Protocol of the Session on January 28, 2004

Um es deutlich zu sagen: Der Antrag der FDPFraktion läuft der Realität hinterher. In Wahrheit ist das Schnee von gestern. Sie hätten uns und sich selber einen Gefallen getan, wenn Sie ihn zurückgezogen hätten. Wir, Rot-Grün, werden diesen Antrag ablehnen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Freimuth. - Für die Fraktion der CDU hat jetzt Herr Tenhumberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben wir einiges über einen virtuellen Landeshaushalt gehört. Jetzt, bei diesem Tagesordnungspunkt, wird es etwas konkreter: virtuelle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen.

Ende 2003 verfügten 58 % der deutschen Erwachsenen über einen Internet-Zugang. Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren betrug die Quote 25 %, bei den Kindern zwischen 6 und 13 Jahren 6 %, wobei die Zugangsquote etwa das Dreifache beträgt. Diese Daten stammen vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest, das die Daten im Zeitraum von Mai bis Juli 2003 erhoben hat.

Bei der Betrachtung dieser Thematik wollen wir nicht vergessen, dass große Bevölkerungsteile noch nicht die Möglichkeit haben, Beratungsleistungen per Internet abzurufen. Das Beratungsangebot per Internet kann nicht für jeden Menschen ausreichend sein. Der persönliche Kontakt face to face kann dadurch nicht ersetzt werden. Es können sich aber durch das Internet neue Möglichkeiten für Menschen auftun, um z. B. einen Erstkontakt zu einer helfenden Einrichtung zu wagen oder

mit Freunden und Bekannten über tabuisierte Themen ins Gespräch zu kommen.

Die Niedrigschwelligkeit, die Barrierefreiheit, die Zeitunabhängigkeit und die Anonymität führen bei den Beratungsstellen zu neuen Aufgaben und neuen Kosten. Diese Kosten setzen sich insbesondere aus Schulungskosten, die angeblich - so die Ministerin - zum Teil vom Land gefördert werden sollen, aus den Kosten für Hardware und Software und Vernetzung, den Kosten zur Verhinderung des Missbrauchs und den Personalkosten zusammen.

Die Online-Beratung erweitert das Arbeitsfeld der Beratungsstellen. Es verringert nicht den Aufwand und den Umfang der bisherigen persönlichen Beratungsleistungen. Die Beratungsstellen werden mit zusätzlichen Aufgaben befrachtet. Trotz positiver Beurteilung will die Landesregierung - so die Ministerin in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 27. November 2003 - die zusätzlichen Aufwendungen für die Internetberatung bei den Beratungsstellen nicht finanziell fördern. Wer soll denn nun die OnlineOffensive in Nordrhein-Westfalen bezahlen?

Der vorliegende FDP-Antrag beschreibt vieles richtig. Wenn man sich im Internet das BundLänder-Projekt "Virtuelle Beratungsstelle" der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung ansieht, erkennt man, dass noch vieles zu tun ist: ziemlich mager, was dort bisher zu finden ist.

Wir sind der Meinung:

a) Alle Beratungsstellen, alle Träger müssen teilnehmen können, wenn sie wollen. Die Pluralität ist zu gewährleisten.

b) Das Land muss Verantwortung übernehmen, nicht nur verbal fördern, sondern das gewünschte erweiterte Angebot auch finanziell begleiten.

c) Die regionalen und örtlichen Kenntnisse und Kompetenzen sind mit der zentralen virtuellen Beratungsstelle zu vernetzen.

d) Um in akuten Fällen helfen zu können, müssen Online-Dienste 24 Stunden am Tag besetzt sein. In den Nutzungsbedingungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung wird dargelegt, dass innerhalb von 48 Stunden eine Antwort auf eine Erstanfrage erfolgen soll. Das ist unzureichend. Ein zeitliches Auseinanderfallen von Hilfsnachfrage und Beratung darf es nicht geben.

Die lapidare SPD-Aussage im Ausschuss "Der Antrag ist überflüssig" war und ist nicht sachgerecht. Das Thema ist noch lange nicht abgearbeitet. Ob das durch einen parlamentarischen Antrag passieren muss, sei dahingestellt. Neben berechtigten Forderungen beschreibt der FDP-Antrag nach meiner Auffassung zu viel Selbstverständliches. Einiges ist bereits seit Anfang 2003 in die Wege geleitet. Wünschenswertes ist aufgrund technischer und sonstiger Gründe nicht oder noch nicht realisierbar.

