Vielen Dank, auch für die Diskussion. Ich glaube, dass unsere Debatte und gerade die Öffentlichkeitsarbeit viele in der Gesellschaft mitgenommen haben, sich viel intensiver um diese Frage zu kümmern, als es vielleicht in der Vergangenheit der Fall war.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Meine Damen und Herren, wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4720 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist eindeutig. Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/3665 unverändert annehmen will, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr 2017 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 18/4572 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/4644
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung dem Landesrechnungshof für die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben zu Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Meine Damen und Herren, ich höre keinen Widerspruch, deswegen stimmen wir jetzt ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen und die erbetene Entlastung erteilen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Das ist einstimmig gemäß der Beschlussempfehlung erfolgt.
Tagesordnungspunkt 30: Abschließende Beratung: Niedersächsische Offensive für bezahlbares Wohnen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3925 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/4702
- Herr Kollege Dr. Saipa, wollen Sie die Beratung draußen fortsetzen oder vielleicht lieber zuhören? - Danke schön, sehr entgegenkommend.
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Stephan Bothe. Bitte sehr, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wenn ich hier eines in den letzten zwei Jahren gelernt habe, dann ist es das, dass es leider nicht immer darum geht, recht zu haben, sondern am Ende nur darum, Recht zu bekommen.
Dass wir mit unserem Antrag „Niedersächsische Offensive für bezahlbares Wohnen“ in allen zentralen Punkten recht gehabt haben, zeigte die Anhörung der Landesregierung.
So war eine unserer Hauptforderungen, wieder eine Landeswohnungsbaugesellschaft ins Leben zu rufen, nachdem die NILEG 1995 von der SPDRegierung an die NORD/LB ausgegliedert worden war und CDU und FDP 2005 nicht verhindern konnten, dass diese dann an Spekulanten verscherbelt wurde.
Das Fachministerium bestätigte in der Anhörung - ich zitiere -, dass es in Zukunft darum gehen muss, zu erreichen, dass „Bauland und Boden noch stärker, als es in der Vergangenheit der Fall war, in das Eigentum der öffentlichen Hand überführt werden können“. Und dass es darum gehen muss, „wie Wohnraum, der auf Grundstücken im Besitz der öffentlichen Hand errichtet wird, in öffentlicher Hand bleiben kann“. Denn es geht darum, „bezahlbares Wohnen auf Dauer zu sichern und vor allen Dingen Bauland und Boden der Spekulation
zu entziehen“. Dann kann man „zu einem späteren Zeitpunkt einen zweiten Akteur, nämlich eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, aufbauen, die dann auch Bestandshalter“ ist.
Werte Kollegen, es wäre wichtig gewesen, auch auf der Grundlage der Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum, heute ein starkes Signal abzugeben, welches die Schaffung einer Landeswohnungsbaugesellschaft befürwortet. Denn eine Landeswohnungsbaugesellschaft, wie es das Fachministerium in der Unterrichtung bestätigt hat, würde nicht als direkter Konkurrent zu kommunalen Strukturen bestehen, sondern nur dort agieren, wo keine Strukturen oder wo schwache Strukturen vorhanden sind, und dort als Unterstützer agieren.
Weiterhin bestätigte das Fachministerium, dass die Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren von elementarer Wichtigkeit sei. Hier wäre die Digitalisierung eine wichtige Lösung, die weiter vorangetrieben werden muss. Denn für viele Antragsteller ist die Wartezeit doch nur zum Verzweifeln.
Auch weitere Punkte aus unserem Antrag wie die Stärkung der NBank oder die Anpassung der Baunutzungsverordnung und die Forderung nach einer Ausweitung der Gebiete für geförderten Wohnraum sind Aspekte, die die Baulandkommission ebenfalls empfiehlt und die in das NEZWO, also in das Niedersächsische Gesetz zur Erschaffung zusätzlichen Wohnraums, einfließen sollten.
Wir als AfD-Fraktion bleiben dabei: In Zeiten, in denen beispielsweise die Politik in Berlin durch sozialistische Mietendeckel und Enteignungsgesetze an ganz dunkle Kapitel in unserer Geschichte erinnert, sind kluge Ideen gefragt,
(Wiard Siebels [SPD]: Dunkle Kapitel! Darauf muss man erst einmal kom- men! Dazu fällt mir nichts mehr ein!)
