Protocol of the Session on December 8, 2020

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Antrag zur effizienten und nachhaltigen Bekämpfung von multiresistenten Erregern im niedersächsischen Gesundheitswesen durch den Einsatz von innovativen Methoden und Technologien - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/6562 - Beschlussempfehlung des Aus

schusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/7973

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Erwartungen der EU-Ratspräsidentschaft erfüllen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7809 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung - Drs. 18/7974

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Situation im Maßregelvollzug - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/5468 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/7976

Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass ich die in die Haushaltsberatungen einbezogenen Tagesordnungspunkte erst im Rahmen der einzelnen Haushaltsschwerpunkte im Detail aufrufe.

Eine Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 15 ist nicht vorgesehen.

Die inhaltliche Behandlung dieser Beratungsgegenstände findet jeweils im Rahmen der Debatte über die fachlich entsprechenden Haushaltsschwerpunkte statt.

Zum Ablauf der Beratungen: Zunächst wird nun entsprechend Tagesordnungspunkt 16 der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen sind für Donnerstag vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 16: Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2021 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2021

Ich darf nun den Ausschussvorsitzenden aufrufen. Lieber Herr Wenzel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Drucksache 18/8040 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 mit einer Änderung in § 3 Nr. 1 und der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen üblichen Maßgabe zu § 1 und Anlage 1 des Gesetzes anzunehmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.

Die Fraktionen der Grünen und der FDP kündigten an, ihre Änderungsanträge direkt in den Landtag einzubringen.

Zugleich empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss einstimmig, die in die Beratung einbezogene Eingabe 02210 für erledigt zu erklären.

Die Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen liegen Ihnen in den Drucksachen 18/8041 bis 18/8057 vor.

Zu den Einzelplänen 12 - Staatsgerichtshof - und 17 - Landesbeauftragte für den Datenschutz - empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss jeweils einstimmig die unveränderte Annahme.

Hinsichtlich der übrigen Einzelpläne liegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU mit der technischen und der politischen Liste zugrunde. Insofern erfolgen die Empfehlungen zu den Einzelplänen 01 - Landtag - und 14 - Landesrechnungshof - wiederum jeweils einstimmig. Hinsichtlich der übrigen Einzelpläne kamen die Beschlussempfehlungen jeweils mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.

Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes 2021 empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss in der Drucksache 18/8058, den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage zu jener Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diesen liegen u. a. drei insgesamt sehr umfangreiche Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU zugrunde. Bei der Einzelabstimmung über die einzelnen Artikel stimmten die Fraktionen im Haushaltsausschuss unterschiedlich ab. Die Beschlussempfehlung insgesamt kam bei der Schlussabstimmung wiederum mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.

Wie üblich, waren an den Beratungen des Haushaltsgesetzes alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt und haben ihre Mitberatung zu den jeweiligen Einzelplänen durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat darüber hinaus auch das Haushaltsgesetz selbst beraten. Beim Haushaltsbegleitgesetz waren der Innen-, der Kultus-, der Wirtschafts-, der Sozial- und der Rechtsausschuss mitberatend. Außerdem hat der federführende Ausschuss den Umwelt- und den Landwirtschaftsausschuss um Stellungnahme zu der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes gebeten.

Der Landesrechnungshof hat sich zu Beginn der Beratungen und im Haushaltsausschuss mündlich und schriftlich geäußert und die Beratungen weiter begleitet.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich ebenfalls zu Beginn der Beratungen im Haushaltsausschuss mündlich wie auch ausführlich schriftlich geäußert. Außerdem sind sie vor Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss noch einmal mündlich angehört worden und haben sich dazu auch noch einmal schriftlich geäußert.

Ich gebe Ihnen nun noch einen kurzen Überblick über die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen zu den Einzelplänen.

Die technische Liste sieht im Ergebnis eine Ausweitung des Haushaltsvolumens um rund 125 Millionen Euro vor. Diese Änderung hat das Finanzministerium im Haushaltsausschuss ausführlich erläutert. Dabei hat das Ministerium erklärt, die Ausweitung des Haushaltsvolumens beruhe im Wesentlichen darauf, dass sich der Umfang der durchzuleitenden Bundesmittel erheblich erhöht habe.

Die politische Liste sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro vor. Die Fraktionen von SPD und CDU haben dazu hervorgehoben, mit diesen Mitteln würden Maßnahmen im Bereich der Pflege, des ländlichen Raums, der Kultur, der Stärkung der Demokratie sowie der Sicherheit und Infrastruktur weiter gestärkt.

