Protocol of the Session on February 7, 2024

- Beckmann. Verzeihung, Herr Kollege Beck war da vorne. Verzeihung!

Ich glaube, Sie haben den Begriff „Freiheit“ irgendwie missverstanden. Ob eine Straße befahrbar ist oder nicht, ist kein Ausdruck von Freiheit, sondern das ist ein Verwaltungsakt. Es ist die Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass eine Straße befahrbar ist. Wenn Sie meinen, dass das dann plötzlich - - -

(Wiard Siebels [SPD]: Das ist doch kein Verwaltungsakt! Mann oh Mann!)

- Natürlich, eine Straße muss nun mal saniert werden. Es ist doch nicht unsere Aufgabe, der Kommune zu sagen: Oh, Sie nehmen der Kommune die Freiheit. - Nein, eine Straße hat befahrbar zu sein. Das haben Sie nicht verstanden.

Wenn Sie schon im Bund 315 Millionen Euro für die Fahrradwege in Peru haben, dann hat man doch auch das Geld in Niedersachsen. Ganz ehrlich!

Danke.

(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Klären Sie das mit Herrn Wich- mann, der kann Ihnen das bei Gele- genheit erklären! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Frau Beckmann möchte nicht antworten. - Dann gehe ich in der Rednerliste weiter. Für die CDUFraktion hat Herr Schünemann das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erwartungsgemäß gab es bei der Ausschussberatung keine neuen Erkenntnisse. Ehrlich gesagt, auch was Sie gerade vorgetragen haben, hat uns nicht weitergebracht,

(Heiterkeit bei der SPD)

sondern hat, ganz im Gegenteil, wieder deutlich gemacht, dass es Ihnen darum geht, über Populismus zu versuchen, irgendwelche Stimmen zu fangen. Aber mit sachlicher Politik hatte das nun wirklich nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir den Kommunen in der letzten Legislaturperiode eine maximale Flexibilität ermöglicht haben, die Straßenausbaubeiträge zu erheben - übrigens für alle Kommunen, auch für die finanzschwachen, was meiner Ansicht nach ganz wichtig ist.

Wir können übrigens genau sehen: Da, wo die Straßenausbaubeiträge nicht erhoben werden, werden die Straßen sehr viel seltener saniert. Auch das ist etwas, was wir uns genau anschauen müssen.

Wir als CDU-Fraktion haben großes Vertrauen in die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und vor allen Dingen in die kommunalen Parlamente, dass sie gerechte Lösungen finden, damit, wenn eine Straße ausgebaut wird, die Bürgerinnen und Bürger nicht zu stark belastet werden. Das kann man tagtäglich vor Ort sehen.

Wir haben uns ganz genau angeschaut: Da, wo die Straßenausbaubeiträge gesetzlich verboten wurden, hat das nicht unbedingt zur Befriedung vor Ort geführt - insbesondere auch, was die Finanzierung angeht. In Bayern, so haben wir gesehen, ist es mit 200 Millionen Euro nicht zu einer Befriedung gekommen.

Ich bin sehr gespannt, wie das in Nordrhein-Westfalen aussieht. Wir werden uns anschauen, mit welcher Summe die Kommunen dort entlastet werden sollen. Das wird sicherlich noch eine lange Diskussion sein.

Deshalb ist kommunale Selbstverwaltung genau die richtige Antwort. Dafür stehen wir als CDU. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Leider habe ich nicht die Hoffnung, dass das das letzte Mal in dieser Legislaturperiode ist, dass wir darüber sprechen. Wir werden jedes Jahr wieder die gleichen Argumente bringen, weil diese Seite sicherlich

versuchen wird, darüber Populismus zu machen. Aber darauf werden wir in keiner Weise hineinfallen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Schünemann. - Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt, kommt von Frau Behrens, unserer Innenministerin. Bitte schön! Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum wiederholten Male zu einem AfD-Klassiker, nämlich zum Thema Straßenausbaubeiträge. Ich teile die Einschätzung meines Vorredners, dass wir darüber noch häufiger diskutieren werden. Aber letztendlich ist das hier ja der Ort der Debatte. Ich glaube, bei diesem Thema ist klar, dass sich die Haltungen dazu nicht wesentlich verändern werden.

Die Fraktionen, die die Regierung tragen, plus die der CDU haben schon deutlich gemacht, warum Sie dem Gesetzentwurf der AfD nicht folgen werden. Ich will für die Landesregierung sagen: Wir teilen diese Haltung. Wir halten es für verfassungsrechtlich geboten, die Kommunen in der Freiheit zu belassen, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts und natürlich im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit darüber zu entscheiden. Daher ist die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die die AfD hiermit fordert, nicht in unserem Sinne. Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir bitten auch das Parlament, das in der Mehrheit zu tun.

