Wir freuen uns auf die Beratungen im Verkehrsausschuss, die in gewohnter Weise - sehr qualifiziert, mit großer Ruhe und Freude am Detail - ablaufen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren wird über eine Reform der Verwaltungsstruktur und über Bürokratieabbau geredet. In NordrheinWestfalen muss man allerdings den Eindruck gewinnen, dass es lediglich Diskussionen und Foren über Reformen gibt, statt ihre Umsetzung konsequent anzugehen. Es ist hohe Zeit für eine konsequente Politik der Entbürokratisierung und für eine Verschlankung der Verwaltungsstrukturen. Die Zeit drängt; wir wissen es alle.
Vor diesem Hintergrund gehören alle Aufgaben, die Streichung und auch die Verteilung der Zuständigkeiten auf den Prüfstand, und dies sowohl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit als auch dem des Nutzens für den Bürger. Wo eben möglich, müssen die Aufgaben vor Ort in den Kommunen wahrgenommen werden.
Der vorliegende FDP-Antrag, sehr geehrter Herr Kollege Engel, ist allerdings keine Initiative im Sinne des Wegfalls einer Aufgabe bzw. der Privatisierung, denn die Dienst- und Fachaufsicht bei der Kfz-Zulassung soll und muss bei der kommunalen Ebene, sprich beim Staat, bleiben. Sie fordern, die Kfz-Zulassungsverfahren kundenfreundlicher dem Technischen Überwachungsverein zu übertragen. Kundenfreundlich heißt für die CDU allerdings auch ortsnah und vor allen Dingen bürgernah.
Wenn ich es richtig einschätze, gibt es in den 31 Kreisen und den 23 kreisfreien Städten eine Fülle von Beispielen dafür, dass sich die kommunale Ebene bewegt hat und bürgerfreundliche Öffnungszeiten geschaffen wurden, z. B. für die KfzZulassung auch an einem Samstagmorgen, und dass es auch Aufgabenverlagerungen zwischen Kreisen und Gemeinden gegeben hat. Auf diesem Gebiet kann man sicherlich noch mehr auf den Weg bringen.
kommunale Ebene. Ich bin allerdings für eine vorurteilsfreie Prüfung Ihres Antrages und freue mich auf die Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Engel, ich kann nur sagen: Schön geträumt, aber ohne jegliche fachliche und sachliche Kompetenz. Es wäre vielleicht besser gewesen, Sie hätten sich vor dem Verfassen des Antrags ein paar Fragen gestellt und die Antworten darauf in Ihrem Antrag mitgeliefert: Warum soll die Übertragung der Fahrzeugzulassung auf den TÜV ein Einsparpotenzial bieten? Warum sollen Aufgaben, die nicht mit einer TÜV-Vorführung verbunden sind, durch den TÜV kostengünstiger und bürgerfreundlicher als in der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes erledigt werden? Eine Antwort darauf fehlt.
Es wäre richtig, dass bei Realisierung Ihres Vorschlages ein Weg für die Bürgerinnen und Bürger entfiele, aber nur dann, wenn bereits durch den TÜV die Mitteilung ins örtliche und zentrale Fahrzeugregister, an das Finanzamt und an die Versicherungsgesellschaft erfolgte und wenn die Bürgerinnen und Bürger sowieso gerade zum TÜV müssten. Wenn der TÜV nur den Fahrzeugschein ausstellt und das Straßenverkehrsamt informiert, die weitere Bearbeitung jedoch vom Straßenverkehrsamt vorgenommen wird, dann ergeben sich keine Einsparungen, sondern es entsteht Mehraufwand. Nebenbei: Beim TÜV muss man meist genauso lange warten, wenn nicht länger; das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Die nächste Frage, die Sie sich hätten stellen sollen: Warum soll ein gewerbliches Unternehmen wie der TÜV, das Steuern zahlen und Gewinn erzielen muss, für die Bürgerinnen und Bürger preiswerter sein als ein gut organisiertes Straßenverkehrsamt?
