Protocol of the Session on September 12, 2019

Dazu gehört natürlich, dass einerseits die Fachminister hier vor dem Parlament Rede und Antwort stehen müssen und dem Recht der Abgeordneten, informiert zu werden, nachkommen müssen. Aber dazu gehört eben auch, dass der Ministerpräsident insgesamt die Möglichkeit hat, hier im Haus seine Grundzüge der Politik, seine Vorstellung von der Politik der Landesregierung zu erklären und zu rechtfertigen. Dafür ist genau hier der Ort. Das sollte das Selbstverständnis auch dieses Parlaments sein.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Wie sieht jetzt aber die Realität aus? Die Fakten haben wir schon gestern bei der Einbringung des Haushalts dargelegt. Bis zu diesem Plenarabschnitt hatten wir in den letzten zwölf Monaten insgesamt 13 711 Minuten Beratungszeit in diesem Haus. Bis zu diesem Plenarabschnitt - das betone ich, weil der Ministerpräsident in diesem Plenarabschnitt sein Redekonto durchaus aufgefüllt hat; hervorragend! -

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

waren es tatsächlich nur 58 Minuten Redezeit des Ministerpräsidenten. Dabei waren - das muss man dazusagen, wenn wir über die Grundzüge der Politik sprechen - auch einige fachpolitische Beiträge; er ist ja für die Medienpolitik zuständig. Das heißt, für den allgemeinpolitischen Teil reduziert sich das nochmals.

Uns interessiert: Wie sieht der Ministerpräsident beispielsweise das Land auf den konjunkturellen Abschwung vorbereitet? Wie geht es beim demografischen Wandel weiter? Wie steht er dazu? Wie steht er insbesondere zu den Streitthemen, die es in der Landesregierung und zwischen den Koalitionspartnern gibt, also Klimagesetz, Reduktion der CO2-Emissionen - Stichwort „CO2-Steuer oder -Zertifikatehandel“ -, Schuldenbremse oder beispielsweise der Dialog mit den muslimischen Verbänden. Bei all diesen Fragen hat dieses Hohe

Haus einen Anspruch darauf, auch vom Ministerpräsidenten zu hören, wie seine Haltung zu diesen Fragen aussieht.

(Zustimmung bei der FDP, bei den GRÜNEN und bei der AfD)

Wir haben gestern von der Kollegin Heiligenstadt - ich meine, in der Haushaltsdebatte - einen ganz interessanten Satz gehört, der zu diesem Thema sehr gut passt, weil es ein Verständnis deutlich macht. Sinngemäß hat die Kollegin Heiligenstadt gesagt: Naja, solange sich der Ministerpräsident nicht äußert, ist ja alles in Ordnung.

Das, muss ich ganz ehrlich sagen, ist zumindest nicht unser Selbstverständnis vom Auftrag des Ministerpräsidenten. Er hat nämlich den Verfassungsauftrag, die Richtlinienkompetenz wahrzunehmen. Hinter der Aussage der Kollegin Heiligenstadt steckt also im Prinzip eine Selbstverzwergung des Parlaments. Deswegen, glauben wir, ist hier der Ort, die Politik zu erklären. Das hat nichts damit zu tun, ob es ruhig zugeht oder ob es Streit gibt oder nicht, sondern es geht darum, dass der Ministerpräsident in seiner verfassungsrechtlichen Rolle die Gelegenheit hier nutzt, seine Politik zu erklären und zu rechtfertigen.

Natürlich ist es gut, wenn in der Landespressekonferenz die Möglichkeit besteht, dass Journalisten Fragen an den Ministerpräsidenten richten. Aber auch wir haben nach der Verfassung ein Informationsrecht, und deswegen muss es hier mindestens eine ähnliche Möglichkeit wie vor der LPK geben.

Deswegen schlagen wir diese Änderung der Geschäftsordnung vor. Beispielsweise im Deutschen Bundestag und auch in anderen Bundesländern gibt es das in ähnlicher Form. Wir schlagen eine jährlich einmalige Befragung nach der Sommerpause vor. Das ist aber ein eher zufällig gewählter Zeitpunkt. Wenn wir einen noch besseren Zeitpunkt finden oder auch häufiger diese Möglichkeit schaffen wollen - bitte schön! Darüber können wir gerne im Ausschuss beraten.

Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und würden uns freuen, wenn unser Vorschlag hier eine Mehrheit finden würde.

Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei den GRÜNEN und bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Grascha. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Jens Nacke. Bitte, Herr Nacke!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns mit der Frage, eine solchen Fragestunde - so nenne ich sie mal - in unserer Geschäftsordnung aufzunehmen und damit auch dem Landtag diese Möglichkeit zu eröffnen, schon einmal zu Beginn dieser Wahlperiode befasst; darüber hatten wir uns auch unter den Parlamentarischen Geschäftsführern ausgetauscht.

