Protocol of the Session on May 14, 2019

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Herr Kollege Schulz-Hendel, möchten Sie antworten? - Er möchte nicht antworten.

Dann hat jetzt für die Fraktion der CDU der Kollege Oliver Schatta das Wort. Bitte sehr!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Tagesordnungspunkt für heute - aber doch ein sehr wichtiger.

Seit dem letzten Jahr haben wir in Niedersachsen einen neuen Feiertag. Am 31. Oktober haben die Niedersachsen frei. Bei der Entscheidung, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Bundesland einen weiteren freien Tag im

Jahr geben soll, waren wir uns schnell einig - mit Ausnahme der FDP. Immerhin dümpelte Niedersachsen zuvor in der Rangliste der Bundesländer bei der Anzahl an Feiertagen auf den letzten Plätzen.

Welcher Tag der neue Feiertag sein sollte, wurde hingegen hitzig diskutiert. Am Ende fiel die Entscheidung auf den Reformationstag und damit auf einen Feiertag, den es eben nicht in all unseren Nachbarbundesländern gleichermaßen gibt. Insbesondere an den Landesgrenzen zu NordrheinWestfalen und Hessen entsteht aufgrund der unterschiedlich gelegenen Feiertage am 31. Oktober und 1. November eine ganz besondere Situation. Diese stellt die Logistikbranche vor große Herausforderungen. Das sei an dieser Stelle unbestritten. Deshalb hat die FDP diesen Antrag eingebracht, deshalb haben wir im Ausschuss umfänglich diskutiert und das Für und Wider abgewogen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztendlich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir dem vorliegenden Antrag so nicht folgen können. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen in Niedersachsen von ihrem neuen freien Tag profitieren. Dies gilt auch für Lkw-Fahrer, die diesen Tag gern gemeinsam mit ihren Familien verbringen möchten. Und ja, wir werden es nicht ausschließen können, dass in dieser Berufsgruppe auch einige den Reformationstag fernab ihrer Familie verbringen und gegebenenfalls auf einem Autobahnparkplatz auf die Weiterfahrt warten. Aber immerhin gehen wir nicht per se davon aus, dass sie arbeiten müssen.

Notwendige Umplanungen in den Logistikketten sorgen vielleicht sogar dafür, dass Touren am Abend vor den beiden Feiertagen zuhause beendet werden können. An längeren feiertagsbedingten Unterbrechungen von Logistikketten - z. B. an Ostern oder Weihnachten - schaffen es die Speditionen auch, die entsprechend freien Tage einzuplanen. Für zwei Tage, die gelegentlich den Grenzübertritt nach und aus Niedersachsen zu betreffen scheinen, dürfte dies ebenfalls planbar sein. Dass Ihr Antrag die Arbeitnehmerinteressen in den Fokus rücken soll, wie Sie es im Ausschuss betont haben, sehe ich deshalb nicht.

Übrigens: Auf nicht absehbare Unterbrechungen des Just-in-Time-Transportes können sowohl Logistiker als auch unsere Unternehmen vorbildlich reagieren. Warum der neue Feiertag nun für Chaos und unüberbrückbare Probleme sorgen soll, ist vor diesem Hintergrund kaum erklärlich.

Jede Aufhebung eines Fahrverbots für Lkw führt außerdem zu einem immens höheren Verkehrsaufkommen. Insbesondere an Feiertagen, an denen sowieso viele Menschen auf den Autobahnen in unserem Land unterwegs sind, birgt dies ein höheres Risiko für Stau, Verkehrsprobleme und Unfälle. Das ist belastend für alle Verkehrsteilnehmer.

Im Übrigen gibt es das Fahrverbot am Reformationstag noch gar nicht. Darüber hatten wir schon gesprochen. Daher führen wir derzeit bei diesem Thema eine Phantomdebatte. Die Fahrverbote an Feiertagen sind bundesrechtlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt, und diese wurde bisher noch nicht an die neuen Feiertage in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angepasst. Stand jetzt ist es also weiterhin möglich, dass am 31. Oktober in Niedersachsen Lkw ungehindert von A nach B fahren können. Erst in der nächsten StVO-Novelle werden sie Berücksichtigung finden. Es bleibt also genug Zeit, sich entsprechend auf die Neuregelung vorzubereiten.

