Protocol of the Session on June 18, 2019

Aber wie dem auch sei. Wir haben Kritik am Verfahren gehört. Ich komme jetzt zum Inhalt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird in diesem Haus, denke ich, keine Mehrheit finden. Ich habe schon in meinem Redebeitrag in der Plenarsitzung am 14. Mai 2019 erläutert, dass meine Fraktion Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf hat. Es sollen zwei Gesetze geändert werden, zum einen das Mediengesetz, zum anderen das Pressegesetz. Beide Änderungen zielen darauf ab, direkte oder indirekte Medienbeteiligungen von Parteien zu verbieten. Die Änderungen, die Sie im Bereich des Presserechts vorschlagen, sind für uns nicht verfassungskonform. Das hatte ich schon erläutert. Die Pressefreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Das ist so, weil die Pressefreiheit ein Garant für kritische Stimmen gegen den Staat und gegen Regierungen ist und damit Kernstück der Demokratie.

Herr Kollege Emden, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede sehr ausführlich über unabhängige Medien als Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung berichtet. Wenn Ihnen diese Grundordnung so wichtig ist, warum wollen Sie dann eine Einschränkung? - Nein, eine Einschränkung im Bereich der Pressefreiheit verbietet sich. Eine Zulassungsbeschränkung für Presseorgane, so wie Sie sie mit Ihrem Entwurf fordern, wird es mit uns nicht geben.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung von Jens Nacke [CDU] - Wider- spruch von Christopher Emden [AfD])

Sie suggerieren mit dem Entwurf, dass dieser dazu führen würde, die Presse unabhängiger zu machen, Sie wollen aber tatsächlich das bestehende Presserecht einschränken. Das ist, wenn man es so sagen will, jemandem ein X für ein U vormachen.

Zu den Änderungen, die Sie zum Mediengesetz vorschlagen: Ihre Behauptung, dass politische Parteien einen zunehmenden Einfluss auf die mediale Berichterstattung ausüben, haben Sie in keinster Weise belegen können. Die Behauptung ist schlichtweg falsch. Nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch alle anderen im Landtag vertretenen Parteien haben Ihre These sehr kritisch betrachtet - auch Herr Nacke, der ebenfalls zum Thema gesprochen hat - und Sie aufgefordert, hier eine entsprechende Begründung vorzutragen. Das ist aber nicht erfolgt.

Ihr Anliegen richtet sich natürlich in erster Linie gegen die SPD. Das haben Sie auch in Ihrer Einbringungsrede klar so formuliert. Sie haben konkret behauptet, dass die SPD größte Kommanditistin der Verlagsgruppe Madsack sei, und haben in diesem Zusammenhang die HAZ, die Neue Presse, das Göttinger Tageblatt und eine „maßgebliche Zeitung in Peine“ genannt. Ich will Ihnen gerne mitteilen, dass zur Madsack-Verlagsgruppe die Peiner Allgemeine und auch die Wolfsburger Allgemeine gehören. Das ist auch kein geheimes Wissen, das nur ich als SPD-Mitglied habe, sondern das ist auf der Seite der Madsack-Verlagsgesellschaft so nachzulesen, meine Damen und Herren.

Ich bin froh, dass sowohl Herr Nacke als auch Herr Meyer und Herr Dr. Birkner hier gesagt haben, dass nach ihrem Eindruck die Madsack-Berichterstattung nicht gerade als SPD-freundlich bezeichnet werden kann. Auch ich habe zuweilen diesen Eindruck.

(Bernd Busemann [CDU]: Das muss in der Sache liegen!)

Aber - jetzt kommt vielleicht der Teil, der uns im Denken elementar unterscheidet - es ist nicht unsere Aufgabe, diese Berichterstattung zu bekritteln. Ja, wir freuen uns nicht immer über das, was Zeitungen über uns schreiben. Aber wir wissen um den Wert einer solchen unabhängigen Berichterstattung. Daran war der SPD immer gelegen. Das ist sozusagen unsere DNA. Das ist bis heute so,

und das wird auch in Zukunft so sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Jens Nacke [CDU])

Ja, es gibt Medienbeteiligungen der SPD. Diese sind aber keineswegs, so wie Sie es bezeichnet haben, ein Dickicht. Sie sind klar und transparent.

(Lachen bei der AfD)

Es ist ein Unterschied, ob man diese Beteiligungen aus einer langen Tradition heraus hat und damit auch verantwortlich umgeht - nämlich in dem Sinne, dass es wichtig ist, Zeitungen in großer Vielfalt zu haben und zu unterstützen -, oder ob man sie für eigene Zwecke nutzen will. Aus der historischen Rolle der SPD heraus ist es für uns - da spreche ich, glaube ich, für jedes einzelne Mitglied der SPD-Fraktion - völlig klar, dass wir eine Beeinflussung der Medien weder wollen noch ausüben. So ist unser Selbstverständnis.