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass alle politischen Gremien das Gleiche wollen. Daher empfehle ich der SPD, sich ernsthaft in die Diskussion einzubringen und sich nicht wie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu verweigern.

Der FDP-Antrag ist inhaltlich überwiegend richtig, aber nach meiner Auffassung nicht mehr notwendig. Deshalb wird sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tenhumberg. - Für die Fraktion der FDP hat Herr Lindner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Freimuth, Sie haben gesagt, das, was wir vorgelegt haben, sei ein Trauerspiel. Man müsse sich fragen, warum wir diesen Antrag eingebracht hätten, nachdem wir schon früher einen Antrag zur Beratung vorgelegt und dann wieder zurückgezogen hätten.

Ich sehe Ihnen Ihre Bewertung nach. Sie gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie noch nicht so lange an, als dass Sie die fachlichen Beratungen zu diesem Komplex im Einzelnen hätten würdigen können. Sonst wüssten Sie, dass es auf der Grundlage unseres ersten Antrags ein Sachverständigengespräch gab und eine intensive Diskussion in der Fachöffentlichkeit; die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege etwa haben sich zu diesem Thema geäußert. Das konnten Sie wegen der offensichtlich knappen Vorbereitungszeit alles nicht würdigen. Deshalb sehe ich Ihnen nach, wie Sie unseren Antrag qualifiziert haben.

(Beifall bei der FDP)

Warum haben wir den ersten Antrag zurückgezogen? Wir sind darauf gestoßen, dass es neue

fachliche Anforderungen an das Feld Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen gibt und dass diese nicht nur auf die akute Krisenintervention bei suizidgefährdeten Jugendlichen reduziert werden können, wie wir damals gesehen haben.

Ich will nicht lange betonen, was uns verbindet. Das Einvernehmliche hat Bernd Tenhumberg schon dargestellt.

Herr Lindner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Freimuth zu?

Ja natürlich, gerne.

Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Lindner, wären Sie dazu bereit und in der Lage, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Regel schriftliche Ausschussprotokolle über Verhandlungen gibt, die man nachlesen kann? Wären Sie weiterhin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es möglich ist, dies zu nutzen, um sich auf eine Debatte vorzubereiten? Würden Sie insofern Ihre Unterstellungen zurücknehmen?

Erstens nehme ich zur Kenntnis, dass das möglich ist. Zweitens stelle ich in Abrede, dass Sie das im Einzelnen getan haben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das hat Ihre Rede gezeigt, Herr Dr. Freimuth. Wir sollten uns deswegen nicht länger hier raufen. Ich unterstelle Ihnen ja gar keine Böswilligkeit.

Worin unterscheiden wir uns? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass wir neben den eigentlichen Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen noch eine Parallelstruktur brauchen, eine virtuelle Beratungsstelle. Das Ergebnis ist: Wenn der Jugendliche aus Herne durch das Internet in Kontakt mit einer Beratungsstelle kommen will, kann er nicht direkt mit der Einrichtung in Herne Kontakt aufnehmen, selbst wenn er es will, sondern mit Ihrer virtuellen Beratungsstelle wird er beispielsweise nach Passau weitergeleitet.

Das unterscheidet Ihr Konzept von unserem Konzept. Wir wollen, dass der Jugendliche aus Herne mit der Einrichtung in Herne in Kontakt kommen kann. Das gilt übrigens auch umgekehrt. Die 180 Fachkraftstunden, die in Nordrhein-Westfalen gebündelt werden müssen, werden nicht nur exklusiv für nordrhein-westfälische Jugendliche bereitgehalten, sondern auch für die aus Sachsen

Anhalt und Bayern, möglicherweise auch für die aus Österreich und der Schweiz, anderen deutschsprachigen Ländern. Das unterscheidet Ihr Konzept von unserem.

Wir haben deshalb vorgeschlagen, das Wahlrecht der Rat Suchenden zu betonen. Wir haben angeregt, die Einrichtungen, die es vielfach im Lande gibt - das nehmen Sie gar nicht zur Kenntnis; diese Einrichtungen sind sehr viel weiter als Sie mit Ihrer virtuellen Beratungsstelle; schauen Sie sich z. B. einmal Caritas-Net in Köln an! -, zu unterstützen, sie mit einer Portal-Seite unter ein gemeinsames Dach zu stellen, um dadurch zu einem Quantensprung und einem Qualitätswettbewerb zwischen den unterschiedlichen Ansätzen zu kommen. Dafür haben wir hier Vorschläge gemacht.

