Ich wollte Sie etwas ganz anderes fragen, verehrter Herr Jostmeier. Wollen Sie der Gemeindefinanzreform zustimmen, damit wir für die Kommunen nachhaltig strukturell die Einnahmensituation verbessern können?
Liebe Frau Löhrmann, Sie wissen, dass die Gemeindefinanzreform und die Diskussion darüber ein Thema für sich sind. Darüber können wir uns gerne unterhalten.
Meine Damen und Herren, all diese Dinge haben dazu geführt, dass sich Anfang August dieses Jahres bereits 176 der 427 Städte, Kreise und Gemeinden in einem Haushaltssicherungskonzept befanden. Also, die kommunale Selbstverwaltung befindet sich in der schwersten Existenzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik.
Nach Auffassung der CDU - das haben wir schon vor mehreren Jahren vorgeschlagen - muss daher Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung um das so genannte strikte Konnexitätsprinzip ergänzt werden. Statt vom strikten Konnexitätsprinzip zu reden, schlagen wir vor, einen Begriff in die Debatte einzuführen, der bei der Expertenanhörung von den Städten und Gemeinden selbst vorgeschlagen worden ist: "Kommunenschutzgesetz". Dieser Begriff trifft den Sachverhalt wesentlich besser. Die Bürgerinnen und Bürger wissen dann auch, was man meint. Denn die geltende Vorschrift gibt den Gemeinden eben keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf vollen Kostenausgleich.
Wir schlagen vor: Neue Pflichten für die Städten und Gemeinden im Land darf es nur noch dann geben, wenn gleichzeitig ein vollständiger Kostenausgleich der finanziellen Mehrbelastung zwingend im gleichen Gesetz vorgeschrieben wird.
Sie haben Recht, Frau Danner: Bei dem Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid haben wir das gemacht. Ich darf bescheidenerweise hinzufügen: Es geschah auf Vorschlag der CDU.
Wir verfolgen damit im Wesentlichen vier Ziele – erstens: Selbstdisziplinierung des Landes bei neuen Tätigkeiten, zweitens - dieser Punkt ist ganz wesentlich -: Zusammenführung von Aufgaben- und Kostenverantwortung, drittens: Vermeidung weiterer finanzieller Schlechterstellung der Gemeinden, und viertens: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir haben im Vorfeld der Diskussion im Hauptausschuss und in den Arbeitskreisen stets betont, dass wir nicht bereit sind, irgendwelche unverbindlichen Formulierungen zu akzeptieren, die keine strikte Konnexität regeln. Eine Aufweichung des Grundsatzes zulasten der Kommunen - Frau Danner, Herr Groth, auf Sie komme ich nachher noch zu sprechen - machen wir nicht mit. Insofern, Herr Groth, kann Ihr Gesetzentwurf in seinem Wortlaut unsere Bedenken nicht ausräumen.
Der Text, den Sie vorschlagen, bleibt weit hinter dem zurück, was Sie im Hauptausschuss versprochen haben. Herr Vorsitzender Moron - heute ist er nicht anwesend - sagte beim vorletzten Mal: Natürlich, wenn wir strikte Konnexität sagen, meinen wir das auch. -Ihr Gesetzentwurf bleibt hinter diesen Versprechungen zurück.
- Doch, Frau Danner. Ich will es an zwei Beispielen begründen. Dem Text nach schränkt die SPD die strikte Konnexität an zwei Stellen ein.
Erstens. Die Übertragung neuer Tätigkeiten müsse - so Ihr Wortlaut - zu einer wesentlichen Belastung der Gemeinden führen. Dann haben wir sofort wieder die Diskussion um die Definition: Was ist wesentlich, und was ist nicht wesentlich? - Das heißt, die Gemeinden haben keine sichere Rechtsgrundlage, auf die sie vertrauen können.
