Protocol of the Session on May 14, 2019

Nein, die teile ich explizit nicht! Deswegen wollte ich das hier auch klarstellen. Der GBD hat gesagt, das verfassungsrechtliche Risiko ist wesentlich reduziert worden

(Anja Piel [GRÜNE]: Aha! Reduziert!)

und wird jetzt aus seiner Sicht einer bundesverfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten. Das war die Aussage des GBD.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Widerspruch von Belit Onay [GRÜNE])

Da können Sie noch so viel sagen! Es bleibt dabei.

Das Dritte, womit ich aufräumen möchte - das sage ich, weil ich das heute auch schon im Radio gehört habe -, ist, wir würden heute beschließen, dass in Zukunft mit automatischen Lesegeräten die Kennzeichen von Fahrzeugen erfasst werden können. Das ist nicht der Fall, Herr Birkner. Wir beschließen diese Regelung heute nicht mit, wir ändern sie auch nicht ab.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist ja das Problem!)

Wir machen mit dieser Regelung überhaupt nichts. Das Einzige, was passiert, ist, dass sie von Absatz 5 in Absatz 6 rutscht.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber Sie dulden es!)

Wir beschließen damit auch keine neue verfassungsrechtliche Regelung.

Der einzige Vorwurf - das klang anders -, den Sie uns machen können, ist, dass wir sie bestehen lassen.

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

Bisher hat kein einziges Land die AKLSRegelung - kein einziges Bundesland und auch nicht der Bund - geändert. Wir haben Ihnen klar gesagt, dass wir jetzt zeitnah eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern machen, und wir haben eine Umsetzungsfrist des Bundesverfassungsgerichts bis 31. Dezember 2019. Bis dahin ist diese Vorschrift verfassungswidrig, kann aber unter Berücksichtigung der Maßstäbe des Urteils angewendet werden. Wir werden das sehr sorgsam abwägen, dann werden wir mit einem Artikelgesetz die AKLS neu regeln, und dann haben wir diesen Punkt vom Tisch. Aber heute beschließen wir nichts Verfassungswidriges.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von Belit Onay [GRÜNE])

Das gilt im Übrigen auch für das Pre-Recording. Ich zitiere wieder den GBD. Der GBD hat in keiner dieser Vorlagen gesagt, dass das Pre-Recording verfassungswidrig sei. Er hat gesagt, das verfassungsrechtliche Risiko sei durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts „deutlich gestiegen“. Das ist ein Unterschied.

(Belit Onay [GRÜNE]: Dann ist es ja gut!)

Aus unserer Sicht sind die Sachverhalte überhaupt nicht übertragbar. Denn das Urteil erging zum automatischen Kennzeichenlesegerät, und es wurde gesagt, dass für dessen Einsatz ein Anlass spezifi

ziert werden müsse. Dieser Anlass ist beim automatischen Kennzeichenlesegerät wunderbar zu spezifizieren. In den Situationen, in denen die Bodycam und das Pre-Recording eingesetzt werden, ist es fast nicht möglich. Insofern wäre eine solche Regelung im Grunde gar nicht denkbar, wenn man diese Maßstäbe anlegen würde. Aus diesem Grunde haben wir große Zweifel, ob diese Entscheidungen auf die Bodycam und das Pre-Recording zu übertragen sind.

Aber wir haben ein großes Interesse daran, dass es Pre-Recording gibt. Herr Schünemann hat es eben schon dargestellt. Und wir haben ein großes Interesse daran, dass unsere Polizisten ausreichenden Schutz genießen. Die Zahl der Übergriffe auf Polizisten steigt, und es ist ganz wichtig, dass auch die Situation im Vorfeld eines solchen Übergriffs dargestellt wird. Das kann nur durch PreRecording funktionieren.

Liebe Grüne, das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen: Das Einzige, was Ihnen zum Schutz der Polizisten einfällt, sind die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht und die Forderung nach der Beschwerdestelle.

(Belit Onay [GRÜNE]: Die Beschwer- destelle wollen Sie doch ausbauen! Die finden Sie doch gut!)

Die Krone hat dem Ganzen der Demonstrationszug am Samstag aufgesetzt, den ich mir angeguckt habe: Die grüne Gruppe lief vor einem schwarzen Block mit einem Plakat „Fight the police“.

