Protocol of the Session on December 17, 2003

und zwar nicht nur deshalb, weil ein handfester Streit nicht gut in die Weihnachtszeit passt, sondern auch weil ich mit dem Ziel Ihres Antrages übereinstimme, dass wir neue Spielräume für individuelle Förderung schaffen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Es ist jetzt natürlich meine Aufgabe, deutlich zu machen, was wir in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich getan haben und auch weiter tun werden, denn tatsächlich - Frau Löhrmann und, wie ich glaube, auch mein Kollege Manfred Degen haben bereits darauf hingewiesen - werden bereits nach Maßgabe des Haushaltsplanentwurfs für 2004 und 2005 annähernd 10.000 Stellen für besondere Förderbedarfe bereitgestellt, was 7 % unserer Lehrerstellen entspricht.

Ich möchte dies erläutern: Die Stellen für den muttersprachlichen Unterricht und für Integrationshilfen - das umfasst eine Größenordnung von 4.000 Stellen - sollen ab dem Schuljahr 2004/2005 nicht mehr über Relationen verteilt werden, sondern noch zielgerichteter zugewiesen werden können. Wir werden damit das System einer festgelegten Zuweisung weiter ablösen und dafür Sorge tragen, dass die Stellen solchen Schulen zugute kommen, die mit entsprechenden Problemlagen konfrontiert sind und entsprechende Fördermaßnahmen eingerichtet haben. Diese Umstellung können Sie dem Entwurf des Haushaltsplans 2004/2005 entnehmen.

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, Ihr Antrag dokumentiert Unterstützung für dieses Vorgehen. Wir sind aber bereits auf dem Weg. Sie laufen sozusagen offene Türen ein, wenn sie eine solche flexible Zuweisung von Lehrerstellen für besondere Förderhilfen fordern, wie sie der Haushaltsplanentwurf bereits ermöglichen wird.

Darüber hinaus sind für bestehende Ganztagsschulen vor allem in der Sekundarstufe I Zuschläge im Umfang von 3.887 Stellen ausgebracht. Ganztagsschulen tragen ebenfalls dazu bei, Schülerinnen und Schüler besser zu fördern. Sie unterstützen durch zusätzliche Förderangebote außerunterrichtliche Angebote aus Kultur und Sport und Angebote zur Beratung von Eltern.

Im Bereich der Gesamtschulen sind 240 Stellen für Beschäftigung von Sozialpädagogen vorgesehen, und im Haushalt stehen 1.300 Stellen aus dem Zeitbudget zur Verfügung, die dort über die Stellen für die Unterrichtsversorgung hinaus veranschlagt werden. Sie werden jetzt für die

Sprachförderung in den Jahrgängen fünf und sechs an Haupt- und Gesamtschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen, zur Steigerung der Berufsfähigkeit an Sonderschulen und für das Projekt "Beruf und Schule" an Haupt-, Gesamt- und Sonderschulen für schulmüde Jugendlichen eingesetzt.

Auf der Grundlage dieser Ziele werden Schulen in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf bei der Zuweisung von Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben vorrangig berücksichtigt. Nicht in diese Berechnung der 10.000 Stellen habe ich aufgenommen, dass auch durch die fortschreitende Einrichtung von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, also in der Grundschule, für die wir u. a. 270 Stellen im Jahre 2004 und sogar 440 Stellen im Jahre 2005 zur Verfügung stellen, neue Möglichkeiten distanzierter Angebote geschaffen werden. Darüber hinaus können von den Hauptschulen bis zu 400 Lehrerstellen für die Einstellung von sonderpädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden.

(Zuruf von der FDP: Wenig!)

Ferner habe ich die Zuschüsse für sonstige Betreuungsangebote sowie für die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen bei den 10.000 Stellen nicht berücksichtigt.

