Protocol of the Session on November 30, 2020

Meine zweite Frage: Sind weitere Fördermaßnahmen für die arg betroffene Gastronomie und deren Zulieferbetriebe geplant?

1 Protokollnotiz seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: In den Antwortbeiträgen des Ministers auf die Fragen der Abg. Bajus bzw. Frau Viehoff zu den besonders betroffenen Branchen wie Kinos, Schausteller und Veranstaltungswirtschaft wurden auch die von den CoronaMaßnahmen betroffenen „Reisebüros“ erwähnt. Es könnte an dieser Stelle der Eindruck entstanden sein, dass es spezielle Förderprogramme des Landes für Reisebüros gibt oder geben wird. Dies ist nicht der Fall. Reisebüros können ebenso wie andere von Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen Mittel aus der Überbrückungshilfe II, der ab Januar geplanten Überbrückungshilfe III sowie weiterer Wirtschaftshilfen des Bundes in Anspruch nehmen.

Vielen Dank für die beiden präzisen Fragen. - Vermutlich wird Herr Minister Althusmann antworten. Bitte schön!

(Christian Grascha [FDP]: Die Fragen hat der Minister doch schon beantwor- tet!)

Herr Abgeordneter, vielen Dank.

Inwieweit sind die Förderprogramme aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits angelaufen? - Das Wirtschaftsministerium hat bis zum heutigen Tag zwölf Richtlinien fertiggestellt. Damit können inzwischen bereits 900 Millionen Euro der Mittel des Nachtragshaushalts abgerufen werden. Dies geschieht schon in erheblichem Umfang. Besonders erfolgreich und sehr gut nachgefragt ist unser Programm „Neustart Niedersachsen Investition“. Mit diesem Programm fördern wir Investitionen - ich erwähnte es - bei niedersächsischen Unternehmen. Bis heute liegen konkret 3 000 Anträge mit einem Umfang von gut 400 Millionen Euro vor. Knapp 200 Millionen Euro sind bereits bewilligt.

Welchen Branchen stellt das Land Hilfen zur Verfügung, und wird der Wirtschaft gezielt geholfen? - Ich denke schon, dass das schon der Fall ist. Ich gebe Ihnen mal einen Überblick über die bereits fertig gestellten Richtlinien, damit Sie sie mal gehört haben:

Erstens haben wir die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft. Das ist das, was ich gerade nannte. Das ist „Neustart Niedersachsen Investition“.

Zweitens gibt es eine Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur. Das ist der sogenannte Innovationsgutschein.

Drittens haben wir eine Förderung niedrigschwelliger Innovationen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das ist die Innovationsbeihilfe. Dabei geht es um sehr komplexe Anträge. Das läuft etwas langsamer an.

Viertens gibt es die Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Bereich des Tourismus und fünftens die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch touristische Maßnahmen sowie sechstens die eigentliche Förderung touristischer Projekte.

Hinzu kommt siebtens die Unterstützung von Fährreedereien im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der Ostfriesischen Inseln. Hier geht es um ein oftmals unterschätztes Problem. Durch das viele Hin- und Herfahrenmüssen hat sich eine extreme Corona-Pandemie-Belastung für die Fährreedereien im Inselverkehr ergeben. Von daher gibt es das Sonderprogramm Inselversorger.

Achtens haben wir die Unterstützung der infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Defizite geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege; das ist die Zoo-Hilfe, die hier im Parlament schon mehrfach in Rede stand.

Neuntens gibt es die Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben der Luftfahrtindustrie. Das ist die Luftfahrtförderrichtlinie. Dahinter verbergen sich 20 Millionen Euro.

Zehntens geht es um die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie, ein Sonderprogramm Häfen. Wir können uns vor Anträgen, wenn ich das richtig im Blick habe, kaum retten. Hier wird es entsprechende Unterstützungen geben müssen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Für jeden Hafen ein Antrag!)

- Nein, es sind mehrere Anträge.

(Jörg Bode [FDP]: Er hat gesagt: für jeden Hafen ein Antrag!)

- Für jeden Hafen. Ach so. Das habe ich dann missverstanden, Herr Abgeordneter Meyer.

