- Auch der Innenminister reicht nicht für eine solche Anmeldung. Hier im Plenarsaal hat das Präsidium das Sagen. Wir haben uns das schon etwas länger angeschaut.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Dieser Antrag, eine Studie für ein Rüstungskataster auf der Basis öffentlich zugänglicher Daten in Niedersachsen zu
erstellen und die dafür notwendige Finanzierung von mindestens 50 000 Euro bereitzustellen, ist zwar von den Grünen möglicherweise nett und gut gemeint, aber er will den falschen Anschein erwecken, wir könnten hier in Niedersachsen die Rüstungs- und Sicherheitspolitik gestalten. Das ist die ureigenste Aufgabe der Bundesregierung. Das gibt auch unsere grundgesetzliche Lage so her.
Dieser Antrag wurde in den Ausschüssen mehrfach mit breiter Mehrheit abgewiesen, insbesondere deshalb, weil die Zuständigkeiten auch bei Rüstungsexporten nach dem Grundgesetz und den weiteren Bestimmungen der Bundesregierung obliegen. An dieser Stelle sei auch auf die Antworten auf verschiedenste Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur Beschränkung der Auskunftspflicht bei den Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen der Rüstungsexportkontrolle nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 21. Oktober 2014 hingewiesen. Das ist auch im Deutschen Bundestag immer und immer wieder wiederholt worden. Diese Prozesse unterfallen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung.
Nach dem Urteil beschränkt sich die Auskunftspflicht bei Unterrichtungen des Parlaments nur auf abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen.
Dennoch sind wir nicht untätig geblieben, wie Herr Abgeordneter Bode uns gerade vorgeworfen hat. Wir haben uns beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA, um Auskunft zu Daten über Rüstungsexporte und Technologietransfers aus Niedersachsen gekümmert und um Auskunft geben. Das BAFA verwies darauf, dass der jährliche Rüstungsexportbericht die Ausfuhren im rechtlich zulässigen Rahmen erläutere und keine weiteren als die oben angegebenen Informationen veröffentliche. Im Weiteren erfolge keine Herkunftsangabe nach Bundesländern. Dies mache auch aufgrund der meist bundesländerübergreifenden Konzernstrukturen schlicht keinen Sinn.
In der Summe sind diese Fakten in einer Studie aus öffentlich zugänglichen Informationen nicht sinnvoll. Es kann auch keine verwertbare Aussage für Niedersachsen getroffen werden.
Das Volumen der von der Bundesregierung erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter ist im vergangenen Jahr um 23 % gegenüber 2017 und damit deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung verwies in ihrer Zuständigkeit auf eine restriktive, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, und zwar in jedem Einzelfall unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.
Diese Aussage und Entwicklung entspricht dem Geist dieser Landtagsentschließung in der Drucksache 18/1112, „Keine Beteiligung niedersächsischer Unternehmen an Waffenexporten“, die ich in meinem Schreiben vom 4. Oktober dem zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Energie übersandt hatte. Derzeit sind auch keine eigenen Veranstaltungen geplant. Eine Diskussion zu diesem Thema muss auf Bundesebene geführt werden. Dafür setzen wir uns ein.
Eine kleine Randnotiz zum Schluss mit Blick auf Herrn Schulz-Hendel und den Antrag, der einen falschen Anschein erweckt: Eingeführt hatte RotGrün die sogenannten Rüstungsexportberichte, und zwar im Jahr 1999. Damals - im Jahr 1999 - wurden u. a. nach Saudi-Arabien Waffen in einem Gegenwert von 26,1 Millionen Euro exportiert. In den folgenden Jahren bis 2004, in diesen fünf Jahren der Bundesregierung mit Gerhard Schröder an der Spitze, wurden am Ende 2004 Waffen im Gegenwert von 60 Millionen Euro nach Saudi-Arabien exportiert - mit Beteiligung der Grünen. In den darauf folgenden Jahren 2008, 2009 der Großen Koalition mit Beteiligung der SPD stiegen diese Exporte auf 170 Millionen Euro.