Ich finde, mit diesen Zahlen wird deutlich, dass die Ressourcen in weiten Bereichen sehr bedarfsorientiert und nicht, wie Sie generell meinen, nach dem Gießkannenprinzip zugewiesen werden. Ich bitte aber auch zur Kenntnis zu nehmen und in anderen Diskussionen zu berücksichtigen, dass uns z. B. die flexible, auf vordringlichen Förderbedarf konzentrierte Zuweisung von Stellen aus dem Zeitbudget vorgehalten wird, wenn wir an dieser Stelle umsteuern wollen. Sie sagen dann, vorher habe es eine andere Zuweisung gegeben; wir dürften die Stellen nicht umsteuern. Wenn ich also den Gedanken des flexiblen Stellenbudgets ernst nehme, darf die Zuweisung von Stellen nicht zementiert werden. Wir müssen gerade für neue und sich verändernde Bedarfslagen handlungsfähig sein.

In folgendem Punkt finde ich Ihren Antrag widersprüchlich: Wenn Sie eine gesetzliche Fixierung eines Stellenbudgets fordern, dann passt das nicht zu der von Ihnen gleichfalls reklamierten Notwendigkeit, Stellenzuweisungen flexibel und bedarfsorientiert steuern zu können. Deshalb sollten wir es aus meiner Sicht dabei belassen. Die Zuwendung von Ressourcen erfolgt durch das Haushaltsgesetz, mit dem der Haushaltsplan fest

gestellt wird. In diesem Rahmen findet auch eine aufgabenkritische Überprüfung statt.

Mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2004/2005 gehen wir mit wichtigen Schritten auf dem Weg voran, die beträchtlichen Förderressourcen, die das Land bereitgestellt hat, gerade auf die Schnittstellen beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, auf den Schulbeginn, auf den Übergang in die Sekundarstufe I und schließlich auf den Übergang von der Schule in den Beruf zu konzentrieren und Schulen mit besonderen Problemlagen speziell zu unterstützen.

Auch wenn ich mit den Schlussfolgerungen Ihres Antrages nicht grundsätzlich übereinstimme, danke ich für die Unterstützung für den gemeinsamen Ansatz, den wir auch auf der Basis des Haushaltsentwurfs in den nächsten Monaten und Jahren mit klarer Zielorientierung realisieren werden, denn wir müssen Schulen in besonderen Problemlagen unterstützen. Unsere Maßnahmen zur Förderung gerade von Kindern mit Migrationshintergrund müssen wirksamer und damit besser werden. Auch das ist selbstverständlich - das haben wir nie bestritten - ein Ergebnis der PISAUntersuchung. - Danke.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion der FDP hat jetzt Frau Pieper-von Heiden das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich antworte jetzt noch ganz schnell auf die von Herrn Degen aufgeworfenen Fragen.

Ja, Herr Degen, diese 5 % Stellen sollen ohne Frage zusätzlich ausgewiesen werden. Die kommunalen Schulträger sollen die Entscheidung darüber treffen können, natürlich in Zusammenarbeit mit den Schulausschüssen vor Ort, die dazu Vorlagen erarbeiten. Der Rat wird entscheiden, wo genau diese zusätzlichen Mittel bzw. diese Stellenanteile eingesetzt werden, denn individuelle Förderung nach Zahlen klappt nicht immer.

Es gibt Wohngegenden in Kommunen, wo die Population ein bisschen problematischer ist und es daher zusätzlicher Ressourcen bedarf, um gerade diese individuelle Förderung einigermaßen realisieren zu können. Für die kommunale Verteilung brauchen wir kein Verfahren nach dem Gießkannenprinzip; darin besteht ja bisher das Problem. Diese Frage brachte Frau Löhrmann auf. Sie hatte die Sorge, es könnten Ungleichbehandlungen entstehen. Genau das wollen wir damit errei

chen, denn Schulen mit unterschiedlicher Population dürfen nicht gleich behandelt werden. Da, wo es eine schwierige Schülerpopulation gibt und ganz besonderer Förderbedarf besteht, müssen auch zusätzliche Ressourcen hineinfließen können. Wer könnte das besser beurteilen als die jeweilige Kommune vor Ort, als der Schulausschuss, der sich aus Fachpolitikern zusammensetzt, dem aber selbstverständlich auch die jeweiligen Schulleiter mit beratender Stimme angehören?

