Protocol of the Session on March 27, 2019

Vielen Dank, Herr Kollege Klein.

Wenn jetzt alle Kollegen ihre Plätze einnehmen würden, könnten wir zur Einzelberatung dieses Gesetzes kommen.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich, jetzt aufzustehen. - Das scheint niemand zu sein. Wenn sich jemand enthalten möchte, möge er jetzt aufstehen. - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/2769 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3279 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3339

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich alle Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre keinen Widerspruch und erteile dem Abgeordneten Hermann Grupe für die Berichterstattung das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3279, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder zustande. Der mitberatende Unterausschuss „Verbraucherschutz“ stimmte mit demselben Ergebnis ab, ebenso der gleichfalls mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.

Gegenstand des sogleich an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist die Zustimmung des Landtages zu einem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung. Der vorliegende Staatsvertrag soll einen im Jahr 2004 zwischen den beiden Ländern geschlossenen Staatsvertrag ändern. Durch den Staatsvertrag wird die Zusammenarbeit der Länder bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Tiergesundheit geregelt. Für diese Zusammenarbeit werden durch den Staatsvertrag wechselseitig Hoheitsrechte der Länder

übertragen, indem jeweils Bedienstete des einen Landes ermächtigt werden, im Gebiet des anderen Landes hoheitliche Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen. Im Zusammenhang damit wird u. a. der Ausgleich der wechselseitig entstehenden Kosten geregelt.

Durch den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag sollen im Wesentlichen bestimmte Gegenstände der sogenannten Norddeutschen Kooperation in den Staatsvertrag integriert, einige zusätzliche Aufgaben auf dem Gebiet der Tiergesundheit, für deren Wahrnehmung bisher der Landkreis Cuxhaven zuständig ist, auf das Land Bremen übertragen, Aufgabenübertragungen auf das Land Bremen befristet sowie die Gebührenerhebung und der Kostenausgleich neu geregelt werden.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Eine Aussprache ergab sich in den Ausschüssen nicht.

Ich bitte, so zu beschließen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Kollege Grupe. Dann wollen wir Ihrem Vorschlag folgen.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen somit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage vorsichtshalber: Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie auch diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilt.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: 100 Millionen Euro Soforthilfe für die niedersächsischen Landwirte - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1406 - Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3134

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die AfD-Fraktion Frau Dana Guth.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2018 - ein Sommer mit schlimmen Folgen! Was für die einen der Jahrhundertsommer war, hat sich für Landwirte zu einer Katastrophe nationalen Ausmaßes entwickelt. Die lang anhaltende Trockenheit führte zu massiven Ernteeinbußen mit Folgen für Futtermittelhersteller und Tierhalter. Natürlich war man politisch sofort auf dem Plan. An Lippenbekenntnissen, die Landwirte nicht im Stich zu lassen, mangelte es wahrlich nicht.

Die AfD-Fraktion stellte im August 2018 einen Antrag auf Soforthilfe für niedersächsische Landwirte. Neben Sofortmaßnahmen zur Unterstützung enthielt dieser auch eine konkrete finanzielle Forderung - einerseits zur Unterstützung des Futtermarktes, andererseits zur Soforthilfe für existenzbedrohte Betriebe. Der angesetzte Betrag belief sich auf 100 Millionen Euro bei einem geschätzten Gesamtschaden in der niedersächsischen Land- und Forstwirtschaft von ca. 1,3 Milliarden Euro. Selbstverständlich waren alle anderen Fraktionen dagegen.

„Wir sind uns hier in diesem Haus... einig darüber, dass wir die Erzeuger unserer Nahrungsmittel nicht mit der momentanen Situation alleinlassen.

Eine sofortige Abstimmung, Frau Guth, sehe ich nicht“,

titelte damals die SPD, Frau Logemann.

„‚100 Millionen Euro Soforthilfe für die niedersächsischen Landwirte‘. Diese 100 Millionen Euro sind genauso gegriffen wie die 1 Milliarde Euro, die Bauernverbandspräsident Rukwied in die Diskussion geworfen hat.“

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

„Das ist einfach irgendeine populistisch in den Raum gestellte Forderung“,

meinte die CDU, Herr Dammann-Tamke.

„Nun ist etwas ganz Fatales eingetreten. Man hat Finanzmittel als Nothilfe zur Verfügung gestellt. Für Niedersachsen ist das Verhandlungsergebnis extrem schlecht. Wir haben ein Drittel der Schäden und bekommen aber nur einen Bruchteil der Finanzmittel“,

so Frau Staudte von den Grünen.

„Meine Damen und Herren, wir können uns, wenn wir wollen, mit dem Antrag beschäftigen. Diese Vorschläge aber bringen uns keinen Schritt weiter“,

sagte die FDP, Herr Grupe.

Der Antrag wurde an den Ausschuss überwiesen und in einer katastrophalen Situation für die niedersächsischen Bauern bereits sechs Monate später - natürlich zu meiner vollständigen Überraschung - abgelehnt. Der Sinn einer Soforthilfe ist ja, sofort zu helfen.

Aber ja, da war noch was: die rettenden Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung. Es wurde in den Raum gestellt: Wer mehr als 30 % seiner durchschnittlichen Jahresernte verloren hat und in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann bis zu 50 % seiner Ausfälle als finanzielle Hilfe erwarten. Geschätzt wurde damals, dass sich der Schaden bei existenzbedrohten Betrieben auf 80 Millionen Euro belaufen könnte. Bis zu 50 % wären erstattungsfähig, also 40 Millionen Euro. Diese würden je zu 50 % von Bund und Land getragen. Des Weiteren sollte ein Soforthilfeprogramm von 10 Millionen Euro in den Raum gestellt werden.

Das Antragsverfahren war zu diesem Zeitpunkt völlig unklar, und die Eröffnung wurde für Herbst angekündigt. Bis dahin musste man nunmehr einen Kriterienkatalog auf den Weg gebracht haben, der die Hürden hoch und die Zahl der Anspruchsberechtigten gering hält. Die Bedingungen sind

1. naturaler Schaden größer als 30 %,