Der TÜV hat keinen Zugriff auf das Fahrzeugregister. Wie soll er also die erwähnten Aufgaben unter Beachtung des Datenschutzes erfüllen? Auch die Antwort auf diese Frage fehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der FDP-Fraktion, Sie wollen, dass die Straßenverkehrsämter die Dienst- und Fachaufsicht über den TÜV ausüben sollen. Sind Sie sich im Klaren darüber, dass Sie damit einen Antrag zu mehr Bürokratie gestellt haben? Denn wieso sollen die Mitarbeiter des TÜV bei jedem Tag Urlaub, den sie haben wollen, das Straßenverkehrsamt fragen müssen? Das beinhaltet nämlich Dienstaufsicht.
Die Übertragung von Aufgaben auf den TÜV wäre keine Konzentration, sondern eine Dezentralisierung auf mehrere Organisationen und Standorte. Dadurch wäre die Einheitlichkeit in der Rechtsanwendung sowie die Aufsicht eindeutig erschwert.
Und es gibt weitere Fragen: Soll der TÜV nur die mit Gebühreneinnahmen verbundenen Bonbons bekommen, während die trockenen Kekse wie Mängelkartenverfahren, Zwangsstilllegung, Überwachung der Halterhaftung bei den Straßenverkehrsämtern verbleibt? Auch darauf fehlt die Antwort in Ihrem Antrag.
Bei den anfallenden Neuzulassungen wird schon heute ein ganz großer Teil der Verfahren von den Autohändlern erledigt. In der Regel kauft der Kunde alles inklusive. Nur ein paar Sonderfälle werden vom TÜV mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Das rentiert sich einfach nicht. Eine Vereinfachung für die Bürgerinnen sehe ich nicht.
Der Antrag zeugt für mich darüber hinaus deutlich auch von der in weiten Teilen nicht vorhandenen kommunalen Verankerung der FDP. Sonst, meine sehr geehrten Damen und Herren, wüssten Sie, dass in vielen Städten und Kreisen die Aufgaben der Zulassungsstellen auch in den eingerichteten Bürgerbüros wahrgenommen werden. Sie bieten Öffnungszeiten von montags bis samstags. Sie finden hinsichtlich ihres Services und der Bürgerfreundlichkeit eine große Akzeptanz.
Viele Städte und Kreise arbeiten am EGovernment. Mein Kollege hat das gerade ausgeführt. In Zukunft werden auch diese Dienstleistungen online verfügbar sein.
Sie führen aus, Herr Engel, dass Sie sich mit den Erfahrungen aus einem Pilotprojekt aus Rheinland-Pfalz beschäftigt haben und daraus der Antrag entstanden sei. Ich habe recherchiert. Folgendes ist dabei herausgekommen: Dieses Pilotprojekt war auf den Landkreis Mayen/Koblenz begrenzt und bezog sich ausschließlich auf die Einzelzulassung bei Sonderbauarten. Das Ganze wurde gestoppt, weil es mit der Ausgabe von unterschriebenen Blanko-Zulassungen an den TÜV verbunden war und dies dem Ministerium doch zu unsicher war - wegen Diebstahl und Missbrauch.
Fazit des Ministeriums: Es wird nicht gespart, weil die Zulassungsstellen schon sehr effektiv arbeiten. Ach ja, dieses Ministerium ist in FDP-Hand.
Dieses Ministerium hat Ihnen gesagt: Lasst es besser sein! Hier den Antrag mit solch einem gescheiterten Projekt zu verbinden, verstehe ich beileibe nicht. Wir werden natürlich der Überweisung Ihres Antrags heute zustimmen. Wir wären Ihnen aber dankbar, wenn sie ihn noch vor der weiteren Bearbeitung zurückziehen würden. Das wäre ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf für meinen Kollegen, Minister Dr. Horstmann, die Stellungnahme der Landesregierung abgeben.
Ich stelle fest: Das Thema Entbürokratisierung im Bereich der Fahrzeugzulassung ist nicht erst durch den Antrag der FDP-Fraktion auf die Tagesordnung gekommen. Bereits vor zwei Jahren hat die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder, die so genannte VALK, den zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss beauftragt, einen Bericht zur Vereinfachung des Zulassungsverfahren zu erarbeiten. Ziel ist es, den Bürgern Behördenwege und Kosten zu ersparen. Gegenstand der Prüfung war auch eine Übertragung von Aufgaben aus dem Zulassungsbereich auf beliehene Dritte. Nunmehr liegt dieser Bericht der VALK vor und wird ausgewertet. Schon hängt sich die FDP an dieses Thema.
