Mögliche Entschädigungen werden wir dann, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, eingehend prüfen und besprechen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Meta Janssen-Kucz gemeldet.
Frau Vizepräsidentin! Frau Ministerin, Sie haben eben die Anlaufstellen genannt, die Hilfsangebote unterbreiten. Eigentlich hätte ich gern auch noch eine Antwort auf die Frage, in welcher Form die
Vielen Dank für die Frage. - Diese Studie bezieht sich vor allen Dingen auf die durchgeführten Arzneimittelversuche: In welchem Umfang, zu welchem Zweck, mit welchen Ärzten und mit welchen pharmazeutischen Unternehmen wurden sie durchgeführt? - Ich will hier noch einmal klar sagen: Total unstreitig ist, dass in den Heimen und Einrichtungen neben den Vorkommnissen, die auch schon der Runde Tisch Heimerziehung in einem erschütternden Bericht zusammengetragen hat - körperliche, psychische und sexuelle Gewalt -, auch diese zwangsweise Medikamentierung erfolgt ist. Nicht klar aber ist, in welchem Umfang dies Gegenstand wissenschaftlicher Studien war. Das soll die Studie jetzt klären. Sobald sie vorliegt, werden wir, wie ich gesagt habe, die Betroffenen mit einbeziehen. Wir werden die Ergebnisse mit den Betroffenen diskutieren und dann auch ein Verfahren vorsehen.
Herzlichen Dank. - Die letzte Frage für die AfDFraktion stellt jetzt der Abgeordnete Christopher Emden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, was die Landesregierung, die die Aufsicht über solche Psychiatrien innehat, beabsichtigt, damit sich solche Vorgänge wie in Wunstorf nicht wiederholen können.
Die Frage ist: Kann heute noch so etwas passieren? - Dazu will ich sehr klar sagen: Arzneimittelstudien finden heute unter völlig anderen Voraussetzungen statt. Wir haben seit 1976 sehr präzise
gesetzliche Vorgaben für solche Studien, um das sehr klar zu sagen. Da sind wir aus Schaden klug geworden. Contergan war damals ein riesiger Skandal. In der Folge wurde eine sehr strikte Arzneimittelgesetzgebung geschaffen. Deswegen kann in Deutschland überhaupt nur an Personen geforscht werden, wenn als Voraussetzung der Informed Consent vorliegt, d. h. eine aufgeklärte Zustimmung. Deswegen halte ich das in Deutschland heute in der Form nicht mehr für möglich.
Vielen herzlichen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt jetzt Kollegin Sylvia Bruns.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin, ich habe eine Frage zur Konzeption der Studie. Wir haben vorhin schon ein bisschen darüber gesprochen. Es klang so, als ob die Betroffenen erst nach der Studie eingebunden werden. Die Frage ist, ob es nicht sinnvoll ist und es Ideen dafür gibt, sie schon während der Studie mit einzubinden.
Ich hatte das ja erläutert. Im Moment bezieht sich die Studie darauf, zu klären: Wo ist so etwas in Niedersachsen vorgekommen? In welchem Umfang ist es vorgekommen? Welche Ärzte haben diese Studie durchgeführt? Mit welchen pharmazeutischen Mitteln sind sie durchgeführt worden? Welche Unternehmen hatten ein Interesse an der Durchführung dieser Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen?
Wir stellen, wie gesagt, überhaupt nicht in Abrede, dass alles so ist, wie es dargestellt wurde. Sobald diese Sachen auf dem Tisch liegen, werden wir mit den Betroffenen ins Gespräch kommen. Es ist völlig klar, dass Medikamente gegeben worden sind. Das zieht auch niemand in Zweifel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass man bei oberflächlicher Betrachtung vermutlich zu der Erkenntnis kommen muss, dass die meisten der damals begangenen Straftaten schon verjährt sind, aber einige der Täter sicherlich noch leben, frage ich die Landesregierung, ob zumindest durch die Staatsanwaltschaften geprüft worden ist, ob einzelne Personen nicht doch noch in irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden können.
Frau Präsidentin! Herr Dr. Heinze junior lebt nicht mehr. Das will ich sagen. Aber für alle anderen - das hatte ich gesagt - wird geprüft, ob gegen Rechtsvorschriften der damaligen Zeit verstoßen worden ist.
- Das wird im Moment in diesem Gutachten geprüft. Das bedeutet, man wird in einer Zusammenschau darstellen: Was sind die ethischen und medizinrechtlichen Voraussetzungen, die in der Zeit geherrscht haben? - Unsere sind - das habe ich eben dargestellt - seit 1976 sehr viel strenger. Seither würde das immer strafbar sein. Aber es muss ja vor dem Hintergrund der jeweiligen Zeit strafbar sein. Wenn Erkenntnisse dazu vorliegen, dass dagegen verstoßen wurde, ist das auch ein Fall für die Staatsanwaltschaften.
- Wir haben erst ab Mitte oder Ende des Jahres belastbare Ergebnisse. Dazu liegen jetzt noch keine Informationen vor. Wenn Informationen da sind, werden sie sicher auch an diese Institutionen gehen.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie hatten angesprochen, dass es Hinweise auf die Beteiligung von Pharmaunternehmen - Sie haben die Boehringer-Werke genannt - und der Universitäten gibt. Ich frage daher: Gibt es auch Hinweise darauf, dass die jeweiligen Landesregierungen in den 50er- bis in die 70er-Jahre Kenntnis von diesen Medikamententests und medizinischen Versuchen hatten?
Ich finde im Moment meinen Zettel nicht. Ich hatte Behring genannt. Wenn Sie es nachlesen möchten, kann ich als Lektüre die Doktorarbeit von Frau Wagner empfehlen. Da sind natürlich auch noch andere Unternehmen genannt. Janssen habe ich in Erinnerung, wenn es um Psychopharmaka geht. Auch andere haben vermutlich etwas dazu beigetragen und Medikamente geliefert. Das wird jetzt bei den Unternehmen geprüft. Auch die haben ja Unterlagen, und die haben Archive. Auch damit wird sich die Studie befassen.
Die Studie wird sich auch damit befassen, ob noch Unterlagen bei den pharmazeutischen Unternehmen zu diesen Versuchen zu finden sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin bzw. sehr geehrte Landesregierung, ich möchte an die Frage des Kollegen Dr. Genthe im Hinblick auf strafrechtliche Ermittlungen anknüpfen. So, wie ich den Sachverhalt verstanden habe, geht es hier ja darum, dass Versuche an Menschen - verbunden mit körperlichen Eingriffen - stattgefunden haben, ohne dass deren Einwilligung vorlag. Da bedarf es keiner großen Fantasie, einen Anfangsverdacht wegen einer Körperverletzung anzunehmen.
Deshalb lautet die Frage an die Landesregierung: Warum sind denn bisher keine Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet worden? Im Übrigen geht es möglicherweise auch um die Sicherung von Beweisen z. B. bei Unternehmen. Auch dazu wäre ja zu überlegen, diese mit staatsanwaltschaftlichen Mitteln zu sichern, damit nicht möglicherweise die eine oder andere Akte noch verschwindet.
Die Veröffentlichung ist auch der Staatsanwaltschaft bekannt. Ich habe Frau Wagner zitiert. Das ist im Onlinejournal veröffentlicht. Da finden sich eben keine Nachweise über die Einwilligung. Deswegen müssen die Staatsanwaltschaften selbst aktiv werden.