Ich will gerne noch einmal - das Prinzip der Didaktik ist die Wiederholung, und im Sinne einer Antwort an die AfD kann es nicht schaden - die Argumente, die wir auch im Ausschuss vorgetragen haben, wiederholen. Die jetzige Regelung des § 111 NKomVG räumt den Kommunen durch Ermessen maximale Flexibilität ein. Die Kommunen können selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit entscheiden, ob sie Einnahmen über die Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz räumt weiteren Spielraum ein, inwieweit die Kommunen Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen möchten und auch inwieweit sie Kosten anders organisieren wollen. Daher ist das ein sehr flexibles Gesetz, auf dessen Grundlage die Kommunen vor Ort im Sinne der Gemeinde oder der

Stadt entscheiden können, wie die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner aussehen soll.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrmals damit beschäftigt. Es ist ausgeurteilt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sehr eindeutig: Die Straßenausbaubeiträge sind als rechtmäßig erklärt worden. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren, die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschneidet die kommunale Finanzhoheit. Das Land würde in das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Das können wir als Landesregierung Ihnen nicht empfehlen. Die Kommunen entscheiden. Die Kommunen haben unser Vertrauen verdient. Die Kommunen in Niedersachsen machen das sehr gut. Daran sollten wir nichts ändern.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der AfD in der Drucksache 19/2744 in der Schlussabstimmung ablehnen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das ist die AfD-Fraktion. Der Beschlussempfehlung wurde damit gefolgt.

Wir sind am Ende der Vormittagssitzung. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und sehen uns um 14.45 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.46 Uhr bis 14.47 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten eine angenehme Mittagspause, sind gut gelaunt und gestärkt für den jetzigen Nachmittagsabschnitt. Die Plätze füllen sich langsam, und wir steigen wieder in unsere Tagesordnung ein.

Wir sind bei:

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz) - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 19/3367

Die Einbringung übernimmt der Abgeordnete Wille. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in schwierigen Zeiten. Die nächste besondere Lage erscheint uns oftmals mehr als Kurznachricht, da sie bald von der nächsten Herausforderung übertroffen wird. Dabei hat uns gerade zum letzten Weihnachtsfest ein weiteres Unheil getroffen: Hochwasser in Niedersachsen - ein Naturereignis, das uns direkt, unser Zuhause, unser Leben beeinträchtigt hat. Die Bilder von Seenlandschaften, überfluteten Straßen, Häusern und Kellern werden uns noch lange in Erinnerung bleiben. Die Verzweiflung der Menschen, die ihr Zuhause kurzzeitig verlassen oder sogar aufgeben mussten, ist nur allzu verständlich.

Meine Damen und Herren, diese Einsatzlagen müssen intensiv nachbearbeitet werden, und es müssen Maßnahmen abgeleitet werden, damit wir solche Bedrohungen zukünftig bestmöglich vermeiden können. Dennoch haben wir in dieser schwierigen Zeit einmal mehr gesehen, wie stark unsere Gemeinschaft ist, wie die Menschen zusammenhalten und einander helfen. Bei mir im Landkreis Celle konnte ich wieder einmal sehen, wie alle Hilfsorganisationen gemeinsam auf das gleiche Ziel hingearbeitet haben: eine größere Katastrophe abzuwenden und denjenigen Bürgern zur Seite zu stehen, die sich nicht mehr selbst helfen konnten.

Und dabei, meine Damen und Herren, wurde nicht unterschieden, welche Farbe das Einsatzfahrzeug hat oder welcher Schriftzug auf der Einsatzkleidung steht. Die derzeitige Rechtslage in Niedersachsen unterscheidet jedoch zwischen Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, zwischen Katastrophenschutzorganisation und Rettungsdienst - Unterschiede, die oftmals richtig und sinnvoll sind, aber in der Ausgestaltung einiger Regeln doch Ungleichheiten offenbaren.

Eine ganz wesentliche Ungleichheit - besser gesagt: Ungerechtigkeit - wird der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helfer im Katstrophenschutz beenden können. Denn derzeit gibt es de facto eine Ungleichbehandlung bei der Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften. So sind beispielsweise die Regelungen für die Freiwilligen Feuerwehren umfassender als die für die übrigen Helfer im Katastrophenschutz.

Herr Ministerpräsident, bei Ihren Worten heute Morgen in der Regierungserklärung musste ich doch zwei Mal genauer hinhören und habe etwas verblüfft mit dem Kopf geschüttelt. Sie haben erklärt, dass es im Kern um den Katastrophenschutz in Niedersachsen bestens bestellt sei und dass es nur noch am Rande Regelungsbereiche gebe. Herr Ministerpräsident, bei allem Respekt, wenn die Gleichstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte kein Kernthema des Katastrophenschutzes in unserem Land ist, dann weiß ich auch nicht weiter.

(Beifall bei der CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt diese Ungleichbehandlung. Die Regelungen zur Freistellung nach dem Brandschutzgesetz werden ohne Abstriche auf alle Ehrenamtlichen übertragen, die im Katastrophenschutz oder im sogenannten erweiterten Rettungsdienst tätig sind.

Die CDU bekennt sich zum ehrenamtlichen Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen in unseren Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher unsere Pflicht, unsere Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen und ihnen die gleichen Rechte für gleiche Pflichten einzuräumen.

Unser Gesetzentwurf sieht konkret die folgenden Änderungen vor:

Erstens die Ausweitung der Freistellungsregelung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Bisher galten diese Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen im Katastrophenschutz nur, sofern diese von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde auch veranlasst wurden. Künftig sollen auch Übungen von Hilfsorganisationen von dieser Regelung ganz allgemein profitieren.