Herr Emden, der Gedanke, wir würden aufgrund der Medienbeteiligung Einfluss auf die Berichterstattung nehmen, kommt vielleicht bei Ihnen auf, weil Sie so denken. Wir machen das aber nicht.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Um in die Realität des Jahres 2019 zurückzukommen: Der Einfluss von gedruckten Zeitungen geht tatsächlich Jahr für Jahr zurück. Man kann dies an der Anzahl der Abonnenten ablesen. Der Einfluss der Berichterstattung in den neuen Medien steigt. Wir erleben eine Zeit des Umbruchs, in der sich noch keine feste Struktur herausgebildet hat. Berichterstattung im Netz erfolgt nach anderen Spielregeln. Mit einem YouTube-Kanal sind Sie sozusagen Ihr eigenes Medienunternehmen und nehmen mit eigenen Berichten Einfluss auf die öffentliche Meinung. In diesem Bereich sind Sie ja nach eigenem Bekunden gut aufgestellt.

Tatsächlich gibt es im Bereich der neuen Medien eine Vielfalt von Einflussnahmen, die nicht einmal vollständig bekannt ist. Es macht daher Sinn, das Mediengesetz hinsichtlich dieser Situation zu beleuchten. Da stimme ich Herrn Nacke zu, der dies auch in seiner Rede gesagt hat.

Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir daher aus den genannten Gründen ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schüßler. - Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort der Kollege Christian Meyer. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon spannend, dass Sie weiter darauf bestehen, dass Parteien keine Beteiligung an Zeitungen bzw. Medien haben dürfen. Im Grundgesetz ist ja ganz bewusst auch als Lehre von Weimar in Artikel 21 festgelegt worden: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit. - Das muss transparent sein. Das muss aus den Rechenschaftsberichten hervorgehen. Deshalb sind auch Beteiligungen von Parteien an Medienunternehmen transparent. Es gibt übrigens immer eine Liste vom Bundestag. Grüne, CDU und AfD haben offiziell keine solchen Beteiligungen. Interessanterweise hat die FDP Beteiligungen an Hauswirtschaftszeitungen gemeldet, die allerdings sehr unpolitisch klingen. Die Linke hat natürlich auch Parteizeitungen wie Neues Deutschland und gibt so etwas heraus. Die SPD hat transparent die von der Kollegin genannten Anteile an Zeitungen. Es ist aber auch legitim, dass Parteien Zeitungen machen, genauso wie es legitim ist, dass die AfD einen YouTube-Kanal bedient und auf Facebook etwas schreibt. Sie muss sich aber, wie immer, an Recht und Gesetz halten. Das machen Sie eben nicht.

Der Kollege Emden hat eben schon wieder Unwahrheit gesagt, nämlich dass er eine Rede von mir bei sich ins Netz gestellt hat. Er hat da eine veränderte, gekürzte und mit seinen Kommentaren versehene Rede eingestellt. Das widerspricht sowohl den Regeln des Landtags als auch des NDR, der auf seiner Webseite extra klarstellt, dass die Reden ungekürzt und ausschließlich von den jeweiligen Rednern zu verwenden sind. Wenn Sie die vollständige Rede von mir von der letzten Beratung hören wollen, dann können Sie gerne einen Link zu unserer Seite machen. Die grüne Landtagsfraktion hat die Rede vollständig eingestellt, und zwar auch mit den Vorwürfen der illegalen Parteienfinanzierung, die Sie auch darstellen müssen. Das habe ich schon beim letzten Mal angesprochen. Es ist kein Wunder, dass der Bundestag ermittelt, dass bei Ihnen Gratiszeitungen von dubiosen Spendern in Wahlkämpfen verwendet worden sind, auf denen eben nicht stand, dass sie von der AfD sind oder etwas mit der AfD zu tun haben. Das ist intransparent.

Wenn Sie jetzt sagen, die AfD sei der große Verteidiger der Medien- und Pressefreiheit, dann verwundert das nun wirklich, gerade die AfD in Niedersachsen. Sie können ja mal eine Liste machen: AfD-Pressefreiheit in Niedersachsen - Ausschluss von Medien bei Parteitagen. Ich glaube, alle anderen kämen nie darauf, dass nicht von Parteitagen Bericht erstattet werden darf. Die AfD Sachsen hat „Schwarze Listen“ mit Namen von Journalisten aufgestellt, wogegen sich alle anderen demokratischen Parteien wehren. Die AfD Hochtaunus in Hessen hat einen Post gemacht: Liebe Journalisten, ihr wisst, was bei Revolutionen passiert. Dann werden als Erstes Verlage und Rundfunkhäuser gestürmt. Schaut mal, auf welche Seite ihr euch stellt! - Darüber hört man von der AfD kein Wort.

Im Medienausschuss haben Sie, Herr Kollege Emden, keinen einzigen inhaltlichen Satz zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs gesagt. Sie haben eine Anhörung beantragt. Dem ist dann nicht gefolgt worden. Das war es dann.

Sie können sich natürlich wieder im Ausschuss melden, und Sie können dann Argumente bringen. Aber Sie haben dort bislang kein einziges inhaltliches Argument angeführt. Sie können gerne einmal das Protokoll des Ausschusses zur Verfügung stellen.

