Protocol of the Session on October 15, 2003

(Frank Baranowski [SPD]: Aber Herr Ra- sche!)

werden die Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen schamlos ausgenutzt. Zahlreiche Aufgaben wurden ohne finanziellen Ausgleich auf die Kommunen übertragen. Außerdem wurden die Kommunen mit zahlreichen finanziellen Beteiligungen belastet, die zuvor vom Land getragen wurden. Ihre Politik, meine Damen und Herren von der Koalition, führt die meisten Kommunen in diesem Land in die Handlungsunfähigkeit.

(Dorothee Danner [SPD]: Hören Sie doch mit diesem Unsinn auf!)

- Machen Sie doch einmal Kommunalpolitik. Sehen Sie sich doch einmal die Investitionspauschale an! Sie wurde in vielen Gemeinden fast auf null gekürzt. Städte und Gemeinden, die ihren Haushalt strukturell ausgleichen können, sind die absolute Ausnahme. Fast alle betreiben entweder eine vorläufige Haushaltsführung, sind mit einem Haushaltssicherungskonzept überzogen oder noch in der Lage, ihr letztes Tafelsilber zu verkaufen. Das ist doch keine kommunale Selbstverwaltung, meine Damen und Herren von der SPD!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der FDP)

Der aktuelle Vorschlag zur Gemeindefinanzreform reicht vorn und hinten nicht aus. Dieser Vorschlag ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Genauso ist es mit diesem Gesetzentwurf. Sie reden von strikter Konnexität, handeln aber nicht danach. Die Inhalte reichen bei weitem nicht aus, um die Möglichkeiten zu nutzen, die dieses Haus hat.

Es wäre schön, Herr Minister, wenn Sie und die Koalition gute Argumente aus der Anhörung und vielleicht auch gute Vorschläge aus der Opposition in den vorliegenden Gesetzentwurf aufnähmen. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass wir den Kommunen endlich im Sinne einer kommunalen Selbstverwaltung helfen.

Es ist ein Fehler, sich mit einer Mogelpackung nur über die nächste Kommunalwahl zu retten. Die FDP wird dabei helfen, die Städte und Gemeinden wieder in eine solide finanzielle Lage zu bringen und stimmt der Überweisung zu. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Rasche. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Kollege Groth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rasche, starke Sprüche! Starker Tobak auch! Überall dort, wo Sie in der Verantwortung stehen - sei es in einer Kommune oder in einem Land -, gibt es für die Kommunalpolitik Steine statt Brot. Das muss hier auch einmal gesagt werden.

(Beifall bei der SPD)

Außer starken Sprüchen haben Sie überhaupt nichts drauf. Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vor, der einen wichtigen und richtigen Schritt darstellt. Daran haben wir lange gearbeitet. Wir waren als Bündnisgrüne immer auf diesem Pfad. Das entscheidende qualitative Merkmal daran ist die Kostenfolgeabschätzung. Der Gesetzentwurf, den wir gleichzeitig einbringen, gibt Handlungssicherheit - und das ist auch von der CDU bislang nicht getoppt worden.

Herr Britz, ich bin froh, dass Sie am Ende Ihres Redebeitrags noch einmal die Kurve bekommen haben und nicht wie Herr Rasche von Schutz und Feindschaft zwischen Land und Kommunen gesprochen haben. So ein Quatsch! Gehen Sie doch einmal durchs Land! Reden Sie einmal mit Ihren Oberbürgermeistern oder mit den Verantwortlichen

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Die FDP hat doch keine Bürgermeister!)

oder auch mit unseren Bürgermeistern. Die FDP hat natürlich gar keine, aber wir haben zumindest grüne Bürgermeister in diesem Land. Reden Sie mit allen, egal welcher Couleur. Dann werden Sie feststellen, dass man in diesem Land noch vernünftige Kommunalpolitik machen kann - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern dieser Bundesrepublik.

Meine Damen und Herren, es geht nicht um eine Schutzmauer oder irgendeine Feindschaft zwischen dem Land und den Kommunen, sondern es geht einfach darum, dass wir uns selbst an die Hand nehmen, selbst verpflichten. Wir haben das

in der Vergangenheit gut getan, und wir wollen es jetzt durch einen Verfassungsgrundsatz verstärken.

Natürlich ist "wesentlich" ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wie wollen Sie das denn füllen, Herr Britz? Wollen Sie jeden 50-Euro-Schein ausgleichen? Das ist doch welt- und wirklichkeitsfremd. Das geht überhaupt nicht. So ein Quatsch!

