Protocol of the Session on February 27, 2025

Ich möchte deutlich betonen, dass sich die Gewalt in den letzten Jahren deutlich verändert hat und dass es daher auch wichtig ist, diese Vielschichtigkeit zu betrachten und hier keine Schnellschüsse zu vollziehen, sondern diesen Novellierungsprozess wirklich auch mit praxisnahen Konzepten zu begleiten. Das macht es am Ende auch so zeitintensiv. Ich möchte hier dem Eindruck entgegentreten, dass wir Schulen an der Stelle alleinlassen.

Das bringt mich zur Beantwortung der Frage 2. Ich möchte hier betonen, dass bis zum geplanten Inkrafttreten des neuen Erlasses - das wissen Sie als CDU auch; dazu gab es eine Unterrichtung, dazu gibt es aber auch weitere Blaupausen, weil das nicht der einzige Erlass in Niedersachsen ist, der nicht mehr in Kraft ist - die verschiedenen Akteure natürlich weiterhin zusammenarbeiten und auch weiter kooperativ im Sinne des oben genannten Erlasses zusammenarbeiten. Insofern haben wir hier überhaupt keine Lücke, die dadurch entstanden ist, dass der Erlass ausgelaufen ist.

Ich möchte noch einmal die Gründe betonen, warum es länger dauert oder warum wir auch so umfassend daran arbeiten. Wir beziehen neue Stakeholder ein. Wir beziehen aber auch die Schulpraxis, den Landeselternrat und den Landesschülerrat mit ein und haben hier einen breiten Beteiligungsprozess, der auch nottut, weil wir hier über eine Kooperation reden. Die funktioniert nur dann, wenn sie von allen Akteuren getragen ist. Sonst ist es am Ende womöglich das Papier nicht wert, auf dem es steht. Gleichzeitig haben wir neue Themen, die in dem Erlass mit berücksichtigt werden müssen. Ich nenne hier beispielsweise Cybermobbing und psychosoziale Belastungen.

Die Erstellung von zusätzlichen und neuen Interventionsstrategien und Handlungsempfehlungen, gerade auch im Umgang mit den neuen Phänomenen - Sie hatten das Thema Kinderpornografie angesprochen -, bedarf Zeit. Wir wollen hier auch praxistaugliche Handlungsempfehlungen aufbereiten und Handreichungen flankierend zur Verfügung stellen.

Wir wollen zudem auf der Grundlage der Analysen, die wir durchgeführt haben, Konzepte entwickeln, die dann natürlich damit einhergehen. Wir sind schon dabei - nicht, dass der Eindruck entsteht, wir wollen das irgendwann machen. Wir sind mittendrin. Wir sind kurz vor dem Abschluss. Ich hatte es schon gesagt: Der Erlass soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Wir werden auch noch einmal detailliertere Interventionsstrategien zur Verfügung stellen, um die Handlungssicherheit und die Rechtssicherheit bei den Interventionsprotokollen zu erhöhen, und damit auch für Schulen einen Handlungsleitfaden zur Verfügung stellen.

Und am Ende muss man natürlich auch die Verantwortlichkeiten klären, damit der Erlass dann auch wirklich gelebt und getragen wird.

Ich antworte auf die Frage 3: Das Land hat eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um Gewalt an Schulen zu begegnen und auch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle an Schulen tätigen Personen zu schützen.

Ich möchte erneut betonen, dass bekannt werdenden Vorkommnissen vor Ort in allen Schulen umgehend nachgegangen wird und Konsequenzen gezogen werden. Diese können von Ordnungsmaßnahmen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung reichen. Es wird alles dafür getan, damit Schülerinnen und Schüler, aber auch die Beschäftigten ein sicheres Umfeld an den Schulen haben.

Wir haben im letzten Jahr vor dem Hintergrund der aufkommenden Gewalt und auch der zunehmenden Härte und Massivität der Gewalt gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Justizministerium und dem Sozialministerium einen großen Fachtag veranstaltet. Ich möchte hier noch einmal allen dafür danken, weil wir gemeinsam dieses Thema in den Blick nehmen und auch an den neuen Phänomenen arbeiten und hier miteinander agieren. Das ist ganz entscheidend, um hier eine Wirksamkeit zu erzielen.

