Protocol of the Session on November 20, 2019

(Beifall und Heiterkeit)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Wir sind alle glücklich, dass Hermann Grupe wohlbehalten unter uns weilt.

Jetzt erhält abschließend Frau Ministerin OtteKinast das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Niedersachsen wächst die Zahl der Haustiere, die zur besseren Identifizierung mit einem Transponder gekennzeichnet sind. Allerdings können die für den Straßenverkehr zuständigen Behörden im Falle des Auffindens von lebendigen oder toten Haustieren diese nicht identifizieren und deren Besitzer nicht ausfindig machen, da sie über keine speziellen Chiplesegeräte verfügen.

In Niedersachsen ist die Kennzeichnung von Hunden mit Transpondern und Registrierung Pflicht. Das haben wir heute schon zweimal gehört. Die Kontrolle dieser Rechtsvorgabe liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden.

In Zusammenhang mit der Kontrolle der Rechtsvorgabe ist auch das Vorhandensein von Lesegeräten erforderlich. Sofern Gemeinden Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen erlassen haben, liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle der Vorgaben ebenfalls bei den Gemeinden.

Ist eine Kennzeichnung mittels Transponder vorgesehen, liegt auch die Ausstattung mit Lesegeräten zur Überwachung der Kennzeichnungspflicht in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde.

Werden lebende Fundtiere bei der zuständigen Gemeinde gemeldet oder abgegeben, liegt das schnelle Auffinden des Tierhalters unter anderem aus Kostengründen auch im Interesse der Gemeinde. Sofern die Gemeinde kein Lesegerät griffbereit haben sollte, sind zumeist Tierheime und Tierschutzvereine, derer sich die Gemeinden zur Aufbewahrung der Fundtiere bedienen, mit diesen Lesegeräten ausgestattet.

Eine ergänzende Ausstattung der Polizeidienststellen und Straßenmeistereien mit Lesegeräten ist demnach nicht erforderlich, da bei Fundtieren zum

Zweck der Feststellung des Tierhalters bereits Lesegeräte an zentralen Stellen in den Gemeinden vorhanden sein sollten.

Beim Auffinden toter Haustiere haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Beseitigungspflichten gemäß tierseuchenrechtlicher Bestimmungen. Das haben wir auch schon gehört. Es ergibt sich daraus jedoch keine Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Kennzeichnung und keine Verpflichtung zur Dokumentation aufgefundener Tiere.

Die Ausstattung von Polizeidienststellen und Straßenmeistereien mit Lesegeräten durch die Landesregierung sowie deren Verwendung wäre aus Kostengründen und aufgrund personeller Ressourcen - es sind eben nicht nur die Kosten für die Lesegeräte, sondern auch die personellen Ressourcen - nicht zielführend und nicht begründbar.

Sofern ein Auslesen der Chipnummer durch die Einsatzkräfte beim Auffinden verendeter Tiere erfolgen soll, ist in ländlichen Regionen zudem der Weg zu den Tierheimen oder zur Gemeindeverwaltung häufig näher als zu den jeweiligen Dienststellen, da nicht alle Einsatzfahrzeuge mit Lesegeräten ausgestattet werden können.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in der 40. Sitzung am 6. November 2019 beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist dieser Ablehnung in der Sitzung am 13. November 2019 gefolgt. Auch die Landesregierung lehnt aus den zuvor genannten Gründen den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können jetzt zur Abstimmung kommen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/3607, ablehnen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Es gibt Gegenstimmen von Grünen, FDP und AfD. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 30.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratung: a) Bildung in der digitalisierten Welt - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2898 - b) Technik alleine macht nicht glücklich - Schulen nicht alleine lassen: Schaffung einer umfangreichen, pädagogisch fundierten Digitalisierungsstrategie an Schule - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3367 - c) Chancen des „DigitalPakt Bildung“ und des Grundgesetzes für die Bildung nutzen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/3425 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 18/5089

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zunächst hat sich Frau Kollegin Wulf für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Digitalpakt Bildung ist auf dem Weg, und 520 Millionen Euro stehen dem Land Niedersachsen für die Schulen zur Verfügung. Das ist ein erster Schritt auf einem langen Weg, den wir gehen werden, zur Bildung in einer digitalen Welt. Neben Technik, die nun die zwingende Voraussetzung für Digitalisierung ist, brauchen wir aus unserer Sicht auch eine Landesstrategie, und genau da setzt unser Antrag an.

