Es geht um eine Querbohrung von den Niederlanden in das deutsche Gebiet hinein. Dafür gibt es bisher keine Genehmigung seitens des LBEG.
Bei der Fundbohrung handelt es sich um die bereits im September 2017 auf niederländischem Gebiet abgeteufte Erkundungsbohrung „Ruby“ - das habe ich bereits erwähnt -, die zukünftig als Förderbohrung genutzt werden soll.
Nach derzeitigem Kenntnisstand, Herr Abgeordneter, ist davon auszugehen, dass möglicherweise ein Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung besteht und dass das LBEG mithin auf diesen ersten Antrag hin - ich wiederhole: da stehen drei verschiedene Anträge im Raum - eine Bewilligung zu erteilen hat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt die Kollegin Dr. Liebetruth. Bitte sehr!
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Was ist der aktuelle Diskussionsstand bei dem vom Umweltministerium durchgeführten Dialog mit Umweltverbänden, Wasserwirtschaft und Erdgasindustrie im Hinblick auf das dringend benötigte Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten?
Soweit mir bekannt, hat der dazu eingerichtete Arbeitskreis mit den verschiedenen Stakeholdern jetzt sechsmal getagt.
Wir wissen, dass das niedersächsische Umweltministerium eine entsprechende Änderung des niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungs
gesetzes auf den Weg gebracht hat. Es gibt einen entsprechenden Antrag der Fraktionen, dieses aufzugreifen. Es wird noch bis zum Jahresende zu prüfen sein: Wie gehen wir mit Bohrungen in Trinkwasserschutzgebieten in Niedersachsen zukünftig um?
Unabhängig von den bisher vorliegenden Ergebnissen will ich sagen: Im Arbeitskreis sind ja auch Bürgerinitiativen dabei. Die haben u. a. gefordert, das Bohren in Trinkwasserschutzgebieten für die Zukunft generell auszuschließen. Das wird zu prüfen sein. Ich glaube, ein erster Schritt wäre eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung. Dazu müssten wir entsprechende rechtliche Änderungen vornehmen.
Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis wir - MW und MU - bis zum Jahresende in dieser Frage kommen. Aber wir sind uns alle der besonders hohen Sensibilität der Trinkwasserschutzgebiete bewusst. Deshalb werden wir diesen Vorgang sehr genau prüfen.
Ich will in diesem Zusammenhang noch einen Hinweis geben: Wir haben derzeit 15 Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten. Auf diese Bohrungen entfällt ungefähr ein Drittel der gesamten Erdgasförderung in Niedersachsen. Dieser Anteil würde ausreichen, um die niedersächsische Bevölkerung drei Jahre lang mit Erdgas zu versorgen.
Von daher besteht in Niedersachsen das Höchstmaß an Schutz des Trinkwassers. Generell sind ja auch in Niedersachsen in Wasserschutzgebieten Tiefbohrungen bis 1 500 m verboten mit Ausnahme der Schutzzone III, für die die Landkreise eine entsprechende Genehmigung erteilen können, wenn von keiner Gefährdung des Trinkwassers auszugehen ist. Das ist der Status quo in Niedersachsen. Insofern ist das Höchstmaß an Trinkwasserschutz für uns eine Herausforderung, der wir uns stellen wollen.
Gleichzeitig haben wir in Niedersachsen als das Land mit etwa 94 % der Erdgasreserven der gesamten Bundesrepublik Deutschland einschließlich dahinter stehender 8 300 Arbeitsplätze - vor fünf Jahren waren es etwa 10 000 - eine Abwägung zu treffen zwischen der wirtschaftlichen Ausbeutung dessen, was an Versorgungsmöglichkeiten im Rahmen der Brücke in den Bereich der regenerativen Energien innerhalb der nächsten zehn Jahre
Wir beide, Olaf Lies und ich, verhandeln im Moment sehr intensiv darüber, wie wir mit dem Thema der Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen. Insofern: Warten wir ab, was im Rahmen der Arbeitskreise am Ende umgesetzt werden kann! Das ist keine ganz einfache Entscheidung. Sie muss rechtlich tragfähig sein.
