Eine ersatzlose Streichung dieser Finanzierungsmöglichkeit, wie Sie sie vorsehen, würde einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Finanzierungshoheit der Kommunen darstellen. Das ist weder notwendig noch angemessen. Deshalb ist es abzulehnen.
Zu verantwortungsbewusster Politik gehört es deshalb, die Kommunen zu stärken und eben nicht immer wieder nach neuen Möglichkeiten zu suchen, ihre Rechte zu beschneiden. Letzteres scheint Ihr Ziel zu sein.
Zu verantwortungsbewusster Politik gehört es natürlich auch, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und die Interessen der Kommunen sind kein Gegensatz. Sie bedingen einander, meine Damen und Herren. Die vorliegende Beschlussempfehlung der Regierungsfraktionen zeigt, wie das funktioniert.
- Wenn auch Herr Dr. Siemer Zeit dafür hätte, wäre das schön. - Frau Pieper auch! Wir wollen abstimmen!
Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Bei der FDP. Gibt es Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen.
Wir kommen zu Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen.
Wir kommen zu Artikel 2/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Danke.
Wir kommen zu Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Wie gehabt. Gibt es Enthaltungen? - Danke sehr.
Wir kommen zur Gesetzesüberschrift. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist dann auch hier so beschlossen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen möchten, sich vom Platz zu erheben. - Die, die dagegen stimmen möchten, mögen sich jetzt bitte erheben. - Und bei Enthaltung jetzt aufzustehen! - Vielen Dank.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/1839 ablehnen will, den bitte ich nunmehr um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.
Wer Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 2128/02/16, 3325/02/17, 250, 265, 309, 541, 670, 927, 928, 990 und 1037 einschließlich der Folgesätze 1 bis 16 für erledigt erklären und die Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichten möchte, den bitte ich nunmehr um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so abgestimmt.
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Erdgas- und Erdölbohrungen im niedersächsischen Wattenmeer - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4824
von Öl und Gas im niedersächsischen Wattenmeer beenden - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4823
Zur Einbringung hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Meta Janssen-Kucz gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wattenmeer ist einfach außergewöhnlich: ein Wunderwerk der Natur. Jeder, der mal da war, wird das bestätigen können. Es wird vom Wind und von den Gezeiten ständig neu geformt. Pflanzen und Tiere passen sich dieser wechselnden Landschaft an.
Das Wattenmeer bietet ein Zuhause für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Rund 10 000 Tier- und Pflanzenarten sind dort zu Hause, die woanders sehr, sehr selten sind.
Vor zehn Jahren wurde das deutsche und niederländische Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe anerkannt. Das ist ein „Nobelpreis für Natur“ - so hieß es damals beim Festakt. Das Wattenmeer ist neben dem Great Barrier Reef in Australien und den Galapagosinseln in Ecuador eines von 50 marinen Welterbegebieten. Die UNESCO bezeichnet diese als Kronjuwelen der Ozeane.
Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen, wir alle gemeinsam sind in der Verantwortung, dieses niedersächsische Kronjuwel zu schützen und zu erhalten. Dafür gibt es den Nationalpark Wattenmeer. Wer das Wattenmeer schützen will, muss alle Handlungen ausschließen, die dieses einmalige Ökosystem gefährden.
Meine Damen und Herren, es reicht nicht, hier im Parlament seitens des Wirtschaftsministeriums darauf hinzuweisen, dass das LBEG anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften alles wunderbar ergebnisoffen prüft, und ansonsten gebe es ja bundesrechtliche Vorschriften, die das irgendwie vorgäben. Nein, wir müssen uns mit dem Landesrecht beschäftigen, mit dem Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, und endlich überfällige Änderungen vornehmen.
Es ist doch offensichtlich: Die Öl- und Gasförderung im Wattenmeer ist mit den Schutzzielen des Nationalparks und des UNESCO-Welterbes unvereinbar. Die Förderung von Öl und Gas ist mit Risiken verbunden, auch wenn seitens der Industrie, teilweise auch des Landesbergamtes immer wieder versichert wird, dass ja eigentlich gar nichts schiefgehen kann. Aber die Geschichte vermeintlich sicherer Technik zeigt uns: Es gibt keine absolute Sicherheit. Die jüngsten Leckagen im Landkreis Gifhorn oder die Megaleckage in Emlichheim in der Grafschaft Bentheim, aber auch die Erdbeben in den Förderregionen machen das mehr als überdeutlich.
Meine Damen und Herren, auf hoher See, im Weltnaturerbe Wattenmeer, wird Neuland betreten. Wie will man eigentlich mit den austretenden und geförderten giftigen Bohrschlämmen umgehen? Wie will man sie sicher an Land bringen? Wie will man sie entsorgen? Wie soll das überhaupt funktionieren mitten auf dem Meer? Letztendlich - davon gehe ich aus - werden die giftigen Bohrschlämme in der Nordsee landen, wenn dieses Genehmigungsverfahren so weiterläuft.
Was ist mit den Erdbeben, mit möglichen Seebeben? Welche Auswirkungen haben sie auf Inseln, auf die Küste, auf Flora und Fauna im Weltnaturerbe?
Meine Damen und Herren, im niedersächsischen Wattenmeer muss das Vorsorgeprinzip gelten. Wir brauchen ein ganz klares Verbot der Öl- und Gasförderung.
Einen kleinen Moment, Frau Janssen-Kucz! - Ich würde gerne die Kolleginnen und Kollegen bitten, etwas ruhiger zu werden. Es ist wirklich viel zu laut.
Wie gesagt, wir brauchen ein Vorsorgeprinzip im niedersächsischen Wattenmeer. Wir brauchen ein ganz klares Verbot der Öl- und Gasförderung. Wenn wir die niedersächsischen Interessen und
die Interessen der Menschen, insbesondere auf Borkum mitten im Weltnaturerbe Niedersächsisches Wattenmeer, mit vollem Einsatz vertreten wollen, muss es eine klare Absage an die Öl- und Erdgasförderung geben. Der beste Ort, damit anzufangen, ist das Wattenmeer.