wir Bürgerproteste haben. Die sind auch nicht wirklich neu. Vielmehr wurde am 1. Mai 2017 ein Ausschreibungsregime bei der Windenergie gestartet. Dieses Ausschreibungsregime hat zu einem Einbruch des Ausbaus der Windenergie geführt, von dem sich die Windenergie bis heute nicht erholt hat.
Dazu gehört genauso die Einschränkung, dass sich kaum noch einer an den Ausschreibungen beteiligt, weil dann möglicherweise vor Gericht Klagen gegen sein Projekt anhängig sind und er, wenn er nicht rechtzeitig baut, Strafen zahlen muss.
Wir müssen auch an das Ausschreibungsregime herangehen. Wir wollen Klimaschutz, wir brauchen den Ausbau der Erneuerbaren, aber wir brauchen keine bürokratischen Hürden.
Zur Orientierung: Nach der Beantwortung der Anfrage hat die Landesregierung noch eine Restredezeit von 4:15 Minuten.
Die erste Zusatzfrage kommt aus der SPD-Fraktion von dem Herrn Abgeordneten Marcus Bosse. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt das Land in der eigenen Zuständigkeit, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, ich fange mit dem aktuellen Windenergieerlass an. Wir haben intensiv am Runden Tisch Windenergie alle Potenziale, die für den Ausbau der Windenergie möglich sind, weiter erschlossen. Dazu gehört das Thema „Wind im
Wald“, das wir unter den Rahmenbedingungen, die wir setzen, neu erschließen. Dazu gehört die Ausweitung des Flächenpotenzials von 1,4 % auf 2,1 % der Landesfläche. Dazu gehören auch rechtliche Klarstellungen und Erleichterungen, die den Ausbau der Windenergie beschleunigen sollen.
Dazu kommt ergänzend der Artenschutzleitfaden. Ich habe vorhin von der Sonder-Umweltministerkonferenz gesprochen, die mit Sicherheit auch dazu führen wird, dass wir dieses Thema bei der aktuellen Überarbeitung des Artenschutzleitfadens noch einmal sehr intensiv berücksichtigen, um auch dort den Kommunen mehr rechtliche Sicherheit in den Genehmigungsverfahren zu geben.
Wir haben auch zwei sehr interessante Projekte gestartet, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sehr viel besser entwickeln sollen. Begleitend wird ein gemeinsames Projekt, das wir mit dem Landesverband Erneuerbare Energien und dem NABU gestartet haben, vor Ort dazu führen, dass wir in stärkerem Maße in einen Bürgerdialog kommen, um im stärkeren Maße Akzeptanz zu erreichen und dafür zu sorgen, dass nicht nur geklagt, sondern auch gebaut wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Abgeordnete Byl!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die mangelnden ausgewiesenen Vorrangflächen für die Windenergie ein großes Ausbauhemmnis darstellen, frage ich die Landesregierung, warum sie nicht endlich verpflichtende Flächenausbauziele pro Landkreis vorgibt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, die jetzt definierte Übersicht zeigt ja, wie die Potenziale in den Landkreisen
ungefähr sind. Einige liegen deutlich darüber. Ich möchte das auch. Wir haben Landkreise, die verpflichtende Flächenziele deutlich überschreiten würden. Ich glaube nicht, dass wir mit verpflichtenden Flächenzielen dafür sorgen, dass das, was Sie ansprechen, nicht mehr der Fall ist.
Wir sehen aber auch in einigen Gebieten, dass es Schwierigkeiten beim Ausbau gibt. Deswegen haben wir uns auch ganz gezielt für das Thema „Windenergie im Wald“ entschieden. Wir werden von 1,4 % auf 2,1 % gehen.
Die große Herausforderung liegt im Moment nicht in der Frage der verpflichtenden Ziele, sondern in der Frage der Umsetzung der regionalen Raumordnungspläne. Das sind zum Teil Verfahren - hier denke ich an die Region Hannover oder Braunschweig -, bei denen viele Jahre ins Land gehen. Das heißt, eine Verfahrensvereinfachung bei der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne wird entscheidend sein.
