Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, es war im Vorfeld allerhand zu lesen, dass spätestens mit der Rückkehr der vierten Klassen in die Schulen das Chaos ausbrechen werde. Mein Eindruck ist, dass es eigentlich ganz gut gelaufen ist. Können Sie diesen Eindruck, Herr Minister, aus Sicht Ihres Ministeriums und der Landesschulbehörde bestätigen?
Vielen Dank, Herr Kollege Möhle. Das ist eine der spannendsten Fragen, die hier je gestellt worden sind.
Ich will darauf hinweisen, dass das Beste, was wir in einer so besonderen Situation wie der, in der wir sind, machen können, ist, den Schulen und allen Beteiligten Sicherheit an die Hand zu geben. Wir tun gut daran, weniger zu spekulieren, was alles passieren könnte, sondern sich sehr genau daran zu orientieren, was Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern eigentlich für Bedarfe haben. Dazu gehört, ihnen durch einen verlässlichen Rahmen entsprechende Sicherheit an die Hand zu geben.
rund um Schule richten - das gilt genauso für die Kitas -, weil sie mit einem ungeheuren Arbeitseinsatz dafür Sorge tragen, dass die, die in Schule zurückkommen, sich sicher fühlen können. Ich finde, das ist das beste Signal, das man in der heutigen Zeit allen Beteiligten mit an die Hand geben kann.
Von daher kann ich bestätigen - wir lassen uns sehr regelmäßig auch von der Landesschulbehörde Bericht über die Rückmeldungen bei Schulöffnungen erstatten -, dass es in allen Fällen, in denen jetzt Jahrgänge hinzugekommen sind, wirklich sehr positiv verlaufen ist, von sehr großem Engagement und auch von sehr großem Verantwortungsbewusstsein getragen.
Gerade bei den Viertklässlern - bei den Jüngeren - herrscht auch eine sehr große Wiedersehensfreude. Ich finde, es ist ein wirklich schönes Signal, über das wir uns freuen dürfen, wenn Schülerinnen und Schüler sagen: Das ist ein richtig schöner Tag; schön, dass ich heute wieder in die Schule gehen kann. - Was für ein gutes Signal!
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Ich schaue jetzt einmal in Richtung SPD. Gibt es eine Einigung? - Bitte schön, Frau Kollegin!
Auf der Homepage der Landesschulbehörde war heute zu lesen, dass das Beratungs- und Unterstützungsangebot, das vormals nur für Schulen gegolten hat, jetzt auch für Lehrer gilt. Meine Frage ist: Ist das schon aktuell? Läuft das jetzt schon? Können Sie vielleicht sagen, ob das angenommen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich kann bestätigen, dass das eine Veränderung ist. Normalerweise ist die Systematik
so, dass die Inanspruchnahme des B-&-U-Systems über die Schulleitung zu erfolgen hat. In dieser Zeit, in der es ganz viele Fragen in Schule gibt, wo es auch den Bedarf gibt, ganz viel Unterstützung in Schule zu leisten, haben wir das verändert. Lehrkräfte können sich auch unmittelbar an das Beratungs- und Unterstützungssystem wenden.
Das ist eingerichtet. Es gilt seit Montag. Nach zwei Tagen kann man dazu noch kein seriöses Resümee ziehen. Aber wir können sagen: Das ist bereits seit Montag in Anspruch genommen worden. Das ist ein gutes Zeichen, dass das ein richtiger Schritt ist.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Hamburg. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass der Landesschülerrat und der Landeselternrat zusammen mit dem Schulleitungsverband und der GEW gefordert haben, die Prüfungen jenseits des Abiturs und das Sitzenbleiben für dieses Jahr auszusetzen, frage ich die Landesregierung, mit welchen Konzepten und Maßnahmen sie den Lehrkräften Freiräume dafür gibt und der Gefahr der Bildungsbenachteiligung durch Corona begegnet.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zwei Mit- arbeiter der Landtagsverwaltung des- infizieren das Saalmikrofon)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Indem wir den Schulen insgesamt größtmöglichen Freiraum geben.
Wir haben die Debatte am vergangenen Freitag im Kultusausschuss intensiv geführt. Wir haben z. B. gesagt: Muss es eigentlich wirklich sein, dass wir eine abstrakte Debatte zum Thema Sitzenbleiben führen? Oder macht es nicht viel mehr Sinn, auf die Details zu gucken und zu schauen, welche Möglichkeiten Lehrkräfte, Schulen, Klassenkonferenzen jetzt eigentlich haben, um bedarfsgerecht auf Schülerinnen und Schüler einzugehen?
Zum Sitzenbleiben haben wir z. B. geregelt, dass natürlich von der Klassenkonferenz vor Ort entschieden wird, ob eine Schülerin oder ein Schüler in den nächsten Jahrgang versetzt wird oder nicht - aber eben unter Berücksichtigung der Umstände. Wenn man dort zu der Einschätzung kommt, dass eine Schülerin oder ein Schüler in diesem Schuljahr, wenn es nicht die durch Corona bedingten Einschränkungen gegeben hätte, die Kurve gekriegt und das Klassenziel erreicht hätte, und wenn man dort zu der Prognose kommt, das sie oder er im nächsten Jahr mithalten können wird, dann wird es keine Nichtversetzung geben müssen, sondern dann hat die Schule die Möglichkeit, sie oder ihn zu versetzen.