Ich plädiere dafür, dass wir keine Feiertage zweiter Klasse entstehen lassen; denn dies wäre ein Resultat aus der Umsetzung dieses Antrags - ein erster Schritt dazu, dass kirchliche Feiertage, die aufgrund der konfessionell unterschiedlich geprägten Bundesländer nicht bundeseinheitlich liegen, weniger gesetzlich geschützt wären als andere Feiertage. Um es zu veranschaulichen: Am Reformationstag und an Allerheiligen herrscht ein hektischer Hochbetrieb auf unseren Straßen, und am Weltfrauentag stehen die Lkw vor den Grenzen Berlins. Das wäre eine keinesfalls wünschenswerte Entwicklung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die lange Praxis der unterschiedlichen Feiertagsregelungen der einzelnen Bundesländer kann und sollte, wenn überhaupt, nur gemeinsam mit allen 16 Bundesländern reformiert werden. Eine Einigung mit unseren Nachbarländern greift zu kurz, wenn ein Lkw am 31. Oktober zwar von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen fährt, dort aber am 1. November passieren könnte, dann aber am gleichen Tag nicht weiter nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder Bayern kommt.

Die Entscheidung gegen eine bundeseinheitliche Aufhebung von Feiertagsverboten für Lkw an Fronleichnam, dem Reformationstag und Allerheiligen ist zu Beginn des Jahres bereits gefallen. Hier jetzt für einzelne Tage eigene Regelungen zu entwerfen, dürfte sich als äußerst schwierig erweisen und

einen Kreislauf ins Rollen bringen, der den Flickenteppich bloß noch vergrößert, ohne eine für alle zufriedenstellende Regelung herbeiführen zu können.

Im Übrigen sollten wir in Zeiten der Europawahl eventuell sogar einmal schauen, wie man Feiertage und Fahrverbote europaweit regeln kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Das ist eine gute Idee!)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatta. - Für die Fraktion der AfD hat sich nun der Kollege Stefan Henze gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundeseinheitliche Regelungen an Feiertagen, durch die sich Verbesserungen im Logistikbereich erzielen ließen, sind zwar grundsätzlich wünschenswert. Nach Ansicht der AfD-Fraktion gehen hier aber eindeutig die Arbeitnehmerinteressen vor.

Mitarbeiter im Transportgewerbe, insbesondere diejenigen, die nicht in dem Bundesland wohnen, in dem ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, würden bei einer Umsetzung der Vorstellungen, die die Fraktion der FDP in ihrem Antrag darlegt, um ihren arbeitsfreien Feiertag betrogen und drohten daher komplett unter die Räder zu geraten, zumal - folgt man dem Antrag in Gänze - auch § 9 des Arbeitszeitschutzgesetzes, der ein Arbeitsverbot an Feiertagen für Arbeitnehmer und somit auch für Berufskraftfahrer vorsieht, geändert werden müsste. Sollte hier eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, würden die Lkw-Fahrer deutlich schlechter gestellt als andere Arbeitnehmer. Dieses scheibchenweise Aushebeln des Feiertages halten wir für nicht vertretbar.

Hinzu kommt, dass an Feiertagen die Verkehrsbelastung durch den privaten Verkehr regelmäßig stark ansteigt, weil die Arbeitnehmer diesen Feiertag endlich für einen Familienausflug nutzen können. Dann passiert Folgendes: Wenn die Verkehrsbelastung durch Lkw-Verkehr an einem solchen Tag noch zusätzlich erhöht wird, führt das zu Stau und zu Frust, und dann hat man etwas von seinem Feiertag mitten auf der Autobahn.

Das ist etwas, was wir nicht wollen. Daher werden wir den Antrag ablehnen.

