Wir brauchen auf jeden Fall ein besseres und überarbeitetes Integrationsangebot für die Menschen, die hier leben oder leben wollen, aber in dem Sinne von Fördern und Fordern. Wir brauchen auch eine konsequentere Struktur bei den Asylverfahren, auch beim Thema Rückführung - gar keine Frage. Da gibt es gar kein Vertun.
Aber das wird sozusagen als Einzelmaßnahme das Problem nicht lösen. Genauso wenig löst das Problem, das wir haben, der vorliegende Antrag der AfD, der nicht auf Detailfragen eingeht. Alleine schon aus diesem Grunde ist dieser Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Halten wir erst einmal fest, wie wir miteinander umgehen sollten! Wenn die AfD hier eine Rede hält, hat sie nicht Millionen von Menschen in diesem Land, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, zu beleidigen und zu stigmatisieren. Denn diese Menschen sind Teil dieser Gesellschaft.
Sehr vielen unterstellen Sie hier pauschal, sie würden vom Rechts- und Sozialstaat leben. - Sehr viele haben dieses Land quasi nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut! Sehr viele von ihnen leben in diesem Land und sind Teil dieser Gesellschaft,
Vielleicht sollten Sie sich erst einmal damit auseinandersetzen, was die Definition des Deutschseins für Sie nach wie vor ist. Denn ich definiere das Deutschsein nicht nur mit dem Aussehen. Vielmehr sind wir eine multikulturelle Gesellschaft. Damit haben Sie sich abzufinden.
Inhaltlich werde ich nicht mehr viel dazu sagen, weil das meiste in dieser Runde bereits gesagt worden ist. Außerdem habe ich bereits in der ersten Beratung meine Darlegungen zu Ihrem Antrag vorgetragen.
Für uns gilt der Grundsatz, dass wir respektvoll sind, wenn wir über Menschen reden. Es geht darum, dass wir gegenüber Menschen - auch wenn sie Geflüchtete sind - Respekt zu bezeugen haben. Allein schon der Titel des Antrags besagt aber, dass Sie
quasi den Rechtsstaat vor geflüchteten und schutzsuchenden Menschen schützen wollen. Das sagt alles über Sie aus. Das entlarvt Sie selbst.
Ich schließe mich den Forscher*innen an, die jetzt schon sagen, dass die Demokratie vor Ihnen zu schützen ist.
An dieser Stelle sage ich deutlich und klar, dass wir diesen Antrag gleich ablehnen werden; denn er führt zu nichts.
Auch auf Ihren kurzen Wortbeitrag liegt eine Meldung zu einer Kurzintervention aus der AfD vor. Herr Abgeordneter Bothe!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Kollegen! Ich möchte nur zwei Sachen geradestellen, die Sie falsch vorgebracht haben.
Erstens. Wir von der AfD-Fraktion definieren die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Grundgesetz und nach dem geltenden Recht und nicht anders. Wenn Sie dazu eine andere Definition haben, dann sollten Sie diese vielleicht mal darlegen. Das habe ich in Ihrem Beitrag nicht verstanden.
Das Zweite ist: Sie sagen, dass wir hier niemanden pauschal ausgrenzen sollen. Aber es gibt ein geltendes Asylrecht. Dieses geltende Asylrecht besagt auch, dass Menschen abgeschoben werden müssen, wenn sie hier kein Bleiberecht haben. Das habe ich von Ihnen noch nie gehört!
Ich habe bei Ihnen persönlich den Eindruck, dass Sie hier weiterhin als Lobbyistin des Flüchtlingsrates agieren, aber nicht zum Wohle der Gesamtbevölkerung. Ich bitte Sie, Ihre Äußerungen noch einmal zu überdenken.
- Nein. Ich nehme wahr, dass Sie von der Möglichkeit, auf diesen Wortbeitrag im Rahmen der Kurzintervention zu erwidern, nicht Gebrauch machen wollen.
