Protocol of the Session on November 20, 2019

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Schönen Dank, Kollege Raulfs. - Abschließend hat sich der Kultusminister, Herr Tonne, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal herzlichen Dank für die Anträge sagen, die zum Thema „Lernen mit digitalen Medien“ vorliegen. Sie haben naturgemäß eine unterschiedliche Akzentuierung, machen aber

schon sehr deutlich - das kann man auch noch mal sehr eindrucksvoll an dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU sehen -, welche zahlreichen Schritte nötig sind, welch komplexes Thema das Lernen mit digitalen Medien in Schule ist und übrigens auch, dass das Lernen mit digitalen Medien viel mehr ist als „nur“ der Digitalpakt.

Vieles von dem, was in dem Entschließungsantrag formuliert ist, befindet sich bereits in einem sehr intensiven Prozess der Umsetzung. Das Lernen mit digitalen Medien ist - auch das müssen wir einmal feststellen - einer der größten Umbrüche für Schulen in der jüngeren Vergangenheit. Damit ist übrigens auch klar, dass Einführung und Umsetzung ein Prozess ist. Wir werden hier nicht den Hebel von „1“ auf „2“ umlegen können, sondern müssen Zeit und Akzeptanz auch in Schulen einwerben und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mitnehmen.

Ich will betonen: Dieser Prozess hat eingesetzt, lange bevor wir über die Umsetzung des Digitalpaktes überhaupt geredet haben. Er ist in niedersächsischen Schulen Realität.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das stimmt!)

Deswegen, Frau Hamburg, hat mich Ihr Vorwurf überrascht, dass die Schulen jetzt wie wild Konzepte schreiben müssten. Der Digitalpakt ist so angelegt, dass sie genau das nicht machen müssen. Er bietet den Schulen, den Schulträgern ausreichend Zeit, sich vor Ort klar zu werden, wie das eigene Konzept aussieht, was sie dafür benötigen

und wie sie die Mittel, die sie aus dem Digitalpakt bekommen, zielgerichtet einsetzen können.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das hätten sie aber schon gerne vor drei Jahren gemacht, Herr Tonne!)

Wir haben bei den Fördermitteln eben nicht das Windhundverfahren, sondern wir geben den Schulen Sicherheit und geben ihnen auch die Zeit, die sie für eine vernünftige inhaltliche Umsetzung brauchen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Försterling, Ihr Hinweis, dass wir beim Abruf der Mittel hinterherhängen, ist schlicht falsch. Er stimmt nicht. Er ist auch nicht belegbar, wenn die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern die Zahlen vorlegen. Wir haben sehr schnell eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht und ein digitales Antragsverfahren auf den Weg gebracht. Damit sind wir weit vorne und nicht, wie Sie behaupten, weit hinten.

Damit unsere Schulen die Ziele erreichen, benötigen sie natürlich eine zeitgemäße IT-Infrastruktur. Dafür ist der Digitalpakt da. Zum anderen gibt es aber auch übergreifende digitale Strukturen, die Schulen auf dem Weg zum Lernen mit digitalen Endgeräten unterstützen und auch entlasten sollen.

Die Niedersächsische Bildungs-Cloud ist da ein wichtiger Punkt. Sie wird an ausgewählten Schulen und Studienseminaren pilotiert. Gerade habe ich wieder gehört, wie unheimlich simpel das doch eigentlich sein sollte. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das einmal in der Wirklichkeit anzusehen. Niedersachsen hat es auf dem gewählten Weg geschafft, die Weiterentwicklung der BildungsCloud voranzutreiben. Andere Bundesländer haben die Bemühungen einer ländereigenen Bildungs-Cloud eingestellt, weil sie gesehen haben, dass sie nicht in der Lage sind, diese Herausforderungen zu schultern. Wir können den Weg weitergehen, und das ist ein großer Erfolg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich lasse auch nicht den Vorwurf stehen, dass wir Schulen und Träger alleine lassen würden. Seit Jahren stehen 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater des NLQ zur Verfügung, die seit Jahren mit Schulen Konzepte entwickeln, wie eine Umsetzung vor Ort erfolgen kann. Jährlich sind ca. 20 000 Lehrkräfte dabei, sich im Bereich Lernen

mit digitalen Medien fortzubilden. Ich finde, das ist eine immense Zahl. Wir sind dabei, die schulischen Beratungssysteme, die Landesschulbehörde und das NLQ, so aufzustellen, dass sie auch beim Thema Digitalisierung beraten können. Und nicht zuletzt können wir in Niedersachsen auf eine langjährige Tradition der Netzwerkarbeit gerade im Bereich der digitalen Bildung zurückgreifen, die sich jetzt als unterstützend erweist. Am 24. Oktober fand in Hannover zum sechsten Mal der Tag der Medienkompetenz statt. Er war wieder ein großer Erfolg. Dieses Mal haben über 850 Lehrkräfte daran teilgenommen.

