Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die Umsetzungschancen im Interesse der Natur deutlich verbessern. Das Volksbegehren dagegen wedelt mit der ordnungsrechtlichen Peitsche. Das kann am Ende nur scheitern.
Vierter Unterschied: Wir setzen realistische Ziele. Das kann man beim Ökolandbau sehr gut sehen. Hier wollen wir von 4,7 % auf 10 % in 2025 kommen und im Jahr 2030 - ich habe es vorhin schon gesagt - auf 15 %. Das Volksbegehren will dagegen im Jahr 2030 20 % erzwingen. Das kann aber für die bisherigen Ökobauern übel enden; denn wer einen Markt mit Produkten überschwemmt, wo die Nachfrage nicht im gleichen Maße mitwächst, der sorgt bei allen Beteiligten für niedrige Preise. Das kann in letzter Konsequenz zu einem Höfesterben im Ökolandbau führen. Gut gemeint, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist also nicht immer gut gemacht. Und der Ökomarkt ist auch in Niedersachsen ein sehr sensibler Markt, mit dem man vorsichtig umgehen muss.
Fünfter Unterschied: Bei den Gewässerrandstreifen fordert das Volksbegehren 5 m an allen Gewässern und erreicht damit bei den Gewässern erster Ordnung nur 50 % unseres Vorschlages.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute vorgelegten Gesetzespaket zum Niedersächsischen Weg erreichen wir einen neuen Meilenstein. Dieses Paket als reine Absichtserklärung zu bezeichnen, geht an der Wirklichkeit vorbei. Das wäre so, als würde man eine Verlobung als bloße Absichtserklärung bezeichnen. Das aber wird dem Ganzen nicht gerecht.
Mit großer Freude - das möchte ich abschließend sagen - habe ich auf der Internetseite des BUND einen Satz gelesen, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Dort heißt es:
Förderprogramme sowie Finanzmittel nicht ,erzwingen‘ kann, ist ein Volksbegehren aus Sicht des BUND nur das letzte Mittel, sollte der Dialogweg scheitern.“
Wir, meine Damen und Herren, setzen den Dialogweg fort. Meine Fraktion und ich sind stolz auf das, was wir gemeinsam bislang erreicht haben. Wir werden das Paket jetzt ordentlich beraten. Dann kann es schon bald in Kraft treten. Wir gehen mit voller Überzeugung diesen Niedersächsischen Weg.
Danke schön, Herr Kollege Bäumer. - Es gibt den Wunsch nach einer Kurzintervention vom Kollegen Meyer. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich nach der Rede des Kollegen Bäumer, über was für einen Gesetzentwurf er eigentlich gesprochen hat. Er hat immer von freiwilligen Maßnahmen und von Förderprogrammen geredet. Im Gesetzentwurf stehen Verbote.
Vielleicht sollte die CDU es einmal anerkennen. Ich erkenne übrigens an - das habe ich gerade gesagt -, dass Sie in der letzten Periode 0 m Gewässerrandstreifen und keine Verbote von Glyphosat in Schutzgebieten wollten und dass Sie jetzt immerhin 3 m in diesem Gesetzentwurf stehen haben. Ich halte das für nicht ausreichend, um die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Aber Sie sollten schon einmal erklären, wo da der Unterschied zum Volksbegehren ist.
Das Volksbegehren hat einen Gesetzentwurf, und Sie haben einen Gesetzentwurf. Förderprogramme stehen nicht im Gesetzentwurf und auch nicht im Volksbegehren. Denn Förderprogramme müssen wir immer noch hier im Parlament machen. So viel Achtung sollten wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier doch schon haben.
Natürlich gibt es auch bei uns zu den Gewässerrandstreifen Ausnahmen. Es ist aber klar definiert, wann sie stattfinden. Sie unterliegen nicht einer willkürlichen Kulisse, die ein Umwelt- und Agrarmi
nisterium beliebig - übrigens auch nach einem Volksbegehren - immer wieder einfach verändern kann und damit immer weitere Scheunentore für Ausnahmen aufreißen kann.
Deshalb freue ich mich auf die Beratungen, bei denen wir dann das Volksbegehren auch als Maßstab haben, um zu schauen, wie wir wirklich etwas für die Artenvielfalt erreichen.
