Protocol of the Session on November 20, 2019

Weitere Fragen zu Punkt 21 a liegen nicht vor, sodass wir zu 21 b kommen können:

b) Droht der Pflegekammer die Zahlungsunfähigkeit? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/5126

Die Anfrage wird durch die AfD-Fraktion eingebracht, und zwar durch den Kollegen Stephan Bothe. Herr Bothe, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion:

Droht der Pflegekammer die Zahlungsunfähigkeit?

Die Pflegekammer ist mit einem Kredit von ca. 3,5 Millionen Euro in ihre Arbeit gestartet. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen im Beitragsjahr

2018 beliefen sich auf eine Höhe von 2 172 696 Euro.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einen kleinen Moment, Herr Bothe! - Diesmal ist es nicht im Plenum zu laut, sondern insbesondere an der Regierungsbank. Ich bitte darum, es auch dort ein bisschen ruhiger werden zu lassen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Kalkuliert wurden von der Pflegekammer jedoch Einnahmen in Höhe von 3 453 600 Euro. Dies hat sich aufgrund des Widerstands der Pflegekräfte nicht realisieren lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Cashflow und die momentanen liquiden Mittel der Pflegekammer vor dem Hintergrund der ausstehenden Forderungen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Beratungsleistungen für Mahn- und Gerichtsverfahren der Pflegekammer Niedersachsen vor dem Hintergrund des ohnehin schon andauernden Konflikts um die Pflegekammer?

3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um den Konflikt zwischen den Kammergegnern und Kammerbefürwortern beizulegen?

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Bothe. - Es antwortet Ihnen Frau Gesundheitsministerin Dr. Reimann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir folgende Vorbemerkungen:

Wir haben uns in den vergangenen Monaten hier im Plenum immer wieder mit der Pflegekammer befasst. Auch heute und morgen steht das Thema auf der Tagesordnung.

Die rechtlichen Bedenken gegen die Errichtung einer Pflegekammer sind nach den Urteilen des

OVG Lüneburg vom August dieses Jahres ausgeräumt.

Ich habe unsere vorangegangenen Diskussionen zum Anlass genommen, eher mit der Evaluierung der Pflegekammer zu beginnen. Die Firma Kienbaum hat Anfang September den Auftrag erhalten und wird die Pflegekammer schon während der Evaluierung beraten, damit diese Organisation und ihre Angebote verbessert werden. Das ist eine wichtige und notwendige Gelegenheit für diese neue Organisation, sich zu professionalisieren. Dabei werden auch die typischen Verwaltungsabläufe der Mitgliederbetreuung analysiert. Das gilt auch und gerade für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Zu 1: Mit Stand vom 13. November dieses Jahres konnte die Pflegekammer Beitragseinnahmen für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt 3 930 400 Euro verzeichnen. Die Zahlungsfrist für das Beitragsjahr 2019 ist noch nicht abgelaufen, sodass es sich insoweit um einen Zwischenstand handelt. Die Liquidität der Pflegekammer ist somit nicht gefährdet.

Zu 2: Rechtsaufsichtlich ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Pflegekammer Niedersachsen Beratungsleistungen für Mahn- und Gerichtsverfahren in Anspruch nimmt. Im Haushaltsplan der Pflegekammer für das Jahr 2019 sind Mittel für Beratungsleistungen in Höhe von insgesamt 278 326,68 Euro eingestellt, die auch die Ausgaben für die gerichtliche Vertretung der Pflegekammer sowie eventuelle Gerichtskosten umfassen.

Zu 3: Wie bereits ausgeführt, werden derzeit die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer evaluiert. Die Firma Kienbaum als unabhängiges Institut erhielt im September den Auftrag, diese Evaluation durchzuführen. Wegen der Kritik an der Pflegekammer wurde der Beginn um ein halbes Jahr vorgezogen. Die Landesregierung erwartet, dass auf Basis aussagekräftiger und neutraler Informationen die Diskussion um die Pflegekammer Niedersachsen versachlicht werden kann.