Die Schulen sind darüber hinaus verpflichtet, Präventionskonzepte zu erstellen und diese auch fortwährend und andauernd zu aktualisieren. Dabei werden sie unterstützt vom Dezernat 5 der Regionalen Landesämter, mit der Schulpsychologie, die wir durch 36 dauerhafte Stellen gestärkt haben. Damit haben wir noch mal mehr Möglichkeiten, uns in diesem Feld zu betätigen. Und wir haben die Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. Vier Stellen der Schulpsychologie sind

besonders für den Bereich Kinderschutz und Schutzkonzepte vorgesehen. Ich kann Ihnen sagen, dass Schulen diese stark anfragen, um ihre Konzepte weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus ermöglichen wir die Prävention „Schools That Care“. Sie alle sind in der Kommunalpolitik aktiv und werden „Communities That Care“ kennen. Dieses Konzept flankiert den ganzen Prozess mit Blick auf Schule und ist meiner Meinung nach sehr gewinnbringend.

Auch der Landespräventionsrat, die Landesvereinigung für Gesundheit, die Landesstelle Jugendschutz und viele weitere Akteure unterstützen sowohl die Schulen als auch die Kommunen bei der Frage von Gewaltpräventionskonzepten und dem Umgang mit Gewalt. Auch das Kultusministerium hält darüber hinaus viele präventive Programme bereit, zum Teil auch mit externen Partnern. Sie werden sie vielleicht, wenn Sie selber Kinder an Schulen haben, kennen. Ich möchte beispielsweise nennen: Buddy, KIK, Lions Quest, die Mobbing-Interventions-Teams, die „Prävention als Chance“, die ChatScouts, die sich sehr intensiv mit Cybermobbing beschäftigen. Es gibt für die Schulen viele Möglichkeiten. Die Regionalen Landesämter beraten die Schulen an dieser Stelle gern.

Wir werden demnächst eine Internetplattform online schalten, die das Ziel hat, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern und Lehrkräfte beim Umgang mit psychischen Problemen zu unterstützen. Denn Schulen, aber auch Schülerinnen und Schüler, sind, wenn sie damit konfrontiert werden, vielfach sehr herausgefordert und wissen nicht, wie sie richtig reagieren können. Diese Homepage hat Materialien für Lehrkräfte und soll dabei unterstützen, Menschen zu richtigen Hilfsangeboten zu führen, frühzeitig zu reagieren und zu intervenieren, um aufkommende Gewalt bereits im Keim zu ersticken, weil man an den psychischen Problemen arbeitet.

Wir haben darüber hinaus im letzten Jahr eine große Online-Fortbildung zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte mit vielen Lehrkräften gemacht, um Handlungssicherheit und auch noch mal die vielen Angebote und Möglichkeiten, die Schule hat, um sich diesem Thema zu nähern, und auch, wo sie Schutz und Unterstützung an dieser Stelle bekommen, aufzuzeigen. Ferne haben wir im letzten Jahr für Lehrkräfte, die von Gewalt betroffen sind, Beratungsgutscheine angeboten, damit diese psychologisch begleitet, unterstützt und auch gecoacht werden konnten.

Darüber hinaus möchte ich betonen, dass bei schwerwiegenden Fällen die Krisen- und Notfallteams der Regionalen Landesämter agieren. Wann immer sie von Vorkommnissen vor Ort lesen, bei denen Gewalt ein Thema war, bei denen vielleicht aber auch Kinder gestorben sind oder Anschläge angedroht wurden, sind diese Krisen- und Notfallteams wirklich binnen weniger Minuten oder Stunden vor Ort, unterstützen und begleiten. Sie unterstützen Schulen zum Teil über Wochen dabei, Vorkommnisse aufzuarbeiten, vielleicht auch Angst bei vermeintlichen Amokwarnungen zu nehmen und einen Umgang damit zu finden, mit den Schülern und mit den Eltern zu arbeiten. An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass das wirklich hervorragend funktioniert und dass es auch gut ist, dass wir diese konkreten Teams an dieser Stelle haben.