Ich finde, das sind richtig gute Erfolge, die man immer eingebettet sehen muss. Der Digitalpakt ist ein Strang von vielen verschiedenen, um das Lernen mit digitalen Medien voranzutreiben.

Ich will abschließend aber auch sehr deutlich sagen: All das, was wir hier diskutieren, ist kein Selbstzweck. Wir machen Technik nicht um der Technik willen. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch vertretbar. Es ist nicht Ziel dieser Landesregierung, Lehrkräfte durch Algorithmen und Lernprogramme zu ersetzen. Bei aller Technik in den Schulen bedarf es immer des Kontakts zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern.

Uns geht es darum, Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf eine zunehmend digitalisierte Welt vorzubereiten - in Gemeinschaft, mit menschlicher Zuwendung und, wo es sinnvoll ist, auch unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel, aber stets ausgehend vom Primat der Pädagogik. Die digitale Teilhabe und die digitale Mündigkeit stehen dabei für mich an erster Stelle.

So verstehe ich auch den vorliegenden Antrag von SPD und CDU. Ich möchte Sie einladen, daran mitzuwirken, um dadurch dem Lernen mit digitalen Medien in den nächsten Jahren hier in Niedersachsen zum Erfolg zu verhelfen. Das wäre ein richtig guter Schritt nach vorne. Ich glaube, dass wir als Niedersachsen uns im Vergleich zu anderen Ländern beileibe nicht verstecken müssen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Das ist der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Von Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der geänderte Antrag so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Das ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3367 ablehnen will, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Die Ge- genstimmen? - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Keine Kritik am Präsi- dium! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Ich würde das als freundli- chen Hinweis ansehen!)

Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die gibt es nicht. Ich kann zusammenfassen: Der Antrag ist abgelehnt worden, Herr Limburg.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/3425 ablehnen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Es gibt Gegenstimmen bei den Grünen, der FDP und der AfD. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Auch hier wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 4 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die dort aufgeführte in die Beratung einbezogene Eingabe 1147 für erledigt erklären möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Es gibt Gegenstimmen von FDP und Grünen. Gibt es Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Dann wurde auch hier der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 32: Abschließende Beratung: „Häuser des Jugendrechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4487 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/5095 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5160

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung.

Wir kommen nun zur Beratung. Für die SPDFraktion hat sich die Kollegin Dunja Kreiser gemeldet.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen bereits fünf Häuser des Jugendrechts: Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter. Das sind zwei mehr als die im Koalitionsvertrag vereinbarten drei Häuser des Jugendrechts. Das freut mich insbesondere, weil sich Abgeordnete von SPD und CDU vor Ort auch zusätzlich für Salzgitter eingesetzt haben.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfen - - -

(Unruhe)

Frau Kreiser, einen kleinen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre sehr freundlich, wenn es noch eine halbe Stunde ruhig sein könnte oder wieder ruhig werden würde.

Die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfen und Jugendämtern zeigt bereits erste Erfolge. Die intensive Zusammenarbeit erfolgt teilweise in echten Häusern und teilweise in virtuellen Häusern.

Den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen als auch den Amtsgerichten an den fünf Standorten wurden jeweils eine zusätzliche Stelle zugewiesen, was zu einer Beschleunigung der Jugendstrafverfahren führt und diese effektiver macht.

Vor Ort, sehr geehrte Damen und Herren, müssen sich die Akteure den jeweiligen Strukturen anpassen, auf die Art und den Anfall der jugendlichen Straftaten reagieren. Außerdem müssen Menschen gefunden werden, die in dieser Arbeit aufgehen. Intensive Arbeit vor Ort, Tür an Tür, die konsequenten Arbeiten im Täter-Opfer-Ausgleich, das Erkennen von Kriminalitätsschwerpunkten örtlicher und sachlicher Art und die Erarbeitung von Interventionsmaßnahmen bringen das Projekt voran.