Protocol of the Session on July 1, 2020

Die AfD meint, dies sei nötig, um den sogenannten Mietnomaden beizukommen. Das sind Mieter, die betrügerisch die Zahlung der Miete verweigern, oftmals unter dem Vorwand, die Mietwohnung sei mangelbehaftet. Werden sie aus der Wohnung hinausgeklagt, ziehen sie einfach zur nächsten weiter und beginnen dort das Spiel von vorne. Dies kann man sich allerdings nur leisten, meine Damen und Herren, wenn man über kein Geld verfügt, das gepfändet werden kann. Andernfalls wäre eine solche Vorgehensweise eine ziemlich teure Angelegenheit für den Mieter.

Um es klarzustellen: Ich missbillige das Verhalten von Menschen, die auf die beschriebene Weise andere betrügen. Das macht man nicht, und es ist strafbar. Aber können Sie sich im Sinne der Idee der AfD den sogenannten Mietnomaden in der Schlange der anderen redlichen Mieter vor der Gerichtszahlstelle vorstellen? Dieser zahlt nun zerknirscht, aber brav den Minderungsbetrag ein, um den er den redlichen Vermieter eigentlich hätte betrügen wollen? Meine Fantasie reicht für dieses Szenario jedenfalls nicht aus.

(Wiard Siebels [SPD]: Genauso ist es!)

Die AfD hat sich in ihrem Antrag noch einen weiteren Trick ausgedacht: Sie will auch das Arrestverfahren ändern. Zahlt der sogenannte Mietnomade nicht, soll der Vermieter in dessen Vermögen einen Arrestbefehl ausbringen dürfen. Ich frage mich da: In welches Vermögen? Das Geschäftsmodell eines Mietnomaden kann doch nur funktionieren - und funktioniert auch nur -, wenn er vermögenslos ist. Jeder andere wäre doch mit dem berühmten Klammerbeutel gepudert, würde er auf diese Weise den Verlust seiner Wohnung riskieren, gerade in diesen Zeiten der Wohnungsknappheit. Hinzu kämen die Prozess- und Zwangsvollstreckungs

kosten und der Eintrag bei der Schufa. Warum sollte ein ehrbarer und nicht unvermögender Mieter das riskieren?

Der sogenannte Mietnomade hingegen hätte gleich einen doppelten Vorteil: Er kann den Vermieter zunächst einfach hinhalten, indem er ihm erzählt, er habe hinterlegt, obwohl das gar nicht stimmt. Sollte es zu einem Arrestverfahren kommen, trägt er vor, die Wohnung sei unbewohnbar, und schon torpediert er das Verfahren.

Last, but not least: Am Ende des Arrestverfahrens muss der Vermieter auch noch dessen gesamte Kosten tragen, ohne überhaupt die Chance zu haben, in irgendein Vermögen zu vollstrecken. Denn der Mietnomade ist ja vermögenslos und wahrscheinlich schon wieder weg.

Meine Damen und Herren, halten wir also fest: Die AfD würde mit ihrem Antrag alle redlichen Mieter schikanieren, die Gerichte belasten und den Vermietern eine Scheinsicherheit geben, die in keiner Weise erfüllt wird. Es würde nur noch länger dauern, bis der Vermieter den richtigen Weg wählt und die säumigen Mieter aus der Wohnung klagt. Die einzigen, die sich über die gesetzliche Änderung freuen würden, wären eben diese sogenannten Mietnomaden. Diese könnten noch länger in der Wohnung bleiben und weiteren Schaden anrichten. Mit maximaler Bürokratie würde ein minimales Ergebnis erzielt.

Deshalb kann ich nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag damit der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/5867 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnungspunkte für den heutigen Tag abgearbeitet. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder und steigen nach der Begrüßung durch die Präsidentin in die Fragestunde ein.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und einen geruhsamen Schlaf. Bis morgen früh!

Schluss der Sitzung: 19.53 Uhr.