Das kann aus meiner Sicht und aus der Sicht der CDU-Fraktion ein sehr belebendes Element für die Arbeit in diesem Parlament sein. Deswegen stehen wir diesem jetzt in das Parlament eingebrachten Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung positiv gegenüber. So etwas gibt es bereits auf Bundesebene; dort wird diese Befragung sogar dreimal im Jahr praktiziert. Dann ist die Kanzlerin unmittelbar aufgefordert, auf Fragen aus dem Parlament zu antworten.

Wir müssen ein bisschen genauer hinschauen. In Bayern und in Sachsen-Anhalt ist so etwas mal eingeführt, nach einer Probezeit aber wieder abgeschafft worden. Wir sollten mal schauen, wie das dort organisiert war, damit es als belebendes Element dienen kann, wie wir es bei uns gemeint haben.

Ich will drei kurze Anmerkungen machen.

Sie haben an einer Stelle geschrieben, dass es nur drei Minuten Redezeit gibt. Das ist natürlich schwierig. Nimmt man die Themen, die Sie gerade beispielhaft angesprochen haben - ich habe mir drei mitgeschrieben -, nämlich demografischer Wandel, bevorstehender Abschwung - das ist nicht so kritisch, das sollte man nicht herbeireden; sagen wir mal an der Stelle „wirtschaftliche Entwicklung“ - und der Umgang mit Muslimen, dann wird deutlich, dass das ganz sicher Fragestellungen sind, auf die niemand in drei Minuten antworten kann. Wenn Sie an der Stelle die Grundzüge der Politik erläutert sehen möchten, wäre eine Regierungserklärung an der Stelle möglicherweise das richtige Element für die Debatte im Haus.

Aber wenn wir es wie der Bundestag handhaben, sollte das möglich sein. In den Richtlinien für die Befragung der Bundesregierung heißt es zu den Fragen: „Sie müssen kurz gefasst sein und kurze

Antworten ermöglichen.“ Wenn das gegeben ist, kann natürlich auch der Ministerpräsident hier in dieser Weise antworten. So etwas könnte man möglicherweise aufnehmen.

Ich will auf einen weiteren Punkt eingehen, den Sie in Ihrem Antrag nennen. Sie haben in Absatz 2 geschrieben: „Jede Fraktion soll mindestens einen Fragesteller stellen.“ Das würde ich nicht mit aufnehmen wollen, da das Sache der Fraktionen sein muss. Sie können die Fraktionen nicht zwingen, den Ministerpräsidenten zu befragen. Ich glaube, das ist so auch nicht gemeint. Gemeint ist eher, dass wir das revolvierende Verfahren, wie wir es auch an anderen Stellen haben, verwenden, sodass nicht eine Fraktion sieben Wortmeldungen abgibt und dann alleine die Möglichkeit bekommt, die Fragen zu stellen. In Hessen wird dazu ein Losverfahren angewandt. Vielleicht kann man etwas Vergleichbares bei uns etablieren.

Deswegen haben wir auch darauf verzichtet, jetzt sofort darüber eine Abstimmung herbeizuführen. Wir hatten am Rande kurz darüber gesprochen. Es ist sehr vernünftig, diese Anregung vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einmal in Ruhe bewerten zu lassen.

Er kann uns dann einen Vorschlag machen, in welcher Art und Weise, in welcher Länge und welcher Ausformung das Ganze dann eingebaut werden kann. Dann sollten wir auch festlegen, wann wir damit beginnen wollen. Wenn wir den Plenarabschnitt nach der Sommerpause wählen, wäre es ja noch ein Jahr hin. Vielleicht können wir das ja schon etwas eher organisieren. Es wäre sicherlich ganz attraktiv, wenn wir die Geschäftsordnung in dem Punkt änderten.

Wir reden im Ältestenrat darüber. Wir lassen den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Vorschlag unterbreiten, und dann kommen wir sicherlich zu einem Ergebnis, wie wir dieses zusätzliche Element in die Arbeit dieses Parlaments aufnehmen können.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nacke. - Für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Klaus Wichmann. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann diesem Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages einiges abgewinnen, und ich bin darüber zugleich ein wenig betrübt. Denn es ist überaus wünschenswert, dass der Ministerpräsident in diesem Parlament nicht nur gelegentlich anwesend ist, sondern sich darüber hinaus auch an parlamentarischen Debatten beteiligt.

Besucht man die Homepage des Niedersächsischen Landtages, dann erfährt man auch etwas über die Aufgaben des Parlaments. Nicht zuletzt ist dort die Kontrolle der Landesregierung als Aufgabe formuliert. Artikel 7 der niedersächsischen Landesverfassung spricht genauer gesagt sogar von Überwachung der Landesregierung.