Das Zweite: Sie sagen, die Gemeindeverbände müssten in ihrer Gesamtheit betroffen sein. Das ist noch viel schlimmer. Das ist von der reinen Rechtslehre her keine strikte Konnexität, weil Sie ein Finanzausgleichssystem für die Gemeinden festlegen, bei dem die Kommunen, von denen Sie meinen, sie hätten noch finanziellen Spielraum, trotz der Überweisung zusätzlicher Aufgaben eben kein Geld bekommen. Frau Danner, das ist keine strikte Konnexität.
Herr Groth, Sie haben den Gesetzentwurf vorhin in so blumigen Worten dargestellt. Ihr Gesetzentwurf bleibt aber weit hinter dem zurück, was die Städte und Gemeinden erwartet haben.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen - Frau Danner, das kann ich auch sagen - ganz ausdrücklich, dass Sie vorschlagen, dass ein Konsultationsverfahren stattfinden soll. Wir haben im Hauptausschuss stets gesagt: Über Formulierungen können wir reden, ob wir nun die Formulierung nehmen, die wir im Februar 2001 vorgeschlagen haben, oder ob wir die Formulierung von Prof. Kirchhoff aus der Expertenanhörung nehmen. Darüber können wir reden. Aber eine "Weichspülerei" dessen, was wir immer gefordert haben, machen wir nicht mit. Das wird auch der Kollege Britz nachher noch im Einzelnen deutlich machen.
In diesen beiden Punkten bleibt Ihr Gesetzentwurf ganz wesentlich hinter dem, was Sie versprochen haben, zurück. - Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Jostmeier. - Für die FDP erteile ich jetzt Frau Abgeordneten Thomann-Stahl das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung ist ein wichtiges und vor dem Hintergrund der schlechten und immer schlechter werdenden Finanzausstattung der Kommunen ein immer dringenderes Thema.
Es ist schön, meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, dass nun auch Sie nach den vielen Jahren der Debatte darauf gekommen sind. Wir begrüßen das sehr und werden uns in den Ausschüssen sicherlich ausführlich mit dem Gesetzentwurf auseinander setzen.
Sie haben sich bei Ihrem Gesetzentwurf im verfassungsrechtlichen Teil sehr eng an die hessische Regelung angelehnt. Gut an der vorgelegten Regelung ist, dass Sie nach dem hessischen Vorbild eine Regelung nicht nur für die Übertragung neuer, sondern auch für die Veränderung bestehender, bereits übertragener Aufgaben treffen. Schade ist aber, dass Sie - anders als in Hessen - nur von "wesentlichen" Belastungen sprechen und nicht von Belastungen allgemein. Sie haben diese wesentlichen Belastungen definiert, aber Sie müssen zugeben, dass die Grenze, die Sie gezogen haben, variabel ist und jederzeit verändert werden kann. Deswegen teilen wir die Bedenken des Kollegen Jostmeier, dass dies ein Spielball aufseiten der Mehrheitsfraktionen hier im Hause sein könnte.
Offen bleibt für mich, wie Sie sich das Verfahren nach § 1 Abs. 2 des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs zur Regelung eines Kostenfolgenabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vorstellen, und zwar bei Gesetzentwürfen des Landtags bzw. bei Gesetzentwürfen - Sie haben dies eben auch schon angesprochen - im Rahmen von Volksbegehren und Volksentscheiden. Gerade die Verfahrensfragen für Gesetzentwürfe von Fraktionen bedürfen unseres Erachtens dringend einer Klärung. Sollen denn die Fraktionen in Zukunft nur noch Gesetzentwürfe ohne Belastungsausgleich und Verteilungsschlüssel vorlegen?
Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung gibt nur dem Landtag, nicht aber den Fraktionen das Recht, für die Verfahren zur Ermittlung des Belastungsausgleichs Sachverständige hinzuzuziehen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen oder einen Bericht der Landesregierung zur Kostenfolgenabschätzung und zum Belastungsausgleich anzufordern.
Darüber hinaus soll nur die Landesregierung das Beteiligungsverfahren durchführen können, und dies auch nicht nach Aufforderung einer Fraktion, sondern des Landtags.