(Beifall von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Es geht auch nicht, dass man die Belastung jeder einzelnen kommunalen Körperschaft - wir haben 396 - ausgleicht. Was für ein bürokratischer Aufwand! Welche Differenzierungen wären dafür nötig! Aber natürlich müssen wir das, was an Belastungen ankommt, in der Gesamtheit der Kommunen sehen. Da geht es nicht immer nur nach Stadt und Land, nach kreisfrei und kreisangehörig. Es ist so eine Spielwiese der CDU geworden, das Land in die Kreise und in die kreisfreien Städte einzuteilen. Auch das ist aus meiner Sicht absolut überzogen. Das ist Quatsch.

Aber wenn die Kommunen in ihrer Gesamtheit von Mehrbelastungen getroffen werden, sind wir gehalten, das vernünftig auszugleichen. Das machen wir auch. Ein wesentlicher Aspekt ist heute noch nicht richtig zum Tragen gekommen, nämlich dass es auch die Möglichkeit zur Entlastung gibt. Darüber müssen wir in diesem hohen Hause verstärkt nachdenken. Es muss auch darum gehen: Wenn wir auf der einen Seite Kommunen neue Aufgaben übertragen, Standards vielleicht auch erhöhen - im Bereich des Umweltschutzes, in sozialen Bereichen usw. -, was an vielen Stellen vielleicht nötig ist, dann müssen wir auf der gleichen Fachschiene aber auch für Entlastungen sorgen. Wir müssen überlegen, worauf wir verzichten können, wo wir entlasten können.

Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich komme zum Schluss. - Ich glaube, wir sind gut beraten, wie Herr Britz es auch gesagt hat, in den Beratungen des Ausschusses und im weiteren Verlauf zu sehen, wie wir eine Verfassungsmehrheit in diesem Hause gewinnen können. Ich glaube, dass wir einen guten ersten Aufschlag hier gemacht haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Groth. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen können.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/4424 an den Hauptausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

3 Polizei neu aufstellen - Polizeireform jetzt

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 13/4399

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Kollegen Engel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte zunächst um Entschuldigung. Sie hören es, ich beneide Sie alle heute um Ihre Stimme. Meine ist ziemlich runter. Ich versuche es trotzdem.

Aus zeitökonomischen Gründen noch eine weitere Bemerkung: Wir hatten Anfang Oktober zum Antrag von SPD und Grünen zum gleichen Thema gesprochen. Ich wiederhole an der Stelle die Position, die wir vertreten haben, nicht, sondern steige mitten ins Thema ein. Sie wissen alle, um was es geht.

Zunächst nur formal: Wir liegen in der Sache gar nicht auseinander. Der einzige Dissens besteht in der Vorgehensweise. Unser Eckpunktepapier, das Ihnen vorliegt, enthält vier Punkte. Diese möchte ich ausnahmsweise zitieren.

Erstens. Wir wollen die bisherigen Kreispolizeibehörden reduzieren und zusammenfassen, und zwar nur die Polizeiverwaltungs- und Führungsbürokratie, den so genannten Overhead, und die Leitstellen von den bisher 56 Kreis- und Landespolizeibehörden zu insgesamt etwa 18-20 Landespolizeibehörden, die dann Regionalpräsidien heißen, die in ihrer Wohnregion rund 1 Millionen Einwohner plus/minus 20 %. betreuen. Wir wollen auf die Ebene der Bezirksregierung verzichten.

Zweitens. Den Polizeibehördenleitern, den zukünftigen Polizeipräsidenten eines solchen Regionalpräsidiums wird jeweils ein Behördenstab mit Dezernaten zugewiesen. Die Kreispolizeibehörden alt werden zu Polizeidirektionen neu und bil

den die Regionalpräsidien neu. Den Direktionsleitern wird eine Leitungsgruppe zugeordnet.

Drittens. Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister werden geborene Mitglieder der Polizeibeiräte. Im Bereich von Präventions- und Ordnungspartnerschaften wirken Polizeibeiräte an den Entscheidungen mit. Das ist dann der öffentliche Teil dieses neuen Polizeibeirates.

Die Bürgerbeteiligung im Bereich der kriminalpräventiven Räte wird verbessert. Ich mache da einen Einschub: Das beruht auf den Erfahrungen, die wir in den USA, speziell in Chicago gemacht haben. Dort ist man schon ein Stück weitergegangen.

Viertens. Die Mitbestimmung erfolgt auf der PPEbene, also auf der Ebene des neuen Regionalpräsidiums durch den Gesamtpersonalrat und darunter durch den Direktionspersonalrat. Dies, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist unsere verkürzte Antwort auf die zentrale Frage, die ich wiederholen möchte: Wie viel Polizeiverwaltung, wie viel Polizeiführung braucht der Polizeikommissar, um erfolgreicher arbeiten zu können? Daran erkennen Sie unsere Herangehensweise. Platt könnte man sagen: deutlich weniger. Eine differenzierte Betrachtung haben wir hier vorgetragen.

