Protocol of the Session on June 21, 2023

Wir kritisieren, dass nicht gehandelt wird.

In den Wortbeiträgen der beiden Kolleginnen von SPD und Grünen ist im Grunde auch alles gesagt worden, warum wir handeln müssen. Da wird gesagt: Wir müssen jetzt handeln, wir müssen schnell handeln, wir müssen etwas tun!

Die Kolleginnen haben die Situation beschrieben, Herr Bajus, und trotzdem passiert nichts. Sie kritisieren das, was Ihre eigenen Leute hier im Plenum beschreiben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Bajus, jetzt noch einmal zum Thema Finanzen: § 30.

Dafür ist Geld im Haushalt hinterlegt. Jetzt schauen wir uns einmal ganz genau an, inwieweit von diesem Geld Gebrauch gemacht wird. Der Paragraf schränkt ein, weil es im Grunde ein QuereinsteigerFinanzierungsprogramm ist. Wir werden damit nicht flächendeckend die dualisierte Ausbildung einführen können. Deswegen wird da auch Geld zur Verfügung stehen, um es auf den Weg zu bringen.

Wir haben sowieso Zeit. Als wenn direkt am 1. Juli die dualisierte Ausbildung losgehen könnte, wir Gott weiß wie viele junge Menschen bekommen und wir das dann nicht mehr bezahlen könnten! Es wäre schön, wenn wir so viele junge Menschen bekommen würden, dass es am Ende ein finanzielles Problem gibt. Aber das ist nicht voraussagbar.

Wir haben im Übrigen auch die entsprechenden Haushaltsvorschläge gemacht - die Sie abgelehnt haben. Uns jetzt vorzuwerfen, wir würden keine finanzpolitisch vernünftigen Vorschläge machen, geht an den Realitäten dieser Debatte vorbei.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU)

Herr Bajus, Herr Fühner, ein kleiner Hinweis: Es handelt sich um eine Kurzintervention. Da ist im Namen schon inbegriffen, was das bedeutet.

(Zuruf: Eine Intervention!)

Wir sind aber gut in der Zeit. Deshalb war ich sehr großzügig.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

(Carina Hermann [CDU]: Die Kultusmi- nisterin sagt nichts?)

- Wie bitte?

(Ulrich Watermann [SPD]: Bei der ers- ten Beratung hat sie das noch nie ge- macht! - Gegenruf von Sebastian Lechner [CDU]: Ach so! - Ulrich Water- mann [SPD]: Zu unseren Zeiten nicht! - Gegenruf von Christian Fühner [CDU]: Sie könnte aber! - Sebastian Lechner [CDU]: Es gibt keine Vor- schrift, dass sie das nicht darf! - Ulrich Watermann [SPD]: Es gibt aber auch keine Notwendigkeit!)

Wir fahren jetzt in der Sitzung fort. Ich habe die hier vorliegenden Wortmeldekarten abzuarbeiten.

Wir beruhigen uns jetzt alle gemeinsam und kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer dem zustimmt, die oder den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 16 kommen, nehmen wir hier oben einen Wechsel im Sitzungsvorstand vor.

(Vizepräsidentin Barbara Otte- Kinast übernimmt den Vorsitz)

Wir machen weiter. Wir sind bei

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 19/1581

Die Einbringung übernimmt der Abgeordnete Dr. Schmädeke. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt den Bogen spannen von der hitzigen Kindertagesstättendiskussion hin zur Beregnung von Sportrasenflächen. Dazu kann ich nur sagen: Wasser nährt nicht nur den Rasen, sondern Wasser kühlt auch die Gemüter, und auch für die Kita ist es von Vorteil, wenn wir gute Sportrasenplätze haben.

(Beifall bei der CDU)

- Bogen gespannt!

(Wiard Siebels [SPD]: Ja, okay!)

Es ist mir eine besondere Freude, heute im Namen meiner Fraktion einen Entwurf für eine notwendige Gesetzesänderung einzubringen, der auch im Sinne der Landesregierung sein dürfte.

Bei der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 22. September 2022 wurden die Folgen für viele Sportvereine einfach übersehen. Der Gesetzgeber sieht die ermäßigte Entnahmegebühr für Grundwasser nur noch für „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ vor. Das hört sich gut an, aber darunter fallen die Sportplätze und die Sportplatzbewässerung nicht mehr.

Die Wasserentnahme zur Beregnung von Sportplätze ist nach der letzten Novelle des NWG dem Verwendungszweck „sonstige Zwecke“ zuzuordnen. Das heißt, statt 1,4 Cent pro Kubikmeter Wasser zahlen die Sportvereine zur Beregnung ihrer Sportplätze nach der Präzisierung durch das Land 18 Cent pro Kubikmeter Wasser. Das ist eine Erhöhung um das 13-Fache.

