Ich gehe davon aus, dass sie gleich an der Debatte teilnehmen werden. Dann dürfte sich der GOAntrag erledigt haben.
Vielen Dank, Herr Siebels. - Es liegt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung vom Abgeordneten Helge Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Ziehen Sie Ihren Wortbeitrag zurück?
Der Ministerpräsident ist jetzt anwesend. Ich erteile für den Redebeitrag der FDP-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Stefan Birkner das Wort. Bitte schön!
Herr Dr. Birkner, warten Sie bitte ganz kurz! Vielleicht schaffen wir es ja noch, dass alle Gespräche eingestellt werden und alle Ihnen zuhören können.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sollte etwas dagegen haben, einer Personengruppe, die es bisher nicht hatte, das Mitbestimmungsrecht einzuräumen und sie damit arbeitnehmerrechtlich in eine bessere Situation zu bringen? Insofern stößt der Antrag der Regierungsfraktionen zunächst einmal natürlich auf Wohlwollen und Zustimmung.
Dann aber stellt sich die Frage, warum es dieses System mit festen freien Mitarbeitern auf der einen Seite und einem großen festangestellten Mitarbeiterstamm auf der anderen Seite überhaupt gibt und wieso es eigentlich zu diesen Differenzierungen kommt.
Wenn man das Ziel verfolgt, die festen freien Mitarbeiter mit arbeitnehmerähnlichen Rechten auszustatten - was, wie gesagt, auf unsere Sympathie trifft -, stellt sich die Frage, worin dann noch die relevante Unterscheidung liegen darf und aus welchem Grund hingenommen wird, dass der NDR diese Unterscheidung vornimmt.
Fragt man nach dem Grund für die feste freie Mitarbeiterschaft, finden sich beim NDR durchaus Hinweise. Zum Beispiel will man damit eine bestimmte Vielfalt darstellen. Aber ob das immer als Begründung trägt, sollten wir uns im Ausschuss noch einmal anschauen. Denn ich nehme auch wahr, dass es von vielen Menschen als misslich empfunden wird, dass sie dauerhaft in zeitlich befristeten Verträgen gehalten werden, dass sie faktisch die gleiche Arbeit wie die fest angestellten Redakteure machen - und dass sie dann auch noch ein schlechteres Mitbestimmungsrecht haben.
Das sind schon sehr grundsätzliche Fragen. Wir sollten die Gelegenheit nutzen, mit dem NDR und mit denen, die dafür die Verantwortung tragen, zu erörtern, worin dieses System eigentlich begründet ist, worin die Unterschiede liegen und ob es dabei bleiben soll. Das hat am Ende sicherlich auch etwas mit Kosten zu tun. Aber die könnten, sollte man sich anders entscheiden, ja durchaus bei der Strukturbetrachtung durch die KEF abgebildet werden und in die KEF-Empfehlung einfließen. Insofern ließen sich dafür entsprechende Lösungen finden.
Unterm Strich sage ich: Wohlwollen ja, aber die Frage ist, ob wir nicht zu kurz springen, wenn wir nur über die Mitbestimmungsrechte sprechen - und nicht über die Struktur und darüber, ob das mit der in diesem Ausmaß gegebenen festen freien Mitarbeiterschaft überhaupt der richtige Weg ist.
Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Unterausschuss „Medien“. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit haben die Tagesordnungspunkte des heutigen Plenartags abgearbeitet. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Wir beginnen mit den Mitteilungen der Präsidentin. Danach folgt die Fragestunde.