Ich habe großes Vertrauen in die Leute vor Ort und in ihre Fähigkeit, richtig zu entscheiden, wo diese zusätzlichen Lehrerstellen eingesetzt werden müssen und wo es nicht so dringend erforderlich ist. Wenn wir diese Flexibilisierung vor Ort nicht schafften, dann könnte an der einen oder anderen Schule eben doch nicht individuell genug gefördert werden, weil alle Schulen gleiche Ressourcen erhielten. Genau diese Flexibilisierung wollen wir erreichen. Das ist also ein kleiner Beitrag zur individuellen Förderung, deren Notwendigkeit durch PISA aufgezeigt wurde.

Natürlich hat Herr Recker in diesem Zusammenhang Recht, wenn er sagt, dies sei ein kleiner Schritt dorthin; das ist ganz klar. Wenn Sie sagen, wir könnten momentan diese Lehrerstellen nicht schaffen, dann ist es doch aber eine Frage der Bewertung, ob wir es tun wollen.

Frau Pieper-von Heiden, Ihre Redezeit ist beendet.

Oder wollen wir es, weil wir es im Moment nicht so leisten können, nicht machen? Das genannte Ziel dürfen wir meines Erachtens nicht aus den Augen verlieren. Es ist ganz klar: Wir müssen darauf hinarbeiten, einfach um sicherzustellen, dass wir einigermaßen gleiche Qualität...

Frau Pieper-von Heiden, Ihre Redezeit ist beendet.

... in allen Schulen erzielen. Dafür ist diese individuelle Zuweisung der Stellenbudgets erforderlich. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags in Drucksache 13/4701 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - federführend - sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Überweisung wurde einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf:

6 Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 13/4200 und 13/4296

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz Drucksache 13/4756

zweite Lesung

Ich verweise außerdem auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 13/4794 und den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 13/4792.

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst Frau Schmid für die Fraktion der SPD das Wort.

(Zuruf von der FDP: Wo ist denn die Agrar- ministerin?)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen ist in Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Wirtschaftsbereich, den wir für die Zukunft absichern müssen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs auf den internationalen Märkten und der wachsenden Herausforderungen an eine verbraucherorientierte, tierschutz- und umweltgerechte Produktion kommt es darauf an, dass den rund 50.000 landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land auch künftig eine leistungsfähige und effiziente Beratungsstruktur zur Verfügung gestellt wird.

(Unruhe - Glocke)

Im Hinblick auf den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft und die notwendigen Kostensenkungen ist es unumgänglich, dass die Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfa

len-Lippe zu neuen, leistungsstarken Strukturen finden, um ihre wichtige Arbeit für den ländlichen Raum mittelfristig auf eine solide Basis zu stellen.

Frau Schmid, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Becker zu?

Nein. - Nach langem Ringen zwischen den Kammern, aber auch in diesem Hause - das verhehle ich nicht - werden wir heute das Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verabschieden.

(Joachim Schultz-Tornau [FDP]: Ist die Landwirtschaftsministerin nicht da? Was ist los?)

Ich verhehle nicht: Nicht alle Wünsche und begründeten Einwände, die uns in der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetz vorgetragen wurden, finden sich in dem Gesetzestext, der hier und heute zur Abstimmung ansteht.

(Unruhe - Zuruf von Joachim Schultz-Tornau [FDP])

- Die Ministerin hat selbst zu entscheiden, was sie wichtig findet und was nicht.

(Zuruf von Joachim Schultz-Tornau [FDP])

Das bezieht sich speziell auf die Formulierung des Aufgabenbereiches der Kammer, worin sie verpflichtet wird, insbesondere auf Agrarumweltmaßnahmen hinzuwirken. Erstens haben die Kammern dies bereits in der Vergangenheit getan. Zweitens bin ich mir sicher, dass auch die neue Landwirtschaftskammer mit dieser Formulierung umzugehen weiß.