Insofern hat das zumindest dann einen anderen Anschein oder bekommt dann auch einen anderen Geschmack, wenn man sich noch einmal vergegenwärtigt, dass man in Regierungsverantwortung oftmals zu anderen Entscheidungen kommt als nur bei der Formulierung eines Entschließungsantrags.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Die FDP-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gebeten. Eine Restredezeit von einer Sekunde ist noch da.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Althusmann, jetzt verstehe ich auch, warum das wieder schiefgeht, nämlich weil Sie nicht richtig darüber informiert worden sind, was im Ausschuss wirklich bemängelt worden ist.
Ich habe nicht bemängelt, dass Sie diese Informationen nicht beigeholt haben, sondern im gemeinsamen Entschließungsantrag ist ein Punkt, in dem der gesamte Landtag die Landesregierung auffordert, einen gesellschaftlichen Dialog zu initiieren und zwischen Politik, Wirtschaft, anderen interessierten und dazugehörigen Gruppen zu führen, um die ethischen und moralischen Fragestellungen zur Weiterentwicklung der Rüstungsexportstrategien zu diskutieren, fortzuentwickeln und dadurch Impulse zu setzen. Ihre Antwort eben war ja auch wieder: Es sind keine Veranstaltungen geplant.
Ich weiß wohl, dass es dafür keine Veranstaltung des Wirtschaftsministeriums geben muss, sondern dass die aus der Staatskanzlei kommen. Deshalb wollten Ihre Mitarbeiter da ja auch noch einmal nachhaken. Es geht aber um diesen Punkt, dass wir sagen, Sie sollen eine gesellschaftliche Debatte darüber initiieren, und dass sich die Landesregierung anscheinend weigert, diesen umzusetzen - wer von Ihnen auch immer.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3256 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Daher mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Für eine digitale Radiozukunft - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1955 - Beschlussempfeh
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag „Für eine digitale Radiozukunft“ haben wir im Kern beantragt und direkt in den Ausschuss eingebracht, dass wir uns bei der Frage, wie künftig Radio übertragen wird, darauf konzentrieren, dass dies tatsächlich digital und über das Internet geschehen soll.
Gleichzeitig beantragen wir, dass wir kein UKWAbschaltdatum festlegen, weil wir sehen, dass Radio in Deutschland immer noch von 92 % der Menschen über UKW empfangen wird.
Bei dieser Kombination von zukünftig digitalem Radioempfang und mit Blick auf die Realität bei UKW sind wir der Überzeugung, dass das, was man sich seit 20 Jahren in Deutschland vorgenommen hat, nämlich diese DAB+-Technologie auf den Weg zu bringen, ein Weg ist, der sich nicht bewährt hat, sondern dass man hier neue Wege gehen muss und sich insbesondere von der Förderung von DAB+ über die Rundfunkbeiträge verabschieden muss. Denn es zeigt sich, dass DAB+ am Ende eine teure Übergangstechnologie ist, die nicht zielführend ist.
Insbesondere lässt sich beobachten, dass digitaler Radioempfang, der zukunftsfähig ist und in der Zukunft Realität sein wird, bereits dort, wo er geschieht, über Smartphones, Smartspeaker und andere digitale Endgeräte erfolgt.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass man eben kein UKW-Abschaltdatum festsetzen soll, dass man die Technologie, die sich bewährt hat und funktioniert, zunächst weiter nutzen soll und dass man bei DAB+ keine weitere Förderung aus den Beiträgen vornehmen sollte, weil eine Einführung von DAB+ für die öffentlich-rechtlichen Sender und die Förderung über die Rundfunkbeiträge ein relativ einfacher Weg ist, aber eben auch - das ist gerade in Niedersachsen von großer Relevanz - für die privaten Sender eine große Herausforderung ist, die dann parallel zwei Technologien fi
nanzieren müssten und bei denen eine Refinanzierung nicht gewährleistet ist. Das würde dann am Ende wiederum auch die Vielfalt in Niedersachsen gefährden. Also auch deshalb eine Beendigung der Förderung von DAB+ aus den Rundfunkbeiträgen! Das ist sozusagen die Intention, mit der wir diesen Antrag eingereicht und auch im Ausschuss beraten haben.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen und den anderen Fraktionen bedanken, dass wir hier eine sehr intensive und, wie ich finde, sehr aufschlussreiche Anhörung durchgeführt haben, die uns in diesen Aussagen und in den Grundannahmen, die wir diesem Antrag zugrunde gelegt haben, bestätigt hat.
