Als Nächstes liegt mir eine Wortmeldung aus der AfD-Fraktion vor. Herr Abgeordneter Christopher Emden hat das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den beiden Punkten, mehr Mitbestimmung, also verbesserte Beteiligungsrechte, und Freijahr, brauchen wir gar nicht mehr viel zu sagen. Das war einhellige Meinung. Es ist gut, dass wir im Ausschuss diskutiert haben, die Altersgrenze für das Freijahr anzuheben. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass man auch im etwas gesetzteren Alter von Ende 50, Anfang 60, die Chance hat, für ein Jahr auszusteigen, um dann in den letzten Jahren noch einmal durchzustarten. Insofern war es sicher völlig richtig und notwendig.
Die verbesserten Beteiligungsrechte sind auch notwendig, und wurden hier bereits entsprechend thematisiert.
Wichtig ist aus meiner Sicht, hier noch ein paar Worte zur Neutralität der Justiz zu sagen. Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Justiz weltanschaulich, politisch und religiös neutral sein muss. Das beinhaltet selbstverständlich auch christliche Symbole. Darum geht es aber gar nicht. Ich vermute, das Störgefühl der Grünen entwickelt sich an den beiden Kreuzen in Vechta und Cloppenburg. Da wiederum entwickelt sich bei mir ein Störgefühl. Der geschichtliche Hintergrund wurde mehrfach schon erwähnt und dezidiert dargelegt. Es war 1936, als dieser Erlass seitens der Nationalsozialisten, die Kreuze abzuhängen - wenn ich es richtig weiß -, verabschiedet wurde. In Vechta und Cloppenburg hat man sich dem widersetzt. Das ist nach
meinem Dafürhalten eine ganz beachtliche, eine unglaublich mutige Leistung im Kampf gegen ein Terrorregime, diese Kreuze hängenzulassen und das durchzusetzen, und in der Tat sogar mit Erfolg.
Das zeigt enorm viel Zivilcourage. Das zeigt einen Widerstand auf eine bestimmte Art und Weise, nicht gewaltsam, sondern relativ still, aber nicht weniger vehement. Ich glaube, das sind Symbole. Es geht hier nicht mehr um das Kreuz als christliches Symbol. Die Kreuze in Vechta und Cloppenburg sind für mich als Angehöriger der Justiz auch ein Symbol für den Widerstand gegen das Naziregime.
Insofern ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass diese Kreuze dort hängen bleiben können, zumal - das kommt noch hinzu; darüber wurde schon debattiert - sie auf Antrag vorübergehend abzuhängen sind, wenn sich jemand daran stören sollte. Aber vom Prinzip her müssen diese Kreuze dort bleiben, wo sie sind, weil sie ein wichtiger Bestandteil des Widerstands gegen das nationalsozialistische Schreckensregime sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern glaube ich, dass dieser eifrig und intensiv diskutierte Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf ist, der unsere volle Zustimmung erhält.
Sie müssen ganz kurz warten, bis wir wieder alles schier haben, wie man so schön sagt - bis alles desinfiziert ist.
- Kollege Henning, Ihnen wurde gerade angeboten, dass Sie von der Besuchertribüne nach unten kommen dürfen. Sie müssen nicht auf dem Sitzplatz dort oben klebenbleiben.
Frau Ministerin, bitte warten Sie noch ganz kurz! Es muss noch alles trockengewischt werden, und auf den Mikros fehlen noch die Püschel. - So, alles wunderbar. Jetzt kann es losgehen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf, über den wir gerade schon gesprochen haben und der u. a. das Recht der richterlichen Mitbestimmung anpasst und insbesondere eine Stärkung der Neutralität der Justiz vorsieht, heute zur abschließenden Beratung vorliegt.
Ganz herzlich will ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die uns inhaltlich, in Form und Diktion bei diesem Gesetzentwurf unterstützt und beraten haben und die sich an den regen Diskussionen im Rechtsausschuss - so ist mir das berichtet worden - beteiligt und Anregungen gegeben haben.
Ich bin froh, dass dieses für die niedersächsische Justiz bedeutende Gesetz heute vom Landtag verabschiedet werden kann. Denn zum einen stärkt es die Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz ist das von großer Bedeutung.