Der Grundsatz „2,1 % Flächenziel“ ist ein Riesenschritt in die Richtung, dass wir wirklich auch Flächen zur Verfügung stellen, die für Windenergie genutzt werden können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der SPD-Fraktion stellt Herr Abgeordneter Bosse. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Was hat das Land in seiner eigenen Zuständigkeit getan, um den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen zu fördern und voranzubringen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, neben den Dingen, die wir tatsächlich nur auf der Bundesebene lösen können, ist es ein ganz wesentlicher Ansatz - bei Photovoltaik gibt es eine Riesenlücke; da besteht ein Riesenproblem im Vergleich zu anderen Ländern -, dass wir mit dem Förderprogramm in Höhe von 75 Millionen Euro, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, in der Lage sind, ein Investitionsvolumen von mindestens 500 Millionen Euro -
wenn man Baden-Württemberg nimmt, sogar von einer Dreiviertelmilliarde - auszulösen und damit einen erheblichen Zubau an Photovoltaik zu ermöglichen.
Gleichfalls haben wir im Rahmen der Verhandlungen zur Landesraumordnung dafür gesorgt, dass die Freiflächen auch EEG-zuschlagsberechtigt sind, sodass wir auch bei Freiflächenphotovoltaik einen Riesenschritt nach vorne machen können.
Wir bemühen uns natürlich intensiv, auch die Flächen des Landes zu nutzen. Wir haben 2019 ein Kataster aufgestellt, das deutlich macht, welche Dachflächenpotenziale in Niedersachsen auf öffentlichen Gebäuden des Landes zur Verfügung stehen, die wir nicht selber erschließen müssen, sondern in enger Abstimmung mit dem Finanzminister auch Dritten zur Verfügung stellen können.
Ich würde mir wünschen, dass wir auf den Dachflächen des Landes ganz gezielt Instrumente für Bürger-Photovoltaik machen würden. Das wäre, glaube ich, eine gute Zusammenarbeit zwischen den Investitionsmöglichkeiten von Privaten, die Bürger-PV wollen, aber bei sich keine Möglichkeit dazu haben, und den Dachflächen, die wir als Land dafür zur Verfügung stellen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Abgeordnete Byl. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der hier heute auch wieder sehr deutlich und völlig zu Recht geäußerten großen Kritik an dieser EEG-Novelle frage ich die Landesregierung, weshalb ihre eigenen Parteikolleginnen und -kollegen, ihre eigenen Ministerinnen und Minister im Bund dieser Kabinettsvorlage überhaupt zugestimmt haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, die Grundlage für die Entscheidung über Kabinettsvorlagen ist das eine. Wir
setzen sehr darauf, dass im Bundestag über die Debatte, die dort geführt wird, noch Änderungen herbeigeführt werden, und zwar Änderungen, die notwendig sind. Dazu sind wir im engen Austausch mit den regierungstragenden Fraktionen in Berlin.
Aus meiner Sicht besteht da auch noch einiges an Veränderungspotenzial. Wenn man sich das Klimagesetz des Bundes vornimmt, muss man auch die Rahmenbedingungen dafür setzen, und die sind eindeutig das EEG. Insofern bin ich sicher, dass es uns gemeinsam noch gelingen wird, da Änderungen herbeizuführen.
Danke schön. - Für die Fraktion der FDP stellt die erste Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Birkner. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass das ja auch Gegenstand des Klimagesetzes ist, mit dem Sie dann auch den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen wollen, frage ich Sie, wie hoch Sie den erwarteten Gesamtenergiebedarf Niedersachsens im Jahre 2040 beziffern unter Berücksichtigung der Wasserstoffstrategie mit Blick etwa auf SALCOS oder andere Möglichkeiten, Wasserstoff einzusetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Birkner, wir haben zurzeit einen Energiebedarf in der Erzeugung von 183 000 TWh und gehen davon aus, dass wir im Zieljahr 2035 einen Bedarf von 218 000 TWh haben. Der Bedarf wird also steigen.
Decken wollen wir den Bedarf aus einem verstärkten Ausbau der Onshorewindenergie, die direkt Niedersachsen zugerechnet werden kann, der Photovoltaik, die direkt Niedersachsen zugerechnet werden kann, und einer anteiligen Zurechnung der Windenergie auf See. Wir setzen aber bis 2035 und 2040 auch darauf, dass wir den Import von
erneuerbaren Energien, gerade von erneuerbaren flüssigen Gasen oder Gasen, herbeiführen können, die am Ende die Energiebilanz schließen.