Wir unterstützen die Flugplätze in Niedersachsen mit der Richtlinie Corona-Hilfen Flugplätze.

Wir unterstützen mit der Förderung niedrigstelliger Investitionen die betroffenen Gaststätten bzw. das Gaststättengewerbe.

Das sind die fertiggestellten Richtlinien. Das haben wir in den letzten Wochen und Monaten auf den Weg gebracht. Die Millionen fließen bereits in Richtung der Betriebe.

Es gibt noch weitere Richtlinien.

Die Veranstaltungsbranche habe ich bereits genannt.

Es soll noch ein Sonderprogramm Digitalisierung für den Einzelhandel geben. Sie alle wissen, dass unsere Innenstädte gerade jetzt, auch infolge der neuen Verordnung unter den Quadratmeterbegrenzungen, erheblich leiden. Wir wollen dem Ein

zelhandel in Niedersachsen helfen und auch der Verödung der Innenstädte entgegenwirken, indem wir die Digitalisierung des Einzelhandels neben dem klassischen Geschäft unterstützen wollen. Dahinter verbirgt sich ein Sonder-PandemieProgramm von 10 Millionen Euro.

Es gibt Beteiligungskapital der KfW für Startups und Mittelständler, einen Fördereraufruf für Hightech-Inkubatoren, einen Wachstumsfonds für Startups, Billigkeitsleistungen für gewerbliche Unternehmen der Reisebusbranche und des Taxi/Mietwagen-Gewerbes, Förderung des Erwerbs von Elektrofahrzeugen und der Ladeinfrastruktur, die Förderung nichtöffentlicher Elektroladeinfrastruktur. Der Breitbandausbau wird zusätzlich vorangetrieben, was die Gigabitnetze betrifft. Und wir fördern sogar Cargobikes. Wir versuchen, den Bereich des öffentlichen Verkehrs mit den Coronabedingten Konjunkturpaketen deutlich nachhaltiger zu gestalten.

Sie sehen, meine Damen und Herren, mit den Mitteln des Nachtragshaushalts erfolgt eine breite Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft. Schwerpunkte haben wir in den besonderen Problembranchen gesetzt. Bei der Formulierung der Programme haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf einfache Beantragung und breite Anwendbarkeit gelegt, damit die Hilfen schnell und zügig bei den Unternehmen ankommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen umfangreichen Überblick über die derzeitigen Hilfen des Landes Niedersachsen geben, Herr Abgeordneter.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion stellt eine Zusatzfrage die Abgeordnete Frau Dr. Dörte Liebetruth. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Insbesondere die Gastronomie ist von der neuen Corona

Verordnung des Landes und den damit verbundenen Schließungen stark betroffen. Vor diesem Hintergrund ist meine Frage: Gibt es über die von Ihnen bisher dargestellten Hilfen hinaus weitere Fördermöglichkeiten für die Gastronomie?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!

(Christian Grascha [FDP]: Auch diese Frage ist schon dreimal gestellt worden!

Wir haben, Frau Abgeordnete, für den Bereich Tourismus und Gastronomie in Niedersachsen ein sehr umfangreiches Förderprogramm auf den Weg gebracht. In Niedersachsen gab es noch nie ein derartiges Unterstützungsprogramm für die niedersächsische Gastronomie, wie jetzt durch die Corona-Krise ausgelöst. Die Gastronomie hat auch am stärksten darunter gelitten und leidet heute wieder unter den Schließungen. Das ist wirklich eine schwierige Situation, weil die gastronomischen Betriebe zum Teil von der Hand in den Mund leben und die Kostenstruktur der Gastronomie eine besondere Herausforderung darstellt.

Von daher haben wir insgesamt ein Förderprogramm von 120 Millionen Euro zur Förderung von Gastronomie und Tourismus auf den Weg gebracht; für den Bereich der Gastronomie etwa 65 Millionen Euro als Sonderprogramm, die von der Investition bis hin zum Zuschussprogramm reichen. Investitionen gibt es u. a. in eine neue Ausstattung der Gastronomie, um sich stark aufzustellen und vielleicht ein Stück weit resilienter gegenüber zukünftigen Herausforderungen zu sein.