Damit schreiten wir in der Beratung fort. Frau Innenministerin Daniela Behrens hat sich zur abschließenden Beratung dieses Antrags zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten über einen Antrag der AfD-Fraktion, der einen wesentlichen Teil der Debatte ausblendet, nämlich, dass es hier um Menschen geht, die zu uns kommen,
Herr Bothe hat ja eben an das Grundgesetz erinnert. An das möchte auch ich erinnern. Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus allen Teilen der Welt vor Gewalt, vor Krieg, vor Terror fliehen, haben hierzulande Schutz zu finden. Artikel 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, dass wir unseren historischen und humanitären Verpflichtungen gerecht werden, indem wir uns zur Aufnahme von Geflüchteten verpflichten, meine Damen und Herren.
Das äußerst komplexe und vielschichtige Asylrecht ist übrigens das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht. Ich finde, das kann man an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal betonen.
Es ist nicht nur aus Gründen rechtsstaatlichen Handelns erforderlich, sondern auch aus dem humanitären Grundgedanken heraus geboten, dass wir jeden, der zu uns kommt, jedes Verfolgungsschicksal individuell abwägen und betrachten. Diese im
mense Aufgabe erbringen bei uns die niedersächsischen Ausländerbehörden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die teilweise einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind, sehr herzlich bedanken. Das wird seit vielen Jahren in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen geleistet. Das wird in den kommunalen Ausländerbehörden geleistet. Dazu gehören die Themen Identitätsklärung und Passersatzpapierbeschaffung. All das zählt auch zum Thema Asyl bzw. zum Thema „nicht erforderliches Asyl“. Ich finde, diese Arbeit zu diskreditieren, ist nicht in Ordnung. Deswegen einen herzlichen Dank an dieser Stelle an alle, die das tun.
Sie wissen, meine Damen und Herren, wir haben hier im Landtag schon oft darüber diskutiert, dass es auch dazu kommt, dass Asyl aufgrund der gegebenen Situation nicht gewährt wird. Dann muss eine Rückführung eingeleitet werden. Dass eine Rückführung ganz oft nicht zustande kommt, hat nichts damit zu tun, dass Ausländerbehörden nicht gut arbeiten. Das hat nichts damit zu tun, dass sie nicht auch die Verpflichtung verspüren, Abgelehnte zurückzuführen. Das hat in der Regel vielmehr etwas damit zu tun, dass die Herkunftsländer die Menschen entweder nicht zurücknehmen oder wir das Herkunftsland nicht ermitteln können. Beides ist möglich. Das ist eine sehr schlichte Tatsache. Die kann man nicht durch seltsame Debatten oder seltsame Vorschläge zu Rückführungszentren, in denen wir Menschen einsperren, lösen, sondern wir müssen mit denen, die hier sind und die nicht zurückkehren können, vernünftig umgehen.
Ferner müssen wir das Thema Arbeitsmigration aufmachen. Denn wir haben bisher ein einziges Tor, das nach Deutschland führt: Das ist das Asylrecht. - Wir haben kein vernünftiges Tor in Form von Regelungen zur Arbeitsmigration. Deswegen müssen wir nicht nur nach außen schauen und Menschen für Deutschland begeistern, sondern wir müssen uns mehr auf die fokussieren, die schon da sind, die auch hier bleiben wollen und denen wir eine Perspektive in Deutschland über den Arbeitsmarkt ermöglichen wollen.
Daher, meine Damen und Herren, glaube ich, dass die vermeintlich einfache Lösung, die dieser AfDAntrag bietet, in Wirklichkeit keine Lösung ist. Deswegen bedanke ich mich bei der großen Mehrheit des Landtages, die das sehr ähnlich sieht und eine eindeutige Ablehnung ausspricht. Ich glaube, wir
haben bessere Möglichkeiten, mit den Menschen mit ausländischen Wurzeln, die zu uns kommen, umzugehen, als das in diesem Antrag signalisiert wird.
Frau Ministerin, ich wollte Sie eben nicht unterbrechen. Der Abgeordnete Bothe hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.