Umso wichtiger ist: Alle 16 Länder konnten sich nun auf diesen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag einigen. Er enthält die notwendigen punktuellen Regelungen, um die bestehende Blockadesituation aufzulösen und den Bereich der Sportwetten rechtssicher aufzustellen.
Aber, meine Damen und Herren, wir gehen auch noch einen Schritt weiter. Dank eines, wie ich finde, sehr gelungenen Änderungsvorschlags der Regierungsfraktionen schaffen wir gleichzeitig das niedersächsische Landesrecht zur Umsetzung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags.
Wir haben nun endlich eine wasserdichte Grundlage, um den Markt der Wettvermittlungsstellen angemessen und mit Augenmaß zu regulieren. Wettvermittlungsstellen sind damit nicht länger lediglich nur faktisch geduldet. Wir werden künftig in der Lage sein, entsprechende Erlaubnisse zu erteilen, und holen sie damit aus der rechtlichen Grauzone.
Gleichzeitig leisten wir - das ist mir besonders wichtig - einen entscheidenden Beitrag zum Spielerschutz. In Niedersachsen wird das Anbieten von Sportwetten nur in entsprechenden Wettvermittlungsstellen möglich sein. Zusätzlich tragen u. a. entsprechende Abstandsregelungen und das Verbot des Alkoholausschanks zum Schutz der Spielerinnen und Spieler bei.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Regelungen des Dritten Glücksspieländerungsstaatvertrages um und schaffen gleichzeitig die notwendigen und rechtssicheren Regelungen im Landesrecht. Alles in allem ein wirklich gelungenes Gesamtpaket! Ich bitte daher um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Artikel 1/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?
Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Empfehlung des Ausschusses mehrheitlich gefolgt worden.
- Mein lieber Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, wir schreiten jetzt in der Einzelberatung fort.
Artikel 1/2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist auch diese Änderungsempfehlung mehrheitlich angenommen worden.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun
Gesetzesüberschrift. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung zugestimmt worden.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen und bereits beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen können nicht mehr folgen. Das Gesetz wurde mehrheitlich so beschlossen. Danke Ihnen.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz (Nie- dersächsisches Verfassungsschutzänderungs- gesetz) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/4821 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/5341
Wir kommen jetzt zur Beratung. Für die antragstellende Fraktion, die AfD-Fraktion, hat sich der Abgeordnete Klaus Wichmann zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute abschließend über die Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes.
Der normale Ablauf sind - nach der Vorstellung der Initiative und einem ersten Austausch hier im Plenum - die Überweisung in den Ausschuss und danach die abschließende Beratung, die wir nun hier vornehmen wollen.
Die Beratung im Ausschuss soll dabei eigentlich sicherstellen, dass die Sachfragen erschöpfend behandelt werden, dass man Kritik äußert, Verbesserungen vorschlägt und schließlich Kompro
Die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass der Verfassungsschutz Politik macht oder zum Politikmachen missbraucht wird. In dieser Frage gibt es keine zwei Meinungen. Die Verfassungsschutzämter sind demokratisch zum Politikmachen nicht legitimiert -
weder die Ämter als solche noch ihre Präsidenten. Gleichzeitig gibt es in der bundesrepublikanischen Geschichte eine Reihe von Beispielen, in denen diese fundamentale Regelung massiv gebrochen wurde, zuletzt durch den erst seit Kurzem im Amt befindlichen Präsidenten des Bundesamtes, der rechtswidrig, aber öffentlichkeitswirksam einen Prüffall verkündete. Auch das hierzu angerufene Gericht stellte fest: Das Bundesamt handelte rechtswidrig.
Und nun können wir über die Gründe dafür streiten, warum ein Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz offen rechtswidrig handelt. Aber der nächstliegende Grund ist unbestritten: die politische Einflussnahme von oben. Jeder, der das bestreitet, muss wenigstens eine andere Erklärung für solches Verhalten liefern. Eine solche andere Erklärung gibt es aber nicht, und sie wurde auch nicht gegeben - weder im Bund noch von irgendeinem Landespolitiker hier.
Wenn aber eine politische Instrumentalisierung auch nur im Verdacht steht, dann sollte es selbstverständlich sein, dass man ein für die Demokratie so wichtiges Amt wie den Verfassungsschutz davor schützt. Dann sollte es selbstverständlich sein, dass man alles tut, um eine solche Instrumentalisierung unmöglich zu machen.
Und das bringt mich zum Ausschuss zurück. Da berät der Innenausschuss, da berät der Ausschuss für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, und die Beratung sieht zumindest im Verfassungsschutzausschuss so aus, dass eine Fraktion ein einzelnes Detail aus dem Gesetzesvorschlag kritisiert und dann aber selbst auf Nachfrage nicht dazu bereit ist, über Änderungen zu diskutieren. Punkt! Das war die gesamte inhaltliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik. Es war weder eine Diskussion erwünscht, noch wurden Erklärungen abgegeben.
Weil Otto Normalverbraucher unter Ausschussarbeit etwas anderes versteht, habe ich dann darum gebeten, ins Protokoll aufzunehmen, dass, abgesehen von dem schon erwähnten Statement, keine Aussprache stattgefunden hat, woraufhin plötzlich Vertreter aller anderen Fraktionen riefen: Moment, Moment!
Nein, das war eine nicht öffentliche Sitzung, keine vertrauliche, Herr Watermann. Ich habe mich vorher zur Geschäftsordnung sehr schlau gemacht.
Weil wahrscheinlich ein Imageschaden befürchtet wurde, rang man sich durch, so etwas Ähnliches zu sagen wie: Na ja, wir haben schon etwas zu sagen, aber wir haben bereits in der ersten Aussprache im Plenum alles gesagt. - Man fragt sich an der Stelle wirklich, warum ein Parlament Ausschüsse hat. Sollten wir sie dann nicht lieber abschaffen? Wenn solche Ausschusssitzungen das Ergebnis sind, dann fällt es schwer, hierzu noch Gegenargumente zu finden.