Vor dem Hintergrund einer Wohnungsnot in den Ballungsgebieten, welche die Ursache einerseits in einer teurer werdenden Mobilität und vermehrten Singlehaushalten und in einer verantwortungslosen Einladung zur Massenimmigration und Familiennachzug andererseits hat, zeigt unser Entschließungsantrag einen Fahrplan auf, welcher - finanzierbar, gerecht und sozial verträglich - die Wohnungsnot in Niedersachsen nachhaltig lindern kann.
Werte Kollegen, ich sagte eingangs: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Mein Fazit aus dieser ganzen Beratung ist: Wir haben recht, wir haben von der Landesregierung auch Recht bekommen, aber Ihnen sind parteipolitische Spielchen wichtiger, und deswegen werden Sie diesen Antrag jetzt ablehnen - zum Schaden der Bürger in Niedersachsen.
Danke, Herr Kollege Bothe. - Für die FDP-Fraktion hat sich nun die Kollegin Susanne Victoria Schütz gemeldet. Bitte sehr, Frau Kollegin!
Danke sehr. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann offensichtlich aus einer Unterrichtung - das war es nämlich - durch die Landesregierung komische Sachen heraushören.
Die Vorschläge der AfD zur Schaffung günstigen Wohnraums sind in unseren Augen kein wirklich zielführender Beitrag zur Lösung des Problems. Ein Teil der Ideen zum Thema Förderung hätte sich erübrigt, wenn sich die Kollegen einmal mit den aktuellen Förderbestimmungen und den tatsächlichen Angeboten der NBank näher beschäftigt hätten. Die Details wurden bei der Unterrichtung noch einmal erklärt. Die tolle Idee, Baugenehmigungen per Erlass einfach so beschleunigen zu wollen, hat in der Form schon etwas von: Ich beschließe jetzt, dass morgen gutes Wetter ist. - So einfach ist es aber nicht.
Leider hat die Länge der Verfahren zum Teil auch mit der personellen Ausstattung der Bauämter und einem leergefegten Fachkräftemarkt zu tun. Vor allem aber kann man sicherlich nicht alle Bauvorhaben über einen Kamm scheren. Für Einfamilienhäuser geht das Antragsverfahren natürlich um einiges schneller als für Schulen, Krankenhäuser oder Sonderbaumaßnahmen. Dabei ist die Komplexität der Abstimmung doch eine andere, und es bedarf mehr Zeit.
Nahezu gruselig finde ich den Ansatz, das Land solle bei den Kommunen die Einrichtung von Milieuschutzgebieten einfordern. Meine Herren - die Dame ist gar nicht anwesend -, es ist die alleinige Entscheidung der Kommunen, was vor Ort ein sinnvolles Instrument ist, um bezahlbaren Wohn
raum zu schaffen. Abgesehen davon sind Milieuschutzgebiete auch wahrlich kein Allheilmittel - im Gegenteil, sie werden von vielen sehr kritisch gesehen.
Eine solche zentralistische Denkweise offenbart sich auch in dem Ruf nach der Landeswohnungsbaugesellschaft. Die würde in unseren Augen nicht die sehr, sehr unterschiedlichen Bedingungen vor Ort und die städtebaulichen Voraussetzungen in angemessener Weise kennen und berücksichtigen können. So kann sie auch nicht zu einer Lösung des Problems beitragen. Das können wieder die Kommunen vor Ort am besten in Zusammenarbeit mit örtlichen Baugesellschaften, Kooperationen mit benachbarten Gesellschaften, Baugenossenschaften, privaten Bauträgern und Ähnlichen.
Die Begründung der AfD bei der Einbringung des Antrags war noch einen Zacken schärfer: Weil Fördergelder nicht abgerufen würden, müsse man eine Instanz schaffen, die diese Gelder dann abruft. - In meinen Augen ist das ein abenteuerliches Argument. Da ist Geld, das in einem Jahr nicht abgerufen wurde. Dann würde ich einmal nach den Ursachen forschen und nicht überlegen, wo ich jemanden herbekomme, der es auf den Kopf haut. Es ist ja auch nicht so, dass sich die Gelder zum Jahresende irgendwie mit einem leisen Zischen auflösen. Das sind letztlich alles Steuergelder, und wir sollten sensibel mit ihnen umgehen.
Ein solches Sammelsurium überholter, falscher und unangemessener Forderungen können wir nur ablehnen. Die Freien Demokraten haben dagegen sinnvolle Lösungen vorgelegt, um Bauen mit unseren Vorschlägen zur Änderung der Bauordnung schneller und günstiger zu machen: Pkw
Stellplätze kritisch hinterfragen, Typengenehmigungen einführen, Verdichtung, Aufstocken und Dachausbauten vereinfachen. So schafft man günstigen Wohnraum!