Die bisherigen Kreispolizeibehörden, die ihre Eigenständigkeit verlieren und einem Regionalpräsidium zugeordnet werden, werden zu Polizeidirektionen unter polizeilicher Führung z. B. des bisherigen Leiters Gefahrenabwehr/Strafverfolgung.

Kreisbedienstete, also Bedienstete in den Polizeiverwaltungen der Landratsbehörden, werden entweder in den Landesdienst der neuen Regionalpräsidien übernommen oder in die Dezernate der Kreisverwaltungen zurückgeführt. Polizeiinspektionen, Polizeihauptwachen, Polizeiwachen und Anlaufstellen für den Bezirksdienst bleiben nach unseren Vorstellungen an den heutigen Standorten bestehen. Hauptwachen und Wachen sind rund um die Uhr besetzt. Das Herunterstufen von Polizeiwachen zu Anlaufstellen und das Schließen von Polizeiwachen könnte beendet werden. Durch die gesamte Operation sollen auf Sicht aus dem Overhead, den wir bündeln wollen, etwa 3.000 Beschäftigte für den operativen Dienst zurückgewonnen werden.

Dieses ehrgeizige Ziel sollten wir zusammen angehen. Hierbei gibt es zwei Ebenen: Die Landesregierung arbeitet mit ihrer Kommission daran. Das Parlament ist ebenso aufgefordert, diesen Prozess parlamentarisch zu begleiten. So stelle

ich mir vor, dass wir eine Anhörung durchführen, sobald wir im Innenausschuss darüber beraten haben.

Zu den Einsatzleitstellen: In den vergangenen Jahrzehnten wurden Millionenbeträge für Einsatzleitstellen in den Behörden ausgegeben. Jede technische Neuerung, die landesweit umzusetzen war, betraf 49 Leitstellen der Kreispolizeibehörden und der Wasserschutzpolizei sowie die Leitstellen der Bezirksregierungen und des Innenministeriums.

Unter den heutigen technischen Bedingungen ist es unerheblich, in welchen Räumlichkeiten diese Leitstellen eingerichtet sind. Sowohl Funk - in Zukunft der digitale Funk - als auch feste und mobile Fernmeldeverbindungen stehen landesweit oder bundesweit zur Verfügung. Die EDV-gestützte Einsatzleitstelle verfügt auch über Informationen über den Einsatz ihrer Fahrzeuge, die früher nicht denkbar waren, sodass die persönliche Kenntnis der Örtlichkeiten wirklich entbehrlich ist.

Es ist also möglich, die Einsatzleitstellen an wenigen Standorten zusammenzufassen und von leistungsfähigen Leitstellen sowohl die Spitzeneinsatzzeiten als auch die einsatzschwachen Zeiten durch angepasste Besetzung in der Einsatzsachbearbeitung abzudecken. Wir reduzieren nach unserem Konzept die Einsatzleiststellen ebenfalls um 18 bis 20.

Bei 49 Polizeibehörden im Lande war es bisher erforderlich, eine Mittelbehörde mit Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht zu betrauen. Diese Aufgaben wurden von fünf Bezirksregierungen wahrgenommen. Seitens des Innenministeriums wurden den Bezirksregierungen aber sehr begrenzte Kompetenzen im Bereich der Polizei zugestanden, sodass sie eigentlich mehr die Funktion einer „Poststelle“ für den Schriftverkehr aus den Behörden an das Innenministerium erfüllten bzw. ihre Entscheidungen mit dem Innenministeriums rückkoppeln mussten. Vielfach wurden Entscheidungen der Bezirksregierungen vom Innenministerium aufgehoben.

Nach unserer Auffassung brauchen wir diese Mittelbehörde - das sind die Dezernate 25 und 26 - nicht. Allerdings muss die Autobahnpolizei angebunden werden. Wir sehen sie als Dezernat in fünf der neuen Regionalpräsidien, möglicherweise sogar an den heutigen Standorten.

Nun komme ich zu den Stäben und Verhandlungsgruppen: In den sechs §-4-Kriminalhauptstellen sind neben den normalen Abteilungsstäben, die auch schon führungsfähig sind, für besondere §-4-Lagen ständige Stäbe eingesetzt, die

ausschließlich Stabsarbeit im Rahmen dieser speziellen Hauptstellenfunktion leisten.