Als besondere Schwerpunkte wurden benannt:

- Förderung des Ehrenamtes,

- Präventionsarbeit im Bereich des sexuellen Missbrauchs, Bezuschussung von Kinderschutzzentren und Investitionen in Projekte des gemeinsamen Wohnens im Alter,

- Förderung des Programms Zukunftsräume,

- Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,

- im Zusammenhang damit Bereitstellung von Mitteln für ein Fahrradmobilitätskonzept und zum Erhalt der Landstraßen,

- Förderung und Sicherung regionaler Wertschöpfung,

- Unterstützung von Kultureinrichtungen durch ein Investitionsprogramm und weitere Förderungen,

- Stärkung der politischen Bildung,

- Stärkung der Justiz durch Investitionen in die Sicherheit von Gerichten und Staatsanwaltschaften und

- Aufstockung der Mittel für die Straffälligenhilfe.

Zum Haushaltsgesetz selbst:

In § 3 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs war zunächst eine Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 853 Millionen Euro vorgesehen. Diese sollte in einem Umfang von 673 Millionen Euro auf die sogenannte Konjunkturkomponente nach Artikel 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung und in einem Umfang von 180 Millionen Euro wegen des Vorliegens einer Notsituation auf Artikel 71 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt werden.

Nach Vorliegen der November-Steuerschätzung legten die Koalitionsfraktionen dazu einen Änderungsvorschlag vor, dem der Ausschuss gefolgt ist. Danach soll nunmehr eine Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 1,118 Milliarden Euro erteilt werden. Diese soll sich aber in vollem Umfang auf Artikel 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung stützen. Eine zusätzliche Kreditaufnahme wegen des Vorliegens einer Notsituation nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung ist nicht mehr vorgesehen.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einige kleinere Änderungen gegenüber den Haushaltsgesetzen der Vorjahre. Diese sind nach Ansicht des Ausschusses aber durchweg unbedenklich. Er empfiehlt daher mit Ausnahme der Änderung bei § 3 Nr. 1 und der erforderlichen Anpassung des § 1 und der Anlage 1 die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Zum Haushaltsbegleitgesetz:

Hier empfiehlt Ihnen der Ausschuss eine ganze Reihe von Änderungen. Diese gehen, wie bereits erwähnt, zum größten Teil auf drei insgesamt sehr umfangreiche Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zurück. Vorgesehen sind darin unter anderem Änderungen des Niedersächsischen Wassergesetzes, des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, des Gesetzes über das „Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen“, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde sowie weitere Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Wegen der Einzelheiten dazu verweise ich auf meinen ergänzenden schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/8120.

Abschließend bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den beiden Gesetzentwürfen, zu den Einzelplänen und zu der in die Beratung einbezogenen Eingabe Ihre Zustimmung zu erteilen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, danken möchte ich stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und des GBD Frau Keuneke, Frau Dr. Kresse, Frau Brüggeshemke und Herrn Dr. Oppenborn. Über Monate hinweg wurden dem Ausschuss von der Landtagsverwaltung alle notwendigen Informationen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Verlässlichkeit zur Verfügung gestellt. Danken möchte ich auch Frau Wethkamp und Herrn Vree und den BfdH der Häuser stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Besonderer Dank gilt auch dem Team des Landesrechnungshofs und den Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Spitzenverbände. Ich denke, das kann ich auch im Namen dieses Hauses sagen.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel, für den mündlichen Bericht.

Wir beginnen jetzt mit dem

Tagesordnungspunkt 17: Haushaltsberatungen 2021 - Allgemeinpolitische Debatte

Dem parlamentarischen Brauch entsprechend beginnen wir mit der stärksten Oppositionsfraktion. Liebe Kollegin Hamburg, als Fraktionsvorsitzende haben Sie das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank von Herrn Wenzel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser und auch der Landtagsverwaltung möchte ich mich anschließen. Es war wirklich eine Mammutaufgabe. Die wurde wunderbar bewältigt, und wir wurden bei unseren Aufgaben gut unterstützt. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Lassen Sie mich vorweg auf ein aktuelles Thema zu sprechen kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den hannoverschen Zeitungen war heute zu lesen, dass die Einigung bei der HannoverMesse auf der Kippe steht. Wir alle sind uns einig, wie wichtig der Erhalt des Messestandortes Hannover für Hannover, aber auch für Niedersachsen ist. Insbesondere deshalb muss unser Fokus darauf liegen, die Insolvenz, die dort droht, zu verhindern.