(Zurufe von der CDU)

Ich würde mir mal wirklich die Einstellung zu unseren Polizisten überlegen!

Wir wollen diese Polizisten schützen. Deswegen legen Wert auf Pre-Recording. Deswegen wollen wir das umsetzen. Und wir werden sie nicht diskreditieren.

(Starker Beifall bei der CDU und Zu- stimmung bei der SPD)

Es kann auch keine Rede von einem Überwachungsstaat sein. Herr Birkner, ich habe Ihnen die Frage schon einmal gestellt, und bisher habe ich in den Beratungen noch keine Antwort bekommen. Sie haben kein Problem damit - sowohl die Grünen als auch die FDP -, dass wir heute analoge Telefonkommunikation abhören. Aber wenn dieselben Leute dieselben Inhalte über FaceTime oder WhatsApp kommunizieren, dann - sagen Sie -

dürfen wir nicht mehr zuhören. Das ist nicht logisch und nachvollziehbar. Insofern können wir dem nicht folgen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Herr Kollege Lechner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Dr. Birkner?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lechner, ist Ihnen bekannt, dass es auch andere Möglichkeiten zur Überwachung von Onlinekommunikation oder zur Durchführung einer Onlinedurchsuchung gibt, als diese auf Sicherheitslücken im System zu stützen? Wenn ja, warum ist dieser Weg Ihrerseits nicht verfolgt worden? Warum stützen Sie sich stattdessen auf die Sicherheitslücken, was wir ablehnen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Birkner, der bisher einzige Weg, den ich von Ihnen gehört habe, ist die Kommunikationsdatenabfrage bei Telekommunikationsunternehmen oder bei Google, WhatsApp und anderen Providern direkt. Wir alle wissen: Bei einer solchen Abfrage in Amerika reden wir über Zeiträume von drei bis sechs Monaten, bis man eine Rückmeldung kriegt. Das ist für die meisten Einsatzlagen, über die wir hier im Zusammenhang mit Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung sprechen, viel zu lange. Im Kern ist das ein vorgeschobenes Argument, weil Sie unserer Linie hier nicht folgen wollen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung von Karsten Becker [SPD])

Am Ende wollen Sie nun klagen. Ich weiß aber gar nicht, wogegen. Das habe ich eben deutlich gemacht.

(Belit Onay [GRÜNE] lacht - Anja Piel [GRÜNE]: Das haben wir gemerkt, dass Sie das nicht wissen! - Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Piel und Herr Kollege Onay, es wäre sehr schön, wenn Sie jetzt weiterhin zuhören könnten. Ich glaube, dem Kollegen Onay wurde auch zugehört.

Frau Piel, ich kann dieses Anliegen sogar nachvollziehen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das glaube ich nicht, Herr Lechner!)

Aber jetzt müssen wir einmal überlegen. Wir haben Ihnen zugesichert, dass wir Minderheitenrechte wahren wollen, und wir tun das. Wir haben das beim Staatsgerichtshof gemacht. Wir haben das beim Rechnungshof gemacht. Wir machen das in der Ausschussarbeit. Wir wahren an jeder Stelle Ihre Minderheitenrechte.

Aber jetzt müssen Sie einmal überlegen, was Sie jetzt bei der Klage verlangen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Ich habe das überlegt, Herr Lechner!)

Weder der Ministerpräsident noch sein Stellvertreter hat dazu eine Aussage gemacht.

(Anja Piel [GRÜNE]: Sie müssen überlegen!)

Sie sind für Authentizität und für Wahrhaftigkeit.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Das tragen Sie nach außen. Und nun verlangen Sie von uns, dass wir - während wir heute namentlich für ein Gesetz stimmen - im gleichen Atemzug unsere Namen auf die Klageschrift dagegen setzen. Das macht keinen Sinn. Das ist nicht authentisch, sondern ziemlich schizophren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dafür jemanden finden werden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Vielleicht gibt es ja welche, die das verstanden haben! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Fünf würden reichen!)

Deswegen abschließend - auch zum politischen Zeitfenster -: Wir haben dieses Gesetz gemacht, weil wir der Auffassung sind, dass es sachlich geboten ist, dass wir mit diesem Polizeigesetz auf neue Herausforderungen wie den Terrorismus reagieren.

Herr Kollege Lechner, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage vom Kollegen Wenzel?