Im Ältestenrat waren sich alle Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe auch hier keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist es einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in
Deutschland - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/7371
Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Sebastian Zinke übernommen. Bitte, Herr Zinke! Wir sind gespannt auf die Berichterstattung, weil die Vorlage doch sehr umfangreich ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab im Ausschuss ein Ringen, wer die Berichterstattung übernehmen darf,
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Unterausschuss „Medien“ mit großer Mehrheit, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung anzunehmen und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Das Ausschussmitglied der AfD-Fraktion hat sich im Unterausschuss „Medien“ der Stimme enthalten und im federführenden Ausschuss gegen die Beschlussfassung gestimmt.
Der Gesetzentwurf wurde im Mai dieses Jahres direkt in die Ausschüsse überwiesen und im mitberatenden Unterausschuss erläutert.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Schwerpunkt des umfangreichen Staatsvertrages ist der Medienstaatsvertrag, der den bisherigen Rund
Eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Recht besteht darin, dass erstmals auch Regelungen über Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediäre - ein neues Wort, eine neue Wortschöpfung - und Videostreamingdienste vorgesehen sind.
Nach Einschätzung der Länder gewinnen diese Angebote im Bereich der Onlinemedien zunehmend an Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung, weil sie den Zugang zu Medieninhalten vermitteln und dabei insbesondere deren Auffindbarkeit für die Nutzer beeinflussen können - ich finde, eine richtige Schlussfolgerung der Länder.
Die im Medienstaatsvertrag vereinbarten Regelungen sollen in diesem Zusammenhang der Sicherung der Meinungsvielfalt dienen.
Im Bereich des linearen Rundfunks haben die Länder hingegen eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart, etwa im Hinblick auf Werbezeitbeschränkungen und die Zulassungspflicht.
Der Medienstaatsvertrag dient zugleich der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Der Staatsvertrag sieht außerdem einige Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor, die ebenfalls der Umsetzung der AVMD-Richtlinie dienen und insbesondere für Anbieter von Videostreamingdiensten weiter gehende Verpflichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorsehen.
Der Staatsvertrag fand in den Ausschussberatungen nahezu einhellige Zustimmung. Das Ausschussmitglied der AfD-Fraktion begründete die Ablehnung des Staatsvertrages damit, dass der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte in den Beratungen darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag im Telemedienbereich eine Abweichung von der Datenschutz-Grundverordnung enthalte, die mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei. Allerdings sei die vorgesehene Ausnahmeregelung zugunsten der Selbstregulierung der Presse bereits gleichlautend schon im Rundfunkstaatsvertrag enthalten.
rechtstechnisches Detail, auf das ich nicht näher eingehen möchte, zumal die Uhr hier schon Rot zeigt.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen um Ihre Zustimmung bitten.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zinke. - Somit steigen wir jetzt in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Alexander Saipa. Bitte, Herr Dr. Saipa!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal bei dem Kollegen Zinke für die sehr umfangreiche und sehr detailgetreue fachkundige Berichterstattung bedanken, sodass ich meine Zeilen, die ich mir aufgeschrieben habe, ein wenig zusammenkürzen kann. Wir brauchen nicht mehr auf alle Details einzugehen.
Der Kollege Zinke hat das Thema schon umschrieben. Auch aus unserer Sicht ist dieser Medienstaatsvertrag durchaus ein wichtiger medienpolitischer Meilenstein. Er ist nämlich unsere Antwort - ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch in den Länderparlamenten noch einmal betonen, dass wir als Länder die Mediengesetzgeber in dieser Bundesrepublik sind - auf veränderte Zeiten, veränderte digitale Welten, aber auch, wie bereits richtig im Bericht genannt, auf veränderte europäische Richtlinien, in diesem Fall die AVMD-Richtlinie.
Lassen Sie mich auch auf einen Punkt eingehen, der sehr wichtig ist; zumindest uns ist er sehr wichtig. Im Medienstaatsvertrag wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass wir in unserem Land eine regionale Vielfalt behalten wollen. Ich glaube, es ist auch für uns alle sehr wichtig, dass wir im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und im Rundfunk, aber, wie gesagt, auch über andere Kanäle eine regionale Vielfalt haben, diese ausspielen und diese auch behalten können.
Auch auf die Werberegularien wurde im Bericht schon eingegangen. Da möchte ich gar nicht mehr so tief einsteigen. Es gibt einige Erleichterungen und Verbesserungen für diejenigen, die - früher hätten wir gesagt: Rundfunk - Medien produzieren. Ein entscheidender Punkt ist die Regulierung der
verschiedensten Onlineplattformen, die mittlerweile auch mitbetrachtet werden. Ich halte das gerade in den heutigen Zeiten, in denen wir immer über Verschwörungstheorien reden und auch mit Fake News zu tun haben, die überall angebracht werden, für sehr wichtig.
