Protocol of the Session on October 23, 2019

Frau Schneckenberger bitte ich, nach vorne zu kommen und sich - von mir aus gesehen links vom Rednerpult - vor die Bank der Landesregierung zu stellen. Ich werde mich gleich zu Frau Schneckenberger stellen und sie bitten, den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorge

schriebenen Eid zu leisten. Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte nun alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Frau Schneckenberger, ich möchte Sie nun bitten, den Eid zu sprechen.

Anette Schneckenberger:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank, Frau Schneckenberger. Ich darf Ihnen im Namen des Landtages herzlich gratulieren und wünschen, dass Sie bei der Mitwirkung an den Entscheidungen des Staatsgerichtshofes dem Wohle der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger dienen.

(Starker, anhaltender Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.14 Uhr bis 15.46 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir können die Nachmittagssitzung starten. Sie haben sich hoffentlich alle gut gestärkt oder auch ein bisschen ausgeruht, je nach Bedarf. Ich sehe noch viele Kolleginnen und Kollegen in der Annäherung, aber ich denke, wir sollten mit den Beratungen beginnen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das gilt auch für das Präsidium! Das ist ja auch noch leer!)

- Das Präsidium ist das Spiegelbild des gesamten Parlaments. So halten wir das auch.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1598 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/4678 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/4900

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratung ein. Herr Minister Boris Pistorius, ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche schreitet seit Jahren immer

schneller voran. Die öffentliche Verwaltung muss hier Schritt halten. Das erwarten die Menschen in Niedersachsen zu Recht. Die Niedersächsische Landesregierung arbeitet deshalb intensiv und gezielt an der weiteren Digitalisierung der Verwaltung. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes ist dafür ein ganz wichtiger weiterer Baustein.

Der Entwurf enthält in Artikel 1 das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit - abgekürzt: NDIG -, ein zentrales Vorhaben der Regierungskoalition. Dieses Gesetz wird nachhaltig zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung der Verwaltung beitragen. Gleichzeitig

legt es eine wichtige Grundlage, um Informationssicherheit in den Verwaltungen zu gewährleisten.

Durch das Gesetz wird außerdem die EU-Richtlinie 2014/55 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen für Niedersachsen umgesetzt.

Nicht zuletzt schafft das NDIG die Basis für eine frühzeitige und kostensparende Umsetzung der Vorgaben des Bundes beim Onlinezugangsgesetz.

Wesentliche Punkte sind dabei:

erstens die flächendeckende Schaffung einheitlicher elektronischer Zugänge zu allen Kommunal- und Landesbehörden,

zweitens die verpflichtende sukzessive Einführung der elektronischen Akte in den Landesbehörden,

drittens die Einführung und der Ausbau einer medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse innerhalb der Landesverwaltung,

viertens der Ausbau des elektronischen Verwaltungsportals des Landes und die Einrichtung von Nutzerkonten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen als Grundlage für die umfassende Digitalisierung der Verwaltung,

fünftens die Erweiterung der elektronischen Bezahl- und Rechnungsstellungsmöglichkeiten,

sechstens schließlich eine hohe Absicherung unserer IT-Systeme vor Gefahren aus dem Cyberraum.

Die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben wird durch standardisierte IT-Lösungen, sogenannte Basisdienste, sichergestellt. Diese Basisdienste sind vom Land bereitzustellen und werden - das ist besonders wichtig - auch den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Klar ist: Wir können das Thema Digitalisierung überhaupt nur dann seriös angehen, wenn wir gleichzeitig der Informationssicherheit höchsten Stellenwert einräumen. Als öffentliche Verwaltung sind wir dabei naturgemäß besonders gefordert. Es geht darum, die von Bürgerinnen und Bürgern in den Verwaltungen verarbeiteten Daten zuverlässig zu schützen. Diesen Anforderungen trägt der vorliegende Gesetzentwurf in seinem dritten Teil zur Informationssicherheit Rechnung. Nicht zuletzt schafft er auch die verfassungsmäßigen Grundlagen für den Einsatz der modernen Sicherheitstechnik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der aktuellen Berichterstattung wurde zum Teil der Anschein erweckt, das Internet werde überwacht, oder es werde eine Totalüberwachung vorgenommen. Genau das Gegenteil ist der Fall! Das Gesetz schafft die Voraussetzung, damit auch in Zukunft die Bürgerdaten sicher und zuverlässig von den Behörden verwahrt werden. Und um das klarzustellen: Es geht ausdrücklich um den Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger, die auf den ITSystemen der Verwaltung verarbeitet werden.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es geht um die Kommunikation in der Verwaltung und zwischen Bürger und Verwaltung, nicht um die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Wenn wir diese Schutzmaßnahmen nicht ergreifen, dann wären die Daten der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr. Das haben wir ganz aktuell in Neustadt am Rübenberge gesehen. Ich sage es hier noch einmal ganz klar: Das NDIG verbietet ausdrücklich, die Daten der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihre persönlichen Lebensumstände und ihre Intimsphäre auszuwerten oder sie gar zu überwachen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte stellt zu Recht besonders hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das NDIG greift das auf und geht sehr, sehr sorgsam mit den Grundrechten um. All diejenigen, die Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung fordern, dürfen dabei nicht die Sicherheit der Daten vergessen. Das wäre höchst fahrlässig.