Selbstverständlich sind die vorgetragenen Bedenken gegen die Pflegekammer in die Konzeption der Evaluation eingeflossen. So wird die Firma Kienbaum beispielsweise die Einbindung der Pflegefachkräfte aus der Praxis in die inhaltliche Arbeit besonders in den Blick nehmen. Sie wird auch qualitative Interviews mit externen Expertinnen und

Experten führen. Dabei wird auf eine ausgewogene Auswahl von verschiedenen Organisationen, Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen geachtet. Schließlich sind in den Beirat zur Evaluation auch Personen berufen worden, die eine kritische Haltung zur Pflegekammer Niedersachsen einnehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich abschließend sagen: Wir haben im Pflegebereich weitaus mehr aktuelle Themen als die Pflegekammer.

Die drängendsten Aufgaben gehen wir mit der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, kurz: KAP.Ni, an. Im Oktober, im letzten Plenarabschnitt, habe ich Sie über die wesentlichen Ergebnisse informiert. Mit der Umsetzung sind wir auf einem guten Weg. Bereits Anfang Dezember werden die ersten Gespräche zur Anhebung der Vergütungen stattfinden.

Auch die Auswertung der Verbandsbeteiligung zum Niedersächsischen Pflegegesetz wird in Kürze beginnen. Die Verbesserung der Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen wird also nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Auch die Pflegekammer wirkt im Übrigen tatkräftig an dem von der Konzertierten Aktion vereinbarten Maßnahmenpaket mit.

Die Ergebnisse der Studie zur Zeitarbeit werden bis Ende des Jahres vorliegen und sollen als eine Grundlage für die Entwicklung von Rückgewinnungsprogrammen dienen.

Lassen Sie uns gemeinsam weiter an den notwendigen Verbesserungen im Pflegebereich arbeiten! Die spezifischen Kompetenzen und Sichtweisen der Pflegekammer sollten wir dabei als wertvolle Ergänzung in der Selbstverwaltungsarbeit nutzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt jetzt der Abgeordnete Bothe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die Pflegekammer Niedersachsen im Dezember einen Winterempfang durchführen wollte und vor Kurzem bekannt wurde, dass dieser

aufgrund der Absagen verschiedener Fraktionen und Persönlichkeiten nicht stattfindet: Gab es Gespräche zwischen dem Sozialministerium - der Ministerin, dem Staatssekretär oder anderen Mitarbeitern des Ministeriums - und der Pflegekammer Niedersachsen, um diese von der Absage dieser Veranstaltung zu überzeugen?

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Frau Ministerin!

Herzlichen Dank für die Frage. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich steht mein Haus als Rechtsaufsicht in kontinuierlichem Austausch mit der Pflegekammer. Zu den Aufgaben einer Kammer gehört, den Dialog mit der Politik zu suchen. Wenn ein solcher politischer Dialog aber nicht zustande kommen kann, dann macht eine solche Veranstaltung keinen Sinn. Diese Einschätzung haben wir der Kammer auch mitgeteilt.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Danke vielmals. - Herr Bothe hat nun eine weitere Zusatzfrage für die AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Kammerversammlung für ihre Mitglieder eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro pro Sitzung plus Reisekosten veranschlagt, ob dies bei ausbleibenden Zahlungen und hohem Widerstand der Pflegekräfte nicht unangemessen ist.

(Beifall bei der AfD)

Frau Ministerin Dr. Reimann wird Ihnen antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich erinnern, dass wir hier schon einmal über die Aufwandsentschädigungen diskutiert haben. Diese Aufwandsentschädigungen

liegen im Vergleich zu den anderen Kammern, in denen solche Entschädigungen gezahlt werden, im unteren Bereich. Ihre Höhe ist im Übrigen öffentlich und für alle einsehbar. Das ist nur bei der Pflegekammer so.