Kontrolle der Regierung, das ist in einem Parlament immer auch die politische Debatte. Das ist Rede-und-Antwort-Stehen. Aber welche Debatte führen wir, wenn sich der wichtigste Vertreter, der Kopf der Landesregierung, der Entscheider in 50:50-Fragen, der Inhaber der Richtlinienkompetenz der Debatte überwiegend nicht stellt?

Ziehen wir einmal die Grundsatz- und Haushaltsreden ab, die aufseiten der Landesregierung häufig vom Ministerpräsidenten gehalten werden: Wie oft hat sich dann dieser Ministerpräsident in den letzten zwei Jahren an Debatten beteiligt? Nach meiner Wahrnehmung zu selten. Ich finde das bedenklich, und das ist auch das, was mich daran betrübt.

Meine Damen und Herren, das Parlament kann den Ministerpräsidenten nicht zu einer Äußerung zwingen, und das ist grundsätzlich auch gut so. Was, so glaube ich, keiner will, ist eine tägliche Rapportpflicht des Ministerpräsidenten. Denn ein Regierungschef darf nicht zum Grüßaugust gemacht werden, der quasi jeden Tag zur Berichterstattung befohlen wird. Und - klar - das will dieser Antrag auch nicht.

Trotzdem: Erlauben Sie mir, durch diesen Ausblick auch auf die Schwäche des Antrags hinzuweisen. Wenn wir diesem Antrag so, wie er ist, folgen, dann kann der Landtag einmal im Jahr - nach der Sommerpause - den Ministerpräsidenten Rede und Antwort stehen lassen - einmal! Das bedeutet, dass dann vermutlich auch nur die Themen zur Sprache kommen, die dann zufällig gerade aktuell sind. Für Themen, die zufälligerweise erst drei Monate später aktuell werden, aber eventuell eine

weit höhere Brisanz besitzen, heißt es dann, neun Monate warten oder ein anderes parlamentarisches Mittel nutzen. Jedenfalls steht uns dieses Mittel dann nicht zur Verfügung.

Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal nachdenken. Vielleicht gibt es eine Lösung, etwa, dass jede Fraktion einmal pro Jahr eine solche Fragestunde beantragen kann. Das schiene mir eine Lösung mit Augenmaß zu sein.

Ich bin auf die Diskussion im Geschäftsordnungsausschuss gespannt, sofern sie dort tatsächlich auch geführt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Wiard Siebels. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe FDP-Fraktion, ich darf mich von Herzen für diesen Antrag bedanken. Das Einzige, was mich an diesem Antrag etwas betrübt, Herr Wichmann, ist, dass er nicht von meiner Fraktion stammt. Das gebe ich hier freimütig zu.

Erlauben Sie mir einige Bemerkungen dazu. Zunächst: Die, glaube ich, obligatorische Kritik an der Landesregierung und am Ministerpräsidenten, Herr Kollege Grascha, haben wir zur Kenntnis genommen. Sie haben in stundenlanger Fleißarbeit ausgerechnet, wer wie viele Minuten zu welchem Thema geredet hat. Vielleicht darf man ganz allgemein erstens einmal darauf hinweisen, dass es innerhalb der Landesregierung - nach meiner Kenntnis jedenfalls - so etwas wie eine Ressortzuständigkeit gibt. Ich meine, dass man daran auch in der Zukunft ruhig festhalten sollte.

Im Übrigen gibt es natürlich für die Opposition auch eine kleine Verpflichtung, die Landesregierung und auch den Ministerpräsidenten zu fordern. Wenn Sie glauben, dort noch Optimierungsbedarf zu haben - jederzeit, nur zu!

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen: Wenn wir uns nur darauf beschränken, wer hier wie viel Redezeit im Parlament in Anspruch nimmt, wird das der Sache nicht gerecht.

An ihren Taten sollt ihr sie messen,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist ja nicht so viel!)

und diese Taten sprechen eine sehr, sehr positive Sprache, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Also herzlichen Dank für diesen Antrag. Ich halte das wirklich für eine gute Idee. Herr Nacke von der CDU-Fraktion ist schon darauf eingegangen.

Auch für meine Fraktion gilt, dass wir durchaus noch etwas Diskussionsbedarf haben, was die detaillierte Ausgestaltung einer solchen Regelung angeht, seien es beispielsweise die drei Minuten als Redezeit für den Ministerpräsidenten. Bei etwas komplexeren Sachverhalten dürfte das schon schwierig werden. Meine Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt beispielsweise betrug sechs Minuten. Insofern müsste man mal überlegen, ob drei Minuten nicht etwas knapp sind. Das mit einer Verlängerung zu regeln, halte ich, ehrlich gesagt, für schwierig.