Ich habe immer gesagt, es seien nennenswerte Anteile. Ein Zitat dazu von mir gibt es zumindest nicht.
- Ja, aber ich habe es nie so als Zitat genannt. Ich weiß nicht, wo das herkommt. Ich kann das auch gar nicht beurteilen, genauso wenig, wie ich jemals beurteilen kann, ob Gorleben auch auf der Karte ist. Ich kenne es einfach nicht.
Was ich aber aus der Geschichte kenne, ist eine Diskussion darüber, welche Wirtsgesteine überhaupt für ein Endlager infrage kommen. Es gibt zwei wichtige Dinge: Niedersachsen blickt auf eine friedliche Nutzung der Atomenergie zurück, aber eben auch auf eine unglaubliche Auseinandersetzung zur Frage der Atomenergie. Das hat uns in 43 Jahren geprägt, vor allen Dingen in der Auseinandersetzung mit der Frage des Entsorgungszentrums in Gorleben.
Deswegen hat eine besondere Sensibilität uns alle dazu bewogen, zu sagen: Wir können nicht warten, bis eine Karte da ist, und dann macht sich auch Niedersachsen Gedanken. Wir müssen vielmehr davon ausgehen, dass der Blick auf Deutschland auch dazu führt, dass Teile Niedersachsens zumindest in eine weitere Betrachtung einbezogen werden. Das - ich glaube, das ist uns allen klar - werden wir nicht ausschließen dürfen.
Ich bitte aber auch darum, dass wir daraus nicht von Beginn an eine Gorleben-Debatte machen. Es ist uns in Niedersachsen auch nicht damit geholfen, wenn Gorleben nicht mehr Teil des Verfahrens ist. Uns ist damit geholfen, wenn alle Standorte, die ungeeignet oder eben nicht bestmöglich geeignet sind, aus dem Verfahren ausscheiden.
Das ist ganz wichtig dabei: Wir führen hier eine Diskussion über die Standorte in Niedersachsen insgesamt, nicht über einen einzelnen. Es muss am Ende der bestmögliche Standort und darf kein politisch entschiedener sein. Das muss uns in der Haltung einen, wie wir damit umgehen.
Diese intensiv geführte Debatte soll an Zahlen, Daten und Fakten orientiert sein. Ich sage das, weil ich es für wichtig halte. Ich sage als Umweltminister - ich nehme auch die Diskussion hier zu dieser klaren Entscheidung wahr -: Wir brauchen ein Endlager für den hochradioaktiven Abfall in Deutschland. Daran führt überhaupt kein Weg vorbei. Wir haben es vorhin gehört: Jedes weitere
Ich sage deshalb auch: Der Dank gilt zurückblickend wirklich denjenigen, die in Verantwortung waren und daran mitgewirkt haben, dass wir ein Standortauswahlgesetz haben, das diese Möglichkeit wirklich schafft, das einen Rahmen bildet, den wir - das gehört zur Geschichte Niedersachsens dazu - nie hätten, wenn es diese 43 Jahre andauernde Auseinandersetzung in Gorleben nicht gegeben hätte. Die Auseinandersetzung am Standort Gorleben, die politische Auseinandersetzung in Niedersachsen, die Nichtakzeptanz, politische Entscheidungen als Grundlage für eine solche wichtige Fragestellung zu nehmen, haben dazu geführt, dass - durch Niedersachsen geprägt - ein Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht wurde, das Transparenz schafft. Danke all denjenigen, die in der Vergangenheit dazu beigetragen haben!