Wir haben darüber hinaus 2 000 Beschäftigte an Schule zu mentalen Ersthelfern ausgebildet, um Schulen auch neben der Schulpsychologie gut aufzustellen, um mit Problemlagen umzugehen. Und wir haben 1 500 Beratungslehrkräfte an unseren Schulen, die natürlich auch in diesen Themenfeldern mitwirken.

Darüber hinaus kennen Sie unsere Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. Auch hier schauen wir gerade, wie wir diese in der Fläche noch wirksamer und bekannter machen können, weil auch diese am Ende, wenn es zu Vorfällen kommt, schnell da ist und Betroffene auch wirklich unterstützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt die Kollegin Bauseneick. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, im Kultusausschuss haben wir am 17. Januar folgende Aussage aus dem MK gehört:

„Die Schulen kennen ihn natürlich und arbeiten nach ihm. Insoweit wird nach ihm verfah

ren, gleichwohl Sie recht haben: Eine Rechtsgrundlage, die dieses verpflichtend vorsieht, gibt es nicht.“

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Woraus konkret ziehen Sie diese Kenntnis gerade vor dem Hintergrund des klaren Hilferufs aus den Schulen? Gibt es dazu konkrete Zahlen, Abfragen, Evaluationen?

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, bitte schön! Sie haben das Wort.

Nur, damit ich Ihnen richtig antworte: Ich gehe davon aus, dass Sie meinen, ob wir Zahlen und Erkenntnisse dazu haben, ob der Erlass, der ausgelaufen ist, weiter befolgt wird?

(Anna Bauseneick [CDU]: Ich habe mich auf das Zitat bezogen!)

- Das Zitat sagt aber auch nicht, zu welchem Themenkomplex Sie die Frage gestellt haben. Also interpretiere ich Sie mal so, wie ich Sie verstanden habe.

Wir haben auf dem Fachtag im letzten Jahr mit allen Akteuren darauf hingewiesen, dass der Erlass natürlich fortgilt. Wir haben auch die Schulen darauf hingewiesen. Ich empfehle, noch einmal die ganze Unterrichtung zu lesen, weil wir sehr deutlich gemacht haben, dass hier überhaupt keine Lücken und auch keine Handlungsunsicherheit bei den Schulen besteht und natürlich auch bewährte Kooperationen derzeit genauso fortgesetzt werden, wie sie in der Vergangenheit fortgesetzt worden sind. Davon kann ich mich bei Schulbesuchen vor Ort und bei den Fällen, die bei uns landen - die Gewaltfälle landen ja auch im Kultusministerium -, regelmäßig überzeugen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Rykena. Bitte sehr!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Kultusministerin, vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Gewaltdelikte an den Schulen wie auch die Zahl der Opfer nahezu

verdoppelt hat, frage ich die Landesregierung, ob sie Ursachen dafür benennen kann, wie das zustande gekommen ist.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Innenministerin Frau Behrens. Bitte sehr, Frau Ministerin!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe Ihre Frage so interpretiert, dass Sie die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik meinen, die Fälle, die wir im Schulkontext messen.

Da gibt es, wenn wir uns den Zehnjahresvergleich angucken, keine Verdoppelung der Zahl.

(Thore Güldner [SPD]: Aha!)

Wir hatten im Jahr 2014 über 4 600 Tatverdächtige und Fälle. Im Jahr 2023 - das ist das letzte Jahr, denn erst im kommenden Monat stelle ich die PKS für das Jahr 2024 vor - hatten wir knapp 5 000 Fälle.

Daher können wir nicht von einer Verdoppelung sprechen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite und somit letzte Frage aus der Fraktion der CDU stellt die Kollegin Ramdor. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie gegenüber dem NDR mitgeteilt haben, dass vor allem die Jugendhilfe eine wichtige Rolle im neuen Erlass übernimmt, und heute leider in Vertretung da sind, weil der Sozialminister bei diesem wichtigen Thema nicht im Raum ist - genauso wie die Justizministerin -, muss ich Sie fragen, welche Verbesserungen im Bereich der Jugendhilfe Ihrer Meinung nach umgesetzt werden sollen.

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Thore Güldner [SPD]: Frau Wahlmann sitzt da doch!)

- Ah, Frau Wahlmann ist inzwischen da.