Um den Präsidenten des BSI, des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, zu zitieren:

„Früher hieß es: Ohne Sicherheit keine Freiheit - in Bezug auf die Digitalisierung muss es heute heißen: Ohne Cyber-Sicherheit ist keine Digitalisierung erfolgreich.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung des NDIG erreichen wir einen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und sicheren digitalen Verwaltung in Niedersachsen. Es wird dafür sorgen, dass die Digitalisierung der Verwaltung auf eine zuverlässige, auf eine verlässliche Basis gestellt und den laufenden Projekten neue Schubkraft verliehen wird. Wir gehören damit gerade mit Blick auf die IT-Sicherheit zu den Vorreitern in Deutschland.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Jetzt folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Bernd Lynack. Bitte sehr, Herr Lynack!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung - ein Begriff, der nicht nur bei uns in der Politik in aller Munde ist. Oft denken wir dabei an die grundlegenden strukturellen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die auf uns zukommen, nicht zuletzt an die großen Chancen, die sich im Zuge der Digitalisierung bieten, wie beispielsweise das Modellprojekt zur Telemedizin, das Ministerin Dr. Carola Reimann in der vergangenen Woche gestartet hat.

Nicht selten wird vergessen, dass die Digitalisierung kein Prozess ist, der erst vor uns liegt, sondern dass wir uns bereits mittendrin befinden und uns fortlaufend damit beschäftigen müssen. In unserem Alltag erledigen wir viele Dinge mittlerweile ganz selbstverständlich über das Smartphone oder über den Computer. Es ist einfach, praktisch, leicht, schnell und bequem, nicht nur Arbeits-, sondern auch Alltagsangelegenheiten digital zu lösen.

Die Zeiten, in denen die wenigsten Menschen noch einen Überweisungsträger ausfüllen, sondern stattdessen ihr Smartphone nehmen, die Rechnung abfotografieren und dann die Überweisung in Auftrag geben oder zumindest von zu Hause aus eine Onlineüberweisung tätigen, sind doch längst da. Es wird Zeit, dass auch unsere Verwaltungen auf der Höhe der Zeit sind und ähnliche Services anbieten und zur Verfügung stellen.

Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, sind ohne jeden Zweifel eine große Chance - und eine Herausforderung zugleich. Das gilt nicht nur für unsere Verwaltung. Für uns als SPD-Fraktion stehen neben den Bediensteten auch die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Sie alle sollen ihre Behördengänge bzw. ihre Arbeit schneller und komfortabler erledigen können - so, wie wir es von anderen Stellen bereits längst gewohnt sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Dank gilt zunächst einmal unserem Innenminister Boris Pistorius, der dieses wichtige Projekt maßgeblich vorangetrieben hat. Herr Minister, ganz herzlichen Dank! Und geben Sie diesen Dank unserer Frakti

on bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiter.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Bürgerinnen und Bürger können von ihrem Staat zu Recht erwarten, dass alle Institutionen und Behörden ein Angebot vorhalten, das auf der Höhe der Zeit ist. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlagen dafür. Eine funktionsfähige digitale Verwaltung hat nicht zuletzt mit Blick auf die notwendige Barrierefreiheit enorm an Bedeutung gewonnen. Jetzt können wir vielen Menschen, die darauf angewiesen sind, den direkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen unserer Verwaltung geben und so ein Mehr an Teilhabe ermöglichen.