Jetzt noch einmal zu den Finanzmitteln: Schauen Sie mal in den Haushalt, und schauen Sie mal in Ihren Finanzplan! Darin stehen 300 000 Euro zur Aktualisierung der Roten Listen. Damit schaffen Sie das nicht mal in einem Landkreis. Damit schaffen Sie es vielleicht, eine Schmetterlingsart, aber doch nicht alle Listen in Niedersachsen zu aktualisieren. Das, was Sie an finanzieller Ausstattung für den Naturschutz in Niedersachsen haben, ist völlig unzureichend.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal hat man einfach Glück. Erst hat der Kollege Meyer vorhin meine Pressemitteilung zum Thema Corona erwähnt, und jetzt verschafft er mir auch noch 90 Sekunden zusätzliche Redezeit. Vielen Dank dafür!
Sie haben einen wesentlichen Punkt angesprochen, Herr Kollege Meyer. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben. Ich habe eine Synopse zu der Frage, was im Niedersächsischen Weg steht und was im Volksbegehren Artenschutz steht. Wenn man ganz nüchtern und unideologisch darauf schaut, kann man feststellen: So wahnsinnig viele große Unterschiede gibt es da nicht.
Damit kommen wir auf den Punkt. Wenn man ein wenig Einsicht hätte, dann könnte man schon heute erklären: Wir sind dankbar für das, was eingebracht worden ist, und sehen eigentlich kaum eine große Notwendigkeit, dieses Volksbegehren weiterzutreiben.
Dass Sie, Herr Kollege, allerdings derjenige sind, der massiv darauf hinweist, was es da für große Lücken und Unterschiede gibt, zeigt doch am Ende politisch nur eines - das habe ich zu Beginn meiner Rede ausgeführt -: Es geht Ihnen am Ende des
Sie wollen dieses Volksbegehren nutzen, um am Ende des Tages ganz vielen Menschen zu erzählen, wir täten zu wenig.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD - Christian Meyer [GRÜNE]: Übernehmen Sie das Volksbegehren, und das Volksbegehren ist beendet! Herr Söder hat es auch übernom- men!)
Im Rahmen der Friedensbewegung hat es mal den Spruch „Versöhnen statt spalten“ gegeben. Vielleicht sollten Sie noch einmal darüber nachdenken.
Danke schön. - Nächster Redner ist von der SPDFraktion Kollege Brammer. Er hat noch stolze 1:31 Minuten. Mal sehen, was geht. Bitte sehr!
Lassen Sie mich aber zunächst meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir dieses Thema heute in dieser Art und Weise behandeln. Dies war mir ein Herzenswunsch. Er geht in Erfüllung.
Ich war mir immer mit dem ehemaligen Kollegen Hans-Joachim Janßen darin einig, dass wir das nur im Miteinander aller Betroffenen hinkriegen. Es ist schade, dass der ehemalige Kollege jetzt vor Ort ohne Ende polarisiert. Das hilft dem Niedersächsischen Weg, das hilft Natur und Landschaft nicht weiter.
Am Ende werden wir - denn wir müssen die Beteiligten nach wie vor mitnehmen - vor Ort eine Menge zerschlagenes Porzellan kitten.
Lassen Sie mich wegen der Kürze der Zeit nur noch ausführen, wie es am Ende der Wahlperiode aussehen wird.
2017 steht für ein grünes Umweltministerium, 2022 für ein rotes. - Landschaftsprogramm: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Niedersächsisches Naturschutzgesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Niedersächsisches Wassergesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt.
Waldgesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Natura-2000-Schutzgebietsverordnung: 2017 dürftig, 2022 erledigt.
Ich habe ja Verständnis dafür, dass die Kompetenz von Minister Olaf Lies für Sie erschreckend ist. Er stellt hier alles in den Schatten. Helfen Sie uns dennoch, das gesamte Programm umzusetzen! Dann kommen wir im Naturschutz weiter.
Vielen Dank, Herr Kollege Brammer. - Das Wort für die CDU-Fraktion erhält jetzt Herr Kollege Helmut Dammann-Tamke.