Heute werden wir ja aller Voraussicht nach zu einem breit getragenen, wenn nicht sogar einstimmig getragenen Beschluss kommen können, der am Ende vorsieht, dass wir die Landesregierung auffordern, zusammen mit dem Bund, den anderen Ländern sowie den privaten und öffentlichen Sendern einen marktgerechten Übergang in eine digitale Radiozukunft zu gestalten und hierfür ein Konzept zu erarbeiten, das es in dieser Form noch nicht gibt.
Zweitens geht es darum, dass wir uns gegen ein UKW-Abschaltdatum aussprechen, und darum, dass wir uns - drittens - innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und Rundfunkfinanzierung für eine Beendigung von DAB+ zugunsten des Aufbaus zukunftsoffener Technologien wie z. B. dem 5G-Standard einsetzen.
Ich empfinde dies als sehr positives und mutiges Signal und einen starken medienpolitischen Impuls, der von Niedersachsen in die bundesweite Debatte ausgeht, insbesondere im Hinblick auf die Beendigung der DAB+-Förderung aus Beitragsmitteln, weil es eben eine Übergangstechnologie ist und diese Beitragsmittel, wenn wir denn einmal den Auftrag formuliert haben, sicherlich zielgenauer und besser für die Auftragserfüllung anstatt für eine Übergangstechnologie eingesetzt werden können.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Für die SPD-Fraktion: der Abgeordnete Dr. Alexander Saipa. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Antrag sind wir uns alle einig, und deswegen möchte ich mich in meinen Ausführungen nur noch auf ein paar Punkte von Herrn Dr. Birkner beziehen, der eben ja schon vieles ausgeführt hat.
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal deutlich machen, dass für uns auch durch die umfangreiche Anhörung im Ausschuss, die wirklich sehr gut war, noch einmal klar geworden ist, dass hierzulande Radio von den Menschen überwiegend über UKW gehört wird.
Ich finde auch, als Landespolitiker haben wir den Auftrag, deutlich zu machen, wie mit einer durchaus nicht mehr ganz modernen Technik wie DAB+ in den kommenden Jahren umzugehen ist - besonders in dem Wissen, dass sich diese Technik bisher bei uns, also bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hier in Deutschland, nicht durchsetzen konnte.
Die Ultrakurzwelle - UKW - ist, technisch gesehen, fast ein Relikt aus Urzeiten. 1949 ging der erste UKW-Sender des Bayerischen Rundfunks an den Start. Bis heute dominiert dieser Standard das deutsche Radio. Obwohl technisch überlegen, hat das Digitalradio einen schweren Stand: Gerade einmal 6 % der Nutzer hören vorwiegend über DAB+, während UKW für fast 70 % der Nutzer die Hauptempfangsart ist, wie es aus dem Digitalisierungsbericht Audio 2018 der Medienanstalten hervorgeht. Sogar das Internetradio ist mit knapp 10 % als Nutzungsart verbreiteter als DAB+.
Ich finde, diese Zahlen können wir nicht ignorieren. Wir müssen Vorschläge für die Zukunft machen - auch unter dem Aspekt, dass die europäische Ebene bessere Bedingungen für DAB+ schaffen wollte und im letzten Jahr beschlossen hat, dass neue Autos künftig - ab 2021 - mit Digitalradios ausgestattet sein müssen. Es ist aber fraglich, ob sich dadurch ein Umdenken bei den Verbrauchern etabliert. Denn wenn man heute mit dem Auto durch Niedersachsen fährt - ich denke, das werden viele von uns machen; denn viele sind mit dem Auto unterwegs -, merkt man, dass der DAB+Empfang nicht immer ganz rund läuft. Die meisten - so war es zumindest bei mir - sind dann bestimmt wieder auf UKW oder Internetradio umgeschwenkt.
Klar ist, dass wir in Zukunft - es ist richtig, was Herr Birkner gesagt hat - ein klares Konzept brauchen; denn Internetradio kann man zwar heute schon
hören, aber wir brauchen dafür dringend eine viel bessere Mobilfunkversorgung und in Zukunft natürlich auch andere Modelle mit Blick auf die Nutzung von Datenvolumen.