Die Auswahl ist schwierig. Wir wollen nicht nur den bestmöglichen Standort für 1 Million Jahre. Wir wollen auch 500 Jahre Bergbarkeit. Wir wollen einen ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten
Prozess. Dafür brauchen wir Bürgerbeteiligung und Transparenz. Das, was uns gelingen kann, ist eine sachliche Beteiligung mit Daten, Zahlen und Fakten. Was schwierig wird, ist, die Ängste der Menschen vor Ort aufzugreifen, ihnen zu begegnen, ihnen Antworten auf ihre Fragen zu einem Thema zu geben, das für alle ganz schwer greifbar ist. Denn das Thema eines Atomendlagers geht, glaube ich, über all die Fragestellungen hinaus, die es sonst in der öffentlichen Auseinandersetzung gibt.
Deswegen sind das Verfahren und die Rolle Niedersachsens so wichtig. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir werden diesen Prozess - so verstehe ich auch diesen Entschließungsantrag - gemeinsam verfolgen und objektiv begleiten, um dafür zu sorgen, dass er - wir alle sehen uns hierbei als Anwälte auch der Bürger in Niedersachsen - wirklich partizipativ und wissenschaftsbasiert erfolgt und dass sich ein ergebnisoffener Suchprozess nicht auf etwas konzentriert, was wir kennen, nämlich Salz. Das war einer der Gründe, aus denen wir uns als Delegation des Landtages angesehen haben, wie Endlagerung im Wirtsgestein Kristallin in Finnland aussieht und welcher Prozess dort stattgefunden hat. Wir haben uns auch die Situation in Frankreich angesehen und
werden Mitte Oktober gemeinsam in die Schweiz fahren, um zu sehen, wie die Prozesse der Endlagersuche erfolgt sind, aber auch, um deutlich zu machen, dass es dort sichere Endlager gibt, die mit technologischen Lösungen und anderen Wirtsgesteinen die Voraussetzungen erfüllen.
Ich werbe sehr dafür, zu einem Verfahren zu kommen, das nicht nur dazu führt, dass wir vor dem Hintergrund all der Erfahrung, die gerade auch niedersächsische Wissenschaftler eingebracht haben, fachlich sehen können, wie man sicher in Salz endlagern kann. Im Rahmen dieses Verfahrens sollte vielmehr genauso offen geprüft werden, inwiefern andere Wirtsgesteine als Lagerstätten infrage kommen. Vor allem sollte aber auch wissenschaftlich - auch auf europäischer Ebene - an der Frage gearbeitet werden, welche Einlagerungsverfahren und Technologien notwendig sind, um die Einlagerung in kristallinem Wirtsgestein wirklich objektiv mit der Einlagerung in Salz oder Ton vergleichen zu können.
Ich finde, es ist noch eine Menge Arbeit zu leisten, um diese Objektivität nicht nur bei der Betrachtung des Wirtsgesteins, sondern auch mit Blick auf die Gesamttechnologie der Einlagerung sicherzustellen.
Diese Begleitung werden wir gemeinsam vornehmen. Wir sind mit dem „Begleit-Forum Endlager“ gestartet, um einen gesellschaftlichen und parteiübergreifenden Rahmen zu bilden. Das wollen wir natürlich weiterentwickeln. Die Kampagne hat vier Bausteine, die wir uns vorgenommen haben. Wir werden sehr früh nach der Bekanntgabe Informationsveranstaltungen in den Regionen durchführen, in denen Teilgebiete verblieben sind, um damit auch eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.
Wir wollen gerade den Mandatsträgerinnen und -trägern, aber selbstverständlich auch den Abgeordneten in den Regionen mit einem Expertenteam zur Verfügung stehen, das aus den Beschäftigten des Umweltministeriums, aber natürlich auch aus den Kolleginnen und Kollegen des LBEG besteht. Wir wollen mit dem Begleit-Forum eine Diskussion führen, die auch eine Kommunikation auf der Landesebene möglich macht, um zu sehen, welche Fragestellungen und Herausforderungen in den Gebieten bestehen. Es wird auch ein Internetportal geben, um dann hoffentlich in der Lage zu sein, die wesentlichen, sich sehr schnell ergebenden Fragen vernünftig zu beantworten.
müssen die Menschen vor Ort in die Lage versetzen, sich ihre eigene Meinung zu bilden und sich eigene Expertise zu verschaffen. Deswegen führt, glaube ich, kein Weg daran vorbei, den Menschen vor Ort die Gelegenheit zu geben, mit finanzieller Unterstützung des Landes eine wissenschaftliche Grundlage zu erhalten, um am Ende zu einem transparenten Verfahren zu kommen.
