Protocol of the Session on February 26, 2020

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Davon steht da nicht ein Wort!)

Danke schön, Herr Minister. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich erneut der Kollege Christian Meyer gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie Sie es sich erklärt, dass es zu einer Verschlechterung der Düngeverordnung kommt, weil die Nährstoffvergleiche, auf denen das Güllekataster, das Programm ENNI, die Nährstoffverbringungsverordnung basieren, in diesem Verfahren gestrichen werden, sodass es weniger Kontrollen gibt - obwohl wir, wie Sie zu Recht als ersten Punkt in Ihrer Stellungnahme erwähnt haben, eine bessere Kontrolle brauchen. Warum wird diese sogenannte Hoftorbilanz, warum werden diese Nährstoffvergleiche in der Düngeverordnung gestrichen? Können Sie sich das irgendwie erklären?

(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU])

Herr Dammann-Tamke, vielleicht antworten Sie dem Kollegen Meyer draußen. Jetzt hat die Ministerin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für diese Frage, Herr Meyer. Genau die stellen wir dem BMEL seit einem Jahr. Für uns in Niedersachsen ist das unerklärlich; denn genau das ist die Voraussetzung, die wir für Transparenz brauchen und auch erwarten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön. - Die zweite Zusatzfrage für die AfDFraktion stellt jetzt Frau Dana Guth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ein großer Zankapfel ist ja immer das Messstellennetz in Deutschland. Von vielen wird auch als Ursache des Problems gesehen, dass die Werte nicht genau gemessen werden. Ist geplant, das Messstellennetz in Deutschland zeitnah anzupassen und, falls nicht, wäre ein niedersächsischer Alleingang denkbar?

Herr Minister antwortet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es vorhin schon gesagt: Wir werden über das Messstellennetz die Bereiche identifizieren müssen, in denen die Grundwasserkörper belastet sind, und mit einer Binnendifferenzierung vorgehen. Mit der neuen Maßgabe wird es so sein, dass wir auch Messstellen außerhalb der „roten“ Gebiete genauer untersuchen müssen. Das machen wir heute mit dem Nitratmessnetz. Genau diese Aufgabe hat das Kabinett dem Umweltministerium in seinem Beschluss erteilt: Die aktuellen Messstellen sollen untersucht werden.

Ich finde das auch richtig. Es gibt immer mehr Hinweise, aufgrund derer man sich die Frage stellen muss, ob Messstellen in Ordnung sind, ob Rahmenbedingungen richtig sind usw. Das werden wir alles untersuchen. Und sollte es sich ergeben - auch das habe ich bei den letzten Sitzungen immer gesagt -, dass es Messstellen gibt, die aufgrund einer nicht so genauen Messung heute „rot“ sind, dann wird man prüfen müssen, ob man bei einem anderen Brunnen oder an anderer Stelle misst. Das werden wir sehr genau tun.

Ich weise aber noch einmal darauf hin - und ich bitte darum, dass wir uns in der Debatte nicht in unterschiedliche Richtungen bewegen -: Selbst wenn wir feststellen, dass in einem Grundwasserkörper eine Messstelle, an der wir messen, fehlerhaft ist, wird das trotzdem zur Folge haben - denn wir nehmen eine Vielzahl von Messungen vor - dass der Grundwasserkörper „rot“ ist. Ich bitte sehr darum, dass wir uns darauf verständigen, dass es darum geht, in welchen Bereichen man wie ge

nauer hinsehen muss, nämlich immissionsbezogen. In dieser Kombination muss das erfolgen.

Da, wo es tatsächlich fehlerhafte Messstellen gibt, werden diese natürlich ausgetauscht - das habe ich immer wieder gesagt. Ich finde, das ist ein kluger Weg, und mein Eindruck ist, dass die Landwirte diesen Weg auch nachvollziehen können. Er ist objektiv richtig.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Frau Abgeordnete Guth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage noch einmal zu dem Messstellennetz. Es gibt ja momentan eine relativ geringe Messstellendichte. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie die einzelnen Messstellen überprüfen werden. Ist vorgesehen, für mehr Messstellen zu sorgen, um eine größere Genauigkeit der Messungen erreichen zu können?

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Messstellen bedeutet nicht, genauer zu messen, sondern messen heißt, an der Messstelle zu messen. Das muss sehr sauber geschehen, ob wir dort die Werte, die wir haben, richtig erfasst haben und damit richtig bewerten.

Ich will noch einmal beschreiben - ich habe das beim letzten Mal auch getan -, wie das Messnetz aussieht: Wir haben in Niedersachsen 11 000 Messstellen. Es mangelt also nicht an Messstellen. Diese 11 000 Messstellen, reduziert um die Messstellen im Gewässerüberwachungssystem in Niedersachsen, reduziert um die Messstellen nach der Wasserrahmenrichtlinie, sind das sogenannte EUA-Netzwerk, also das Netzwerk, das wir haben, um zu untersuchen, wie die Nitratbelastung ist.