Also selbst wenn wir den Gesetzentwurf dahin gehend ändern würden, dass diese Rechte nicht nur dem Landtag zustehen, sondern auch einer Fraktion, wäre es außerordentlich seltsam - das
werden Sie zugeben -, einen Gesetzentwurf - sagen wir einmal, einer Oppositionsfraktion - vor Einbringung in den Landtag von der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandeln zu lassen. Das ist kein Verfahren, dem wir zustimmen könnten.
Wir werden also im Ausschuss noch viele Fragen zu klären haben und viele Debatten führen müssen. Ich hoffe, dass wir dabei letztlich zu einer Einigung kommen werden. Wenn unsere diesbezüglichen Bedenken ausgeräumt werden könnten, sind wir natürlich sehr froh.
Vielen Dank, Frau Kollegin Thomann-Stahl. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Behrens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben, das Konnexitätsprinzip in die Verfassung unseres Landes aufzunehmen und es dort zu verankern. Wir halten dies für einen wirksamen und effektiven Beitrag, um die Kommunen vor neuen finanziellen Belastungen zu bewahren, weil damit ein wenig wahrer wird, was der Satz ausdrückt, den alle immer im Munde führen: Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Das kann man dann auch besser durchsetzen.
Die Lage der Kommunalfinanzen haben wir in der letzten Plenarsitzung ausführlich erörtert. Deshalb will ich mir Bemerkungen dazu an dieser Stelle verkneifen. Es ist richtig, dass die Antwort darauf in erster Linie eine umfassende und durchgreifende, eine verlässliche Gemeindefinanzreform sein muss. Wir tun alles, um sie in Berlin - in Bundestag und Bundesrat - in Kraft zu setzen, und setzen uns von Nordrhein-Westfalen aus vehement für geeignete Regelungen ein. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn die Landesregierungen der BSeite, der CDU/CSU-geführten Länder, ihr Herz über die Hürde werfen und dort die Interessen der Kommunen vertreten würden, wie es die CDUOberbürgermeister und -Bürgermeister allenthalben verlangen.
Aber natürlich müssen wir auch im Land alles tun, meine Damen und Herren, um Kommunen zu entlasten oder sie vor neuen Belastungen zu schützen. Dazu wird die Verankerung des strikten Kon
Ich will nicht wiederholen, was ich schon bei anderen Gelegenheiten vielfach gesagt habe: Die Finanzsituation der Kommunen gebietet es, meine Damen und Herren, wirklich alle Möglichkeiten der Hilfestellung ohne Tabus zu prüfen. Diese Prüfung kann dann eben auch vor der Frage der Einführung des strikten Konnexitätsprinzips nicht mehr Halt machen. Vor diesem Hintergrund will ich auch gar nicht verschweigen - sonst hält mir Herr Britz oder irgendein anderer vielleicht noch vor, dass die Landesregierung bisher in der Vergangenheit immer der Auffassung war, die Einführung dieses Konnexitätsprinzips auf Landesebene setze zunächst einmal voraus, dass der Bund seinerseits bereit sei, uns, Land und Kommunen gegenüber dieses Prinzip gelten zu lassen -: Ich halte diese Forderung nach wie vor für berechtigt und für begründet.
Diese ist aber nicht durchsetzbar. Wir wollen - deshalb handeln die Koalitionsfraktionen jetzt - nicht mehr länger auf den Bund warten. Wir sehen auf Landesebene Handlungsbedarf. Die aktuelle Situation zwingt uns im Land zum Handeln. Die Kommunen sollen keinen Nachteil davon haben, wenn Bund und Länder - es ist ja nicht nur das Land Nordrhein-Westfalen - jeweils auf den anderen verweisen.
Deshalb hatte die Landesregierung bereits vor der parlamentarischen Sommerpause auf der Grundlage eines Berichtes einer Kabinettsarbeitsgruppe beschlossen, sich auch dafür einzusetzen, dass das strikte Konnexitätsprinzip in unsere Landesverfassung aufgenommen wird. Hier sind wir mit den Beratungen in den Koalitionsfraktionen parallel gelaufen.