Ich bin überzeugt davon, dass das eine riesige Herausforderung ist, vor der wir stehen. Wenn wir Pech haben, führen die Fehler, die wir jetzt, am Anfang, machen, dazu, dass wir am Ende, in zehn oder zwölf Jahren, wieder vor dem Nichts stehen. Das darf uns nicht passieren - nicht mit Blick auf die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen, aber vor allem auch nicht mit Blick auf die eigene Verantwortung als Teil einer Generation, die die Kernenergie genutzt hat.
Wenn wir das gemeinsam angehen und es uns gelingt, diesen transparenten, offenen Diskurs hier ein Stück weit in die Region zu tragen, dann, hoffe ich, schaffen wir es, der Verantwortung gerecht zu werden und einen Prozess auf den Weg zu bringen, der zumindest in dieser Form in Deutschland einmalig ist. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Das Einzige, was ich bisher zum Thema sofortige Abstimmung gehört habe, war die Empfehlung - das war kein Antrag - von Herrn Wirtz.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Dann stelle ich hiermit den Antrag auf sofortige Abstimmung bzw. zweite Beratung.
Ich habe mir dazu - ich hoffe, ich liege da richtig; sonst kann mich die Verwaltung korrigieren - den § 39 - Beratung - herausgesucht. In Absatz 3 Satz 2 steht:
„Hat der Landtag einen Antrag in erster Beratung behandelt und nicht an einen Ausschuss überwiesen, so kann, wenn es die Antragsteller verlangen, die zweite Beratung unmittelbar auf die erste erfolgen.“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Geschäftsordnung richtig interpretiere, müsste zunächst nicht über den Antrag auf Anschluss der zweiten Beratung, sondern über die Ausschussüberweisung abstimmt werden. Wenn das Quorum von 20 Abgeordneten für die Ausschussüberweisung erfüllt ist, dann ist die Ausschussüberweisung erfolgt. Damit würde sich die Abstimmung über eine sofortige Abstimmung erübrigen. So müsste die Reihenfolge nach meiner Einschätzung sein.
Um es deutlich zu sagen: Meine Fraktion ist der Auffassung, dass dieser Antrag ordnungsgemäß und ganz normal im zuständigen Ausschuss beraten werden sollte.
Vielen Dank, Herr Siebels. Ich persönlich teile Ihre Auffassung. Ich war übrigens gerade dabei, über die Ausschussüberweisung abstimmen zu lassen. Ich wollte aber, weil ich ein höflicher Mensch bin, nicht Ihre Unterhaltung mit dem Kollegen Limburg unterbrechen. Sie als Antragsteller hätten ja beantragen können, sofort abzustimmen. Deswegen bin ich so verfahren. Ich glaube, das war auch richtig.
Aber wenn ich Sie richtig interpretiere - Ihr Nicken zeigt mir, dass das so ist -, ist es so, dass wir jetzt über die Ausschussweisung abstimmen. Denn auch die Antragsteller haben kein Interesse daran, sofort abzustimmen. Deswegen stimmen wir jetzt über die Ausschussüberweisung ab.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sein; mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte dem so zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Herr Wichmann, damit hat sich Ihr Vorstoß erledigt. Alles klar. Schön, dass wir uns da einig sind.
Einig waren sich die Parlamentarischen Geschäftsführer auch darüber, den Tagesordnungspunkt 30 noch vorzuziehen. Das machen wir hiermit.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Mobiles Arbeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich und wirtschaftlich absichern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7351