Was bedeutet das jetzt im Detail? - Meine Damen und Herren, ein Standard-Fußballplatz misst 68 m x 105 m, hat also eine Größe von round about 7 000 m². Der Beregnungsbedarf eines Platzes liegt zwischen 50 und 250 l/m². Hieraus ergibt sich ein Beregnungsbedarf von bis zu 1 785 m³ Wasser im Jahr pro Spielplatz.

Vor der WEG-Novelle mussten die Vereine beim Verwendungszweck zur Beregnung und Berieselung für die Wasserentnahme 24,99 Euro pro Spielfeld und Jahr aufbringen. Heute, unter dem Aspekt „sonstige Zwecke“, müssen sie 331 Euro pro Spielfeld und Jahr aufbringen. Viele Ehrenamtliche fragen sich, wie sie diese zusätzlichen Kosten, die aus Mitgliedsbeiträgen aufgebracht werden müssen, bezahlen können und wie sie das rüberbringen sollen.

Für die Vereine ist die Mehrbelastung durch das Land wie ein Schlag ins Gesicht - und das mit Recht. Das Interesse des Landes an Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr darf jedoch auf keinen Fall vor das gesellschaftliche Interesse an unseren ehrenamtlich geführten Vereinen gestellt werden.

Ich gebe an dieser Stelle mit Blick zu unserem Finanzminister - der der Sitzung jetzt gerade nicht beiwohnt - zu bedenken: Die zu erwartenden Mehreinnahmen des Landes von ca. 0,75 Millionen Euro dürften vor dem Hintergrund der Gesamteinnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in Höhe von

109 Millionen Euro eine eher untergeordnete Rolle für den Gesamthaushalt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier häufig darüber, dass Kinder und Jugendliche zu dick sind, mehr Bewegung brauchen, dass sie nicht mehr richtig lesen und schreiben lernen und dass Sozialkontakte über Corona verloren gegangen sind. Wir alle hier wollen das ändern.

Sporttreiben im Freien muss auch im Sommer für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich sein. Denn Sport und Bewegung halten gesund, führen Menschen zusammen und fördern den sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden vor Ort. Unsere Partner dafür sind die Sportvereine.

Darum müssen wir diese Vereine unterstützen, statt ihnen im wahrsten Sinne des Wortes das Wasser abzugraben. Die vielen Fußball- und Tennisplätze bleiben mit ihrem strapazierfähigen Rasen nur bespielbar, wenn eine ordnungsgemäße und wasserschonende Beregnung, nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden, vorgehalten wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige vertreten hier im Hause sicherlich die Meinung, es sei grundsätzlich der richtige Weg, kostbares Wasser einfach zu verteuern, um über den Preis den sparsameren Umgang damit zu bewirken.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Nein!)

Dazu eine Frage: Kennt hier jemand einen Platzwart eines Sportvereines?

(Einige Abgeordnete melden sich - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ja, so- gar einige!)

- Das sind einige. Wenn ja, dann wissen Sie genau, dass unsere Platzwarte verantwortungsbewusst und wasserschonend beregnen; denn sie stehen im öffentlichen Fokus.

(Beifall bei der CDU)

Zur Sensibilisierung beim Umgang mit unserem Grundwasser bedarf es also keiner erzieherischen Komponente in Form einer hohen WEG. Das kann auch anders geschehen.

Mit Blick auf einen effizienten Umgang mit unserem Grundwasser bei besonders angespannten Grundwasserkörpern regeln bereits die ersten Landkreise aktiv die Beregnung. Mein Heimatlandkreis Nienburg untersagt in den Sommermonaten von Ende Mai bis Ende September täglich zwischen 11 und 19 Uhr ab einer Temperatur von 24 ºC die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen,

öffentlichen und privaten Grünflächen sowie auch von Sportanlagen. Die gehören dazu. Diese Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen, der öffentlichen Trinkwasserversorgung und für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Hier wird aber im Grunde genommen nur nachgeregelt, was bei ordnungsgemäßer Beregnung ohnehin unterbleibt, und zwar eine breitwürfige Beregnung in sengender Sonne, bei der das Wasser verdunstet, ehe es der Pflanze zugetragen wird.

Meine Damen und Herren, ich bin kein Jurist, aber lassen Sie mich doch einmal auf die Hintergründe dieser fehlgeleiteten Gesetzesänderung vom 22. September 2022 eingehen.

Der Gesetzgeber hat mit der vorgenommenen Änderung in Anlage 2 Ziffer 3.3 - hier wird die Höhe der Wasserentnahmegebühr geregelt - eine wohlgemeinte Präzisierung vorgenommen, da die Auslegung der Formulierung „Wasserentnahme zur Beregnung und Berieselung“ wiederholt zu Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Das Niedersächsische OVG hat in seinem Urteil von 2018 den Wunsch nach Präzisierung der Formulierung kundgetan.