gegeben. Wir erleben das in anderen Bundesländern. Hamburg beispielsweise ist dazu übergegangen, große Amtsgerichte in kleinere Amtsgerichte aufzuteilen, weil dort einfach eine bessere Milieunähe gegeben ist. Der Richter kennt seine Pappenheimer besser; das möchte ich bei der Gelegenheit einmal so lax sagen. Das trägt auch dazu bei, die Rechtssprechung sicherer, schneller und effektiver zu machen.

Kurzum: Wir halten Ihren Vorschlag, ohne dass die Städte Herne und Gelsenkirchen konkret in die Abschlussplanung einbezogen worden sind, für übereilt und lehnen daher Ihren Gesetzentwurf ab.