Im Rechtsausschuss wurde dann diskutiert. Die Kollegin hat angesprochen, dass Ihr Vorwurf, dass da eine zu große Einflussnahme ist, widerlegt worden ist. Im schriftlichen Bericht steht: „Ein Beleg hierfür sei die kritische Berichterstattung über die SPD durch die Medienunternehmen, an denen die Partei selbst beteiligt sei.“ Also alle anderen Fraktionen haben eigentlich festgestellt, dass man bei der HAZ oder bei anderen Zeitungen nicht feststellen kann, dass die SPD dort besonders schonend behandelt wird. Aber selbst wenn: Ich glaube, die Parteizeitung vorwärts behandelt die SPD noch sehr wohlwollend.

(Wiard Siebels [SPD]: Ja, es geht! Es könnte aber noch besser sein!)

Das ist aber legitim in einer Demokratie. Wichtig ist, dass das transparent ist. Aber ein Verbot für politische Parteien, sich an Medienunternehmen zu beteiligen oder eigene Medien herauszugeben, wie dies die AfD fordert, ist wirklich ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Meyer. - Es hätten noch Fraktionen ordentliche Redezeiten, es sind aber keine Wortmeldezettel abgegeben worden. - Dabei scheint es offensichtlich zu bleiben. Darauf wollte ich nur hinweisen.

Es gibt jetzt eine Kurzintervention von dem Kollegen Emden. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Es ist ja schon sehr bezeichnend, dass die Union und die FDP sich hier gar nicht mehr äußern wollen. Das passt aber ins Bild.

Erstens. Herr Meyer, ich glaube, Sie verstehen Transparenz nicht richtig,

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wie bei Ihren Parteitagen!)

und Sie verstehen, glaube ich, auch Staatsferne und Parteiferne nicht richtig. Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, unseren Gesetzentwurf anzugucken, dann hätten Sie gesehen: Parteizeitungen werden darin gar nicht erwähnt, sondern ausdrücklich ausgenommen. Wir haben ja gar nichts dagegen, dass die SPD ihren vorwärts und die anderen Parteien andere Zeitungen haben. Parteizeitungen sind also ausdrücklich ausgenommen. Lesen Sie sich einfach mal den Gesetzentwurf durch!

Zweitens noch einmal: Fragen Sie mal die Menschen draußen, wie viele Personen wissen, wie die Beteiligungsverhältnisse der SPD an maßgeblichen Medienunternehmen sind! Dann wird Ihnen wahrscheinlich kaum einer sagen können, dass das so ist.

(Christian Grascha [FDP]: Aber das ist transparent!)

Die meisten werden überrascht tun, wenn sie hören, dass die SPD maßgebliche Beteiligungen z. B. an der Madsack-Gruppe hält. Das ist eben nicht transparent. Die meisten wissen das nicht. Es gehört sich aber, dass man, wenn man schon diese Beteiligungen hat, dies wenigstens auch kundtun, damit die Menschen wissen, ob sie aus der einen oder anderen Richtung Nachrichten dargeboten bekommen. Das fordern wir ja auch.

(Christian Grascha [FDP]: Wie soll das denn laufen außer in öffentlichen Rechenschaftsberichten?)

Ich denke, ich muss Ihnen als erfahrene Politiker doch nicht sagen, dass man eine Nachricht in der einen oder anderen Weise darbieten kann und der einen oder anderen Interpretation öffnen kann. Genau das passiert regelmäßig.

(Christian Grascha [FDP]: Da kennen Sie sich aber aus!)

Das war auch bei Frau Schüßler sehr interessant. Sie haben völlig übersehen bzw. vielmehr überhört, dass ich auf Ihre eigene Bundesschatzmeisterin zu sprechen gekommen bin, nämlich auf ein Zitat von Inge Wettig-Danielmeier.

(Wiard Siebels [SPD]: Ja, das haben Sie dann aber teilweise wieder zuge- billigt! Sie haben wirklich eine schlüs- sige Argumentation! Andere Leute zi- tieren und dann alles umdrehen!)

Das ist selbstverständlich ein Beleg, wenn das bereits seitens Ihrer Partei so gesehen wird. Insofern verstehe ich, ehrlich gesagt, Ihre Wortbeiträge nicht ganz.

(Claudia Schüßler [SPD]: Da sind wir uns gleich!)

Danke, Herr Kollege Emden. - Herr Kollege Meyer möchte antworten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich noch einmal leicht korrigieren. Der Bundestag legt immer einen Bericht über die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen vor. Danach benennt die CDU in ihrem Rechenschaftsbericht folgende Medienunternehmen und Publikationen: Wirtschaftsbild; Union - Das Magazin der CDU Deutschlands; Frau & Politik; rathausconsult; profil - Das Magazin für Niedersachsen; WSM-Nachrichten; kommunalpolitische blätter; Soziale Ordnung; den HessenKurier.