Protocol of the Session on December 9, 2020

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4499 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht.

Mit großer Mehrheit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Nach § 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung ist damit zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/8110 abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 5 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 919 und 1183 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 26.

Wir nehmen einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor und kommen noch vor der Mittagspause zu Tagesordnungspunkt 27.

(Vizepräsident Bernd Busemann übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht noch vor der Mittagspause weiter. Wir kommen zu einem weiteren Höhepunkt, möchte ich beinahe sagen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6914 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/8019 - dazu: Schriftlicher Bericht - Drs. 18/8039- dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aktiv gestalten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/8101

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Als Antrag auf Annahme einer Entschließung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags, also einer Entschließung, die der Sache nach zu dem Gesetz gehört, liegt der Antrag der

Fraktion der FDP in der Drucksache 18/8101 vor. Nach § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diesen Antrag nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Beratung ein. Es liegt eine erste Wortmeldung vom Kollegen Dr. Saipa, SPD-Fraktion, vor. Bitte sehr, Herr Kollege!

(Unruhe)

Einen Moment noch, Herr Kollege! - Meine Damen und Herren, nach der Debatte von eben ist es verständlich, dass Sie Redebedarf haben, aber es ist zu viel Unruhe im Saal. Wer unbedingt etwas klären muss, kann es draußen machen. Sie kennen meine Worte: Jeder hat hier einen Platz, und es spricht nur einer, und das ist jetzt der Kollege Dr. Saipa. Bitte sehr.

Danke, Herr Präsident. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man bei dem Thema Medienstaatsvertrag andere Gespräche im Plenum führen möchte.

(Zuruf von der FDP: Sagen Sie das einmal dem Minister!)

- Ich sagte: hier im Plenum. Da möchte man nichts anderes besprechen, sondern mir zuhören.

Deswegen werde ich jetzt an dieser Stelle erst einmal so tun, als habe unsere heutige Entscheidung über den Medienänderungsstaatsvertrag den Effekt, den wir uns gewünscht hätten. Ich möchte es auf jeden Fall als Signal verstanden wissen, dass wir heute hier diesen Medienänderungsstaatsvertrag diskutieren und auch abstimmen.

Warum diskutieren wir bzw. die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten seit einiger Zeit eine Rundfunkbeitragserhöhung um 86 Cent?

Sie erinnern sich: Im Jahr 2015 kam es zu einer Beitragssenkung auf 17,50 Euro. Seit also fünf Jahren gab es keine Anpassung der Rundfunkbeiträge. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem das ähnlich wäre.

Nun aber sind die gebildeten Rücklagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fast aufgebraucht. Allen Kritikern sei klar gesagt: Das KEF-Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich

rechtlichen Rundfunks ist staatsfern organisiert und verfassungsrechtlich bestätigt.

Ebenso ist schon vor längerer Zeit verfassungsrechtlich festgestellt worden, dass Rundfunkbeitragsanpassungen nicht aus inhaltlichen medienpolitischen Zielsetzungen geschehen sollen.

Die Zustimmung in der Bevölkerung zum öffentlichrechtlichen Rundfunk ist ungebrochen sehr hoch. Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie ist unsere demokratische Gesellschaft auf zuverlässige, unabhängige Berichterstattung angewiesen.

Die Vierländeranstalt NDR macht ihre Hausaufgaben, wie ich finde, vorbildlich. Die Rücklagen sind aber aufgebraucht, und obwohl die KEF bei anderen ARD-Anstalten Eigenmittel in Höhe von 200 Millionen Euro ausmacht, muss der NDR ein Sparprogramm von 300 Millionen Euro beschließen - und das auch dann, wenn wir von einer Erhöhung des Beitrages in 2021 um die berühmten 86 Cent auf 18,36 Euro ausgehen könnten. Das können wir nun aber nicht mehr.

(Beifall bei fraktionslosen Abgeordne- ten)

Die FDP hier im Landtag hat sich in der Beratung konsequent enthalten. Sie bringt heute noch einen Antrag dazu ein, der die Landesregierung verpflichten soll, eine Stabilität des Rundfunkbeitrages zu erreichen. Mit dieser Begründung ist allerdings bekanntlich auch der Änderungsstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt gescheitert.

