Protocol of the Session on December 10, 2020

(Anhaltende Unruhe - Wiard Siebels [SPD]: Hat der Präsident hier keine Autorität mehr, meine Damen und Herren?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 38: 27. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/8090 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/8128

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 27. Eingabenübersicht in der Drs. 18/8090 auf, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt, und lasse darüber abstimmen.

Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde einstimmig gefolgt.

Wir kommen zur Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe also die Eingaben aus der 27. Eingabenübersicht in der Drs. 18/8090 auf, zu denen der genannte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt.

Ich eröffne die Beratung und stelle nicht mit Verunsicherung, aber mit großer Freude fest, dass keine Wortmeldung vorliegt.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das ist richtig!)

- Das ist richtig. Gut. Ich beende also die Beratung und lasse jeweils zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe die laufende Nr. 21 der Eingabenübersicht auf: Eingabe 01989/11/18 - Erstellung eines Aktionsplanes gegen Rassismus durch die Niedersächsische Landesregierung.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet auf „Erwägung“. Wer möchte dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen? - Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer möchte dem folgen? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Wir kommen zur laufenden Nr. 25 der Eingabenübersicht: Eingabe 02040/11/18 - Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen und im Übrigen den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer möchte dem folgen? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 39: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Neuordnung des nachgeordneten Bereichs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums -

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/7847 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 18/8089

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Matthias Möhle übernommen. Ich erteile ihm dazu das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Kultusausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder von SPD und CDU gegen die Stimme des Ausschussmitgliedes der FDP zustande. Das Ausschussmitglied der Grünen hat sich der Stimme enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem Votum des Fachausschusses angeschlossen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Kultusausschuss überwiesen und dort von einer Vertreterin des Kultusministeriums in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient dazu, das Niedersächsische Schulgesetz und weitere Landesgesetze an die neue Organisationsstruktur im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums anzupassen. Diesbezüglich hat die Landesregierung am 1. September 2020 beschlossen, die Niedersächsische Landesschulbehörde als landesweit tätige Behörde mit Ablauf des 30. November 2020 aufzulösen und zum 1. Dezember 2020 vier Regionale Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück zu errichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem vorliegenden Entwurf bewirkten Gesetzesänderungen betreffen konkret das Niedersächsische Schulgesetz, das Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung, das Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule, das Personalvertretungsgesetz und das Besoldungsgesetz. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf sämtliche Änderungen eingehen. Hervorheben möchte ich - in der gebotenen Kürze - lediglich die Änderungen des Schul-, des Personalvertretungs- sowie des Besoldungsgesetzes:

Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung werden im Schulgesetz zu nachgeordneten Schulbehörden bestimmt. In den Zuständigkeitsbereichen dieser Ämter werden zukünftig die Mitglieder des Landeselternrates gewählt.

Im Bereich des Personalvertretungsgesetzes treten die neuen Regionalämter im Verfahren der Mitbestimmung an die Stelle der übergeordneten Dienststellen und der obersten Dienstbehörde.

Im Besoldungsrecht werden die Ämterbezeichnungen der Behördenleitungen an die neue Organisationsstruktur angepasst. Für sie wird das Amt einer Direktorin oder eines Direktors als Leiterin oder Leiter eines Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung geschaffen. Das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesschulbehörde fällt hingegen weg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im federführenden Ausschuss sprach sich das Ausschussmitglied der FDP dafür aus, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Dieser Auffassung hat sich die Ausschussmehrheit nicht angeschlossen. Die Ausschussmehrheit stützte ihre Entscheidung darauf, dass der Gesetzentwurf der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU diene und als juristisch unproblematisch eingestuft werden könne,

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Eine tolle Begründung!)

sodass die Durchführung einer Anhörung entbehrlich sei.

Mit dem Gesetz wird im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums mit Rückwirkung zum 1. Dezember 2020 nachvollzogen, was die Landesregierung mit ihrem Organisationsbeschluss bereits auf den Weg gebracht hat. Als Berichterstatter möchte ich daher abschließend allen Beteiligten gutes Gelingen bei der weiteren Umsetzung der Organisationsmaßnahme wünschen; vorausgesetzt natürlich, dass Sie gleich entsprechend abstimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Möhle, für die Berichterstattung.

Wir kommen zur Beratung. Zunächst erhält für die CDU-Fraktion die Kollegin Anette Meyer zu Strohen das Wort. Bitte schön!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir soeben gehört haben, haben zum 1. Dezember die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung als neue nachgeordnete Behörden des Kultusministeriums ihre Arbeit aufgenommen. Sie treten die Rechtsnachfolge der Landesschulbehörde an.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die im Kabinettsbeschluss getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Behördenbezeichnung, der örtlichen Zuständigkeitsbereiche sowie der Amtsbezeichnung der Behördenleitungen auf gesetzlicher Ebene um.

Aus dem Drei-Ebenen-System aus Ministerium, Landesschulbehörde und Regionalabteilungen

wird nun ein Zwei-Ebenen-System aus Ministerium und Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

Der Titel „Regionale Landesämter für Schule und Bildung“ kommt nicht von ungefähr; denn auch die frühkindliche Bildung wird als eigenständiges Dezernat aufgenommen und neugeordnet.

Während zentrale Steuerungselemente im neuen Referat S im Ministerium angesiedelt sind, werden die Landesämter als nunmehr eigenverantwortliche Schulbehörden gestärkt. Hier zeigt sich, dass die regional unterschiedlichen Belange von Schulen, Kitas, Studienseminaren sowie Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft Ausgangspunkt für die Umstrukturierung waren und sind.

Meine Damen und Herren, das ist gut so. Ich hoffe sehr, dass durch diese Organisationsveränderungen auch die Ziele oder notwendigen Verbesserungen möglichst zügig erreicht werden. Das heißt, sie sollen helfen, Service für unsere Schulen zu verbessern, besser zu informieren und stärker bedarfsorientiert zu beraten. Doppelstrukturen, unklare Zuständigkeiten und unklare Fehlerquellen sollten der Vergangenheit angehören.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es ändert sich nicht nur das Klingelschild. Nein, auch ein Blick hinter die Haustür lohnt sich und zeigt: Es wird weitergewerkelt. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Umstrukturierung wird uns weiterhin begleiten. Vor diesem Hintergrund sind

wir Kultuspolitiker sehr gespannt auf die Ausführungen der Staatssekretärin am 15. Januar im Kultusausschuss darüber, wie die gewünschten Verbesserungen umgesetzt werden sollen.

Für die CDU-Fraktion darf ich dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Umsetzung dieses Projektes weiterhin alles Gute wünschen und für die geleistete Arbeit herzlich danken. Ich denke, es war nicht immer ganz einfach, das umzusetzen.

Wir stimmen den vorliegenden gesetzlichen Änderungen natürlich zu und werden den Prozess weiterhin eng begleiten.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Meyer zu Strohen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Julia Willie Hamburg auf den Weg gemacht. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meyer zu Strohen, Herr Möhle, Sie haben es gerade wunderbar deutlich gemacht: Heute erteilen wir dem Kultusministerium einen rückwirkenden Blankoscheck für eine Reform der Landesschulbehörde, von der noch niemand weiß, was sie bringen wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.