Es gab eine Zeit, in der es ein Belastungsmessnetz war, mit sehr wenigen Messstellen. Das ist zu einem repräsentativen Messnetz ausgeweitet worden. Genau dieses Messnetz nehmen wir zur Grundlage - das untersuchen wir auch - bei der

Frage, ob es Fehler gibt oder nicht. Der Glaube, dann, wenn wir mehr Messstellen nehmen würden - die hätten wir ja -, wäre der Wert anders, würde bedeuten, repräsentativ würden wir noch rote und grüne dazunehmen. Die Mischung aus „rot“ und „grün“ hätte aber genau das gleiche Ergebnis wie heute.

Insofern ist die Qualität nicht von der Zahl der Messstellen abhängig, sondern von der Messstelle und der Genauigkeit, mit der wir dort messen. Die eigentliche Differenzierung - das ist nicht davon abhängig, ob wir noch mehr Messstellen heranziehen - ist die Binnendifferenzierung, wie wir den Immissionsansatz wählen. Das müssen wir irgendwann wirklich klug voneinander trennen. Wir dürfen nicht glauben, dass eine Debatte über ein Messstellennetz am Ende für mehr Transparenz und Klarheit sorgt, sondern eine Debatte darüber, wie man eine vernünftige Binnendifferenzierung macht. Darin waren wir uns hier eigentlich, glaube ich, zusammen schon einig.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Danke schön.

Zu Punkt 17 b liegen jetzt keine weiteren Fragen mehr vor.

Wir kommen somit zu dem Punkt

c) „Todesrichter“ Sharoudi, „Mafiaboss“ Igor K. - wird Niedersachsen zum Sanatorium für Schwerkriminelle? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/5912

Die erste Wortmeldung dazu kommt von Herrn Abgeordneten Ahrends.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„‚Todesrichter‘ Sharoudi, ‚Mafiaboss‘ Igor K. - wird Niedersachsen zum Sanatorium für Schwerkriminelle?“

Laut Medienberichten ist in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit Igor K. ein hochrangiges Mitglied der Mafia aus Montenegro behandelt worden, nachdem dieser in seinem Heimatland niedergeschossen worden war. Igor K. sei

u. a. mit seiner Ehefrau auf dem Luftweg eingereist. Eine Passkontrolle sei durch die Bundespolizei erfolgt.

Seit seiner Aufnahme in die Klinik am 8. Februar 2020 stünden Igor K. und dessen Ehefrau unter Polizeischutz. Seit dem 10. Februar 2020 habe ein Spezialeinsatzkommando Igor K. bewacht, und seit dem 13. Februar 2020 habe ein Großaufgebot der Polizei das gesamte Gelände der MHH gesichert. Bis zu 250 Polizisten hätten Igor K. gleichzeitig beschützt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie konnte ein laut Medienberichten bekannter Krimineller wie Clanchef Igor K., der eine Behandlung in der MHH anfragt, der einen Flug nach Deutschland anmeldet und dessen Pass bei der Einreise durch die Bundespolizei kontrolliert wird, nach Niedersachsen einreisen, ohne dass die niedersächsischen Behörden darüber informiert wurden?

2. Wer hat den Polizeischutz für Igor K. in der MHH und dessen Ehefrau in ihrem Hotel beantragt bzw. angeordnet?

3. Wer trägt die Kosten für den Polizeieinsatz in der MHH und dem Hotel der Ehefrau?

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Ahrends. - Ihnen antwortet der Innenminister, Herr Pistorius.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte diese Dringliche Anfrage zunächst zum Anlass nehmen, mich für die erfolgreich geleistete Arbeit der eingesetzten Beamtinnen und Beamten der niedersächsischen Polizei und bei dem Personal sowie den Patientinnen und Patienten der MHH für ihr Verständnis zu bedanken.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Die Polizei hat den Einsatz mit sehr viel Aufwand und viel Energie erfolgreich bewältigt. Ich bin froh, dass wir am Ende gemeinsam zu diesem Abschluss gekommen sind.

Mein Dank geht auch an die Abteilung 6 meines Hauses, die durch die gute und umfassende Vorbereitung einer Ausweisungsverfügung in enger und bewährter Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover die Ausreise des Patienten und seiner Ehefrau am 21. Februar erreichen konnte.

Die Landesregierung hat am 24. Februar den Ausschusses für Inneres und Sport, den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen umfangreich über das Ereignis und die tatsächlichen Erkenntnisse unterrichtet.

Das vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Die Medizinische Hochschule Hannover hat die Polizei in Niedersachsen über Vorgespräche und Abstimmungen des Patienten mit der Medizinischen Hochschule Hannover nicht informiert. Zu seiner Einreise und der Kontrolle seitens der Bundespolizei kann die Niedersächsische Landesregierung zuständigkeitshalber keine umfassenden Auskünfte geben.

Die Polizeidirektion Hannover hat ihrerseits berichtet, eine am 8. Februar 2020 durchgeführte Nachfrage bei der Bundespolizei am Flughafen in Hannover habe ergeben, dass am 7. Februar 2020 um 19.57 Uhr ein Privatjet zum Zwecke des Krankentransportes auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen gelandet sei. Bei der zu transportierenden Person habe es sich um einen montenegrinischen Staatsbürger mit Schussverletzungen gehandelt.