Das Gleiche gilt für die Abschlussarbeiten. Natürlich wird darüber diskutiert, ob sie geschrieben werden sollten oder nicht. Wir haben gesagt: Für uns ist der Rahmen wichtig, nämlich dass ein geschützter Raum geschaffen wird, dass der Infektions- und Gesundheitsschutz gewährleistet ist und dass eine entsprechende Vorbereitungsmöglichkeit besteht. Es ist im Sinne der Schülerinnen und Schüler, dass wir ihnen keinen Abschluss mit einem Makel mitgeben. Wir tun das Größtmögliche, um dafür Sorge zu tragen, dass sich ihr Abschluss in die Abschlüsse einreiht, die 2019 erworben wurden oder 2021 und in den kommenden Jahren erworben werden. Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.
Eben gerade in meiner Antwort habe ich dargestellt, dass es auch Möglichkeiten gibt, wenn Lehrkräfte erkennen, dass die Situation von Schülerinnen und Schülern in Bezug auf das Lernen zu Hause schwierig ist: Sie können - abseits von Notbetreuung, abseits des Präsenzunterrichts einzelner Jahrgänge - diese Schülerinnen und Schüler in die Schule zurückholen, um sie dort unterstützen zu können - einzeln oder in Gruppen, wie auch in der Notbetreuung.
All das ist möglich. Diese größtmögliche Flexibilität ist auch dafür da, bestehende Bildungsbenachteiligungen abbauen zu können.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die FDPFraktion hat sich der Kollege Försterling zu zwei Fragen gemeldet. Bitte schön!
- Sie können „und“ und „oder“ formulieren, wie Sie wollen. Aber Sie werden nur zwei Fragen stellen. Darum bitte ich doch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, nachdem der Minister eben ausgeführt hat, dass er morgen bzw. übermorgen die Schulen über das weitere Vorgehen informieren kann, ob er - anders als am Freitag - heute mitteilen kann, wann die ersten, zweiten, fünften, sechsten, siebten, achten und elften Klassen in die Schulen zurückkehren sollen, ob es beim 25. Mai und beim 1. Juni für die einzelnen Jahrgangsstufen bleibt. - Das war die erste Frage.
Die zweite Frage kommt jetzt: Nachdem heute Morgen der Kollege Bajus ausgeführt hat, dass die Kommunen die Regelungen für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ganz unterschiedlich auslegen, frage ich die Landesregierung, nach welchen Kriterien die in Aussicht gestellten 40 % Betreuungskapazität ab dem 18. Mai von den Kommunen auf die Eltern verteilt werden können, damit die Eltern sich heute schon darauf einstellen können, ob sie unter diese Kriterien fallen oder nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, ich habe in der Antwort auf die Fragen eben gerade ausgeführt, dass wir beim Wiedereinstieg in die Schule bei dem Zweiwochenrhythmus bleiben möchten. Wir haben von Anfang an gesagt, dass der weitere Einstieg in der Phase stattfinden soll, die wir Phase C genannt haben: Ende Mai, Anfang/Mitte Juni. Insofern kann ich Ihnen bestätigen, dass das ab dem 25. Mai weitergeht. Die verbleibenden Jahrgänge werden
aber nicht am 25. Mai oder am 1. Juni in die Schulen zurückkehren, sondern das erfolgt nach einem entsprechenden Plan im Zwei-Wochen-Rhythmus. - Ich gehe mal ein Stück weiter nach links, dann kann ich Sie auch sehen.
Das gilt für den ersten Jahrgang, für den zweiten Jahrgang, und das gilt für den Sekundarbereich I. Wir haben das jetzt für die Jahrgänge 9 und 10 terminiert, und dann geht das zwei Wochen später mit den Jahrgängen 7 und 8 und wiederum zwei Wochen später mit den Jahrgängen 5 und 6 weiter, sodass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend zurückkehren können. Und ich gehe in der Tat davon aus, dass das beim elften Jahrgang am 25. Mai sein wird. Auch das ist entsprechend dem Zwei-Wochen-Rhythmus abgestuft.
Zu Ihrer zweiten Frage, zur Notbetreuung: Wir haben ganz bewusst in der Verordnung einen Rahmen vorgegeben, und ich habe von Anfang an - auch wenn das die ganze Debatte immer ein bisschen schwieriger macht - dafür geworben, nicht zu sagen: Es gibt ein starres Korsett, eine Berufsgruppe gehört dazu und eine andere Berufsgruppe kann nicht dazugehören, sondern ich habe dafür geworben, den Rahmen so zu gestalten, dass wir wegkommen von einer theoretischen Berufsgruppendiskussion hin zu einer konkreten Möglichkeit, um vor Ort zu schauen, wer eigentlich eine Notbetreuung braucht. Das kann Berufsgruppe A genauso wie Berufsgruppe B sein oder auch nicht sein. Das kann sinnhafterweise nur vor Ort entschieden werden. Dafür haben wir aber den Rahmen vorgegeben, indem wir gesagt haben, es gibt eine Notbetreuung für die Gruppen, die als systemrelevant eingestuft worden sind, aber es soll über Härtefallregelungen auch ein Blick darauf geworfen werden, wie die Situation der Erziehungsberechtigten ist: Sind sie möglicherweise alleinerziehend, droht ein Jobverlust etc.?