Letzter Satz: Die Unternehmen, die in den letzten Jahren eine Bergbauerlaubnis zum Ausschöpfen von Erdgas oder Erdöl bekommen haben, haben damit im Übrigen auch einen Anspruch, den wir mit einem einfachen Verbot mal so eben vom Tisch wischen können. Wir setzen uns darüber hinaus dann auch mit bestimmten Regressforderungen in einer Größenordnung von bis zu 3 Milliarden Euro auseinander. Das muss gut abgewogen werden.
Ich bin sehr dafür, dass wir den Weg gehen, zu erwägen, ob man neue Bohrungen vielleicht verbieten kann, aber auf jeden Fall die Schutzstandards deutlich zu erhöhen. Der erste Schritt wäre für mich der Einstieg in eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege KarlHeinz Bley stellt jetzt seine zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle spielt das LBEG bei der Genehmigung eines Vorhabens, und welche Möglichkeit hat die Landesregierung überhaupt, ein Projekt zu verhindern?
Ich habe in der Antwort zuvor von 15 Erdgasbohrungen gesprochen. Wir haben 15 Erdgaslagerstätten. Das möchte ich hiermit für das Protokoll korrigieren. Das ist ja bekanntlich ein Unterschied.
Im Zusammenhang mit der Genehmigung eines solchen Vorhabens die Rolle des LBEG zu beurteilen, ist mit Blick auf den gesamten EU-Gesetzgebungsprozess in Niedersachsen bei einer länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ganz einfach. Das LBEG wird eingebunden. Letztlich muss für den Bau und Betrieb der geplanten Erdgasplattform gemäß der geltenden EUGesetzgebung in den Niederlanden ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit erfolgen im Vorfeld dieses Planfeststellungsverfahrens die Vorabinformation der dabei zu beteiligenden Stellen, also auch des LBEG, und die Sammlung der ersten Hinweise und sachdienlichen Anmerkungen, um das eigentliche Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung zielgerichteter ausrichten zu können. Verfahrensführer bleibt hier das niederländische Wirtschaftsministerium in Den Haag.
In Rahmen des sogenannten Espoo-Abkommens sind bei einem solchen Verfahren auch eventuell betroffene Nachbarländer zu beteiligen, in diesem Fall wegen der Grenznähe die Bundesrepublik Deutschland. Das LBEG ist dafür zuständig, die niederländischen Behörden in Amtshilfe administrativ zu unterstützen. Das LBEG hat hier keinen Prüfauftrag, der sich auf die Genehmigungsentscheidung der Niederlande bezieht. - So ist die Einordnung des LBEG in das gesamte Verfahren.
Welche Möglichkeiten haben wir, das Verfahren zu verhindern? - Zum einen geht es um die Frage der Bewilligung. Das hält sich auch hier natürlich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.
Um Erdgas auf deutschem Hoheitsgebiet gewinnen zu dürfen, ist die Bewilligung des LBEG erforderlich. Die Erteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Bundesberggesetzes, wie ich es bereits in der Antwort zuvor dargestellt habe. Im vorliegenden Fall verfügt das Unternehmen über die bergrechtliche Aufsuchungserlaubnis nach § 7. Für den Inhaber dieser Erlaubnis gilt gemäß § 12, dass die von ihm beantragte Bewilligung ausschließlich nur dann versagt werden darf, wenn Tatsachen dies auch wirklich rechtfertigen. Im vorliegenden Fall ist nach hiesiger Kenntnis keiner der Versagungsgründe bisher erfüllt, weswegen die Bewilligung vom LBEG zu erteilen ist.
Beim Betriebsplan zur akustischen Untersuchung geht es um die optimale Lage. Auch ein solcher Betriebsplan ist zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Bundesberggesetzes in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 13 erfüllt sind. Ist dies der Fall,
Selbst eine etwaige Versagung der Bewilligung oder eine Nichtzulassung des oben genannten Betriebsplans hätte nach den hier vorliegenden Erkenntnissen voraussichtlich keine Auswirkung auf die Realisierung des Vorhabens im Ganzen. Die Lagerstätte befindet sich auf deutschem und niederländischem Hoheitsgebiet. Für Letzteres kann seitens einer deutschen Behörde keine Entscheidung getroffen werden. Erteilen die zuständigen niederländischen Behörden die nach dortigem Recht erforderlichen Genehmigungen, so ist davon auszugehen, dass es auch zu einer Förderung kommen wird.
