Es war ja auch eine lange Beratung - das sagte auch schon der Kollege Bäumer -, eine lange und intensive Beratung. Corona hat uns natürlich auch dazwischengefunkt. Wir mussten die Anhörung etwas verschieben. Es gab verschiedene Dinge, die das Gesetz nach hinten geschoben haben. Der GBD hatte auch eine wirklich lange Stellungnahme abgegeben.
Möglicherweise - das sage ich an dieser Stelle auch - haben Sie es auch nicht verstanden, Frau Kollegin Byl.
Es ist ein ganz neues Gesetz und nicht irgendetwas, was novelliert wird. Darauf hat der Kollege Prange auch hingewiesen. Es ist ein komplett neues Gesetz.
Mit diesem Gesetz wollen wir den Bürgern nicht die Zwangsjacke anlegen. Vielmehr wollen wir im Dialog bleiben. Nur so haben wir wirklich die Chance, zusammen dieses Gesetz auch umzusetzen.
Ich frage mich auch - nachdem Kollege Bäumer an diesem Pult bestimmt fast eine Minute lang die verschiedenen Maßnahmen, die im Maßnahmenpaket mit 1 Milliarde Euro enthalten sind, aufgelistet hat -, warum Sie unterstellen, es gebe keine Maßnahmen? Warum tun Sie das? Warum legen Sie jetzt noch einen obendrauf?
Dieser Minister hat Format und steht dafür. Wir haben mit Ihnen gemeinsam die Wassergesetznovelle beschlossen; dafür haben wir alle Fraktionen zusammengekriegt. Wir haben die Naturschutzgesetznovelle beschlossen. Wir haben es auch mit seiner Hilfe gemeinsam hinbekommen, dass Gorleben nun letzten Endes aus dem Verfahren raus ist.
Wir sprechen mit den Menschen. Das macht dieser Umweltminister gut. Er führt den Dialog und geht nicht mit der Brechstange vor. Er versucht das durchzusetzen, was durchzusetzen ist. Und er kann sich durchsetzen. Das ist der große Unterschied zu Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bosse. - Es liegt uns eine Wortmeldung des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Wirtz vor. Sie haben eine Minute. Bitte schön, Herr Wirtz!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Was wir gerade erleben, sind zukünftige und vergangene Ehestreitigkeiten der rot-grünen Koalition, die sich anbahnen und die wir hinter uns haben.
Sie wollen die positiven Folgen des Klimawandels nicht wahrhaben. Das zeigt, dass Sie da nicht gerade ganzheitlich gedacht haben und sich selber Denksperren auferlegt haben. Denn die Landwirte sagen sehr wohl: Wenn es früher wärmer wird, dann haben wir, wenn wir uns rechtzeitig darauf einstellen, eventuell mehr Erlöse und mehr Erträge. - Dass Sie das ignorieren und als altes Zeug oder als unrealistisch abtun, ist seltsam.
Herr Bosse, Sie meinen offenbar, dass es Anreize sind und dass es ein Dialog ist, wenn man Gesetze, sogar im Verfassungsrang, erlässt. Ich muss Ihnen sagen: Das ist genau das Gegenteil. Es ist die Brechstange, wenn man den Leuten ein Gesetz auferlegt, an das sie sich halten müssen. Von Dialog und Anreiz kann dann keine Rede mehr sein.
Wenn Sie da so allgemein bleiben, sodass es vielleicht Optionen gibt, sich noch einmal herauszuwinden, dann kann das vielleicht ein Anreiz für die Bürger sein, ein paar Haken zu schlagen, aber
Na ja. Wir müssen dieses Gesetz heute leider verabschieden. Ein Fortschritt wird es wohl nicht sein.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich bitte hierzu noch einmal um absolute Konzentration.
Wie bereits erwähnt, bedarf dieser verfassungsändernde Gesetzentwurf nach Artikel 46 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Landtages der 18. Wahlperiode beträgt 137. Somit ist die Zustimmung von mindestens 92 Mitgliedern des Landtages erforderlich. Da es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein Artikelgesetz handelt, stellen wir die Zweidrittelmehrheit im Rahmen der Schlussabstimmung fest.
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der fraktionslosen Mitglieder des Landtages. Enthaltungen? - Enthaltung der Grünen-Fraktion. Mehrheitlich wurde aber der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP, der GrünenFraktion und der fraktionslosen Mitglieder des Landtages wurde der Änderungsempfehlung des Ausschusses mehrheitlich zugestimmt.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der Fraktionslosen und der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen-Frak
Gesetzesüberschrift. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der fraktionslosen Mitglieder. Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Fraktionen der Grünen und der FDP mehrheitlich beschlossen.
Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist nach § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durch Namensaufruf abzustimmen.
Wir führen nun also zur Feststellung, ob der Beschluss im Rahmen der Schlussabstimmung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages gefasst wird, einen Namensaufruf durch.
Ich teile an dieser Stelle mit, dass sich der fraktionslose Abgeordnete Herr Wichmann abgemeldet hat.
Wir werden Sie in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie stimmen durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Ich bitte Sie, sich laut und deutlich zu äußern, damit es hier vorne gut zu verstehen ist.
- Jetzt warten wir noch darauf, dass auch oben auf der Tribüne Ruhe einkehrt und alle ihre Plätze eingenommen haben. Dann wird die Schriftführerin die Namen aufrufen, und wir vermerken das Votum in der Liste.
(Schriftführerin Hanna Naber verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch (CDU) Ja