Man muss allerdings auch hinzufügen - der Ministerpräsident hat das heute Morgen auch noch einmal deutlich hervorgehoben -: Die sogenannte Novemberhilfe und die Dezemberhilfe, die 75prozentige Zahlung des Umsatzes des Jahres 2019, sind sehr umfangreich. Kritiker behaupten, der Bund habe hier Umsatz und Ertrag verwechselt. Das stimmt aber nicht. Man hat sich hier ganz bewusst mit Blick auf das Umsatzjahr 2019 - den Umsatz im November und im Dezember, der üblicherweise mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft im Bereich der Gastronomie besonders hoch ist - für diese Orientierung am Umsatz entschieden und wird diese Umsatzorientierung auch im Dezember weiter fortsetzen, um die behördliche Anordnung einer Schließung in irgendeiner Form abzufedern und die Unternehmen am Leben zu erhalten.

Wir haben darüber hinaus im Rahmen eines weiteren umfassenden Sonderprogrammes Förderungen auf den Weg gebracht, die auch bereits bewil

ligt wurden. Im Rahmen des Sonderprogrammes, das ich gerade nannte, hat das Wirtschaftsministerium Förderangebote in Form von zwei neuen, zwei geänderten Richtlinien geschaffen. Die Nachfrage konzentriert sich aufgrund des gesetzten Antragsstichtages zum 31. Oktober 2020 derzeit insbesondere auf die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung in der COVID-Pandemie. Hier liegen der NBank aktuell 27 Anträge mit einem beantragten Volumen von 11,1 Millionen Euro vor. Die Anträge werden derzeit von der NBank bearbeitet. Ich rechne zeitnah mit einer entsprechenden Bewilligung und damit auch mit der Auszahlung.

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die FDP-Fraktion liegt eine Wortmeldung für eine Zusatzfrage des Kollegen Jörg Bode vor. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Ich möchte gleich zwei Zusatzfragen zur mittelfristigen Strategie im ÖPNV stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass bei der Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten - und auch im Vorfeld - zu dem ÖPNV seitens der Bundesregierung vielfältige Forderungen wie beispielsweise die Einhaltung von 1,50 m beim Schülerverkehr, Entzerrung der Verkehre, doppelte Sitzplatzreservierung in der Bahn für Bundesbeamte etc. aufgestellt worden sind und im Schlusspapier beschlossen wurde, dass sich die Verkehrsministerkonferenz hiermit im Detail konzeptionell beschäftigen soll, frage ich die Landesregierung

erstens: Mit welchen neuen Erkenntnissen, Studien oder anderen Unterlagen hat die Bundesregierung diese Forderungen hinsichtlich des ÖPNV begründet und belegt?

Und zweitens: Mit welcher Zielsetzung geht die Landesregierung in die Verkehrsministerkonferenz für ein neues Konzept im ÖPNV und SPNV?

Danke, Herr Kollege Bode. - Die Fragen sind angekommen. Bitte, Herr Minister!

Ich will es versuchen.

Herr Abgeordneter Bode, auf etwaige Studien der Bundesregierung kann ich mich nicht beziehen. Diese kann ich Ihnen nicht nennen. Das müsste ich nachholen, indem wir einmal eruieren, worauf man sich bezogen hat.

Uns alle - Bund und Land - eint ein Wunsch hinsichtlich des ÖPNV. Denken wir bitte daran, dass viele Menschen im Land Niedersachsen nach wie vor auf die Nutzung des straßengebundenen ÖPNV genauso wie des schienengebundenen Nahverkehrs angewiesen sind! Wir tun immer so, als wenn alle Welt ein Auto oder ein anderes Fortbewegungsmittel hätte. Das ist, auch im ländlichen Raum, nicht immer der Fall. Die Menschen sind auf die Nutzung von Bussen und Bahnen schlichtweg angewiesen. Insofern hat man sich auf Bundesebene - die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin - auf die Vorgaben mit Blick auf den ÖPNV verständigt, die dem Grunde nach auch in Niedersachsen Maßgabe für unsere Regelungen zum Abstand im Personennahverkehr sowie bei der Schülerbeförderung sind.