Das gilt ebenso für den Antrag der Grünen, da dieser ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht enthält. Wir haben große Sympathie für die Drittanbietersperre, und zwar nicht nur aufgrund von Erfahrungen mit einem pubertierenden Kind, sondern weil es wirklich kompliziert ist, das anders einzustellen und man tatsächlich öfter mal in Kostenfallen gerät.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es folgt für die CDUFraktion Frau Abgeordnete Koch. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den vorliegenden Entschließungsantrag unserer beiden Regierungsfraktionen, zu dem ich Sie nun um Zustimmung bitte,
haben SPD und CDU bereits im Oktober letzten Jahres gestellt. Trotz oder gerade wegen der Erfahrungen mit dem Shutdown zur Corona-Pandemie wollen wir hiermit einen entscheidenden Beitrag leisten, um bestehende Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen zu schließen und somit die wirtschaftlichen Sicherheiten und digitalen Nutzungsmöglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in unserem Land stärker zu schützen. Dies ist unser Auftrag, und wir sind davon überzeugt, dass wir mit den von uns erarbeiteten Forderungen hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Leider haben uns Statistikauswertungen des Verbands für Telekommunikation und Mehrwertdienste vor Augen geführt, dass Mobilfunkanbieter bei der Vertragslaufzeit aus versteckten Kosten Kapital schlagen. Meine Damen und Herren, dies ist zutiefst verbraucherfeindlich, und wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf Bundesebene.
Konkret bitten wir die Niedersächsische Landesregierung deshalb, sich auf bundespolitischer Ebene entschieden dafür einzusetzen, die automatischen Vertragsverlängerungen von Mobilfunk- und Festnetzverträgen auf maximal drei Monate festzuschreiben. Wir wollen, dass vertragliche Mindestleistungen wie die angepriesene Maximalgeschwindigkeit in den Mobilfunkverträgen auch tatsächlich vertraglich zugesichert werden müssen. Es müssen Entschädigungen sowie weitere Verbraucherrechte gesetzlich festgelegt werden.
Vor allem wollen wir ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Fall schaffen, dass in ihrem Wohnbereich eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit durch den Mobilfunkanbieter realisiert werden kann. Denn wir investieren flächendeckend und mit hohem Aufwand in den Ausbau von Glasfaser und LTE in Niedersachsen. Somit muss es doch selbstverständlich sein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch von der besseren Geschwindigkeit oder Netzabdeckung profitieren können.
Natürlich schätzen wir grundsätzlich die Vertragsfreiheit in der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Aber es ist zum Schutz unserer Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, hier einzugreifen; denn die Kehrseite großer Vertragsfrei
heit ist, dass die Vertragspartner großen Risiken ausgesetzt sind. Als verlässliche Verbraucherschützer haben wir die Pflicht, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen und Kostenfallen zu unterbinden, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant zu verbessern und ihnen nicht zuletzt jede Menge Ärger zu ersparen.
Als interessant und den Grundgedanken unseres Antrages richtig aufgreifend, möchte ich in diesem Zusammenhang den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen erwähnen. Doch mit einer Gesetzesänderung des Bundes zugleich Bußgelder zu erhöhen und Drittanbietersperren pauschal festlegen zu wollen, schießt nach meiner Ansicht deutlich über das Ziel hinaus und zeigt wieder einmal, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen ihr Attribut als Verbotspartei nicht wirklich ablegen können.
Wir wollen, dass sich Niedersachsen nicht mit Verboten hervortut, sondern mit überzeugenden Argumenten für den notwendigen Verbraucherschutz kämpft und sich durchsetzt. Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und vertrauen auf ihre Kompetenz, mit den richtigen Eingriffsmaßnahmen effektiv gegen Verstöße von Telekommunikationsanbietern vorzugehen.
Meine Damen und Herren, die vielen Handynutzerinnen und Handynutzer in unserem Land verdienen es, dass die Politik sie bestmöglich vor Kostenfallen bewahrt, die sich hinter langen Laufzeiten von Mobilfunkverträgen verbergen. Dies hat die Landesregierung erkannt, als sie im letzten Jahr in Person unserer Ministerin Barbara Otte-Kinast an den Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz mitgewirkt hat. Diese Beschlüsse müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden, sodass unsere Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur in Zeiten von Corona gut geschützt sind. Kostenfallen in Mobilfunkverträgen muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Vielen Dank, Frau Koch. - Nun hat für die AfDFraktion die Fraktionsvorsitzende Frau Guth das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer: Nachdem uns die GroKo im Oktober 2019 einen Antrag zum Verbraucherschutz vorgelegt hat, haben sich die Grünen Ende April mit einem Änderungsantrag zu Wort gemeldet. Beide Anträge eint ein Grundsatz: Der Verbraucher ist zu oberflächlich, zu eingespannt oder geistig nicht in der Lage, zu begreifen, was er unterschreibt, und muss deswegen vor Anbietern geschützt werden. Zweijahresverträge sind der Stein des Anstoßes ebenso wie große Bedingungswerke.
Wessen Politik, meine Damen und Herren, hat eigentlich dafür gesorgt, dass mittlerweile für einfachste Rechtsgeschäfte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsbedingungen, Einwilligungserklärungen, Protokolle, Datenschutzvereinbarungen und Widerrufserklärungen im Umfang eines Aktenordners mit ausgehändigt werden?
