Protocol of the Session on May 12, 2020

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Für die SPD hat sich nun der Kollege Uwe Schwarz zu Wort gemeldet. Bitte schön! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich weitgehend den Vorrednerinnen und Vorrednern anschließen. Die aktuelle Corona-Pandemie steigert offensichtlich die Wertschätzung für einige Berufe, die sonst eher mitleidig belächelt werden. Die Frage, welche Konsequenzen das für

die Pflegeberufe hat, ist hier schon mehrfach aufgeworfen worden.

In dem Antrag wird zum wiederholten Mal die Durchsetzung eines Flächentarifvertrages, eines Tarifvertrages Soziales gefordert. Ich weiß nicht, ob ich richtig liege; ich glaube, das haben wir in diesem Parlament schon drei- bis viermal beschlossen, in der Regel fast einmütig. Die FDP war immer dagegen. Aber das ist an dieser Stelle Nebensache.

Aber wir sind dafür nicht zuständig. Zuständig sind die Tarifvertragsparteien, die uns zwar immer etwas vom Pflegenotstand und vom Fachkräftemangel erzählen, was sie mit vielen Kampagnen deutlich machen. Aber wenn es darum geht, tatsächlich einen Tarifvertrag und eine vernünftige Bezahlung hinzukriegen, schlägt sich die geballte Arbeitgeberseite in die Büsche und macht sich einen schmalen Fuß. Es ist ein echtes, ernstes Problem, wenn man auf der einen Seite zwar sagt, man steht für seine Pflegekräfte ein, aber auf der anderen Seite nicht bereit ist, die anständig zu bezahlen. Dieser Widerspruch sollte einmal dort aufgelöst werden, wohin seine Auflösung gehört.

Meine Damen und Herren, auch ein zweiter Punkt ist hier angesprochen worden: Wir fordern seit Wochen - ich glaube, gemeinsam - auch im Sozialausschuss die Ausweitung der Testungen insbesondere für Berufsgruppen, die akut hochgefährdet sind. Dass Pflegekräfte das sind, kann überhaupt nicht infrage gestellt werden. Sie stehen in engem Kontakt mit der größten Risikogruppe. Wenn sie intensiver getestet würden, würde das Infektionsketten verhindern bzw. ermöglichen, sie besser zu verfolgen.

Es gibt immer den Hinweis: Dafür gibt es bisher nicht ausreichend Kapazitäten, und im Übrigen gibt es dafür auch keinen Kostenträger. - Wenn der Bund am Donnerstag einen Beschluss fasst, dann sieht das vielleicht ein bisschen anders aus. Aber bisher gibt es den nicht.

Das ist allerdings schwer zu vermitteln, wenn es im gleichen Atemzug möglich ist, Fußballmillionären die Möglichkeit einzuräumen, in kurzen Abständen getestet zu werden. Das ist ein massiver Widerspruch.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch einen Satz zu dem Pflegebonus sagen. Denn das ärgert auch mich maßlos. Da ist etwas gut gedacht, aber wirklich grottenschlecht gemacht.

Da wird gesagt: Ich gebe da mal so 1 500 Euro pro Person. - Der Bund zahlt gar nichts. Das zahlen die Sozialversicherungen. Und 500 Euro zahlen die Arbeitgeber und die Länder. Die Arbeitgeber haben sich schon mal ausgeklinkt. Also zahlen das die Länder. Dann geht es munter weiter.

Laut Bundesgesetz bekommt die Altenpflege einen Bonus, die Krankenpflege nicht. Komischerweise bekommen die Auszubildenden allerdings sowohl in der Altenpflege als auch in der Krankenpflege und in der Kinderkrankenpflege einen Bonus. Die Heilerziehungspfleger, also die Menschen, die Behinderte betreuen - auch sie sind wirklich hochgradig gefährdet -, fallen komplett durch den Rost und dürfen außerdem noch Schulgeld mitbringen. Ich finde, das ist nicht zu vermitteln.

Ich sage abschließend: Bayern hat ganz gut vorgemacht, wie man einen Landesanteil verteilen kann. Wir sollten uns hier nicht am Bund orientieren. Wir sollten uns an Bayern orientieren.

Ich freue mich auf die Beratungen, und ich freue mich, wenn wir beim nächsten Mal etwas mehr Redezeit für ein so komplexes Thema haben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich nun Frau Ministerin Dr. Reimann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass ich mich seit Langem - schon lange vor Corona - für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einsetze. Das ist auch Teil der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, die ich im Sommer letzten Jahres ins Leben gerufen habe. Aber aufgrund der Corona-Pandemie sehen wir noch deutlicher, was die in der Pflege Beschäftigten wirklich leisten.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass diese Aufstockung der Prämie seitens des Landes erfolgen kann und dafür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir zügig zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gekommen wären. Das ist den Sozialpartnern leider bisher nicht gelungen. Dennoch begrüße und unterstütze ich die Zahlung der Prämie als Ausdruck der Wertschätzung für alle in der Altenpflege Tätigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle Situation in den Heimen stellt uns vor große Herausforderungen. Denn Seniorinnen und Senioren brauchen besonderen Schutz. Sie brauchen aber auch Kontakte, Möglichkeiten, am Leben teilzuhaben, Ansprache und Anregungen. Um diese beiden gegenläufigen Anforderungen miteinander zu verbinden, sind die Einrichtungsträger verpflichtet, Schutz- und Hygienekonzepte zu entwickeln.