Jetzt habe ich noch etwas Zeit. Herr Bode führt immer ganz gerne an, dass der Speditionsmitarbeiter dann seinen Feiertag auf der Autobahnraststätte verbringt. Ja, das kann passieren. Aber es kann natürlich auch Folgendes sein: Sie führen an, dass der Spediteur oder der Disponent ihm dann natürlich an diesem Tag freigibt, obwohl er möglicherweise darauf gar kein Anrecht hat. - Sie glauben doch nicht, dass der Mann ein freies Wochenende bekommt, weil der Spediteur so nett ist. Das wird nicht funktionieren. Der Mann wird um seinen Feiertag betrogen. Er hat möglicherweise einen Feiertag auf der Raststätte. Das ist nicht begrüßenswert. So, wie Sie das wollen, hat der Mann überhaupt keinen Feiertag.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Kollege Henze. - Für die SPDFraktion hat sich nun der Kollege Stefan Klein zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bode, auch wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Das überrascht Sie wahrscheinlich nicht. Allerdings muss man zugeben, dass sich die Situation für die Transportwirtschaft, für die Logistiker und Spediteure, durch die Veränderung bei den Feiertagen nicht verbessert hat - gar keine Frage! Dennoch sind wir davon überzeugt, dass die verantwortlichen Unternehmen es vernünftig hinbekommen, so zu disponieren, dass sie auch an diesen beiden aufeinander folgenden Feiertagen vernünftig arbeiten können.

Ich möchte vor allem darauf eingehen - dazu ist schon viel gesagt worden -, warum denn dieses Sonn- und Feiertagsfahrverbot überhaupt einmal geschaffen worden ist. Es klang schon an: Seit 1956 gibt es das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t. Hintergrund waren im Grunde genommen drei Kriterien: der Schutz der Sonntagsruhe, der Schutz der Umwelt und der Lärmschutz. - Alle drei Punkte haben sich aus unserer Sicht im Grunde nicht verändert. Sie gelten weiterhin.

Hinzu kommt, dass es neben der Verkehrsbelastung durch Lkw an diesen Tagen ein höheres privates Verkehrsaufkommen gibt. Auch das ist bereits gesagt worden.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen vom Feiertagsfahrverbot für Lkw, die in § 46 StVO geregelt sind. Sie hatten das in Ihrem Antrag zitiert. Es ist spannend, dass es einen konkreten Punkt gibt, der zu unserer Situation passt. In § 46 Abs. 2 ist konkret geregelt, dass vom Feiertagsfahrverbot für bestimmte Straßen und Straßenstrecken Ausnahmen zugelassen werden können, soweit diese im Rahmen unterschiedlicher Feiertagsregelungen in den Ländern notwendig werden. Das heißt, es gibt im Gesetz bereits Möglichkeiten, um genau diesen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Wir wollen keine generelle Abkehr vom Feiertagsfahrverbot und halten die bestehende Regelung in der StVO für absolut ausreichend, um den Bedarfen der Unternehmen gerecht zu werden.

Es klang bereits an: Auch wenn Sie das Feiertagsfahrverbot aufheben würden, hätten Sie trotzdem die Problematik, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht fahren dürften, weil sie nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz sonn- und feiertags geschützt sind. Sie dürfen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das ist eine klare Regelung. Das heißt, die niedersächsischen Fahrer könnten ohnehin nicht fahren, weil sie den Feiertag genießen. Durch unser Land könnten nur die Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern fahren, in denen es diesen Feiertag nicht gibt, weil sie nach der Regelung des Bundeslandes, in dem sie ihren Wohnort haben, den Feiertag noch nutzen dürfen. Das heißt, wir würden dort eine Veränderung bei denjenigen erzeugen, die aus anderen Bundesländern kommen, aber für unsere Arbeitnehmer überhaupt nicht. Unsere Unternehmen würde das überhaupt nicht betreffen. Das heißt, es könnte keine Verbesserung erzielt werden, indem Sie das Fahrverbot aufheben.

Ich halte es für sinnvoll, wenn das Land prüft, ob es diese Ausnahmeregelungen gerade in Bezug auf NRW nutzt, Herr Bode. Ich meine, es gibt dazu auch Gespräche. Das halten wir für sinnvoll. Aber eine generelle Abkehr, eine generelle Lockerung halten wir für falsch. Deswegen werden wir, wie im Ausschuss bereits dargestellt, Ihrem Antrag nicht zustimmen. Aber danke für Ihren Antrag.