Ich sage aber noch einmal sehr deutlich: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sicherzustellen, dass das Weltnaturerbe in keiner Weise gefährdet wird. Das heißt, das LBEG wird sehr aktiv in diesen grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprozess mit eintreten, alle entsprechenden Fragen stellen und erst dann entscheiden können, ob es in Niedersachsen wirklich zu einer Bohrung kommen wird. Wenn es zu einer Genehmigung käme, wäre dies voraussichtlich ab dem Jahr 2021, vielleicht auch ab dem Jahr 2022 der Fall.
Danke sehr, Herr Minister. - Für Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt die Abgeordnete Imke Byl ihre Zusatzfrage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Anfang der Woche von uns allen geführten Debatte zur Klimakrise und zum Klimagesetz möchte ich von der Landesregierung wissen, zu wie viel Milliarden Tonnen CO2- und Methanemissionen die vorgesehene Förderung führen wird.
Diese Zahlen liegen uns bisher nicht vor. Wir können nur Schätzungen vornehmen. Ich will Ihre Nachfrage aber zum Anlass nehmen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Erdgasproduktion, so wie ich es darstellte, für die nächsten Jahre auch eine Brückentechnologie oder Übergangstechnologie zu dem hoffentlich ab 2030 oder in den Folgejahren zu erreichenden Ziel einer möglichst regenerativen Energieversorgung für Deutschland darstellt.
Wenn wir jetzt, wie von Ihnen in der Frage 3 suggeriert, einfach entscheiden würden, dass es in Deutschland keine Erdöl- und Erdgasproduktion mehr gibt - das ist ja das Gedankengerüst, das dahinter steht -, dann würden wir das Erdgas in den nächsten zehn Jahren importieren müssen. Das heißt, wir machten uns weiterhin von Erdgas aus Russland und aus anderen Ländern dieser Welt abhängig. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass durch weiträumige Importe aus anderen Ländern nach Deutschland, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen, zufälligerweise auch CO2 produziert wird. Das blenden Sie meines Erachtens immer unberechtigterweise ein wenig aus.
Ich sage Ihnen nur: Wenn wir das alles einstellen würden - dahin wollen Sie ja -, dann würde dies durch Importe, gegebenenfalls aus Russland, zu CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 1 Million t CO2 pro Jahr führen. Liebe Frau Byl, zu sagen „Wir steigen jetzt aus, holen das aus anderen Ländern, sind dann in Deutschland CO2-neutral, und es wird auch kein Methan oder was auch immer mehr produziert“, ist, ich will nicht sagen: blauäugig, aber vielleicht grünäugig. Auf jeden Fall führt dies auch nicht zum Ziel.
Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt hat sich Herr Henze für die AfD-Fraktion für eine Zusatzfrage zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass die Firmen, die die Förderung durchführen, bei einem Großschadensereignis möglicherweise nicht genug Rücklagen gebildet haben: Wäre in einem solchen Fall der Genehmigungsgeber, mithin die Niederlande, in der Haftung auch für Schäden, die in Deutschland auftreten?
Es gibt europarechtliche Vorgaben dazu, im Falle von Schäden eine entsprechende Haftung einzuklagen. Das müsste nach meiner Kenntnis dann Deutschland gegenüber den Niederlanden entsprechend geltend machen, und zwar gegenüber dem Schadensverursacher, der dafür haften muss.
Danke schön, Herr Minister. - Die Kollegin Meta Janssen-Kucz hat jetzt eine weitere Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gibt es Überlegungen zu dem Umgang mit den anfallenden giftigen Bohrschlämmen im Meer? Man muss sich ja eigentlich mit diesen Themen beschäftigt haben. Gerade die giftigen Bohrschlämme sind nicht nur auf dem Festland ein Thema, sondern dann auch auf dem Meer.