Richterinnen und Richter auf Lebenszeit erhalten nun auch erstmalig - das ist vorhin schon angesprochen worden - die Möglichkeit, das sogenannte Freijahr in Anspruch zu nehmen. Dadurch erhalten wir die notwendige Angleichung an die für Richterinnen und Richter nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften. Das ist ein gutes Signal. Die Ausweitung des Bewilligungszeitraumes bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres trägt dabei der Anhebung der Regelaltersgrenze Rechnung und ist deshalb ebenso sinnvoll wie sachgerecht.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, leistet dieses Gesetz einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung des unverzichtbaren Vertrauens sowohl der Verfahrensbeteiligten als auch der Öffentlichkeit in die religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität der Justiz. Das ist im Prinzip - das haben wir gerade gehört - der größte Knackpunkt bei diesem Gesetzentwurf gewesen.
Der Bezug, Herr Kollege Limburg, zu Kreuzen an der Wand hinkt aus meiner Sicht schon deshalb - das haben wir schon einmal besprochen -, weil das Recht in Sälen von Menschen gesprochen wird, aber nicht von Sälen oder Wänden. Und um die Menschen, die das Recht sprechen und in die man Vertrauen setzen muss, geht es hier.
oder bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Dritter untersagt das Gesetz künftig das Tragen sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Ich habe es bedauert, dass dieser Gesetzentwurf immer - von Tag eins an - als „Kopftuch-Verbot“ gehandelt worden ist, obwohl das damit gar nicht gemeint war. Denn es geht um alle weltanschaulichen, religiösen und politischen Symbole - egal, woher sie stammen.
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer derartigen Regelung steht dabei außer Zweifel. Das Bundesverfassungsgericht hat mit noch ganz aktuellem Beschluss vom 14. Januar 2020 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidung des Gesetzgebers für eine solche Neutralitätspflicht aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unser Land wird immer multikultureller und immer multireligiöser. Gerade darum ist die Justiz als dritte Gewalt in besonderer Weise zu Neutralität verpflichtet. Unser Grundgesetz verlangt, dass Richterinnen und Richter ihre Aufgaben in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wahrnehmen. Es gehört zu ihren Kernpflichten, den Verfahrensbeteiligten und dem Gegenstand des Verfahrens mit der gebotenen Distanz und Sachlichkeit zu begegnen.
Gleiches gilt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Bereich der Strafrechtspflege herausgehobene Aufgaben erfüllen, sowie für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und auch für Referendarinnen und Referendare, wenn sie an entsprechender öffentlicher Stelle agieren.
Natürlich ist Neutralität in erster Linie eine Frage der inneren Haltung - das wissen wir auch. Dass unsere Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - egal, welcher Religion oder Kultur sie angehören - diese Haltung haben, habe ich bislang an keiner Stelle bezweifelt, und das werde ich auch nicht tun. Aber diese innere Haltung muss nach meiner Überzeugung auch nach außen erkennbar zum Ausdruck kommen. Schon jeder Anschein, die Art und Weise der Verfahrensführung oder der Inhalt einer Entscheidung könnten durch religiöse, weltanschauliche oder politische Einstellungen beeinflusst sein, würde sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Öffentlichkeit zu einem nicht hinnehmbaren Vertrauens- und Akzeptanzverlust in unseren Rechtsstaat führen.
Meine Damen und Herren, der Ihnen heute zur abschließenden Beratung vorliegende Gesetzentwurf leistet einen wichtigen Beitrag für eine moderne und zukunftsfähige Justiz in Niedersachsen, die sich zugleich stets der Achtung rechtsstaatlicher Standards verpflichtet fühlt und fühlen wird. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir jetzt zur umfangreichen Einzelberatung. Ich sage das so deutlich, weil es mehrere Änderungsempfehlungen gibt. Ich bitte um Konzentration.
Artikel 1: Nrn. 1 bis 5. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möge, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit wurde der Änderungsempfehlung einstimmig zugestimmt.
Artikel 1: Einfügen eines neuen § 15 a. - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6456. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht.
- Entschuldigung! Ich habe nach oben auf die Tribünen geschaut, während die Musik hier unten spielte. Vielen Dank.
Mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der AfD bei Enthaltung der FDP ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Artikel 1: Nrn. 6 bis 27. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Ihr wurde bei Gegenstimmen der Grünen zugestimmt. Enthaltungen habe ich nicht abgefragt, weil das vorher vollständig war.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dem so zustimmen will, bitte ich um Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Einstimmig.
Artikel 4/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will dem zustimmen? Ich bitte um Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Einstimmig so beschlossen.
Wer diesem Gesetzentwurf in der geänderten Form zustimmen mag, bitte ich, aufzustehen. - Gegenstimmen? Bitte auch aufstehen. - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so beschlossen.