Die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz hat den Bericht bereits erörtert und hält die unterbreiteten Vorschläge für grundsätzlich geeignet, die Verfahren zu beschleunigen sowie kostengünstiger und bürgerfreundlicher zu gestalten. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verfahrensbeteiligten zügig Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.
nenressorts zu führen. Darüber hinaus soll der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Frage prüfen, ob Zulassungsaufgaben auch von beliehenen Dritten, etwa technischen Überwachungsorganisationen, wahrgenommen werden können. Es wird also schon jetzt ohne Aktivitäten der FDP alles getan, um das Zulassungsverfahren effizienter zu gestalten. Die Verkehrsministerkonferenz, die gestern und auch heute unter Beteiligung des Kollegen Dr. Horstmann getagt hat, hat gestern einstimmig, 16 : 0, den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen. Ich bin nicht sicher, ob ich den Anfang Ihrer Einlassungen richtig verstanden habe. Hatten Sie den Punkt 3 zurückgezogen?
Sie hatten ihn zurückgezogen, weil Sie das Verfahren nicht noch komplizierter machen wollten? - Dann trage ich doch dazu vor. Wenn ich jetzt gleich vortrage, dann werden Sie merken, dass auch in dem Bereich schon einiges von dem erledigt ist, was Sie jetzt angesprochen haben. In dem Punkt der Fahrerlaubnis möchte ich Sie aufklären.
Im Bereich des Fahrerlaubniswesens hat bereits weitgehend eine Auslagerung von Aufgaben auf Private stattgefunden. Die Ausbildung erfolgt durch freiberufliche Fahrlehrer, die Prüfung durch Gutachter der technischen Prüfstellen, und die medizinisch-psychologischen Untersuchungen und die Schulungsmaßnahmen werden durch amtlich anerkannte Institute und Gesellschaften durchgeführt.
Fahrerlaubnisbehörden, Fahrschulen und die Prüforganisationen arbeiten außerdem verstärkt an einer Vereinfachung und Digitalisierung des Datenflusses. Aber: Der verbleibende Bereich im Fahrerlaubniswesen umfasst grundlegende Aufgaben der Gefahrenabwehr und fällt damit in den Bereich hoheitlicher Verwaltung. Das sind z. B. Maßnahmen wie die Anordnung von Gesundheitsprüfungen, die Anordnung von medizinischen-psychologischen Untersuchungen oder die Entziehung und Versagung der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung, die erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen und die allgemeine Verkehrssicherheit haben, sind nicht auslagerungsfähig.
Meine Damen Herren von der FDP, sie sehen also: Wir sind längst auf dem Weg. Ich kann auch für meinen Kollegen, Dr. Horstmann, sagen - wie für alle anderen Kolleginnen und Kollegen auch -: Er freut sich dennoch auf die Diskussion in den Fachausschüssen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihr Beitrag hat mich gefreut. Wir haben uns nun wirklich nicht abgestimmt. Unser Antrag fußt auf dem Modellprojekt im Kreis Mayen-Koblenz, ohne zu ahnen, dass man schon so weit ist. Aufmerksame Zuhörer, Frau Herrmann, haben zur Kenntnis genommen, dass ich gesagt habe, dass der BundLänder-Arbeitskreis noch herumdoktere. Jetzt ist man dort zu Potte gekommen. Über diese Information verfügte ich nicht. Es war die Landesregierung von Rheinland-Pfalz: das zuständige Verkehrsministerium und mein dortiger Namensvetter, der inzwischen im Ruhestand ist. Gratulation! Ich freue mich auf die Arbeit und glaube, dass wir das dicke Brett gemeinsam durchgebohrt bekommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich damit die Beratung schließen und zur Abstimmung kommen kann.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Antrags Drucksache 13/4130 an den Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.