Um Kontakte zu ermöglichen, kann natürlich auch digitale Unterstützung hilfreich sein. Deshalb stellen wir allen Heimen gemeinsam mit den Pflegekassen Tablets zur Verfügung. Ein Aspekt der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen war, Mittel für die Digitalisierung systematisch für die Pflege in Niedersachsen zu nutzen. Das machen wir jetzt mit der Bereitstellung der Tablets. 40 % werden von den Kassen bezahlt und 60 % vom Land getragen. Wir ermöglichen damit sowohl Videosprechstunden mit den Hausärztinnen und Hausärzten als auch Kontakt via Skype mit den Angehörigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Pflege ist und bleibt ein wichtiges Thema. Ich werde mich insbesondere für eine zügige Wiederaufnahme der Gespräche zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einsetzen. Mit der Begrenzung der Eigenanteile und dem Steuerzuschuss haben Sie hier zwei der zentralen Themen genannt. Neben der Bewältigung der Epidemie ist das die wichtigste und umfangreichste Aufgabe in der Pflege.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beenden wir die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich ums Handzei

chen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

Meine Damen und Herren, ich leite über zu dem

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/5443 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/6318 - dazu: Schriftlicher Bericht -

Drs. 18/6367

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Bevor wir in die Beratung einsteigen, nehmen wir hier oben kurz einen Wechsel vor. Ich bitte um etwas Geduld.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren den Platz der Sitzungsleitung)

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Vielen Dank dafür. - Vielen Dank auch dem Herrn Kollegen Vizepräsidenten.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir können jetzt in die Beratung einsteigen. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Saipa. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf behandelt zwei Themenfelder.

Zum einen geht es um die nach Artikel 35 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser sieht

auch Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vor.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entrichten Inhaber mehrerer Wohnungen künftig für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nur noch den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, wenn sie für ihre Zweitwohnung eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.

Darüber hinaus soll ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre ein automatisierter Abgleich der Meldedaten zwischen den Meldebehörden und den Landesrundfunkanstalten stattfinden. Der Staatsvertrag enthält außerdem eine Regelung zum vollständigen automatisierten Erlass von Rundfunkbeitragsbescheiden.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, vor, Änderungen am Niedersächsischen Mediengesetz vorzunehmen. Zukünftig wollen wir nämlich, dass die Zuständigkeit für die allgemeine Telemedienaufsicht vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz auf die Niedersächsische Landesmedienanstalt verlagert wird. Dieser Schritt ist folgerichtig und regelt Zuständigkeiten klar und nachvollziehbar. Und soweit ich es noch aus der Beratung im Medienausschuss weiß, wird dieser Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und FDP angenommen. Deswegen möchte ich meine Redezeit noch gern dafür nutzen - wenn wir schon über Medienpolitik reden -, an dieser Stelle einen Dank auszusprechen und vielleicht auch eine Mahnung.

Danken möchte ich an dieser Stelle unseren seriösen Medien, deren Journalistinnen und Journalisten - auch wenn nicht mehr ganz so viele persönlich anwesend sind - und allen dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz gerade in der Corona-Pandemie. Die Berichterstattung war und ist erschwert. Wir haben heute Morgen schon gehört - meine Fraktionsvorsitzende Hanne Modder hat darauf verwiesen -, dass Fernsehteams angegriffen worden sind. So etwas ist absolut zu verurteilen. Wir danken den Journalistinnen und Journalisten dafür, dass sie überall so seriös berichten.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vor allen Dingen geht es an dieser Stelle - und wir werden morgen bei einem Antrag der Grünen noch einmal darüber reden - natürlich gerade auch um die Lokaljournalistinnen und -journalisten, die im Moment eine sehr schwierige Arbeitsbasis haben, da es vor Ort einfach viel weniger zu berichten gibt, schlichtweg weil es auch sehr viel weniger Veranstaltungen gibt.

Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat in den Augen einer riesigen Mehrheit der Gesellschaft wieder einmal die Nase vorn in Bezug auf gute, seriöse und vor allen Dingen verständliche Berichterstattung. Aber, wie gesagt, auch alle seriösen privaten Medienanbieter tun sehr vieles dafür, dass die Menschen gut und umfassend informiert werden.