Bildung in einer digitalen Welt ist eben nicht nur Technik. Im Mittelpunkt stehen immer eine bessere Bildung und eine bessere Pädagogik. Das ist kein Selbstläufer, denn - wie ich schon sagte -: Ohne Technik funktioniert es nicht. Deshalb gehen wir in diesem Antrag auf drei Schritte ein.

Der erste ist die Schaffung von digitalen Lernumgebungen. Bildung in einer digitalen Welt funktio

niert eben nicht ohne Breitbandanschluss aller Schulen, und deshalb bin ich der Landesregierung sehr dankbar, dass wir über den Masterplan Digitalisierung jetzt beschlossen haben, alle Schulen bis 2021 ans Glasfasernetz anzuschließen.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Da sind wir gespannt!)

- 75 % haben wir schon, Frau Hamburg, das hat der Minister heute berichtet. Die Landesregierung wird auf diesem Weg auch weitergehen.

In Schulen müssen digitale Lernumgebungen aufgebaut werden. Dafür haben wir nicht den Masterplan, sondern den Digitalpakt. Wofür stehen hier Gelder zur Verfügung? Für bessere Vernetzung von Schulgebäuden - WLAN-Ausleuchtung -, Einrichtung - und jetzt geht es schon wieder ein bisschen mehr an die Pädagogik heran - von Lernplattformen, Kommunikationsplattformen und Arbeitsplattformen und auch für die Anschaffung von interaktiven Tafeln.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass Schüler-Tablets, die ja häufig im Mittelpunkt der Debatte stehen, nur begrenzt gefördert werden und dass Bildung in einer digitalen Welt auch sehr gut ohne Tablets möglich ist. Ich habe mir das in mehreren Schulen angesehen.

(Björn Försterling [FDP]: Deswegen haben Sie sie jetzt bei den Lernmitteln herausgestrichen!)

- Ganz im Gegenteil: Wir müssen darauf achten, dass die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gerade in der Grundschule auch haptisch vermittelt werden, dass eine Handschrift noch eine Rolle spielt. Das Tablet kann frühestens in den oberen Jahrgängen eine Rolle spielen, in der Grundschule kann es allerhöchstens ein ergänzendes Lernmittel sein.

(Zustimmung von Julia Willie Ham- burg [GRÜNE])

- Danke schön, Frau Hamburg.

Digitale Lernumgebungen müssen administriert werden, und deshalb bin ich dem Land sehr dankbar, dass der Eigenanteil von 10 % im Digitalpakt übernommen wurde, um die Kommunen nicht noch mehr zu belasten. Das sind 50 Millionen Euro.

Wir wissen, dass für die Digitalisierung natürlich mehr IT-Administratoren eingestellt werden müssen, um mit den neuen digitalen Lernumgebungen besser umzugehen. Damit wir langfristig Fachkräf

te in diesem Bereich haben, bitten wir die Landesregierung, hier ein eigenes Modul Schul-IT zu entwickeln, um Wissen zu standardisieren und aus der Schul-IT auch wirklich einen Beruf zu machen, damit eventuell sogar Schüler ihre Ausbildung bei der Kommune machen, die vielleicht vorher schon in der Informatik AG waren oder auch in der Schule selber, und ihr Know-how hier umsetzen können.

Das ist nur der erste Schritt. Wir sprechen von digitalen Lernumgebungen.

In einem zweiten Schritt geht es natürlich darum, digitale Kompetenzen in den Curricula zu verankern. Ich möchte einige Beispiele dafür nennen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einen kleinen Moment, Frau Wulf! - Hier findet gerade eine Völkerwanderung statt. Vielleicht können wir die erst einmal ordnen. Der Herr Ministerpräsident war jetzt -

(Zuruf: Nicht gemeint!)

- mit gemeint.

(Heiterkeit)

Und Karl-Heinz Hausmann auch!

Also, es ging darum, dass digitale Kompetenzen in den Curricula verankert werden. Ich möchte einige nennen.

Zum Beispiel: digitale Medien verstehen und reflektieren, sicher in digitalen Umgebungen agieren, persönliche Daten schützen und die Privatsphäre im Netz schützen. Aber natürlich geht es auch darum, technische Probleme zu lösen und den Einsatz technischer Werkzeuge zielgerichtet auszuwählen.