Matthias Möhle
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Kultusausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder von SPD und CDU gegen die Stimme des Ausschussmitgliedes der FDP zustande. Das Ausschussmitglied der Grünen hat sich der Stimme enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem Votum des Fachausschusses angeschlossen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Kultusausschuss überwiesen und dort von einer Vertreterin des Kultusministeriums in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient dazu, das Niedersächsische Schulgesetz und weitere Landesgesetze an die neue Organisationsstruktur im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums anzupassen. Diesbezüglich hat die Landesregierung am 1. September 2020 beschlossen, die Niedersächsische Landesschulbehörde als landesweit tätige Behörde mit Ablauf des 30. November 2020 aufzulösen und zum 1. Dezember 2020 vier Regionale Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück zu errichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem vorliegenden Entwurf bewirkten Gesetzesänderungen betreffen konkret das Niedersächsische Schulgesetz, das Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung, das Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule, das Personalvertretungsgesetz und das Besoldungsgesetz. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf sämtliche Änderungen eingehen. Hervorheben möchte ich - in der gebotenen Kürze - lediglich die Änderungen des Schul-, des Personalvertretungs- sowie des Besoldungsgesetzes:
Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung werden im Schulgesetz zu nachgeordneten Schulbehörden bestimmt. In den Zuständigkeitsbereichen dieser Ämter werden zukünftig die Mitglieder des Landeselternrates gewählt.
Im Bereich des Personalvertretungsgesetzes treten die neuen Regionalämter im Verfahren der Mitbestimmung an die Stelle der übergeordneten Dienststellen und der obersten Dienstbehörde.
Im Besoldungsrecht werden die Ämterbezeichnungen der Behördenleitungen an die neue Organisationsstruktur angepasst. Für sie wird das Amt einer Direktorin oder eines Direktors als Leiterin oder Leiter eines Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung geschaffen. Das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesschulbehörde fällt hingegen weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im federführenden Ausschuss sprach sich das Ausschussmitglied der FDP dafür aus, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Dieser Auffassung hat sich die Ausschussmehrheit nicht angeschlossen. Die Ausschussmehrheit stützte ihre Entscheidung darauf, dass der Gesetzentwurf der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU diene und als juristisch unproblematisch eingestuft werden könne,
sodass die Durchführung einer Anhörung entbehrlich sei.
Mit dem Gesetz wird im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums mit Rückwirkung zum 1. Dezember 2020 nachvollzogen, was die Landesregierung mit ihrem Organisationsbeschluss bereits auf den Weg gebracht hat. Als Berichterstatter möchte ich daher abschließend allen Beteiligten gutes Gelingen bei der weiteren Umsetzung der Organisationsmaßnahme wünschen; vorausgesetzt natürlich, dass Sie gleich entsprechend abstimmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, es war im Vorfeld allerhand zu lesen, dass spätestens mit der Rückkehr der vierten Klassen in die Schulen das Chaos ausbrechen werde. Mein Eindruck ist, dass es eigentlich ganz gut gelaufen ist. Können Sie diesen Eindruck, Herr Minister, aus Sicht Ihres Ministeriums und der Landesschulbehörde bestätigen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ja gerade noch einmal gutgegangen. Ich dachte schon, wir müssten gleich einen bildungspolitischen Stuhlkreis bilden.
Herr Rykena, wir haben das Thema bei der Einbringung Ihres Antrags schon relativ umfangreich beraten. Eben ist noch das eine oder andere Argument ausgetauscht worden. Aus meiner Sicht ist dem nicht allzu viel hinzuzufügen.
Auch die SPD wird diesen Antrag ablehnen, weil auch wir Geld und Manpower eher in die Unterrichtsversorgung investieren wollen als in die Do
kumentation von Unterrichtsausfall. Dadurch würde letztendlich nichts besser.
