Der Namensaufruf ist nun beendet. Ich bitte die bei dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Frau Naber, Frau Tippelt und
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der noch nicht gewählt hat. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Das Wahlergebnis wird Ihnen in Kürze bekannt gegeben. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die beim Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Frau Naber, Frau Tippelt und Herr Henze, sowie Frau Vizepräsidentin Janssen-Kucz, Herr Vizepräsident Busemann, Herr Vizepräsident Oesterhelweg und ich die Stimmen auszählen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich gebe das Wahlergebnis für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt:
Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 134 gültige - keine ungültigen. 126 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 3 mit Nein gestimmt. 5 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69; die Zweidrittelmehrheit von 134 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 89. Mit Ja haben 126 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben; Frau Anette Schneckenberger ist gewählt.
Frau Anette Schneckenberger war verhindert, an dieser Sitzung teilzunehmen, hat aber für den Fall ihrer Wahl erklärt, dass sie die Wahl annimmt.
Ich gratuliere ihr sehr herzlich zu ihrer Wahl. Nach der Ernennung von Frau Schneckenberger durch den Ministerpräsidenten, die für den 24. September 2019 vorgesehen ist, soll die Vereidigung von Frau Schneckenberger vor dem Landtag am ersten Tag des Plenarabschnitts im Oktober, am 23. Oktober 2019, vor der Mittagspause erfolgen.
Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Benennung des niedersächsischen Mitglieds und dessen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen der EU für die 7. Mandatsperiode (2020 bis 2025) - Antrag der Landesregierung - Drs. 18/3947 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung - Drs. 18/4408
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Zustimmung zur Benennung von Frau Ministerin Birgit Honé als ordentliches Mitglied und Herrn Landtagsabgeordneten Clemens Lammerskitten als stellvertretendes Mitglied zu erteilen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Benennungsvorschlag zustimmen will, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist gleichfalls nicht der Fall. Dann haben Sie so entschieden.
Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratung: Die gute Idee eines „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ mit Leben füllen - Einsatzkräfte nicht im Stich lassen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2902 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/4453
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist fast nicht zu glauben, aber leider werden Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer häufiger Opfer von Gewalt und Pöbeleien, von Beleidigungen und Übergriffen.
Meine Damen und Herren, das ist auf keinen Fall hinnehmbar. Bedenken Sie, dass es sich hierbei um Kräfte handelt, die in Not geratenen Menschen helfen. Neben den hauptamtlich Tätigen sind es zu großen Teilen auch ehrenamtliche Helfer, die diese Aufgaben in ihrer Freizeit übernehmen. Diese unerträglichen Straftaten müssen ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht werden.
Immer häufiger müssen daher eingesetzte Helfer über ein Einsatzgeschehen vor Gericht aussagen. Diese Aussagen können psychisch sehr belastend sein. Wichtig ist es dabei, dass diese Menschen, die anderen in ihrer Not geholfen haben, eventuell bei Vernehmungen oder bei Zeugenaussagen vor Gericht juristische Unterstützung zur Verfügung gestellt bekommen, ohne selbst dafür in die Tasche greifen zu müssen. Durch die Schaffung eines Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte kann den Rettern und Helfern in belastenden Situationen juristische Hilfe ermöglicht werden.
Meine Damen und Herren, vielleicht kennen Sie es aus eigener Erfahrung: Wenn man Aussagen bei der Polizei oder vor Gericht machen muss, ist man sehr aufgeregt und hat manchmal das Gefühl, eher Angeklagter als Zeuge zu sein. Wir dürfen unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte in einer solchen Situation nicht im Regen stehen lassen. Der Staat muss dafür sorgen, dass Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte auf Augenhöhe aussagen können, damit die Täter der Übergriffe dingfest gemacht werden können. Wir müssen dafür sorgen, dass in allen Fällen für die gesamte Dauer Rechtsschutz zur Verfügung steht. Dieser ist unabhängig davon zu gewähren, ob der Zeuge seine Rechten und Pflichten alleine wahrnehmen kann oder nicht.