- Herr Kollege Limburg, Sie könnten nach § 71 Abs. 3 noch einmal reden, wenn Sie möchten. - Dann nicht! Dann bin ich jetzt dran. - Vielen Dank.
Artikel 1. - Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4002, ab.
probe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Änderungsempfehlung des Ausschusses und stimmen über diese ab. Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen? Ich bitte um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit Mehrheit gefolgt.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte dieser folgen? Ich bitte um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Artikel 5. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Artikel 8. - Eine Änderungsempfehlung des Ausschusses liegt vor. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Wer das Gesetz so beschließen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen gibt es demzufolge nicht. Das Gesetz ist somit mit Mehrheit beschlossen worden.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 00925 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Eingabe ist für erledigt erklärt worden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2024 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthal
Hierfür soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zuständig sein. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/3666 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/3944 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3990
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich eine Gratulation aussprechen, und zwar meine Gratulation an die Mitglieder der übrigen Fraktionen hier in diesem Hause und ganz besonders an diejenigen Mitglieder, die im Unterausschuss „Medien“ zugegen waren. Sie haben wirklich etwas ganz Besonderes vollbracht. Sie haben eine intensive Ausschussberatung in zehn Sekunden geschafft. Das verdient wirklich eine Gratulation, das verdient großes Lob.
Ich weise darauf hin, was wir hier in der ersten Beratung von der Frau Kollegin Schüßler in Aussicht gestellt bekommen haben:
Beratung. Was ist passiert? - Ich habe im Unterausschuss „Medien“ einen Antrag gestellt. Es gab dann nur eine einzige Wortmeldung, das war die vom Kollegen Saipa:
„Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sei eine Anhörung zu dem Thema nicht notwendig. Alle Argumente seien ausgetauscht. Insofern beantrage er, heute über den Gesetzentwurf abzustimmen.“
Die übrigen Fraktionen, die dort im Unterausschuss vertreten waren, haben sich gar nicht zu Wort gemeldet. Es kam nur noch zur Abstimmung. Das war die Beratung.
(Wiard Siebels [SPD]: Wie haben Sie das denn in zehn Sekunden ge- schafft? - Christian Meyer [GRÜNE]: Sie haben kein Wort zum Inhalt ge- sagt! Sie haben Ihren Antrag noch nicht einmal vorgestellt!)
Aber der wurde einfach abgelehnt. Das war alles, sehr geehrte Damen und Herren. Das nennen Sie ernsthaft eine intensive Beratung und eine intensive Befassung mit unserem Gesetzentwurf.
(Wiard Siebels [SPD]: Ihr Beitrag war ja nur zehn Sekunden lang! Das kann ja nicht viel gewesen sein!)
Dabei wundert mich auch die Äußerung bzw. die Nicht-Äußerung des Kollegen Birkner, der ja noch in der ersten Beratung gesagt hatte:
„Die entscheidende Frage lautet am Ende: Führt die Eigentümerstellung oder Beteiligungsstellung dazu, dass inhaltlich Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung oder auf die Programmgestaltung genommen wird?“