Insofern tut’s mir leid. Vielleicht beim nächsten Mal!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehöre jetzt seit fast zwölf Jahren diesem Landtag an. Mittlerweile ist es gefühlt die einhundertzwanzigste Parlamentsdebatte über Unterrichtsversorgung bzw. Unterrichtsnichtversorgung. Insofern freue ich mich, dieses Mal aktiv an dieser Brauchtumsveranstaltung teilnehmen zu dürfen.
Diese angeblichen 5 % Unterrichtsausfall, die Herr Rykena in seinem Antrag formuliert hat, werden in Spitzenzeiten sicherlich nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Ich weiß aus meiner Zeit als Vertretungslehrer, dass es, gerade wenn die Grippewelle zuschlägt, richtig rund geht und man versuchen muss, mit Bordmitteln einen einigermaßen ordentlichen Unterricht an der Schule durchzuhalten.
Ich glaube aber nicht, dass wir, wenn wir genauer untersuchen, woran das liegen mag bzw. wie hoch der Unterrichtsausfall an jeder Schule im Einzelnen ist, das Problem einigermaßen lösen können. Ich würde auch nicht dafür plädieren, wie im Antrag aufgeführt, dieses digitalisierte Modell aus Nordrhein-Westfalen in irgendeiner Form umzusetzen. Die 150 Stellen, die man dafür gebraucht hat, ließen sich anders sicherlich besser irgendwo in der Schule einsetzen.
Ich denke, dass das Problem durch Dokumentation nicht gelöst wird, und bin mir sicher, dass Unterricht nur durch Unterricht und nicht durch das Aufschreiben, warum und wo kein Unterricht stattgefunden hat, zu ersetzen ist. Kurz gesagt: Vom Wiegen wird das Schwein nicht fett.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung und setzt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe insbesondere in den Medizinstudiengängen um. Die Studienplätze sollen also vorrangig eignungsorientiert vergeben werden, im Rahmen einer zentralen Vergabe und unter Berücksichtigung einer annähernden Vergleichbarkeit der Abiturnoten in den unterschiedlichen Bundesländern. Zum anderen wird aus diesem Anlass das Zulassungsrecht weiterentwickelt. Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz muss also entsprechend angepasst werden.
Neu dabei sind - in aller Kürze - zukünftig 30 % Abiturbestenquote - damit soll wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen werden, wonach dem Abiturdurchschnitt eine hohe Prognosekraft für den Studienerfolg attestiert wird - und eine sogenannte zusätzliche Eignungsquote von 10 %, für die nur schulnotenunabhängige Kriterien festgelegt werden dürfen. Länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten werden auf Basis eines Prozentrangverfahrens ausgeglichen.
Der Staatsvertrag enthält Standardisierungen und Strukturierungen für das hochschuleigene Auswahlverfahren, die entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts durch Landesrecht zu konkretisieren sind. Im Umfang von bis zu 15 % kann der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Vergabe der von den Hochschulen zu vergebenden Studienplätze festlegen. Die Hochschulen werden bereits bestehende Eignungskriterien weiterentwickeln, anhand derer Bewerberinnen und Bewerber, die eine hohe Bereitschaft mitbringen, eine ärztliche Tätigkeit auch in der Fläche auszuüben, weitere Zulassungschancen erhalten.
So weit in Kürze. Wer mehr wissen möchte und bereit ist, sich ein bisschen zu quälen, kann gern den umfangreichen schriftlichen Bericht lesen.
Es hat eine intensive Beratung gegeben. Ich danke an dieser Stelle dem GBD, insbesondere Herrn Dr. Oppenborn-Reccius, für die Neustrukturierung dieses Gesetzes.
Die Vertreterin der FDP und der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss haben sich bei der Schlussabstimmung über die Beschlussempfehlung enthalten. Ich denke aber, dass ihre
Zweifel so weit ausgeräumt worden sind, dass sie jetzt dem Gesetzentwurf zustimmen können.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung, wie sich die Situation junger geflüchteter Menschen bezüglich der Beschulung darstellt, wenn der Schulversuch SPRINT jetzt ausläuft.