Beide Anträge enthalten durchaus begrüßenswerte Forderungen. Sie fordern eine zugesicherte vertragliche Mindestleistung. Das macht Sinn. Mobilfunkanbieter sprechen im Regelfall von Leistungen „bis zu“. Hier wäre eine klare Regelung „von... bis“ durchaus notwendig und sinnhaft, ebenso wie eine gesetzliche Regelung über Entschädigungen, Minderungen und Tarifwechsel.
Im Sinne eines klaren Rechtsanspruchs ist das zu befürworten. Konsequent ist im Antrag der Grünen, das unter www.breitbandmessung.de bereitgestellte Tool als rechtlich verbindliche Dokumentation zu werten. Das erspart Streitigkeiten und Beweise.
Deutlich fragwürdiger sind die Forderungen zu Vertragslaufzeiten und deren Verlängerungen. Niemand wird gezwungen, einen Mobilfunkvertrag mit einer Laufzeit abzuschließen. Es gibt diverse Anbieter sogenannter Prepaid-Karten, die gar keine Laufzeiten haben, und jederzeit kündbare Mobilfunkverträge.
Handyverträge über 24 Monate enthalten im Regelfall ein mobiles Endgerät zu günstigen Konditionen. Die Kosten werden in den 24 Monaten Vertragslaufzeit mit umgelegt. Wenn Sie diese Verträge abschaffen, wird es eben diese günstigen Smartphones für 1 Euro nicht mehr geben. Dementsprechend werden demnächst viele Menschen ein Altgerät haben, auf dem die Corona-App gar nicht läuft. Das wäre ärgerlich.
Die Klausel der Verlängerung um weitere zwölf Monate findet sich nicht nur im Mobilfunkbereich, sondern auch in vielen anderen Sparten. Dann müssen Sie konsequenterweise auch an diese Sparten herangehen.
Sie fordern aber nicht das Verbot von 24-MonatsVerträgen, sondern Sie fordern nur das Verbot der Verlängerung um 12 Monate. Sie verbessern also die Situation von 36 Monaten im kürzesten Fall auf 25 bzw. 27 Monate. Darüber kann man diskutieren.
Indiskutabel sind die Vorstellungen zu weitergehenden Sonderkündigungsrechten. Da schließe ich mich der Argumentation der FDP vollumfänglich an. Wenn wir jedes Mal Sonderkündigungsrechte vereinbaren wollen, weil irgendwo anders auf dem Markt etwas Besseres oder Günstigeres zu haben ist, dann greifen wir zu weit in Vertragsfreiheiten ein.
Vielen Dank. - Nun hat Frau Ministerin Otte-Kinast das Wort für die Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin!
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen geht Kostenfallen in Mobilfunkverträgen an. Damit wird der wirtschaftliche Verbraucherschutz gestärkt.
Mobilfunkverträge laufen oft über zwei Jahre. Kündigt die Verbraucherin oder der Verbraucher nicht fristgemäß, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Konkret heißt das, die Kundin oder der Kunde zahlt den bisherigen Tarif, obwohl sie oder er bei einem Neuabschluss entweder mehr Leistung erhalten würde oder für die bisherige Leistung weniger zahlen müsste.
Ich finde es für den Verbraucherschutz wichtig, sowohl die Laufzeit von Mobilfunkverträgen als auch die Dauer von automatischen Vertragsverlängerungen zu beschränken. Außerdem stellen viele Telekommunikationsunternehmen die angegebenen maximalen Datenübertragungszeiten für
Internetverbindungen nicht zur Verfügung. Auch das ist sicher nicht im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei Festnetzanschlüssen erreichen laut Bundesnetzagentur nur 4,1 bis 24,8 % der Kunden 100 % und mehr der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Im Mobilfunk erhielten nur 16,1 % der Nutzerinnen und Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate.
Die Kundinnen und Kunden können zwar kündigen, wenn die Übertragungsrate deutlich unterschritten wird. In der Praxis hilft das aber nicht weiter, da es oft keine leistungsstärkere Alternative zum gewählten Anbieter gibt. Das heißt, es gibt keine spürbaren Konsequenzen für Telekommunikationsunternehmen. Um das zu ändern, müssen gesetzliche Regelungen für mehr Verbraucherschutz auf den Weg gebracht werden, z. B. das Recht auf Preisminderung und auf Schadenersatz.
Auch die Bundesnetzagentur sollte weitreichende Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Im Zeitalter der Digitalisierung muss es eine zuverlässige Leistung geben. Es kann nicht sein, dass die Menschen nicht genau wissen, welche Leistungen sie nach Vertragsabschluss bekommen.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene für eine Begrenzung von Vertragslaufzeiten und automatischen Vertragsverlängerungen sowie für Minderungs- und Schadenersatzansprüche bei deutlicher und dauerhafter Unterschreitung der angegebenen Datenübertragungsraten einsetzen wird.
Wir setzen uns für den Verbraucherschutz ein. Ich empfehle deswegen, dem Antrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Dann kön- nen Sie unserem auch zustimmen!)
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6216 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war deutlich die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde damit nicht gefolgt.