Meine Damen und Herren von der CDU, lieber Bernd Tenhumberg, Sie haben gesagt, der Antrag, den wir vorgelegt haben, würde viel Richtiges enthalten, aber sei eigentlich nicht notwendig. Ich kann nur sagen: Wir haben anlässlich der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie genau diesen Ansatz bei den Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen sogar etatisiert. Da hat die CDU zugestimmt. Ich meine, Sie könnten hier auch zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Lindner. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Koczy das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer so eine Sache, wenn aus den Ausschüssen berichtet wird. Alle scheinen ja wohl wahrgenommen zu haben - das möchte ich richtig stellen -, dass wir im Ausschuss eine inhaltliche Debatte hatten. Wir haben uns vorbereitet und Experten dazu gehört. Wir haben auch schriftliche Informationsmaterialien bekommen. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand aus der Debatte verabschiedet hat, zu kurz gekommen ist oder wie auch immer. Diese Vorwürfe möchte ich nicht im Raum stehen lassen.

Wir haben uns darüber auseinander gesetzt. Wir hatten einen FDP-Antrag vorliegen. Wir haben im November im Ausschuss darüber debattiert. Insofern habe ich einen etwas anderen Eindruck, als die Herren dies jetzt hier dargestellt haben.

Ich halte nicht viel davon, Eulen nach Athen zu tragen. Ich halte auch nicht viel davon, in ein lau

fendes Konzept einzugreifen. Man muss doch konstatieren, dass die Landesregierung in dem Bereich Online-Beratungsstellen sehr wohl gehandelt hat. Es gibt Aktivitäten. Wir geben auch Mittel hinein.

Bei der Diskussion im Ausschuss haben wir aber auch darauf hingewiesen, dass wir beim jetzigen Verfahrensstand erst einmal prüfen wollen, wie sich das weiter entwickelt, und man davon absehen sollte, jetzt in den laufenden Prozess irgendwelche Neuentwicklungen einzubringen, die vielleicht auch dazu führen könnten, dass sich Nordrhein-Westfalen herausziehen kann.

Diese Beratungen haben wir dahin gehend abgeschlossen, dass wir gesagt haben: Es ist inhaltlich ein wichtiges Thema. Eventuell muss es eine sozialräumliche Verknüpfung geben. Aber so weit sind wir noch nicht.

Alle, die hier geredet haben, haben ja richtigerweise darauf hingewiesen, dass diese InternetBeratungsstellen tatsächlich ein neues Angebot sind und auch darüber diskutiert werden muss, wie die Anbindung an die alten Strukturen stattfinden soll. Das ist auch eine spannende Diskussion vor Ort. Beim Erstkontakt übers Internet hat man ja die Möglichkeit, sich irgendeiner Beratungsstelle zuzuwenden, zu der man Vertrauen hat. Die FDP legt Wert darauf, dass z. B. jemand aus Herne, der eine Beratung sucht, sie auch in Herne finden kann.

Ich weiß nicht, ob das immer der richtige Weg ist. Diejenigen, die zu einer Beratung gehen oder ein Beratungsbedürfnis haben, bauen ja ein bestimmtes Vertrauen auf. Dann entwickeln sich vielleicht auch andere Kontakte.

Die Möglichkeiten, über das Online-Beratungssystem zu arbeiten, sind sicher noch nicht abschließend diskutiert. Da würde ich abwarten wollen. Ich setze ein bisschen auf die Zeit, damit wir uns beim nächsten Schritt auch an den bisherigen Ergebnissen orientieren können.

(Christian Lindner [FDP]: Das hört sich kon- struktiver an als bei Herrn Freimuth!)

- Ich habe nicht den Eindruck, dass Kollege Freimuth hier destruktiv argumentiert hat. Er hat auf bestimmte Schwachpunkte der Anträge hingewiesen. Ich will aber nach vorne gucken, weil mir das ein wichtiges Anliegen ist und ich es auch nicht für notwendig halte, um diese späte Stunde hier einen Kampf auszuführen, der meines Erachtens nach total überflüssig ist.