Sie sprachen von einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung. Ich will es einmal so sagen: Wenn Sie eine Bundestagsinitiative starten würden, dass alle drei bundesuneinheitlichen Feiertage bundeseinheitliche Feiertage würden,

(Jörg Bode [FDP]: Europaweit! dann könnten Sie diese Situation auflösen und würden Sie auch bei Arbeitnehmern die FDP mal in ein gutes Licht rücken. Davon bin ich überzeugt. Herzlichen Tag fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Havliza das Wort. Bitte sehr!

Herr Bode, das tut mir leid.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Endlich mal Kompetenz hier!)

- Danke.

(Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Dazu sage jetzt mal lieber nichts!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, stehe ich hier und nicht der Wirtschaftsminister, der heute verhindert ist. Er hat mich aber gebeten, zu dem Antrag ein paar Worte zu sagen. Das will ich auch gerne tun.

Wie Sie alle wissen, hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 den 31. Oktober als Reformationstag als weiteren staatlich anerkannten Feiertag beschlossen. Zu diesem Schritt haben sich nahezu zeitgleich auch die Nachbarländer Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein entschlossen. Die Einbeziehung aller norddeutschen Bundesländer und die Einigung über die Einführung eines gemeinsamen Feiertages waren und sind stets das Ziel der Landesregierung gewesen.

Jetzt geht es darum, Insellösungen zu vermeiden und Probleme im Arbeitsablauf der Wirtschaft, der Verwaltung sowie des Güterverkehrs möglichst weitgehend zu reduzieren.

Die Einführung des Reformationstages als neuer Feiertag in Niedersachsen wirkt sich insbesondere - das ist hier die ganze Zeit das Thema gewesen - auf die Transportwirtschaft aus. Für sie ergibt sich das Erfordernis, die Disposition auf einen weiteren Feiertag auszurichten, an dem das LkwFahrverbot Geltung haben muss. Das ergibt sich zwingend aus § 30 Abs. 4 StVO, wenn dieser Feiertag dort mit aufgenommen werden wird.

Vor allem in der Grenzregion zu NordrheinWestfalen zeichnen sich natürlich besondere Problemstellungen in der Logistik ab, weil bekanntermaßen dann der folgende Tag, also der 1. November, Allerheiligen, als unmittelbar auf den Reformationstag folgender Feiertag zum Lkw-Stillstand führt. Erforderlich sind also Lösungsansätze, die den Wert des neuen Feiertages an sich nicht infrage stellen und zugleich die Bedingungen der Transportbranche im Blick haben. Lösungsansätze bietet der Entschließungsantrag der FDP insoweit jedenfalls noch nicht.

Rechtlich nicht zulässig ist eine Absprache, dass das Feiertagsverbot am 31. Oktober in den norddeutschen Ländern keine Geltung erlangen soll.

Ebenso wenig zulässig ist das Absehen von der Ergänzung des § 30 StVO um die Länder, in denen der Reformationstag jetzt ebenfalls gesetzlicher Feiertag ist.

Auf keiner gesicherten rechtlichen Grundlage würden auch die von der FDP angeregten Ausnahmeregelungen stehen. Die StVO bietet keinen Spielraum für flächendeckende Ausnahmegenehmigungen, also die Aushebelung des Fahrverbotes für Lkw an bestimmten Feiertagen.

Ebenso keine Option stellt gegenwärtig die Abschaffung des Lkw-Fahrverbotes an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen dar. Insoweit hat das Wirtschaftsministerium eine Abfrage gestartet und unter den Bundesländern an breiter Front Ablehnung erfahren. Es fehlen also die entsprechenden Mehrheiten für eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Änderung der StVO in dieser Hinsicht, nämlich insoweit, dass nicht bundeseinheitliche Feiertage keinem Lkw-Fahrverbot unterliegen.

Vor diesem Hintergrund hat Minister Dr. Althusmann auf der Verkehrsministerkonferenz im vergangenen Oktober das Gespräch mit seinem Ministerkollegen Hendrik Wüst aus NordrheinWestfalen gesucht, um für die Grenzregion unserer beiden Bundesländer eine geeignete Lösung zu finden. Insoweit wurde vereinbart, dass zwischen