Ein letzter Punkt - und da sind wir uns mit unserem Koalitionspartner einig -: Wir wissen schon, da wir das auch in der Diskussion zum Medienstaatsvertrag besprochen haben, dass es eine Nacharbeitung geben soll. Es ist bereits in der Protokollnotiz zum Medienstaatsvertrag festgehalten, dass die Länder noch einmal daran arbeiten wollen, sich das Thema Barrierefreiheit genauer anzuschauen. Soviel ich weiß, werden die Länder auch unter Einbeziehung aller relevanten Verbände und der Beauftragten der Landesregierungen und des Bundes mit den Anbietern zusammenarbeiten, um den Punkt Barrierefreiheit bei der nächsten Gelegenheit zu verbessern.
Alles in allem ein rundes Paket! Wie wir schon gehört haben, scheint die breite Zustimmung des Landtages sicher zu sein. Darüber freue ich mich.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Saipa. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: vom Abgeordneten Christian Meyer. Bitte, Herr Meyer!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist dieser Medienstaatsvertrag überfällig und ein richtiger Meilenstein. Denn es geht nicht einfach um den klassischen Rundfunk, sondern es geht um Netflix, um YouTube, um Facebook. Es geht darum, wie Regeln, die wir in der analogen Welt haben - z. B. die Gegendarstellungsmöglichkeit, wenn die Presse etwas falsch berichtet -, auch bei Facebook, Google etc. dargestellt werden. Daher ist ein Schritt, entsprechende Regeln für Suchmaschinen, für Onlinestores usw. zu schaffen.
Sicher sind noch ein paar Lücken vorhanden. Mein Kollege Stefan Wenzel hat das im Ausschuss noch einmal thematisiert. Das betrifft z. B. die Frage der Parteienfinanzierung. Von der AfD ist jetzt fast niemand da. Aber das ist ein Problem, das auch von der Staatskanzlei eingeräumt worden ist. In
dem man Facebook-Klicks oder Werbung aus dem Ausland schaltet, kann man das deutsche Parteiengesetz umgehen. So kann sich jemand der Finanzquelle Irland bedienen. Analog ist das nicht möglich. Wenn ich Werbetafeln in Hannover aufstellen lasse, unterliege ich dem Parteiengesetz. Da soziale Medien von Twitter über Facebook bis Instagram in Wahlkämpfen eine immer größere Rolle spielen, ist das aber eine Lücke, die es sicher notwendig macht, auch auf EU-Ebene noch einiges zu lösen.
Die Barrierefreiheit hat der Kollege Saipa schon angesprochen. Aus meiner Sicht ist es für den Medienstaatsvertrag eigentlich schon ein bisschen peinlich, dass er die Barrierefreiheit nicht aufgreift. Wir haben schließlich eine EU-Richtlinie umzusetzen. Das Grundrecht auf Barrierefreiheit gilt natürlich auch bei audiovisuellen Dienstleistungen. Auch dort müssen für Menschen mit Beeinträchtigungen Möglichkeiten bestehen. Das hat man in diesem Vertrag leider versäumt. Als grüne Fraktion haben wir schon vor einem halben Jahr einen Antrag dazu eingereicht. Die Landesregierung hat nun versichert, dass die Barrierefreiheit beim nächsten Mal garantiert drin sein wird. Wir nehmen die Landesregierung beim Wort. Es ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht nur beim öffentlichen Rundfunk und bei privaten Rundfunkgesellschaften gilt, sondern auch bei größeren Streams, bei Spieleplattformen, bei Dialogplattformen und bei größerem E-Commerce, also Onlinehandel. Auch dort muss die digitale Welt ankommen.
Es ist angesprochen worden, wie schwierig es ist, selbst für ein Land wie die Bundesrepublik, überhaupt diese Regeln bei Facebook, Google etc. durchzusetzen. Sie kennen ja die Debatte, die Frankreich derzeit zu Recht über eine Digitalsteuer führt. Wir erleben natürlich gerade in CoronaZeiten, dass beispielsweise von Amazon große Gewinne abgeschöpft werden, aber anders als vom Buchhändler vor Ort oder vom kleinen Einzelhändler nicht ausreichend Steuern gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass das kein ungeregelter Bereich ist, sondern genauso wie im alten, klassischen Rundfunksystem sowohl bezüglich der Ökonomie und der Finanzierung als auch für die Gegendarstellung bei Falschbehauptungen Regeln gelten. Das muss man für die neuen sozialen und sonstigen digitalen Medien und Onlinemagazine ebenfalls einbringen.