Deswegen brauchen wir den FDP-Antrag auch heute in der Diskussion meiner Meinung nach nicht; denn wir haben als Große Koalition schon 2018 eine Stabilität ins Gespräch gebracht. Stabilität bedeutet aber im Übrigen nicht, dass es nicht zu moderaten Beitragsanpassungen kommen

kann. Stabilität bedeutet jetzt für mich vielmehr eine Lösung der verfahrenen Situation, und in dieser müssen wir hier im Landtag - mit großer Einigkeit - zeigen, dass wir uns die Vorgänge in Sachsen-Anhalt nicht zu eigen machen können, im Interesse unseres Norddeutschen Rundfunks.

Unabhängig von einer Lösung zur moderaten Beitragsanpassung muss der Diskurs um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks natürlich fortgesetzt werden. Diese Landesregierung hat das immer aktiv getan, und sie wird es auch weiterhin aktiv tun.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch aus einem älteren Artikel zitieren:

„Ein Defizit, wie es der NDR aufweist, kann nicht alleine mit Einzelmaßnahmen und be

triebsinterner Rationalisierung bekämpft

werden. Was getan werden kann, ist in die Wege geleitet, aber eine Anstalt wie der NDR, die den Ruf eines hervorragenden Programmes zu verlieren hat, kann nicht mit dem Rotstift eines Sparkommissars rigoros im Programm streichen. Sie kann sich auch nicht den technischen Neuerungen entziehen, die im Medienbereich fortschreitend auf sie zukommen.“

Dieses Zitat stammt aus dem Aufsatz „Rundfunkfreiheit und Finanznot - über die Ausgestaltung der Rundfunkgebühren“ aus dem Jahre 1974. Geschrieben hat dies vor 46 Jahren ein gewisser Axel Saipa, mein Vater.

Es ist doch interessant, dass sich Geschichte wiederholen kann. Ich finde, wir sollten aus der Geschichte lernen und keine Fehler wiederholen. Die durchaus chaotischen Zustände in Sachsen-Anhalt zu dieser Frage schaden allen, insbesondere unserer demokratischen Gesellschaft. Es profitieren nur die, die in unserem Haus durch innere Streiterei keine Fraktion mehr darstellen.

Wir stehen zu dem hoch anerkannten und gut arbeitenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wollen ihn auskömmlich finanzieren. Dazu kann und sollte man als Demokrat stehen. Wir als SPD tun das!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Saipa. - Der nächste Redner ist der Kollege Christian Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Saipa, das war jetzt ein bisschen zahm. Eigentlich wollte ich Sie nämlich für Ihre gestrige Pressemitteilung loben, in der Sie das Verhalten, das die CDU in Sachsen-Anhalt an den Tag gelegt hat, als „staatsgefährdend“ bezeichnet haben. Ich darf aus Ihrer PM zitieren: „Das Vorgehen von Ministerpräsident Haseloff und zuvor dem geschassten Innenminister Stahlknecht ist skandalös.“

(Lachen und Zurufe von der CDU)

- Ich zitiere gerade Ihren Koalitionspartner.

Das muss man auch noch einmal sagen: Es ist staatsgefährdend, was dort passiert. Es geht dort nicht um die 86 Cent Rundfunkgebührenerhöhung, sondern es geht um einen Eingriff in den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Der ist nach mehreren Verfassungsgerichtsurteilen nicht erlaubt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich zitiere auch noch einmal Ihren Ex-CDU-Innenminister Herrn Stahlknecht in dem Interview - weshalb er rausgeflogen ist -, wie er begründet hat, warum er der Gebührenerhöhung nicht zustimmt. Zitat, auch heute in der HAZ: Die ÖffentlichRechtlichen berichten zu oft mit dem „Zeigefinger der Moralisierung“.

(Beifall bei fraktionslosen Abgeordne- ten - Stephan Bothe [AfD]: So ist es!)

Das ist ein Eingriff in die innere Freiheit und in die Medienvielfalt.